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Transkript:

Spielordnung des Volleyball-Sportkreis-Erzgebirge (VSKE) 1. Teilnehmer und Mannschaften 1.1 Alle Mannschaften des Einzugsgebietes können, nach entsprechender Meldung, am Punkt- und Pokalspielbetrieb teilnehmen, sofern sie in keinem anderen organisierten Spielbetrieb aktiv sind. 1.2 Der Einstieg in den Punktspielbetrieb erfolgt generell in der Kreisklasse, Ausnahmen können vom Spielausschuß beschlossen werden. 1.3 Die Meldung für die Teilnahme am Punktspielbetrieb muß bis zum angegebenen Meldeschluß vorliegen. Dies gilt auch bei der Bildung von Spielgemeinschaften. Bei Überschreitung des Meldetermins wird eine Nachmeldegebühr von 10,- pro Woche erhoben. Eine Nachmeldung nach Einteilung der Staffeln ist nicht mehr möglich. 1.4 Für die Teilnahme am Punktspielbetrieb sind folgende Startgelder zu entrichten: für die 1. Mannschaft des Vereins : 35,- für jede weitere Mannschaft des Vereins : 20,- für jede Jugendmannschaft : 0,- Mannschaften aus dem Nichtaktiven-Bereich können am Erzgebirgs- Winterturnier teilnehmen. Das Startgeld beträgt 5,-. 2. Punkt-, Satz- und Spielgewinn 2.1 Alle Punktspiele werden im Rally-Point-System auf 2 Gewinnsätze gespielt. Gewinner eines Satzes ist die Mannschaft, die zuerst 25 Punkte, mit einem Vorsprung von mindestens 2 Punkten erreicht. Bei Gleichstand von 24:24 wird das Spiel solange fortgesetzt, bis sich eine Mannschaft einen 2-Punkte-Vorsprung erspielt hat. In einem möglichen Entscheidungssatz wird ebenso verfahren. 2.2 Die Finalteilnehmer aller Pokalspiele (Männer, Frauen, Mixed) zahlen eine Kaution von 20, die bei Antritt zurück erstattet wird (per Überweisung). Bei Abmeldung bis 1 Woche vor dem benannten Termin gilt dies ebenfalls. Ansonsten verfällt die Kaution. 2.3 Alle Pokalspiele werden nach dem in der Ansetzung vorgegebenen Modus ausgetragen. Wird ein Pokalspiel auf 3 Gewinnsätze angesetzt, wird ein ggf. notwendiger fünfter Satz bis 15 Punkte mit mindestens 2 Punkten Differenz gespielt. 3. Spieltermine 3.1 Alle Punktspiele werden am jeweiligen Trainings-/Heimspieltag der gastgebenden Mannschaft ausgetragen. Spielbeginn ist jeweils 19.00 Uhr. Mannschaften, die am Wochenende trainieren, können keine Heimspiele austragen oder müssen einen Heimspieltag Mo.-Fr. angeben. Die Erzgebirgsliga der Männer spielt generell freitags. 3.2 Pokalspiele werden entsprechend der Ansetzung ausgetragen. 3.3 Grundsätzlich können Spieltermine verlegt werden, wenn Hallen nicht bespielbar sind bzw. extreme Wetterbedingungen eine Anreise unmöglich machen. Sind Hallen in der Hinrunde nicht bespielbar, werden die Austragungsorte von Hinund Rückrunde getauscht. Sind Hallen in der Rück-runde nicht bespielbar, wird das Spiel spätestens in der folgenden Woche ausgetragen. Ist das nicht möglich, erhält eine andere Mannschaft Heimspielrecht. Die Entscheidung über Spielverlegungen trifft der Staffelleiter. Die Unbespielbarkeit einer Halle ist dem Staffelleiter unverzüglich mitzuteilen. Desweiteren sind Spielverlegungen möglich, wenn alle beteiligten Mannschaften zustimmen. Die verlegten Spiele müssen jeweils vor dem letzten Punktspieltag der jeweiligen Halbserie stattfinden. Die Zustimmungen der beteiligten Mannschaften sind von dem antragstellenden Verein einzuholen und dem Staffelleiter mindestens eine Woche vor dem ursprünglichen Termin schriftlich (Post/Fax/Mail) vorzulegen.. 26

4. Spielreihenfolge und verspätete Anreise 4.1 Punktspiele Spiel 1 und 2: Die Heimmannschaft gegen die beiden Auswärtsmannschaften in der Reihenfolge, wie in der Ansetzung angegeben. (Hinrunde: Reihenfolge von links gelesen / Rückrunde: von rechts) Spiel 3: Es spielen die beiden Auswärtsmannschaften. 4.2 Pokalspiele (wenn nicht bei Ansetzung gesondert festgelegt) Spiel 1: Es spielt die Heimmannschaft gegen eine der beiden Auswärtsmannschaften. Diese wird 15 Minuten vor Spielbeginn ausgelost. Spiel 2: Die spielfreie Mannschaft von Spiel 1 und der Verlierer von Spiel 1. Spiel 3: Die spielfreie Mannschaft von Spiel 1 und der Sieger von Spiel 1. 4.3 Der Spielbeginn richtet sich nach der gemeldeten Trainingszeit der jeweiligen Mannschaft frühestens 18.30 Uhr, spätestens 19.30 Uhr. Das Einspielen muss mindestens 15 Minuten davor gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall, kann diese Mannschaft keine Heimspiele mehr ausrichten. 4.4 Alle Mannschaften sollen mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn am Wettkampfort eintreffen. Erscheint eine im ersten Spiel angesetzte Mannschaft nicht pünktlich zum Spielbeginn, ist nach einer Wartezeit von 10 Minuten das zweite Spiel vorzuziehen. Erscheint eine Mannschaft, auch wenn sie nur das Schiedsgericht zu stellen hat, mehr als 20 Minuten nach Spielbeginn, wird sie als nicht angetreten gewertet, es sei denn, die Verspätung ist nachweislich unverschuldet eingetreten (Unfall, Unwetter, etc). 5. Spielberechtigung 5.1 Ein Spieler darf nur für einen Verein am Spielbetrieb teilnehmen. Die gleichzeitige Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb des DVV oder einer seiner Landesverbände ist nicht gestattet. Jugendspieler bis einschließlich U 19 und Seniorenspieler ab 45 Jahre dürfen gleichzeitig für mehrere Mannschaften oder Vereine spielen, wenn diese nicht der selben Staffel zugeordnet sind. Sie dürfen gleichzeitig im Bereich des DVVspielen. Stichtag für die Einteilung der Altersklassen ist jeweils der Saisonbeginn am 1. Oktober. Spielerinnen dürfen ohne Einschränkungen in Herren- oder Mixedmannschaften desselben Vereins spielen, auch wenn sie am Spielbetrieb des SSVB teil nehmen. 5.2 Jeder Spieler muß im Besitz eines gültigen Spielausweises und der für die jeweilige Mannschaft gültigen Spielberechtigung sein. Der Spielausweis ist am Spielort vorzulegen. 5.3 Jeder Spieler einer unteren Spielklasse kann innerhalb seines Vereins ohne Wartefrist in der nächst höheren Spielklasse eingesetzt werden. Der Einsatz in der höheren Spielklasse ist vom Schiedsrichter im Spielausweis des betreffenden Spielers einzutragen. Nach vier Spielen in der nächst höheren Spielklasse ist der Spieler bis zur Entscheidung, in welcher Spielklasse er weiter spielt, nicht startberechtigt, es sei denn, er entscheidet sich für die bereits im Spielausweis eingetragene Spielklasse. Entscheidet sich der Spieler für die nächst höhere Spielklasse, ist dies vom Schiedsrichterobmann im Spielausweis einzutragen. Ein nochmaliger Wechsel innerhalb der Spielsaison ist danach ausgeschlossen. 5.4 Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, so können diese zwei Spieler/innen zu Beginn der Saison festlegen, die in beiden Mannschaften spielen können. Diese Wechselspieler/innen sind in der Spielerliste zu benennen. Dies wird im Spielerausweis dokumentiert. 5.5 Soll ein Spieler aus einer höheren Spielklasse in einer unteren Spielklasse des 27

Vereins eingesetzt werden, muß der Schiedsrichter diesen Einsatz im entsprechenden Feld des Spielausweises eintragen. Der Spieler darf nicht mehr in der höheren Spielklasse eingesetzt werden. Der Spielerausweis wird vom Schiedsrichterobmann nach Einreichung entsprechend geändert. Ein Wechsel für die beiden letzten Punktspieltage ist ausgeschlossen. 5.6 Kann ein Spieler keinen Spielausweis am Spielort vorlegen, muss er sich auf andere geeignete Art ausweisen, um am Spiel teilnehmen zu können. Der Schiedsrichter hat dies auf dem Spielbericht zu vermerken. 5.7 Grundsätzlich gelten alle Eintragungen der Schiedsrichter in einem Spielausweis lediglich der Information des betreffenden Spielers bzw. Mannschaftsleiters. Ausschlaggebend für die Wertung eines Spieles sind stets die Eintragungen im Spielbericht und die Kontrolle durch den Staffelleiter. 6. Spielerliste und Spielausweis 6.1 Für jede Mannschaft ist beim Schiedsrichterobmann eine Spielerliste einzureichen. Die Spielerliste muß Name, Vorname und Geburtsdatum der einzusetzenden Spieler enthalten. Gleichzeitig mit der Spielerliste sind die Spielausweise der betreffenden Spieler, zur Eintragung der Spielberechtigung einzureichen. 6.2 Spielerliste und Spielausweise sind vor Saisonbeginn, spätestens aber bis zum 1. September einzureichen. 6.3 Die Spielausweise sind vollständig auszufüllen, mit einem aktuellen Paßbild zu versehen und vom Spieler zu unterschreiben. Auf den Seiten Spielberechtigung sind keine Eintragungen durch den Spieler oder den Verein vorzunehmen. 6.4 Ein Spielausweis hat eine Gültigkeit von höchstens 4 Jahren. Danach ist ein neuer Spielausweis gemäß Pkt. 6.3 auszustellen. 6.5 Nach Eintragung der Spielberechtigung erhält der Mannschaftsleiter die Spielausweise zurück, die Spielerliste verbleibt beim Staffelleiter. 6.6 Unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Spielausweise werden unbearbeitet zurückgeschickt. 7. Mannschaften 7.1 Zu Spielbeginn müssen für eine Mannschaft mindestens 5 Spieler antreten. Tritt eine Mannschaft mit 6 Spielern an, kann bei Verletzung eines Spielers mit 5 Spielern weiter gespielt werden, wenn kein Auswechselspieler zur Verfügung steht. Das Spielen mit weniger als 5 Spielern ist ausgeschlossen(ausnahme Punkt 7.3.1). 7.2 Wird eine Mannschaft durch Hinausstellung oder Disqualifikation unvollständig, besteht nicht das Recht, das Spiel mit 5 Spielern zu beenden. 7.3 Das Spielen mit Mixed-Mannschaften ist im Männerbereich ohne Einschränkung möglich. Die Wertung erfolgt als Männermannschaft. 7.3.1 In der Spielklasse Oldies/Mix gilt: es müssen mindestens 2 Frauen auf dem Spielfeld sein ist nur eine Frau auf dem Spielfeld, darf nur zu viert gespielt werden 7.3.2 Für Oldiemannschaften gilt: alle männlichen Spieler müssen Ü45 sein für Frauen gilt keine Altersbegrenzung 7.4 Die Mannschaften sollen in einheitlicher Spielkleidung antreten. Die Trikots aller Spieler müssen mit Rückennummern versehen sein. Sind keine Rückennummern angebracht, muss dies auf geeignete Weise (z.b. mit Kreide) am Spielort geschehen. 8. Spiel- und Punktwertung / Auf- und Abstieg 8.1 Für einen Sieg erhält eine Mannschaft 2 Punkte, für eine Niederlage 0 Punkte. 28

Bei entsprechenden Gleichstand wird die folgende Reihenfolge herangezogen: 1.Punkte 2.Sätze 3.Satzdifferenz 4.meist gewonnene Sätze 5.Balldifferenz (kl.punkte) 6.meist gewonnene Bälle (kl.punkte) 8.2 Der jeweilige Staffelsieger erhält das Recht, in die nächst höhere Spielklasse aufzusteigen. Ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht ist dem Staffelleiter unmittelbar nach Bekanntgabe der Abschlußtabelle mitzuteilen. In diesem Fall erhält der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht. Verzichtet dieser ebenfalls verfällt, das Aufstiegsrecht für die betreffende Staffel und der Zweitplatzierte einer anderen Staffel kann aufsteigen. Ggf. können Relegationsspiele angesetzt werden. 8.1 Es steigen so viele Mannschaften ab, wie Absteiger aus der höheren Spielklasse und Aufsteiger aus der unteren Spielklasse in die jeweilige Staffel einzuordnen sind. 9. Schiedsgericht und Spielbericht 9.1 Die jeweils spielfreie Mannschaft stellt das Schiedsgericht, bestehend aus - 1.und 2. Schiedsrichter - Anschreiber - 2 Linienrichter 9.2 Für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Spielberichtsbogens sind der 1. Schiedsrichter und die Heimmannschaft verantwortlich. Der Spielberichtsbogen ist am nächsten Tag dem Staffelleiter per Mail, Post oder WhattsApp zu übermitteln. 9.3 Von jedem gemeldeten Verein hat mindestens ein Spieler vor Saisonbeginn an einer Schiedsrichterschulung teilzunehmen. 10. Spielfeld und Anlagen, Bälle 10.1 Die Netzhöhen betragen für alle Spielklassen : Herren und U 19 männlich 2,43 m Damen und U 19 weiblich 2,24 m U17 männlich 2,35 m U17 weiblich 2,15 m Mix/Oldies 2,35m 10.2 Das Anbringen von Netzantennen ist in der Erzgebirgsliga und 1. Erzgebirgsklasse Pflicht. 10.3 Anzeige- oder Anschreibtafel sind am Spielfeldrand deutlich sichtbar aufzustellen. 10.4 Spielfeldbegrenzungen müssen deutlich erkennbar sein. 10.5 Grundsätzlich sind alle Bälle mit DVV Prüfzeichen 1 oder 2 zugelassen. Besteht Uneinigkeit über den zu benutzenden Ball, hat der Mannschaftskapitän, der die Auslosung vor Spielbeginn gewonnen hat, das Recht, den Spielball zu bestimmen. 11. Proteste und Sanktionen 11.1 Proteste wegen Nichteinhaltung der Spielordnung oder wegen eines Regelverstoßes durch das Schiedsgericht sind auf dem Spielberichtsbogen einzutragen. 11.2 Über den Protest entscheidet der Staffelleiter gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Vertretern des Spielausschusses. Die Entscheidung ist endgültig. 11.3 Hat ein Protest Erfolg, können folgende Sanktionen ausgesprochen werden : - Verwarnung - Geldstrafen ( z. B. bei verspäteter Meldung ) - Aberkennung eines eventuellen Sieges ( z. B. bei Einsatz nicht spielberechtigter Spieler ) 29

- Ansetzung eines Wiederholungsspieles - Ausschluß aus dem Spielbetrieb 11.3.1. Für die nachfolgend aufgeführten Verstöße wird der Staffelleiter oder Schiedsrichterobmann sofort eine Geldstrafe als Sanktion aussprechen: - Nicht antreten zu einem Punkt- oder Pokalspiel, wenn auch kein Schiedsgericht gestellt wird 20,- - Verspätete Einreichung eines Spielprotokolls, 10,- - Nichtteilnahme eines Vereins an den jährlichen Schiedsrichterschulungen 20,- - Verspätete Einreichung der Spielerliste und Spielausweise 20,- - Verspätete Abgabe der Mannschaftsmeldung (außer Neumeldungen) 10,- - Vorsätzlich falsche Angaben im Spielausweis und Fälschen von Eintragungen im Spielprotokoll ( verantwortlich ist der Verein ) 50,- - Spielausweis kann nicht am Spielort vorgelegt werden 5,- - Nichtteilnahme mindestens eines Vertreters des Vereins an der Jahreshauptversammlung 20,- - nicht ordnungsgemäßes und vollständiges Ausfüllen des Spielprotokolls (verantwortlich ist der ausrichtende Verein) 10,- - senden des Spielprotokolls an eine andere Person als den betreffenden Staffel- bzw. Turnierleiter (Pokal) 10,- 32 11.4 Proteste gegen Tatsachenentscheidungen sind nicht zulässig. 11.5 Gegen einen Sanktionsbeschluß kann der betroffene Verein innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich Beschwerde beim Schiedsrichterobmann einlegen. Der Spielausschuß entscheidet über die Beschwerde endgültig. 12. Sonstiges 12.1 Mit Ausnahme der Ergänzungen und Festlegungen dieser Spielordnung gilt das Regelwerk des DVV (Fassung ab 1.7. 2009) für den Spielbetrieb des VSKE. 12.2 Vorschläge zur Änderung der Spielordnung sind schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung bei der Leitung des VSKE zu beantragen. Eine entsprechende Begündung ist beizufügen 30