HANDBALLKREIS DÜSSELDORF

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Transkript:

1 HANDBALLKREIS DÜSSELDORF e.v. Saison 2017-2018 (24.08.2017) Anordnungen und Hinweise zum Hallenspielbetrieb aller Spielklassen 1. Allgemeines a) Die Spiele sind nach den gültigen internationalen Handballregeln in der Fassung des DHB, sowie der Satzung des DHB und den Ordnungen des WHV durchzuführen. Die Durchführungsbestimmungen können auf der Homepage des Handballkreises Düsseldorf sowie im Informationssystem (SIS-Handball) unter der Info des Handballkreises Düsseldorf eingesehen werden. Die Spielplandaten können auf der Homepage des Handballkreises Düsseldorf abgerufen werden. b) Der Spielplan ist nach Klassen und Gruppen eingeteilt. Die Ansetzungen sind grundsätzlich nach Spielwochenenden geordnet. Die angesetzten Anwurfzeiten sind verbindlich. c) Vom jeweiligen Spieltag abweichende Spiele sind zusätzlich im SIS in der Info der jeweiligen Spielklasse aufgeführt. d) Änderungen (Abweichungen vom Spieltag, Spielverlegungen, Zurückziehungen und evtl. Nachmeldungen) während der Spielserie nach dem 24.August 2017 für Spiele bis zum 31.12.2017 und nach dem 01.01.2018 bis Saisonende sind im SIS zusätzlich in der jeweiligen Spielklasse ebenfalls aufgeführt. e) In allen Spielklassen gibt es für Mannschaften und Schiedsrichter keine Wartezeit. f) Spiele mit der Bezeichnung Einladung durch den Heimverein bzw. Trainingstag, Einladung Heimverein sind bis zu dem angegebenen Datum auszutragen. In diesen Fällen hat der erstgenannte Verein (Heim) die zweitgenannte Mannschaft (Gast) 10 Tage vor dem Spiel einzuladen und die spielleitende Stelle und den Schiedsrichterwart zu unterrichten. g) Die beiden Spielpartner richten ihr Spiel selbst aus. Der Heimverein stellt den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. Beide Namen sind leserlich im Spielbericht einzutragen.(siehe auch ESB) h) Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist immer der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. i) Bei jedem Spiel müssen zwei der Regel entsprechende Bälle vorhanden sein, die auf jeden Fall haftmittelfrei sein müssen. j) Wenn Vereine angesetzte Termine eigenmächtig verlegen, wird das Spiel für beide Mannschaften als verloren gewertet; außerdem wird nach Maßgabe der Rechtsordnung eine Geldbuße verhängt. k) Einsprüche sind mit Begründung dem Schiedsrichter anzuzeigen und nur durch ihn im Spielbericht zu vermerken. Der Einspruch muss form- und fristgerecht unter Zahlung einer Gebühr von 50.- innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel eingelegt werden.(siehe auch ESB)

2 l) Überprüfung der Spielberechtigung: jeder Spieler bedeutet einen Vorgang und wird mit einer Gebühr von 15.- belastet. 2. Durchführung a) Alle Veranstaltungen werden vom Handballkreis Düsseldorf koordiniert, der die beteiligten Vereine mit der Durchführung der Spiele beauftragt. Nutzer und somit auch Veranstalter sind allein die Handballvereine, die bei Fehlverhalten auch in Haftung genommen werden. b) Für die ordentliche Durchführung ihres Spieles sind beide Spielpartner gleich verantwortlich. c) Der jeweilige Heimverein ist gegenüber dem jeweiligen Halleneigentümer für Sauberkeit und Ordnung der gesamten Spielstätte haftungsrechtlich verantwortlich, hierzu zählt insbesondere auch die Verschmutzung durch Haftmittel. Der Nachweis ist anhand einer formellen Bestätigung zu führen, die vom Heimverein zu jedem Spiel dem Spielbericht beizufügen ist. Das Fehlen des Vordrucks wird als Ordnungswidrigkeit behandelt. Der Vordruck kann von der Homepage des Handballkreises heruntergeladen werden. In den Spielklassen, in denen mit dem elektronischen Spielbericht gespielt wird, entfällt der Vordruck. Hier hat ein entsprechender Vermerk im Spielbericht zu erfolgen. d) Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollten alle an der Durchführung eines Spieles Beteiligten 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein. e) Das Betreten aller Hallen ist nur in Turnschuhen mit hellen, nicht färbenden Sohlen gestattet. Das gilt auch für Zeitnehmer und Sekretär sowie für Zuschauer in Hallen ohne Tribüne. f) Die zuerst spielende Heimmannschaft ist verantwortlich für die vorschriftsmäßige Herrichtung der Wettkampfstätte. Auflage der Sportämter ist, dass die zuletzt spielende Heimmannschaft den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. g) Die Mannschaften betreten die Umkleideräume erst bei der Halbzeit des vorhergehenden Spiels und verlassen diese nach dem Spiel so schnell wie möglich. Die Instanzen können bei Diebstahl oder Verlust von persönlichem Eigentum keine Haftung übernehmen. h) Für den Spielbetrieb auf Kreisebene gilt: in den Sporthallen ist der Gebrauch von Haftmitteln aller Art verboten, auch wenn die Sporthalle für den Haftmittelgebrauch für Spielklassen oberhalb des Kreises Düsseldorf freigegeben ist. Die Vereine sind für die Beachtung dieser Anordnung verantwortlich. Kommt es bei Nichtbeachtung dieser Anordnung zu einem Spielabbruch durch den Hallenwart, wird das Spiel neu angesetzt und der verursachende Verein mit den entstehenden Kosten belastet. Sollten die Schiedsrichter die Haftmittelbenutzung nicht eindeutig zuordnen können, haften beide Vereine. Vom Heimverein ist ein haftmittelfreier Spielball zu stellen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen und Ordnungen des WHV. i) Die spielenden Mannschaften überprüfen den Zustand der Sporthalle. Werden dabei Mängel festgestellt, sind diese sofort dem Hallenwart zu melden und dem Spielwart schriftlich mitzuteilen. Dies gilt nicht nur für die zuerst spielenden Mannschaften, sondern während des ganzen Spieltages. Für am Spieltag entstandene Schäden, die keinem speziellen Verein zuzuordnen sind, haften die am Spieltag in der Halle angesetzten Heimvereine. j) Bei Spielabsagen durch eine beteiligte Mannschaft ist diese verpflichtet, die spielleitende Stelle, den jeweiligen Gegner und den SR-Wart zu informieren. Der Schiedsrichterwart ist darüber hinaus verpflichtet, die angesetzten Schiedsrichter auszuladen. Sollte die Spielabsage kürzer als 5 Tage vor dem angesetzten Spieltermin erfolgen, sind durch den Absagenden auch die angesetzten SR zu informieren. In diesem Fall muss die Bestätigung der SR vorliegen, dass diese von der Absage Kenntnis erhalten haben. Ggf. ist die Kenntnisnahme telefonisch einzuholen. Der Heimverein hat in allen Fällen den Hausmeister der betroffenen Halle zu benachrichtigen. Die Stadtverwaltung Neuss verlangt für ihre Hallen, dass ausfallende Spiele bis spätestens

3 Donnerstag vor dem Spielwochenende abgesagt werden. Diese Absage hat bei Sportkamerad Hans-Joachim Kallenberg zu erfolgen (Tel.: 02131/39539 oder e-mail: jochen.kallenberg@arcor.de). Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung wird die von der Stadt Neuss geforderte Kostenerstattung dem verursachenden Vereinen angelastet. k) Fehlende Spielausweise können bis Mittwoch nach dem Spielwochenende vorgelegt werden, andernfalls erfolgt eine Geldbuße. Das kann auch in eingescannter Form per E-Mail erfolgen. l) Alle Vereine sind verpflichtet, sich bis Donnerstag, 22:00 h, vor dem Spieltag im SIS über eventuelle Spielverlegungen zu informieren. m) Mit Beginn der Saison 2017/18 haben die Mannschaften die Möglichkeit, ein drittes TeamTime-Out zu nehmen. Die mit den Ziffern 1-3 versehenen grünen Karten sind dem Kampfgericht rechtzeitig vor dem Spiel von den beteiligten Mannschaften auszuhändigen. Weiterhin sind die 4 möglichen Offiziellen, die im Spielbericht eingetragen sind, mit Karten mit den Buchstaben A bis D auszustatten. Verantwortlich sind die beteiligten Mannschaften selbst. Zuwiderhandlungen/Fehlen sind Ordnungswidrigkeiten und werden entsprechend geahndet. 3. Spielbericht - elektronischer Spielbericht (ESB) Mit der Hinrunde der Saison 2017/2018 wird im Seniorenbereich des HK Düsseldorf der ESB für die Spielklassen Bezirksliga und Kreisliga bei den Damen und bei den Herren verpflichtend eingeführt. Ab der Rückrunde wird auch für die Kreisklasse Männer und für die Jugendklassen A, B und C der ESB verpflichtend. Folgende Regularien sind hierzu einzuhalten: a) Für jede Mannschaft ist bis zum 3.9.2017 spielklassenbezogen eine Kaderliste anzulegen. Ein Spieler kann mehreren Kadern angehören, ist aber nur in der Mannschaft teilnahmeberechtigt, in der er sich nicht festgespielt hat. Fehlende Kaderlisten werden mit Ordnungsstrafen belegt. b) Zu jedem Spiel ist 45 Minuten vor Spielbeginn von den Mannschaftsverantwortlichen der beteiligten Mannschaften der Vordruck Kaderliste (siehe Homepage des HVN) ausgefüllt und unterschrieben dem Sekretär vorzulegen. Dieser Vordruck kann auch (bei einer im SIS hinterlegten Kaderliste) vor Ort gedruckt werden. Der Vordruck muss die im aktuellen Spiel aktiven Spieler gekennzeichnet enthalten und vom MV unterschrieben sein. c) Der ESB ist nur von geschulten ZN/S zu führen. Ein Rollentausch (Heim Gast) der ZN/S ist zulässig. d) Werden bei der Passkontrolle Mängel im Spielerpass oder ein nicht vorhandener Spielerpass von den SR festgestellt, muss der betreffende Spieler unter Angabe der RückenNr diesen Vordruck unterschreiben und von dem/n SR abzeichnen lassen. Der Vordruck ist dann per Post mit Spielerpass in der Geschäftsstelle vorzulegen. Ersatzweise können die Dokumente eingescannt per Email vorgelegt werden. e) Der Vordruck Haftmittel kann bei Einsatz des ESB entfallen. Es ist im Feld SR-Bericht ein entsprechender Vermerk zur Haftmittelproblematik aufzunehmen. f) Die ESB zu den Samstagsspielen sind bis Sonntag 12:00 Uhr zu senden, die ESB zu den Sonntagsspielen bis Sonntag 24:00 Uhr. g) Ein Papiervordruck zum Spielbericht ist vom Heimverein verpflichtend bei jedem Heimspiel mitzuführen. Sollte der ESB aus unvorhergesehenen Gründen nicht geführt werden können, ist wie folgt zu verfahren: Technik funktioniert nicht: Papierspielbericht Fehlender ZN/S: Papierspielbericht ZN/S sind nicht ESB-geschult: Papierspielbericht

4 Nur einer der ZN/S ist geschult: Rollentausch oder Papierbericht wenn S nicht geschult und Uhr von ihm nicht bedienbar. In den Fällen des Papierspielberichts ist auf dem SB zu vermerken, warum kein ESB geführt wurde. h) Wenn während des Spiels die Technik ausfällt, ist mit dem Notspielbericht in Papierform weiter zu arbeiten. Die Spieldaten bis zum Ausfallzeitpunkt sind auf jeden Fall gespeichert. Die ESB-Datei zu diesem Spiel ist der GS des Handballkreises per Email zu übermitteln. Der Notspielbericht ist von den Beteiligten zu unterschreiben und per Post an die GS HK zu senden. i) Bei Einsprüchen muss nach dem Spiel ein weiterer Ausdruck gefertigt werden, der dann die Anmerkungen der SR und die Spieldaten enthält. Dieser Spielbericht muss zwingend von den MVA und den/m SR unterschrieben und postalisch der GS HK zugeleitet werden. Die ESBDatei ist gleichwohl zu senden. Für die Spielklassen der weiblichen Jugend gelten die Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Kreises, an deren Spielbetrieb unsere Mannschaften teilnehmen. Für alle anderen Klassen gelten weiterhin die u.a. Regelungen a) bis c). a) Der vollständig und vor allem auch leserlich ausgefüllte Spielbericht - Vierfachsatz für alle Spielklassen ist den Schiedsrichtern 30 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Die teilnehmenden Spieler sind darin nach Trikotnummer nummerisch aufsteigend aufzuführen. Original und 1. Kopie an die Geschäftsstelle, 2. und 3. Kopie verbleiben bei den Vereinen. b) Verantwortlich für die rechtzeitige Absendung des Spielberichtes auch bei ausgefallenen Spielen ist der Heimverein. Die Absendung des Spielberichtes sollte möglichst unmittelbar nach dem Spiel erfolgen. Treffen Spielberichte später als Dienstag nach dem Spielwochenende ein, werden Geldbußen verhängt. Der Versand aller Spielberichte sowie der übrigen Post ist an folgende Anschrift zu richten: Handballkreis Düsseldorf e.v. Postfach 10 27 05 40018 Düsseldorf c) Es ist unbedingt auf ausreichende Frankierung und eine Absenderangabe zu achten 4. Schiedsrichter a) Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen im SIS oder durch Mitteilung an die Vereine. Eine Einladung der Schiedsrichter durch den Heimverein ist nicht erforderlich (Ausnahme: 1.g), allerdings sind bei jeglicher Änderung vom Spielplan die Schiedsrichter, der Schieds- richterwart, die spielleitende Stelle und die Geschäftsstelle in Kenntnis zu setzen. Verantwortlich für die Information ist der verursachende Verein. Bei Zurückziehung von Mannschaften hat der betreffende Verein sämtliche für die Spiele dieser Mannschaft bereits angesetzten Schiedsrichter sowie den Schiedsrichterwart umgehend schriftlich zu informieren.

5 Findet ein Spiel nicht statt, sind Schiedsrichterwart und Schiedsrichter zu verständigen. Die Schiedsrichter haben sich freitags vor dem Spieltag im SIS über eventuelle Änderungen zu informieren. b) Bleiben angesetzte Schiedsrichter aus, sind die einschlägigen Bestimmungen der Spielordnung zu beachten, alle Spiele haben auf jeden Fall stattzufinden. Sind zu Spielen keine Schiedsrichter angesetzt, kann der Heimverein Schiedsrichter beim Schiedsrichterwart anfordern. Macht ein Verein von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch oder bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, müssen sich beide Mannschaften auf einen oder zwei bestätigte Schiedsrichter einigen. Sind keine bestätigten Schiedsrichter anwesend, müssen sich die Vereine auf einen oder zwei Spielleiter einigen. Dabei hat der Heimverein Vorschlags- recht. In allen diesen Fällen ist die Einigung vor Beginn des Spieles schriftlich auf dem Spielbericht zu bestätigen. c) Die Schiedsrichter sorgen dafür, dass eine Zeitverzögerung zwischen den Spielen vermieden wird. d) Schiedsrichterkosten Seniorenbereich und A-Jugend: 27,50 + Fahrtkosten in Höhe von 0,30 pro Kilometer, bei Spielausfall: 10.- Spesen + Fahrtkosten B- und C-Jugend: 22,50 + Fahrtkosten in Höhe von 0,30 pro Kilometer, bei Spielausfall: 10.- Spesen + Fahrtkosten D-, E- und F-Jugend 12,50 + Fahrtkosten in Höhe von 0,30 pro Kilometer bei Spielausfall: 5.- Spesen + Fahrtkosten Verantwortlich für die Abrechnung mit den Schiedsrichtern ist allein der Heimverein. Bei der Abrechnung legt der Heimverein den Schiedsrichtern den Vordruck Hallensauberkeit zur Gegenzeichnung vor, zu der diese verpflichtet sind. Am Ende der Spielserie werden die Schiedsrichterkosten über das Kostenpooling lt. SIS Gruppenbezogen über alle Mannschaften gleichmäßig abgerechnet Scheidet eine Mannschaft innerhalb der Saison aus der Spielserie aus, verbleibt sie weiterhin zu 100 % im angeführten Kostenpooling. 5. Zeitnehmer und Sekretär Zu allen Spielen bis zur C-Jugend einschließlich müssen Zeitnehmer und Sekretär im Besitz eines gültigen Zeitnehmer-/Sekretärausweises sein. Soweit Schiedsrichter mit gültigem Schiedsrichterausweis am Kampfgericht eingesetzt werden, ist kein weiterer Ausweis erforderlich. Die Ausweise sind vor Spielbeginn den amtierenden Schiedsrichtern vorzulegen. Ist der amtierende Zeitnehmer/Sekretär nicht im Besitz eines Zeitnehmer-/Sekretär- bzw. eines gültigen Schiedsrichterausweises, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend bestraft. Unabhängig davon muss das angesetzte Spiel ausgetragen werden. Bei Spielen unter Verwendung des ESB siehe dortige Regelung. 6. Auf- und Abstieg A) Senioren Aufstiegsberechtigt sind in allen Gruppen grundsätzlich nur die Gruppensieger. Die beiden letzten Mannschaften steigen ab.

6 Erhöhter Aufstieg sowie erhöhter Abstieg können in den Bezirksligen Düsseldorf, den Kreisligen und Kreisklassen sowohl in Abhängigkeit der Platzierungen Düsseldorfer Mannschaften in der Landesliga in Betracht kommen, als auch (Aufstieg), wenn ein weiterer Vertreter der Bezirksliga Düsseldorf das Aufstiegsrecht zur Landesliga erhält und kein Vertreter des Kreises aus der Landesliga absteigt. In allen Klassen werden Zurückziehungen nach Beginn der Meisterschaftsspiele und wegen dreifachen Nichtantretens ausscheidende Mannschaften auf die Zahl der absteigenden Mannschaften angerechnet und müssen in der neuen Saison in der jeweils untersten Spielklasse wieder beginnen. B) Jugend Gemäß dem Rahmenkonzept des DHB ist in allen Altersklassen nur noch die maximale Mannschaftsstärke von 14 Spielern erlaubt. Aufgrund des Meldeergebnisses wurden Mannschaftsmeldungen mit dem Zusatz gemischte Mannschaften (nur möglich in der D-Jugend und jünger) wie folgt zugeordnet: D-Jugend: 1 Meldung, spielt in der männlichen D-Jugend mit E-Jugend: 8 Meldungen, eigene Kreisliga F-Jugend: Teilnahme an den jeweiligen Spielfesten und Spielrunde laut Meldung Jungen A : Staffelleiter: Marlen Thiel gemeldet: 6 Mannschaften Kreisliga, Dreifachrunde Jungen B: Staffelleiter: Marlen Thiel gemeldet: 12 Mannschaften Kreisliga, Doppelrunde Jungen C: Staffelleiter: Marlen Thiel gemeldet: 11 Mannschaften 1 Kreisliga,Doppelrunde Jungen D: Staffelleiter: Sonja Zetzsche gemeldet: 8 Mannsch. Kreisliga md, 11 Mannsch. Kreisklasse md, 2 Mannschaften Kreisliga gemd werden Kreisliga md zugeschlagen 1 Kreisliga 9 Mannschaften Doppelrunde 1 Kreisklasse 11 Mannschaften Doppelrunde E-Jugend: Staffelleiter: Sonja Zetzsche 1 Kreisliga me 11 Mannschaften - Doppelrunde 1 Kreisliga gem. E 8 Mannschaften - Doppelrunde

7 F-Jugend: Staffelleiter: Petra Felix Gemeldet: 7 Mannschaften siehe Sonderregelung Mädchen verantwortlich: Petra Felix Nach dem Beschluss der letzten Arbeitstagung spielen die Mannschaften des Kreises mit Ausnahme der D-Jugend in Spielgemeinschaften mit den Nachbarkreisen. Die Spielleitung liegt jeweils bei den Nachbarkreisen. Die Durchführungsbestimmungen werden den beteiligten Vereinen rechtzeitig bekanntgegeben. Mädchen A: Mädchen B: 4 Meldungen, Kreis Mönchengladbach 2 Meldungen, Kreis Mönchengladbach Mädchen C: 6 Meldungen, 4 Mannschaften Kreis Mönchengladbach 2 Mannschaften Bergischer Kreis Mädchen D: 7 Meldungen, Dreifachrunde Mädchen E: 2 Meldungen, Kreis Mönchengladbach Allgemeine Bestimmungen: Spielleitende Stellen: Senioren: Heinz-Dieter Koester, Heinrich-Könn-Str. 44, 40625 Düsseldorf mobil 0162-4998125 heidiekoe@web.de Männliche Jugend: Marlen Thiel, Paracelsusstr. 7, 41464 Neuss 02131/80561 GertaMarlen@aol.com Sonja Zetzsche, Liebfrauenstr. 38, 40591 Düsseldorf 0211/768617 Sonjazetzsche@gmx.de Weibliche Jugend: Petra Felix, Zirbelweg 13, 41470 Neuss 02137/9158184 Petra.felix@web.de Sonderregeln E-Jugend: gespielt wird 6 + 1 mit 0er Ball; nach Torerfolg keine Mitte, sondern Abwurf vom 4-m-Punkt, wobei der Gegner den Freiwurfraum nicht betreten darf; es ist nur Nottippen einmaliges Tippen - erlaubt; Torhüter darf Mittellinie nicht überschreiten (gilt auch für D-Jugend) Manndeckung ist Pflicht Penalty Stemmwurf (mit Anlauf unter Beachtung der Schrittregel) aus der Freiwurfzone Abgehängte Tore (für den Auf- und Abbau ist der jeweilige Heimverein verantwortlich). Maximale Mannschaftsstärke pro Spiel: 14 Spieler Darüber hinaus werden noch mindestens 2 Vielseitigkeitsturniere veranstaltet, die nach einem festgelegten Punktesystem in die Meisterschaftsserie eingerechnet werden. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben

8 Sonderregeln F-Jugend Hier werden mehrere Spielfeste sowie nach den Herbstferien eine einfache Spielrunde stattfinden. Wer an der Spielrunde teilnehmen will, muss auch an den Spielfesten teilnehmen. Jeder Verein muss mindestens ein Spielfest ausrichten (alternativ Großfeldturnier mit Rahmenprogramm). Den Vereinen werden die Monate, in denen sie ein Spielfest auszurichten haben, mitgeteilt, ein Tausch untereinander bei Hallenproblemen ist möglich. Saisonabschluss wird ein Turnier auf Großfeld mit Rahmenprogramm in Erkrath sein (statt Spielfest, da dies in Erkrath nicht möglich ist). Grundsätzlich werden alle Vereine mit einer Mannschaft beim Spielfest berücksichtigt, wer eine weitere Mannschaft melden möchte oder nicht teilnehmen kann muss dies bis spätestens 14 Tage vorher an den Ausrichter und die spielleitende Stelle schriftlich (Mail) mitteilen. Bei Nichtantreten oder zu spätem Absagen erfolgt eine Ordnungsstrafe (25 ). Wer dreimal bei einem Spielfest nicht teilnimmt/antritt, wird auch aus der einfachen Runde ausgeschlossen. In allen Jugendklassen gelten für die Ermittlung der Platzierungen bei Punktgleichheit die Bestimmungen der Spielordnung in neuster Fassung. Nehmen Mannschaften am Spielbetrieb ohne Wertung teil, weil sie nur spielfähig sind, wenn Spieler(innen) des älteren Jahrganges eingesetzt werden, so dürfen pro Spiel nur maximal 2 Spieler(innen) des älteren Jahrganges teilnehmen. In diesem Fall müssen die älteren Spieler(innen) im Spielbericht gekennzeichnet werden und Gegner und Schiedsrichter darauf hingewiesen werden. Bei Auswahlmaßnahmen von HVN, WHV oder DHB usw. sind zwingend Spielverlegungen anzuordnen. Die Vereine haben daher die Pflicht, die spielleitende Stelle rechtzeitig von diesen Maßnahmen zu unterrichten. Kreis-Qualifikation für die Jugendklassen des WHV/HVN Die Kreisqualifikation wird nach Abschluss der Meisterschaftsspiele ausgetragen. Letzter Termin für die Meldung ist der 28.02.2018 Die Meldung für die Qualifikationsrunde ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 25.-. Wird eine Mannschaft während der Qualifikationsrunden zurückgezogen, bzw. scheidet wegen Nichtantretens aus, so wird der Verein mit einer Geldbuße in Höhe 50.- belegt und kann in der betroffenen Altersklasse im nächsten Jahr nicht für die Qualifikation melden. 7. Spielverlegungen Spielverlegungen sind nur noch unter Nutzung des HVN-Spielverlegungsmoduls möglich. Spielverlegungen abweichend vom Spielwochenende sind generell kostenpflichtig; innerhalb des Spielwochenendes nur dann, wenn keine schriftliche Bescheinigung des zuständigen Sportamtes vorgelegt wird, die eine Verlegung aus hallentechnischen Gründen zwingend notwendig macht. Die Gebühren für Verlegungen betragen 15,00. Teilnehmer an den DHB/WHV - oder HVN - Pokalrunden müssen ihre Meisterschaftstermine vorziehen. Diese Termine sind spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Pokalrunde der spielleitenden Stelle schriftlich zu melden, verantwortlich ist der Pokalteilnehmer. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Terminierung durch die spielleitende Stelle und es wird eine Geldbuße von 30,00 erhoben ( 25 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV).

9 Wegen Erkrankung oder Verletzungen von Spielern(innen) werden grundsätzlich keine Spielverlegungen genehmigt. Für Spielverlegungen wegen Schulfahrten ist wie folgt zu verfahren: a) Es müssen mehr als 2 Spieler(innen) einer Mannschaft an der Fahrt teilnehmen. Dieses ist durch eine amtliche Bescheinigung der Schule zu bestätigen. In der Bescheinigung sind die Namen der Spieler aufzuführen. b) Der betreffende Verein hat sich mit seinem Spielpartner auf einen neuen Spieltermin zu einigen, der grundsätzlich vor dem im Spielplan angesetzten Termin liegen muss. c) Alle Beteiligten sind spätestens 10 Tage vorher über die Spielverlegung zu informieren. Dem Kreisjugendwart sind vorzulegen: - der Antrag auf Spielverlegung mit Angabe des neuen Spieltermins und die - Bescheinigung des Schulleiters. 8. Spielbeiträge Die Meldegebühren betragen bei den Senioren 50,00, bei der Jugend 25,00 je gemeldeter Mannschaft. Nichtantreten zu Pflichtspielen wird mit einer Geldbuße in Höhe von 25.- geahndet. Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 01.07.2017 oder Ausscheiden aus dem Spielbetrieb wegen dreimaligem Nichtantreten, sowie Nichtantreten im Kreispokal wird im Seniorenbereich mit 100.-, im Jugendbereich mit 50.- geahndet. 9. Kassierung Die Vereine können zu Spielen der Männer und Frauen Eintrittsgeld erheben. Dieses Recht hat der Heimverein vom Beginn der 2. Halbzeit des vorhergehenden Spieles bis zum Ende der Halbzeitpause des eigenen Spieles. 10. Ergebnisdurchsage Die Ergebnisse sämtlicher Spielklassen - auch der Jugend - sind vom Heimverein im SIS- Handball einzugeben. Ergebnisse von Spielen, die samstags, bzw. unter der Woche angesetzt sind, sind bis zum Folgetag mittags um 12.00 Uhr einzugeben; Ergebnisse von Sonntagsspielen sind Taggleich bis spätestens 20.00 Uhr einzutragen, Ergebnisse von Spielen, die sonntags nach 18.30 Uhr angesetzt sind, unverzüglich nach Spielende. Gleiches gilt für ggfs. angesetzte Entscheidungsspiele (siehe Ziffer 6: Auf- und Abstieg). Die Internet- Adresse für diesen Zugang lautet:

10 http://www.sis-handball.de/ergebnisdienst.asp Mit dem jeweiligen Benutzernamen und dem Kennwort können dann die Ergebnisse eingegeben werden. Benutzername und Kennwort sind den Vereinen mit Lizenz mit der Installations-CD übersandt worden. Nichtbeachtung zieht Ordnungsstrafen nach sich. 11. Ordnungswidrigkeiten Im Interesse einer guten Abwicklung bitten wir unsere Satzungen und Ordnungen und diese Ausschreibung genau zu beachten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß 25 RO geahndet. Zulässige Einsprüche müssen form- und fristgerecht entsprechend der Rechtsordnung eingelegt werden. Für das neue Spieljahr wünschen wir allen Vereinen einen guten Verlauf und viel sportlichen Erfolg. HANDBALLKREIS DÜSSELDORF e.v. Düsseldorf, im August 2017 Kallenberg Leukel Koester Thiel Vorsitzender Kassenwart Spielwart Jugendwart