Umsetzung ZS 2015+ Vom BR genehmigter Bericht Ident.-Nr./Version: 10014025346/01
Stand Umsetzung Bevölkerungsschutz & Zivilschutz 2015+ Nov. 2015 Jan. 2016 (3 Monate): fachliche Konsultation Berichtsentwurf bei Kantonen und beteiligten Stellen 2. Q. 2016: Abgabe Schlussbericht an Auftraggeber 2. Q. 2016: Bericht an BR (zusammen mit dem Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem) Projekt BevS Umsetzungskonzept Projekt ZS Umsetzungskonzept Revision BZG Anpassungen nachgelagerte Rechtsgrundlagen Anpassungen Rechtsgrundlagen Kantone Umsetzung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Bericht Umsetzung ZS 2015+ 2
Rekrutierung und Einteilung Schutzdiensttauglich Bedarf im Wohnsitzkanton NEIN Unterbestand in einem Kanton NEIN Interkantonaler Personalpool JA JA Zuweisung Wohnsitzkanton Interkantonale Zuweisung Einteilung und im Wohnsitzkanton Einteilung und im zugewiesenen Kanton Bericht Umsetzung ZS 2015+ 3
Dienstpflicht Dienstpflicht für Mannschaft und Unteroffiziere: 12 Jahre oder maximal 245 Tage 19 20 26 32 36 37 Dienstpflicht für höhere Unteroffiziere und Offiziere: Bis zum 36. Altersjahr 19 20 26 32 36 37 Bericht Umsetzung ZS 2015+ 4
Dienstpflicht Mit jedem Diensttag reduziert sich die Ersatzabgabe um 5 % 20 Dienstage pro Jahr während 12 Jahre = 240 DT Prozess und Modalität müssen mit der Abteilung Wehrpflichtersatz der Eidg. Steuerverwaltung geklärt werden. Das Aufgebot soll künftig als Fahrkarte für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs dienen. Bericht Umsetzung ZS 2015+ 5
Fachbereiche und Leistungen Führung 1,5% Führungsunterstützung 15,5% Lage Telematik Information & Kommunikation Technische Hilfe 40% Orten und Retten Pionierleistungen ABC-Schutz Sicherheit Betreuung 25% Betreuung Hilfsbedürftiger Verstärkung Gesundheitswesen Kulturgüterschutz 2,0% Logistik 16% Versorgung Infrastruktur Material Transport Bericht Ziff. 4.1.2 bis 4.1.7 Bericht Umsetzung ZS 2015+ 6
Funktionen Bericht Umsetzung ZS 2015+ 7
Organisationsmodelle Bericht Umsetzung ZS 2015+ 8
Dienstleistungsarten skurse Grundausbildung (GA) der Mannschaft Funktionsbezogene Grundausbildung Grundausbildung im Verband Zusatzausbildung (ZA) für Spezialisten Einsatz Katastrophen und Notlagen Bewaffneter Konflikt Kaderausbildung (KA) Weiterbildung (WB) für Kader und Spezialisten Wiederholungskurse Inklusive Einsätze zugunsten der Gemeinschaft und Instandstellungsarbeiten Bericht Umsetzung ZS 2015+ 9
Weiterbildung für Kader und Spezialisten ssystem Stufe skurse WK (mind.) Mannschaft Grundausbildung 10 Tage Zusatzausbildung für Spezialisten (i.d.r 5 Tage) 4 Tage/Jahr Gruppenführer Kaderausbildung 5 Tage Praktischer Dienst 5 Tage 4 Tage/Jahr Zugführer Kaderausbildung 10 Tage Praktischer Dienst 5 Tage 4 Tage/Jahrr Kompaniekommandant Kaderausbildung 10 Tage Praktischer Dienst 5 Tage 4 Tage/Jahr Bataillonskommandant Kaderausbildung 10 Tage 4 Tage/Jahr Stabsmitarbeiter Kaderausbildung 10 Tage 4 Tage/Jahr Bericht Umsetzung ZS 2015+ 10
Mengengerüst und Einsatzdoktrin 75 000 aktive AdZS 10% davon in schnellen Einsatzelementen (ab 1h) 60% bis ca. 48 Stunden Durchhaltefähigkeit Tage bis Wochen (30 40% der Bestände) Bericht Umsetzung ZS 2015+ 11
Interkantonale Stützpunkte (IKS) Interkantonale Mobile Elemente (Beteiligung Bund) Spezialisierte Leistungen Orten und Retten (Technische Hilfe) ABC-Schutz (Technische Hilfe) Mobile Unterkünfte (Logistik) Trinkwasserversorgung (Logistik) Kantonale Alimentierung durch Kantone Angegliedert an bestehende Organisationen Bericht Umsetzung ZS 2015+ 12
Aufgaben BABS Das BABS: ist für die Finanzierung der benötigten Anlagen verantwortlich, ist für das Material in den Bereiche Telematik, Schutzanlagen und ABC-Schutz verantwortlich, regelt im Einvernehmen mit den Kantonen die Einzelheiten zu den skursen (Inhalte, Dauer, Zulassungsbedingungen, Stelle für die Durchführung), regelt die ssteuerung, erarbeitet gemeinsam mit den Kantonen die einheitlichen Kursunterlagen für die skurse sowie die für die erforderlichen Fachunterlagen, stellt die des Lehrpersonals, die zentrale Führungsausbildung der Offiziere sowie die gewisser Kader und Spezialisten sicher. Bericht Umsetzung ZS 2015+ 13
Aufgaben Kantone Die Kantone: regeln die Sollbestände nach dem effektivem kantonalen Bedarf, sind für das Material des Zivilschutzes verantwortlich, stellen die der Mannschaft und Spezialisten, der Unteroffiziere sowie die dezentrale der Offiziere sicher (Ausgenommen Kader und Spezialisten, welche durch das BABS ausgebildet werden), führen die ssteuerung, bewilligen die Wiederholungskurse der Zivilschutzformationen und stellen deren Durchführung sicher, regeln die interkantonale Zusammenarbeit in der. Bericht Umsetzung ZS 2015+ 14