Informationsblatt zur neuen Erhebung Statistik der Angebote der Jugendarbeit

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Transkript:

Informationsblatt zur neuen Erhebung Statistik der Angebote der Jugendarbeit 1. Zweck, Art und Umfang der neuen Erhebung 2. Abgrenzung des Erhebungsbereichs 3. Organisatorischer Ablauf 4. Erhebungsmerkmale mit Erläuterungen 5. Hinweise zur Vorbereitung der Erhebung 6. Kontakt und weitere Informationen 1. Zweck, Art und Umfang der neuen Erhebung Zweck: Die Erhebung der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ist Teil der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Zweck der Erhebung ist die Beobachtung der Auswirkungen der rechtlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) sowie zur Förderung von Fortbildungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen ( 74 Abs. 6 SGB VIII). Die Ergebnisse bilden eine empirische Grundlage für jugendpolitisches Handeln, Verwaltungstätigkeit und wissenschaftliche Analysen. Sie dienen auch der allgemeinen Information der Medien und der Öffentlichkeit. Art und Umfang: Die von anerkannten Trägern der freien (Kinder- und) Jugendhilfe durchgeführten öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach 11 SGB VIII sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtlich Mitarbeitende gem. 74 Abs. 6 SGB VIII für das jeweilige Erhebungsjahr werden statistisch erfasst, sofern es sich um eine finanzielle Förderung handelt (unabhängig von deren Umfang/Höhe). Nicht berücksichtigt werden Angebote, die durch eine unentgeltliche Personal- oder Raumüberlassung o.ä. gefördert werden. Angebote öffentlicher Träger werden stets erfasst. Im Rahmen der Erhebung werden die jeweils auf Dauer angelegten Angebote im Bereich der Offenen Arbeit und der Gruppenarbeit sowie zeitlich befristete Veranstaltungen und Projekte erfasst. Angebote der (pädagogischen) Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die primär auf andere Zwecke als die Zielsetzungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII ausgerichtet sind, gehören nicht zum Erhebungsbereich der Statistik der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Nicht zu melden sind in diesem Zusammenhang Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die ausschließlich den Zweck der Religionsausübung, der parteipolitischen Arbeit, der Übung von Rettungs- und Hilfsaktionen oder auch sportliche Zwecke (regelmäßiges Training, Turnier, Wettkampf) verfolgen. Die Erhebung wird in zweijährigem Rhythmus durchgeführt.

2. Abgrenzung des Erhebungsbereichs Die Statistik erfasst alle während des Berichtsjahres von Öffentlichen oder gem. 75 Abs. 1 oder Abs. 3 anerkannten Freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gem. 11 SGB VIII, sofern diese pauschal oder maßnahmebezogen gefördert wurden. Erfasst werden Offene Angebote, Gruppenangebote, Veranstaltungen und Projekte sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach 74 Abs. 6. Öffentliche Förderung ist gegeben, wenn eine finanzielle Zuwendung aus EU-, Bundes-, Landes- oder kommunalen Mittel, ferner Mitteln z.b. des Deutsch-Französischen Jugendwerkes, des Deutsch-Polnischen Jugendwerks, von Koordinierungsstellen für Jugendaustauschmaßnahmen und von Nationalagenturen im Rahmen des EU- Aktionsprojektes Jugend oder Landesjugendstiftungen oder vergleichbaren Quellen erfolgte. Auf Antrag per Zuwendungsbescheid direkt geförderte Angebote sind stets zu melden. Angebote, die aus einer pauschalen Trägerförderung (Grundförderung) oder aus verbandsintern weitergegebenen Fördermitteln aus öffentlichen Quellen finanziert wurden, sind dann zu melden, wenn o entsprechende Verwendungs- bzw. Abrechnungsnachweise vorliegen und/oder, o Förderungsauflagen z.b. im Rahmen eines Fördervertrags eine Mittelverwendung in der Jugendarbeit vorsehen und/oder o laut Sachbericht an den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe diese Mittel für Angebote der Jugendarbeit verwendet wurden. Keine öffentliche Förderung im Sinne dieser Erhebung sind o unentgeltliche Personal- oder Raumüberlassung o Sachmittelförderung Nicht geförderte Angebote sind nicht zu melden. Wurde ein Angebot von mehreren Trägern durchgeführt, bei denen aber nur ein Träger eine öffentliche Förderung erhielt, so macht dieser Angaben zum Angebot. Wurde ein Angebot von mehreren Trägern durchgeführt, die jeweils dafür eine öffentliche Förderung erhielten, meldet der Träger mit der organisatorischen und rechtlichen Letztverantwortung. Angebote nach 11 SGB VIII umfassen insbesondere o außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, o Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, o arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, o Internationale Jugendarbeit, o Kinder- und Jugenderholung,

o Jugendberatung. Auch die Tätigkeiten der Jugendverbände und Jugendgruppen sind zu melden, sofern sie inhaltlich 11 SGB VIII zuzuordnen sind. Nicht zu melden sind Angebote gem. 13 SGB VIII. Nicht vom Regelungsbereich des 11 SGB VIII erfasst werden Angebote, welche der reinen Ausübung sportlicher, kultureller oder religiöser Aktivitäten dienen. Ebenfalls nicht erfasst werden technische Übungen z.b. im Rahmen des Rettungsdienstes. Sofern ein im Rahmen der Berichtskreisfeststellung erfasster Träger der Kinder- und Jugendhilfe während des Berichtszeitraums keine Angebote im obigen Sinne durchgeführt hat, meldet dieser Fehlanzeige. 3. Organisatorischer Ablauf Die Statistik der Angebote der Jugendarbeit ist eine dezentrale Bundesstatistik. Nach einem bundeseinheitlichen Merkmalskatalog erfolgt die Befragung durch die zuständigen statistischen Ämter der Länder beginnend ab 2016 jeweils rückwirkend für das Vorjahr. Dazu besteht gesetzliche Auskunftspflicht. Die auskunftsgebenden Träger sollten im Berichtsjahr Informationen zu Projekten und Veranstaltungen sammeln. Es handelt sich um eine Vollerhebung bei sämtlichen Öffentlichen und anerkannten Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Beschaffung des erforderlichen Adressmaterials nehmen die statistischen Ämter der Länder Kontakt u.a. zu Landesjugendämtern, Anerkennungsstellen und Geschäftsleitungen der Jugendverbände und Jugendringe auf. Dieses Verfahren ist in einem auf Anfrage erhältlichen Leitfaden näher beschrieben. Berichtsstellen sind sowohl Trägerdachorganisationen als auch deren nachgeordneten Organisationseinheiten. Grundsätzlich ist jedes Angebot von derjenigen Stelle zu melden, welche für die Durchführung rechtlich, organisatorisch und finanziell Verantwortung trug. 4. Erhebungsmerkmale und Erläuterungen Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Angebote der Jugendarbeit nach 11 sowie bei den Erhebungen über Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach 74 Abs. 6 sind offene und Gruppenangebote sowie Veranstaltungen und Projekte der Jugendarbeit, soweit diese mit öffentlichen Mitteln pauschal oder maßnahmebezogen gefördert werden oder der Träger eine öffentliche Förderung erhält, gegliedert nach 1. Art und Rechtsform des Trägers, 2. Dauer, Häufigkeit, Durchführungsort und Art des Angebots; zusätzlich bei schulbezogenen Angeboten die Art der kooperierenden Schule,

3. Alter, Geschlecht sowie Art der Beschäftigung und Tätigkeit bei der Durchführung des Angebots tätigen Personen, 4. Zahl, Geschlecht und Alter der Teilnehmenden sowie der Besucher, 5. Partnerländer und Veranstaltungen im In- oder Ausland bei Veranstaltungen und Projekten der internationalen Jugendarbeit. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Erläuterungen: Offene Angebote Unter Offene Angebote fallen beispielsweise Kinder- und Jugendzentren, -cafés und - treffs, (Halb-)Offene Türen bzw. der OT-Bereich, pädagogisch betreute (Abenteuer- )Spielplätze, Spiel- oder Sportmobile oder aufsuchende Arbeit. Gruppenangebote in z.b. Jugendzentren werden nicht bei den Offenen Angeboten erfasst, sondern bei den gruppenbezogenen Angeboten. Offene Angebote zeichnen sich durch freiwilligen und unbeschränkten Zugang aus, sind im Grundsatz auf Dauer angelegt sind und weisen keinen festen Teilnehmerkreis auf. Die Teilnahme erfordert keine Mitgliedschaft und ist in aller Regel voraussetzungslos. Die offenen Angebote können in eigenen, angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie an öffentlichen Plätzen und pädagogischen Settings (im Sinne von gestalteten Rahmenbedingungen und Situationen) außerhalb von Räumlichkeiten stattfinden. Die Aufenthaltsdauer ist im Rahmen der Öffnungszeiten (einrichtungsbezogene Angebote) bzw. der Präsenzzeiten (aufsuchende Angebote) nicht festgelegt. Gruppenbezogene Angeboten Gruppenbezogene Angebote sind u.a. regelmäßige Gruppenstunden und auf Dauer angelegte AG s, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendverbandsarbeit. Sie werden in regelmäßigen Abständen, d.h. mindestens einmal im Monat, in einem zeitlich begrenzten Rahmen (in Stunden) durchgeführt und sind auf Dauer angelegt. Als Teilnehmer/-innen einer Gruppe gelten junge Menschen, die regelmäßig, d.h. an mindestens der Hälfte der Gruppentreffen, teilnehmen. Veranstaltungen und Projekte Unter Veranstaltungen und Projekte fallen beispielsweise Ferienangebote (Freizeiten, Stadtranderholungen, Ferienspiele), Wochenendfahrten, Seminare, Juleica-Aus- und - Fortbildungen und andere (Weiter-) Bildungsmaßnahmen, Feste, Konzerte, Angebote im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Weltkindertag, Tag der offenen Tür) und themenzentrierte Projekte (z.b. Umweltwoche) oder auch Diskussionsveranstaltungen. Ferner gehören hierzu Angebote der internationalen Jugendarbeit. Der Durchführungszeitraum muss nicht auf ein Kalenderjahr beschränkt, aber im Berichtszeitraum beendet sein. Die Dauer kann wenige Stunden (mindestens 3 Stunden), aber auch mehrere Veranstaltungstage umfassen (mit oder ohne Übernachtung) und muss sich nicht auf einen zusammenhängenden Zeitraum beziehen. Die Teilnahme ist

freiwillig und kann je nach Angebot auf Mitglieder oder bestimmte Personengruppen beschränkt werden. 5. Hinweise zur Vorbereitung der Erhebung Die Erhebung erfolgt Anfang 2016 rückwirkend für das dann abgelaufene Kalenderjahr 2015. Auskünfte sind im Zeitraum 1.1.2016 bis spätestens 28.2.2016 zu erteilen. Dazu ist verpflichtend ein Online-Formular (Internetfragebogen) zu nutzen, dessen Zugangsdaten mitgeteilt werden. Zu Anschauungszwecken steht auf der Homepage www.jugendarbeitsstatistik.tu-dortmund.de eine ausdruckbare schematische Übersicht über die Erhebungsmerkmale zum Download bereit. Diese dient nur der Information und ist zur Meldung nicht zu benutzen. Zur Erleichterung der Datenabgabe ist es sinnvoll, bereits im Verlaufe des Jahres 2015 entsprechende Dokumentationen anzulegen, aus denen Daten zu den o.g. Erhebungsmerkmalen hervorgehen. Dies können z.b. Abrechnungsbelege, Teilnahmelisten, Sachberichte, Förderanträge o.ä. sein. Voraussichtlich ab Mitte 2015 können die entsprechenden Daten in das Online-Formular eingegeben und bis zum endgültigen Versand an das Statistische Landesamt zwischengespeichert werden. 6. Kontakt und weitere Informationen Nähere Auskünfte erteilt das Landesamt für Statistik Hannover. Sie erreichen uns per E-Mail unter jugendhilfestatistik@statistik.niedersachsen.de An der Konzeption der neuen Erhebung war die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJSTAT) im Forschungsverbund der Technischen Universität Dortmund mit dem Deutschen Jugendinstitut e.v. (München) als Projektpartner des Statistischen Bundesamtes beteiligt. Diese betreibt eine Homepage mit weiteren Informationen zur neuen Erhebung: www.jugendarbeitsstatistik.tu-dortmund.de