Volllaststunden Deutschland

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Transkript:

Volllaststunden Deutschland In Hessen und Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 auf 1.422 bzw. 1.403 Volllastunden. In Brandenburg, dem Leitstern in Sachen Windkraft, waren die Anlagen mit 1.597 Volllaststunden nur unwesentlich produktiver. In Baden-Württemberg wurden 2012 lediglich 1.252 Volllastunden erreicht. In Schleswig-Holstein 2.025 Volllaststunden. Das Jahr hat in allen 16 Bundesländern 8.760 Stunden. Dies bedeutet: Eine Windkraftanlage in Schleswig-Holstein produzierte rund 23 % ihres Nennwerts. Eine Windkraftanlage in Hessen produzierte rund 16% ihres Nennwerts. Eine Windkraftanlage in Baden-Württemberg produzierte rund 14 % ihres Nennwerts. Anm. Holzer BI ZUM SCHUTZ DES HOCHSCHWARZWALDES e.v.

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Einschätzung zur Studie der LUBW: "Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen" Februar 2016. 1. Zur Ausbreitung von Infraschall in der Luft Die LUBW hat Schallpegel aus der Nähe von Windenergieanlagen (WEA) in drei Mess- bzw. Darstellungsarten erfasst und veröffentlicht: a) Terz-Spektren, b) Schmalband-Spektren und c) Schallpegel in festen Frequenzbereichen, d.h. "Filter A" für Hörschall und "Filter G" für tieffrequenten Schall, die jeweils in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit oder im zeitlichen Verlauf gemessen wurden. Es ist seit langem bekannt, dass die gesundheitsschädigende Komponente des Infraschalls von WEA aus rhythmischen Pulsen besteht, die beim Passieren des Turmes durch die Rotorflügel entstehen und als charakteristische Spitzen im Bereich unterhalb von 6 Hz auftreten (s. Abb.1). Nur diese sind für die folgende Kritik relevant. Zu a) Terz-Spektren entstehen durch eine Mittelwertbildung aus benachbarten Frequenzen und stellen daher die kritischen Peaks nicht dar, wie aus den entsprechenden Abbildungen hervorgeht. Zu c) Messungen mit G-Filter schließen den gesundheitlich relevanten Infraschall von vornherein aus (LUBW, S. 90: "Ein Nachteil ist, dass Frequenzen unterhalb 8 Hz...kaum mehr einen Beitrag leisten".) Diese Egebnisse sind also im Hinblick auf gesundheitsgefährdenden Infraschall wertlos. Zu b) Die einzigen Messdaten, die den Bereich des gesundheitlich problematischen Infraschalls direkt abbilden, sind die Schmalband-Spektren der WEA (LUBW-Abb. 4.2-2, 4.2-3; 4.3-2, 4.4-2, 4.4-3; 4.5-6, 4.5-7; 4.6-2, 4.6-3; 4.7-2, 4.7-3). Diese Messungen wurden in verschiedenen Entfernungen von jeweils einer WEA durchgeführt (180-700 m) und als Vergleich zwischen Gesamtschall (WEA in Betrieb) und Hintergrundschall (WEA ausgeschaltet) dargestellt (Zusammenfassung in Abb. 1). Es wird behauptet, der Infraschall sei im Nahbereich gut messbar, in größerer Entfernung (spätestens bei 650 m) aber "nicht mehr nennenswert erhöht". Diese Aussage hält einer sachlichen Prüfung nicht stand: Die für WEA typischen Infraschall-Pulse <8 Hz werden bei den meisten Anlagen festgestellt, meist aber mit geringer Auflösung und geringem Abstand vom Hintergrund. Dieser Unterschied zum Hintergrund bleibt entweder bei der größeren Entfernung bestehen (WEA 4-650 m, WEA 6-305 m) oder verschwindet nur aufgrund des gestiegenen Hintergrund-Schalls (WEA 1-700 m, WEA 5-650 m). Es kann also nicht entschieden werden, ob der von der WEA produzierte Infraschall bei 650 m abgeklungen ist (wie behauptet) oder aufgrund des erhöhten Hintergrunds nicht mehr messbar war. Messungen anderer Labors sprechen für letzteres (s.u.). In einem Fall (WEA 3) wird weder bei 180 m noch bei 300 m gepulster Infraschall (Differenz bei < 8 Hz) festgestellt, in einem weiteren Fall (WEA 2) werden Daten nur von einem Messpunkt publiziert. Insgesamt sprechen die Abbildungen dafür, dass von den WEA gepulster Infraschall ausgeht, dieser aber nur teilweise oder nicht quantifiziert wurde und vor allem nicht klar vom Hintergrundschall abgetrennt werden konnte. Hierfür gibt es nach Aussage erfahrener Akustiker u.a. folgende Gründe: - Ungenügende Messabstände Viele Messungen haben den Infraschall wahrscheinlich nur teilweise oder gar nicht erfasst, da er erst in größerer Entfernung (etwa 500-1000 m) den Boden, d.h. die dort aufgestellten Sensoren, erreicht. Dies ist der kegelförmigen Schallabstrahlung von der WEA geschuldet. Messungen in größerem Abstand als 700 m fehlen, obwohl bekannt ist, dass Infraschall, besonders bei

Inversionswetterlagen (im Schwarzwald sehr häufig), sich über mehre km ausbreitet. Nach eigener Aussage hat das LUBW die Gerichtetheit des Infraschalls nicht berücksichtigt, es fehlen also vergleichbare Messungen in verschiedenen Richtungen oder Angaben über ev. wechselnde Windrichtungen. - Die Messungen fanden bei unrealistischen Windgeschwindigkeiten statt. Die Windgeschwindigkeiten (in 10 m Höhe) lagen bei Messung der Schmalbandspektren um 6 m/s, das bedeutet ca. 10-11 m/s in 140 m Nabenhöhe (berechnet nach dem logarithmischen Windprofil). Bei diesen Windgeschwindigkeiten steigt der Hintergrund-Infraschall (d.h. auch bei stehendem Rotor) stark an, so dass eine klare Trennung vom Infraschall der Anlage schwer bis unmöglich ist: die Abbildungen zeigen, dass bei 6 m/s oder höher der Hintergrundschall den Gesamtschall erreicht, also keine Trennung möglich ist (WEA 1, 3, 5), während schon bei wenig unter 6 m/s eine Differenz zwischen Gesamt- und Hintergrundschall gemessen wird, die aber mit der Entfernung nicht wesentlich absinkt (WEA 4 und 6). Für Baden-Württemberg sind Windgeschwindigkeiten von 2,5-4 m/s (in 10 m Höhe) realistisch. Es ist gut dokumentiert, dass WEA in Baden-Württemberg im Jahresdurchschnitt nur 13-20 % ihrer Nennleistung erreichen. 2. Ausbreitung als Körperschall im Untergrund Die von WEA erzeugten Druckschwingungen breiten sich sehr effizient in felsigem Untergrund aus. Für seismografische Stationen sind daher Abstände zu WEA von mehreren km vorgeschrieben. In Wohngebäuden, deren Bodenplatte bzw. Keller auf denselben Gesteins- oder felsartigen Schichten gegründet ist wie eine WEA, kann dieser sog. Körperschall noch in großer Entfernung wirken und dort Infraschall auslösen. Die LUBW-Studie adressiert dieses Problem mit einer völlig unzureichenden Messanordnung: es erfolgen Schwingungsmessungen einerseits an dem im Untergrund fixierten Fundament einer WEA, in weiteren Abständen aber nur an der Boden-Oberfläche. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn schon in geringem Abstand keine Schwingungen mehr gefunden werden. Zur Einschätzung der Gefahr, die durch Körperschall aus dem Untergrund von WEA ausgeht, ist diese Messung also bedeutungslos. 3. Unzulässige Vergleiche mit der Hör- oder Wahrnehmungsschwelle sowie anderen Quellen Die LUBW-Studie bezieht die gemessenen tieffrequenten Schallpegel auf die Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen nach DIN 45680 (Version 2013). Diese ist nach Auskunft von Akustikern längst nicht mehr zeitgemäß, da Frequenzen < 10 Hz nicht beachtet werden. (Hierzu gibt es u.a. eine Verfassungsklage und ca. 2000 Änderungsanträgen an den DIN-Normungsausschuß). Im Hinblick auf die Infraschall-Daten ist ein Vergleich mit Hörschwellen sinnlos und irreführend, da Infraschall im Unterschied zu Hörschall nicht bewußt wahrgenommen, also gehört oder gefühlt wird, sondern über äußere Haarzellen und Vibrationen des Gehirns und anderer Organe in das Unterbewusstsein geleitet wird. Auf diese Weise ist er erst in größerem zeitlichen Abstand zur primären Exposition wirksam und verursacht die bekannten Gesundheitsschäden. Ebenso wenig sind Vergleiche mit Infraschall aus dem Verkehr, dem Haushalt oder der Meeresbrandung sinnvoll, da diese Quellen den gepulsten Infraschall < 8 Hz gar nicht emittieren, wie die LUBW selbst nachweist.

4. Fazit Die von der LUBW veröffentlichten Daten stützen nicht die Aussage, der von WEA produzierte, gepulste Infraschall sei bereits in 700 m Abstand nicht mehr vorhanden. Der eklatanteste Mangel liegt in der Ausblendung der für WEA typischen Pulse im Frequenzbereich < 8Hz bei den meisten Messungen. Sofern andere Messungen diesen Bereich einschließen, erlauben sie wegen fehlender Selektivität und Empfindlichkeit keine derartige Aussage. Die Gründe sind in unzureichenden Messabständen und (für Baden-Württemberg) untypischen Windgeschwindigkeiten zu suchen. Es fehlen Messungen in Gebäuden. Diese sind unverzichtbar, da dort oft Verstärkungen auftreten und Infraschall nicht gedämmt werden kann. Weitere Mängel liegen in der verfehlten Messanordnung zum Nachweis der Auslösung von Infraschall über den Untergrund. Die Vergleiche mit Infraschall-Quellen aus Umwelt, Haushalt und Verkehr sind ebenso irreführend, da sie den besonderen Charakter des von WEA ausgehenden, gesundheitsgefährdenden Infraschalls ignorieren. Titisee-Neustadt, 26.7. 2016 Prof. Dr. Werner Roos em. Professor für Pharmazeutische Biologie Graf-Heinrich-Str. 2, 79822 Titisee-Neustadt Mit fachlicher Beratung durch Sven Johannsen zertifizierter, unabhängiger Sachverständiger & Gutachter für Umweltmessungen & Akustik, Gutachter # 5712, Deutscher Gutachter- u. Sachverständigen Verband. Paul-Birkle-Str. 21, 69488 Birkenau

Abb1. Spektrale Darstellung von Schallemissionen durch Windenergieanlagen Nr. 1,3,4,5,6 Schmalbandspektren der in der LUBW-Studie untersuchten Anlagen. Oben rechts ist jeweils der Abstand des Messpunkts von der WEA angegeben (Anlage Nr. 2 fehlt, da dort nur 1 Messpunkt publiziert wurde). Neben der Nr. der WEA ist die angegebene Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe vermerkt. Linien in magenta oder rot: "Anlage eingeschaltet", in grün: Anlage aus. Rechts unten: Zum Vergleich eine international anerkannte Messung der Firma NOISE CONTROL ENGINEERING aus Falmouth, Massachusetts, USA. (Dezember 2014, Michael Bahtiarian and Allan Beaudry, NOISE CONTROL ENGINEERING, LLC 799 Middlesex Turnpike, Billerica, MA 01821). Es wurde die Emmision von 2 WEA der 1,65 MW Klasse gemessen, die Entfernung zum Messpunkt war 422 m bzw. 792 m. Windgeschwindigkeit: 3,5 m/s grün: außen, Anlagen ein; rot; im Haus. Anlage ein; schwarz: im Haus, Anlage aus (Hintergrund) Die Infraschall-Pulse unterhalb von 6 Hz (Grundfrequenz bei 0.7 Hz plus Oberschwingungen) sind gut erkennbar und klar vom Hintergrund getrennt.