Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Der Präsident Anlage zur Beauftragung der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) (BHLG) mit der Durchführung der Leistungsprüfung bei Hengsten und Stuten der Zuchtrichtung Reiten vom 20.12.2007 Anlage zur Beauftragung des Pferdezuchtverbandes Berlin-Brandenburg e.v. mit der Durchführung der Leistungsprüfungen und Zuchtwertermittlung bei Pferden vom 07.10.2002 Prüfordnung des Landes Brandenburg für die Durchführung der Leistungsprüfungen auf Station und im Feld bei Stuten und Wallachen in der Zuchtrichtung Reiten (Deutsches Reitpferd u.a. Reitpferderassen sowie Deutsches Reitpony u.a. Pony- und Kleinpferderassen [Connemara, New Forest, Lewitzer, Edelbluthaflinger, Haflinger, Kl. Dts. Reitpferd, Fjord, Welsh: B, C, Cob]) 1. Allgemein Die Leistungsprüfungen werden auf Grundlage des Tierzuchtgesetzes (BGBl. I S. 3294) in der Fassung der Bekanntgabe vom 27. Dezember 2006, der Beauftragung durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) vom 20. Dezember 2007 sowie der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden, der Satzung des Pferdezuchtverbandes Brandenburg-Anhalt e.v. (PZVBA) und der Rahmenbestimmungen für die Populationen der Deutschen Reitpferdezucht 200g (1, 2) sowie des Zuchtprogramms für das Deutsche Reitpony 508g (1, 2) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt. 2. Fachaufsicht Zuständige Behörde entsprechend 2 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Tierzuchtgesetz (TierZGZV) vom 05.12.1992 (GVBl. II S. 760, geändert durch VO vom 26.08.1998) ist das LVLF. 3. Grundsätze 3.1. Prüfungsdauer und Prüfungsorte Stationsprüfung: Die Prüfung dauert mindestens 20 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden Veranlagungstest. Sie wird in einem ununterbrochenen Durchgang absolviert. Feld: Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. Die Stationsprüfungen werden in der Prüfstation des BHLG durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt beim BHLG. Die Feldprüfungen werden in der Prüfstation des BHLG sowie in Prüfungsorten die durch den Vorstand des PZVBA in Abstimmung mit dem LVLF ausgewählt wurden, durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt beim PZVBA (Zuchtbezirk Brandenburg). Feldprüfungen im BHLG werden direkt angemeldet. Die Prüfungstermine werden im Mitteilungsblatt Pferdesport und Pferdezucht in Berlin und Brandenburg bekannt gegeben. LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 1 von 7
3.2. Mindestgruppengröße Die Prüfung wird in Gruppen durchgeführt, die so gebildet werden, dass möglichst viele Probanden miteinander geprüft und verglichen werden können. 3.3. Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Pferde. Bei den Rassen Connemara und Fjord vierjährige und ältere Pferde. Zielgruppe sind drei- und vierjährige Pferde. Zur Anlieferung der Pferde in die Prüfstation bzw. vor Beginn der Feldprüfung muss der Equidenpass als Originaldokument vorgelegt werden. Die ordnungsgemäße Grundimmunisierung gegen Influenza und Tetanus ist nachzuweisen. Zusätzlich notwendig werdende Immunisierungen können zur Teilnahmevoraussetzung für Stations- und Feldprüfungen im BHLG sowie bei entsprechender Seuchenlage erhoben werden. Pferde die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen bzw. die aufgrund von Charaktereigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit der Bereiter darstellen, werden nicht zur Stationsprüfung zugelassen bzw. sind vom weiteren Training sowie von der Prüfung auszuschließen. Die Pferde müssen geritten sein. Die zur Feldprüfung angemeldeten Pferde müssen sich auf einem dem Alter entsprechenden Stand der Ausbildung befinden sowie in guter Grundkondition vorgestellt werden. Sie müssen sich unter dem Reiter sicher und problemlos vorstellen lassen. Für das Freispringen ist eine sachgerechte Vorbereitung erforderlich. Bei Nichterfüllung der vorgenannten Zulassungsbedingungen kann eine Zurückweisung durch den Vorprüfungsleiter, den Stationstierarzt bzw. bei Feldprüfungen durch die Sachverständigen (Richter) erfolgen. 3.4. Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: - dem Vorprüfungsleiter der Prüfstation (nur bei Stationsprüfung) Der Vorprüfungsleiter ist für die Leistungsbewertung der Pferde während des Trainings und für die Vergabe der Vorprüfungsnoten zuständig. Er trägt die Verantwortung für die Trainingsbeurteilung und die fachgerechte Ausbildung im Prüfungszeitraum. - zwei Sachverständigen als Richter (Stations- und Feldprüfung) Diese sind für die Beurteilung der Pferde und die Notenvergabe des Leistungstests zuständig. Mindestqualifikation: ein geprüfter Turnierrichter mit Qualifikation für Basis- und Aufbauprüfungen und ein Zuchtrichter gemäß Zuchtrichterliste des PZVBA. - mindestens einem Sachverständigen als Testreiter (Stations- und Feldprüfung) Ihm obliegt die Beurteilung der Pferde im Leistungsmerkmal Rittigkeit. Mindestqualifikation: Pferdewirt Schwerpunkt Reiten bzw. vergleichbare Qualifikationen Die Sachverständigen werden durch das BHLG bzw. den PZVBA eingeladen. Es ist darauf zu achten, dass keine Besorgnis der Befangenheit bei den Mitgliedern der Prüfungskommission geltend gemacht werden kann. Dem LVLF sind vor Prüfungsbeginn die Sachverständigen mit Angabe der Qualifikation mitzuteilen. LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 2 von 7
3.5. Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale erfolgt in halben und ganzen Noten in sinnvoller Anpassung an die Normalverteilung nach folgendem Notensystem: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung in Hinblick auf die gewünschte Merkmalsverbesserung in der Rasse. 4. Prüfungsdurchführung 4.1. Aufgaben des Pferdehalters bei der Feldprüfung Die ordnungsgemäße Ausbildung und sachgerechte Vorbereitung auf die Feldprüfung sowie die Vorstellung der Pferde in den einzelnen Prüfungsdisziplinen hat der Pferdehalter eigenverantwortlich zu organisieren. Der Pferdehalter hat seine Pferde in der Feldprüfung selbst vorzustellen bzw. durch beauftragte Personen (Reiter/Helfer/Peitschenführer) seiner Wahl vorstellen zu lassen. 4.2. Vorprüfung (nur bei Stationsprüfung) Die Pferde sind während der gesamten Trainingszeit hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten. Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Pferde vor Beginn des abschließenden Veranlagungstests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur: (Dts. Reitpferd) Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft (Dts. Reitpony) Umgänglichkeit, Lern- u. Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit 2. Grundgangarten: Schritt, Trab, Galopp 3. Rittigkeit 4. Springanlage (Freispringen): Manier und Vermögen 4.3. Abschließender Veranlagungstest (Stations- und Feldprüfung) Beim abschließenden Veranlagungstest werden die Pferde durch die Sachverständigen der Prüfungskommission bewertet. Jeder Sachverständige vergibt eine eigene Note. Aus den Einzelnoten für das jeweilige Merkmal wird eine Gesamtnote gebildet. Beratungen untereinander sind zulässig. Das Leistungsmerkmal Rittigkeit wird durch den Testreiter, bei Reitponys zusätzlich durch die Richter beurteilt. Alle weiteren Teilprüfungen werden ausschließlich von den Richtern abgenommen. Im Einzelnen werden die Pferde in folgenden Merkmalen bewertet: Grundgangarten Bei der Stationsprüfung werden die Pferde unter dem Bereiter der Station vorgestellt. Bei der Feldprüfung werden die Pferde unter dem Reiter (Pferdehalter oder beauftragte Person des Pferdehalters) vorgestellt. Die Beurteilung erfolgt entsprechend den Anforderungen einer Reitpferdeprüfung (Anlage 1) einzeln oder in kleinen LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 3 von 7
Gruppen bis max. 4 Pferde. Zur besseren Urteilsfindung können Lektionen auf Weisung der Richter wiederholt werden. Die Aufgabe ist auswendig vorzureiten. Durch den Veranstalter kann die Verlesung der Aufgabe als Serviceleistung angeboten werden. Rittigkeit Fremdreitertest: Die Pferde werden vom Testreiter geritten und von diesem hinsichtlich ihrer Rittigkeit beurteilt. Der Testreiter ist durch den Vorprüfungsleiter/Pferdehalter über die im Training verwendeten Hilfsmittel (Sporen/Gerte) zu unterrichten. Beurteilung durch Richter (Reitpony): Die Beurteilung kann zeitgleich mit der Beurteilung der Grundgangarten erfolgen. Springanlage im Freispringen Jedes Pferd wird hinsichtlich Springmanier und Springvermögen beurteilt. Dafür wird in der Halle eine Hindernisreihe mit 3 Sprüngen, deren Abstand zueinander jeweils einen Galoppsprung beträgt, aufgebaut. Durch die Richter kann zur besseren Urteilsfindung in Abstimmung mit dem Vorprüfungsleiter/bzw. Pferdehalter die Hindernisreihe in ihren Maßen verändert werden. Bei Pony- und Kleinpferderassen ist die Hindernisreihe hinsichtlich der Höhe und des Abstandes der Sprünge der Größe der Pferde anzupassen. 5. Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen Pferdes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis. 5.1 Stationsprüfung Merkmale Vorprüfungsleiter Sachverständige Richter Testreiter Gesamt Deutsches Reitpferd Interieur 15,0 15,0 Grundgangarten 15,0 20,0 35,0 Rittigkeit 10,0 15,0 25,0 Springanlage 10,0 15,0 25,0 Gesamt 50,0 35,0 15,0 100,0 Deutsches Reitpony Interieur 30,0 30,0 Grundgangarten 10,0 15,0 25,0 Rittigkeit 10,0 7,5 7,5 25,0 Springanlage 10,0 10,0 20,0 Gesamt 60,0 32,5 7,5 100,0 LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 4 von 7
5.2 Feldprüfung Merkmale Sachverständige Richter Testreiter Gesamt Deutsches Reitpferd Grundgangarten 40,0 40,0 Rittigkeit 30,0 30,0 Freispringen 30,0 30,0 Gesamt 70,0 30,0 100,0 Deutsches Reitpony Grundgangarten 30,0 30,0 Rittigkeit 20,0 20,0 40,0 Freispringen 30,0 30,0 Gesamt 80,0 20,0 100,0 5jährige und ältere Pferde erhalten einen Altersabzug von 1% gemessen an der Durchschnittsnote der vierjährigen und jüngeren Pferde der Prüfgruppe. Bei Stationsprüfung wird eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen nur vorgenommen, wenn das Deutsche Reitpferd in mehr als 2/3 (66,67 %), das Deutsche Reitpony in mehr als 3/5 (60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile an denen das Pferd teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses. Bei Pferden, die in mehr als 2/3 (66,67 %) (Deutsches Reitpferd) bzw. 3/5 (60 %) (Deutsches Reitpony) der oben genannten Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Die Anerkennung des Prüfungsergebnisses obliegt den Züchtervereinigungen. 6. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe aller Endergebnisses der einzelnen Pferde. Der Besitzer jedes Pferdes sowie das LVLF erhalten ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis, aus dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistung der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Dem LVLF sind alle Prüfungsergebnisse mit den Einzelnoten zur Veröffentlichung per Datenträger zur Verfügung zu stellen. 7. Wiederholung der Prüfung Station: Feld: Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Pferd vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor. Die Prüfung kann wiederholt werden. In diesem Fall gilt das beste Ergebnis der Prüfung. In-Kraft-Treten Die Prüfungsordnung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Frankfurt (Oder), den 20. 12. 2007 Ilgenstein Präsident 2 Anlagen LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 5 von 7
Anlage 1 Aufgabe zur Überprüfung der Grundgangarten linke Hand A Anreiten im Arbeitstrab, leicht traben V auf dem Zirkel geritten, einmal herum V ganze Bahn F-B-M Tritte verlängern bis zum Mitteltrab, leicht traben M-C-H Arbeitstrab, aussitzen H-X-F durch die ganze Bahn wechseln, aussitzen F-A-K Arbeitstrab, aussitzen K-E-H Tritte verlängern bis zum Mitteltrab, leicht traben H-C-M Arbeitstrab, aussitzen M-E durch die halbe Bahn wechseln, aussitzen V auf dem Zirkel geritten, einmal herum V Arbeitsgalopp, einmal herum V ganze Bahn F-B-M Galoppsprünge verlängern bis zum Mittelgalopp M-C-H Arbeitsgalopp H-X-F durch die ganze Bahn wechseln X-F Arbeitstrab, aussitzen F-A-K Arbeitsgalopp K-E-H Galoppsprünge verlängern bis zum Mittelgalopp H-C-M Arbeitsgalopp M-F Arbeitstrab, aussitzen F-A-K Mittelschritt K-X-M starker Schritt M-C-H Mittelschritt, Zügel aus der Hand kauen lassen H-E-K freier Schritt am hingegebenen Zügel LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 6 von 7
Anlage 2 Anforderungen Freispringen Hindernisreihe in der Halle (Dreifachkombination) 1. Sprung: Rick ca. 0,50 m (etwas vorgezogene Grundlinie) im Abstand von 6,50 m 2. Sprung: Rick ca. 0,80 m (etwas vorgezogene Grundlinie) im Abstand von 7,00 m 3. Sprung: Oxer ca. 1,10 m x 1,10 m (etwas vorgezogene Grundlinie) Durch die Richter kann zur besseren Urteilsfindung in Abstimmung mit dem Vorprüfungsleiter/ bzw. Pferdehalter die Hindernisreihe in ihren Maßen verändert werden. Bei Pony- und Kleinpferderassen ist die Hindernisreihe hinsichtlich der Höhe und des Abstandes der Sprünge der Größe der Pferde anzupassen. LP Station Feld - Stuten Wallache ZR Reiten 20 12 07.doc Seite 7 von 7