Vika-Tours Ihr Experte für hochwertige Reisen nach Moskau und St. Petersburg Allgemeine Reisebedingungen von Vika Tours Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte/ Reisen der Vika-Tours, Veronika Reimer, Am Dornsbach 10, 56076 Koblenz nachfolgend Anbieter genannt und ihrem Vertragspartner nachfolgend Kunde genannt. Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht und sind ausgeschlossen. 1. Anmeldung, Reisebestätigung Mit der Anmeldung bietet der Kunde Vika Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns als Anbieter mit Erhalt der Reisebestätigung zustande. Für den Anbieter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Preis schriftlich gegen bestätigt worden sind. An seine Anmeldung ist der Kunde/Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch den Anbieter 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu prüfen). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so weist der Anbieter den Kunden in der Reisebestätigung ausdrücklich daraufhin. Es liegt dann ein neues Angebot des Anbieters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Anbieter die Annahme erklärt. Der Kunde hat den Anbieter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von dem Anbieter mitgeteilten Frist erhält. 2. Bezahlung Auf den Reisepreis ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines (gem. 651 k BGB) eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung kann eventuell höher ausfallen, falls bestimmte Leistungen z.b. Flugtickets oder Visabearbeitungsgebühr erbracht wurden. Diese Entgelte werden gesondert in der Reisebestätigung ausgewiesen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gezahlt sein. Bei Buchungen die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt gem. Ziffer 6 der Reisebedingungen gewertet. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. den jeweiligen Angeboten auf der Homepage von Vika-Tours und aus den herauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung des Anbieters. Die in den vorgenannten Quellen enthaltenen Angaben sind für den Anbieter bindend. Der Anbieter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben/ Angaben auf der Homepage zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit dem Zusatz Ge-
legenheit oder Möglichkeit bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geschuldeten Leistungen. 4. Leistungs-Preisänderungen Änderungen der Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Anbieter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Anbieters über die Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Preisanpassung Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Anbieter nach Maßgabe Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.b. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden vornehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter behält sich vor die ausgeschriebene und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Tax, Steuern oder Wechselkurs, in dem Umfang zu ändern wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als 21 Tage liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung wesentlicher Reiseleistungen teilt der Anbieter dem Kunden Ihnen dies umgehend mit. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. 6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Anbieter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt mindestens jedoch 50,00 EUR : Bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % Bis 15 Tage vor Reiseantritt 35 % Bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 % Bis 2 Tage vor Reiseantritt, am Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der Reise 80 % Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten wird bei Umbuchung oder Reiserücktritt neben den ausgewiesenen Umbuchungs- bzw. Stornogebühren für die gebuchte Leistung immer der volle Kartenpreis zusätzlich berechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Reisen besondere Rücktrittsbedingungen bestehen können. Für diese Reisen gelten die in diesen Reisebedingungen aufgestellten Rücktrittsbedingungen einschließlich der Stornoentschädigung
nicht. Die jeweiligen besonderen Bedingungen und Fristen sind bei der Leistungsbeschreibung im Katalog oder im Sonderprospekt separat aufgeführt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Bei Stornierungen sind die bereits ausgehändigten Reiseunterlagen zurück zu geben. 7. Reiseversicherungen Zur Absicherung der in Ziffer 6 geregelten Stornokosten empfiehlt der Anbieter eine Reiserücktrittskostenversicherung. Diese muss bei Buchung spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden. Die näheren Einzelheiten, insbesondere auch die Obliegenheiten des Reiseteilnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls, entnehmen sie bitte der Versicherungspolice der Europäischen Reiseversicherung. Durch die Versicherung ist der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Stornoentschädigung an den Anbieter befreit; er hat lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter Der Anbieter kann in folgenden fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Reiseleiter oder örtliche Vertreter des Anbieters sind hierzu bevollmächtigt. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bis 28 Tage vor Reiseantritt, bei der Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugestellt. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, sofern er von einem angebotenen Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für den Anbieter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt ( z.b. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc. ) erheblich erschwert oder gefährdet, kann sowohl der Kunde als auch der Anbieter fristlos von dem Vertrag zurücktreten wenn von einer offiziell zu einer entsprechenden Aussage berufenden Behörde oder sonstigen stattlichen Institution, hierzu eine Bestätigung vorliegt. Der Anbieter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Anbieter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Kunden, falls das vertraglich vereinbart war, zurückzubefördern. Die Mehrkos-
ten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kund zu tragen. 10. Mitwirkungspflicht des Kunden Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Anbieter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel gegenüber dem Anbieter mit nachfolgender Anschrift zu melden. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung oder der Anbieter wird der Kunde in den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 11. Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Anbieter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Anbieters für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sind. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Konzerte, Theaterbesuche, Ausstellungen sowie alle ärztlichen Leistungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche direkt gegen den Verursacher (den Veranstalter vor Ort) zu richten. 12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kund Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche des Kunden nach den 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Der Anbieter ist verpflichtet den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sofern es dem Anbieter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Kunde ist für die Einhaltung alle für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn diese durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Anbieter bedingt ist. Die Russische Förderation verlangt von allen deutschen Staatsbürgern, die in das Land einreisen, einen Nachweis über eine bestehende Reisekrankenversicherung, die bei einem in Russland anerkannten deut-
schen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde. Für die Russische Förderation sind zurzeit keine Impfungen vorgeschrieben. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. 14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung verpflichtet den Anbieter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Anbieter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Kunde informiert werden. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Anbieter den Kunden über den Wechsel informieren. 15. Reiseschutz/Versicherungen Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung angeraten. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über den Anbieter. 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 17. Insolvenzschutz Gemäß 651 k BGB erfolgte eine Insolvenzabsicherung bei 18. Rechtsanwendung/Gerichtsstand Vertrags- und Rechtsverhältnisse richten sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Klagen gegen den Anbieter ist Koblenz. Dieses gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Stand: 01.01.2015