Ausbildungskonzept Zivilschutz Kanton Luzern bis 2020
|
|
- Leon Fürst
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausbildungskonzept Zivilschutz Kanton Luzern 2017 bis
2 Allgemeiner Hinweis Das Leistungsprofil des Zivilschutzes richtet sich auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen aus. Ziel dieses Ausbildungskonzept ist es, diese Einsatzbereitschaft der Zivilschutzorganisationen sicherzustellen und eine einheitliche und einsatzbezogene Ausbildung anzustreben. Die Vorgaben aus dem Projekt Zivilschutz des BABS sowie neuen Erkenntnissen werden laufend in das Ausbildungskonzept miteinbezogen. Gesetzliche Grundlage Das Gesetz über den Zivilschutz SRL 372 regelt die Zuständigkeit der für den Zivilschutz zuständigen Stelle. Diese ist unter anderem für die Festlegung der Leistungsziele in der Ausbildung sowie deren Evaluation zuständig ( 7 Abs. 1 Bst f). In der Verordnung über den Zivilschutz SRL 372a legen die Zivilschutzorganisationen ihr Ausbildungskonzept für den Wiederholungskurs aufgrund der Qualitätsvorgabe der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug (MZJ) fest ( 8 Abs. 2). Das Justiz- und Sicherheitsdepartement genehmigt die Ausbildungskonzepte ( 8 Abs. 3) und das MZJ erstattet dem Justiz- und Sicherheitsdepartement periodisch Bericht über die Zielerreichung ( 8 Abs. 4). Ausbildungscontrolling Mit dem Ausbildungscontrolling soll die Qualität der Ausbildung erhöht und die Einsatzbereitschaft der Schutzdienstpflichtigen gefördert und erhalten werden. Das Ausbildungscontrolling ist keinesfalls nur als Kontrolle zu verstehen, sondern vielmehr als Instrument der Steuerung. In den Wiederholungskursen erstreckt sich der Prozess der Steuerung über die drei Phasen "Planung", "Vorbereitung" und "Durchführung". 2
3 Offiziere Funkausbildung / Polycom Materialkenntnisse Ausbildungsmethodik Verhalten bei Medienanfragen Gesetzliche Bestimmungen (falls Neuerungen vorliegen) Fachtechnik / Führung Schadenplatzorganisation Führung bei Grossereignissen Einsatzjournal / Lageskizzen Einrichten Führungsstandort (KP Front, KP Rück) Einsatzplanung (Zufahrten, Schlüsselverwaltung usw.) Entschlussfassungsübungen / FBE Führungsentwicklung Befehlsgebung OAB Einsatzvorbereitung (Reko, Material, Personal usw.) Präsentationstechnik Gefahren der Elektrizität BLS / AED Sichern von Ladungen Evakuieren (Absprache / Verwaltung / Heime / Schulen usw.) Sicherheit am Arbeitsplatz / Arbeitssicherheit Kaderrekrutierung Auswertung von Übungen und Einsätzen (Übungsbesprechung) 3
4 Gruppenführer Funkausbildung POLYCOM Materialkenntnisse Neue Gerätschaften (wenn vorhanden) Sicherheitsbestimmungen Ausbildungsmethodik Fachtechnik / Führung Schadenplatzorganisation Entschlussfassungsübungen / FBE Befehlsgebung OAB Führungsentwicklung Führen im Einsatz Einsatzvorbereitung (Reko, Material, Personal usw.) Gefahren der Elektrizität BLS / AED Sicherheit am Arbeitsplatz / Arbeitssicherheit Sichern von Ladungen 4
5 Unterstützung (Pionier) Materialkenntnisse Sicherheitsbestimmungen Kompressor / Abbaugeräte Heben und Verschieben Trenngeräte Beleuchtungsmaterial Notstromversorgung Absturzsicherung Verankerungen Führen von Fahrzeugen Ladungssicherung Leitungsdienst ab Hydrant Pumpen Gefahren der Elektrizität BLS / AED 5
6 Betreuung Funkausbildung POLYCOM Materialkenntnisse Sicherheitsbestimmungen Elektrogeräte Beleuchtung Führen von Fahrzeugen Ladungssicherung Hygiene Kommunikation Betreuung von Menschen mit Behinderungen Umgang mit demenzkranken Menschen Asyl / Migration Planen und betreiben einer Betreuungsstelle Besonderheiten der Betreuung Patientenleitsystem Evakuierung einer Schulklasse Kulturen / Religionen Gefahren der Elektrizität BLS / AED 6
7 Führungsunterstützung Funkausbildung POLYCOM Materialkenntnisse Sicherheitsbestimmungen Awitel Leitungsbau (tief) Lageverarbeitungszyklus Koordinaten Krokieren / Skizzieren Einrichten eines KP Infrastruktur im Führungsstandort (ELD, Netzwerke usw.) Präsentationen Führen von Fahrzeugen Interaktion mit dem Stab Gefahren der Elektrizität BLS / AED 7
8 Anlagewart Funkausbildung POLYCOM Materialkenntnisse Sicherheitsbestimmungen Bereitstellung einer Anlage Unterhalt von Schutzanlagen Unterhalt "Gross" Führen von Fahrzeugen Ladungssicherung Reinigung / Hygiene Arbeitssicherheit Gefahren der Elektrizität BLS / AED 8
9 Materialwart Funkausbildung POLYCOM Materialkenntnisse Sicherheitsbestimmungen Beheben von Störungen Lagerbewirtschaftung Führen von Fahrzeugen Ladungssicherung Arbeitssicherheit Gefahren der Elektrizität BLS / AED 9
10 Koch Materialkenntnisse Sicherheitsbestimmungen Inbetriebnahme einer Küche (Anlage) Hygiene HACCP (Qualitätssicherung) Abgabe einer Küche Arbeitssicherheit Gefahren der Elektrizität BLS / AED 10
11 Genehmigung: Gemäss 8 Abs. 3 der Verordnung über den Zivilschutz (SRL 372a) genehmigt das Justiz- und Sicherheitsdepartement das Ausbildungskonzept. 30.Sept. 2016/haw 11
Aufgaben im Bereich Schutz der Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz Blatt Nr. 7.1 Funktionsbeschreibung Zugführer Betreuung 03.2007 Bo Stellenziele Der Zugführer Betreuung kann im Rahmen der Anweisungen seines Vorgesetzten - Unterstellte
MehrGesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft
7 7 Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft Schwere Mangellage Als schwere Mangellage gilt ein Mengenproblem an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, das
MehrT Organisatorisches, Neuerungen T Jahresziele, Schwerpunkte, Detailprogramm T Aussprache, Vorschläge, Ideen. U Befehlsgebung in der Anwendung
Offiziere Jahresziel: Beherrschen der Befehlsgebung: Was, wo, womit Orts- und Gebäu dekenntnisse, Wasserversorgung Förderung Zusammenarbeit mit FüGe Übung: Mittwoch 06.01. 19.30 Offiziersübung 1 (Unter
MehrVerordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS)
DIE RICKENBACHER Einwohnergemeinde Sicherheit Bevölkerungsschutz Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS) vom 11. Juni 008 \\srv01-076\home$\sthub\reglemente, Verordnungen, Gdeverträge, Regelungen,
MehrPflichtenheft Küchenchef
Pflichtenheft Küchenchef Der Küchenchef kann im Rahmen der Anweisungen seines - den Küchenbetrieb leiten - Mahlzeiten auch unter erschwerten Bedingungen zubereiten Er ist verantwortlich für - den Küchenbetrieb,
MehrMehrjahresprogramm. für die Grund- und Fachausbildung 2014-2018 27.11.2013 1
Mehrjahresprogramm für die Grund- und Fachausbildung 2014-2018 27.11.2013 1 Grundausbildung (Offiziere) 109 Einführungskurs Offizier Teil 1 X X X X X 110 Einführungskurs Offizier Teil 2 X X X X X 217 Fachkurs
MehrAusbildungsplan 2013 Thema:
Ausbildungsplan 0 Thema: Offiziere Of Einsatzführung Vertiefung Führungsrhytmus Befehlsgebung Führungsrhytmus Befehlsgebung Jeder kann Folgenrichtiges Umsetzen des Führungsrhytmus Formulieren auftragsbezogener
MehrVom 1. November Schutzraumunterhaltsverordnung
Verordnung betreffend Kontrolle und Unterhalt (Wartung, Reparatur und Revision) a) der Anlagen der örtlichen Schutzorganisation, der Schutzanlagen der Betriebe, der privaten Schutzräume, b) der geschützten
MehrDer Zivilschutz. Grundlagen, Auftrag, Einsatz d Nachdruck
Der Zivilschutz Grundlagen, Auftrag, Einsatz 2008 Nachdruck Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS 1222-1-d
MehrWPB Weisungen betreffend die Entrichtung von Pauschalbeiträgen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft BUNDESAMT FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ
BUNDESAMT FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 1750-022-d Weisungen betreffend die Entrichtung von Pauschalbeiträgen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen 2 Verteiler Für den Bevölkerungsschutz
MehrI. Gegenstand der Verordnung. Vom 1. November 1977 (Stand 1. Januar 2009) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
Verordnung betreffend Kontrolle und Unterhalt (Wartung, Reparatur und Revision) a) der Anlagen der örtlichen Schutzorganisation, der Schutzanlagen der Betriebe, der privaten Schutzräume, b) der geschützten
MehrAusbildungsmöglichkeiten Checkliste
Ausbildungsmöglichkeiten Checkliste Sachbereich Muss Kann Orientierung Thema der Lektion Ausbildner Ausb Stufe (A) / F Kontrolleur Lage: Information / Visualisierung: Betrieb des Lagezentrums sicherstellen
MehrEntwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013
Synopse Entwurf für die Anhörung Teilrevision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) vom 6. März 2001 (Asylunterkünfte) 18 Zuweisung, Unterstützung und Betreuung Gesetz über die Sozialhilfe und die soziale
MehrGesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)
Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) (Vom...) Die Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. 1. Allgemeine
MehrVerordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung
Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrDienstleistungsprogramm 2017
ZSO Suhrental-Uerkental Attelwil Kirchleerau Reitnau Schöftland Bottenwil Kölliken Safenwil Staffelbach Hirschthal Moosleerau Schlossrued Uerkheim Holziken Muhen Schmiedrued Wiliberg ZSO Suhrental-Uerkental
MehrSynopse Beilage zur Botschaft (14.27)
Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X
MehrFestlegung der Vorgehensweise für die Rekrutierung von freiwilligen für den Zivilschutz
Festlegung der Vorgehensweise für die Rekrutierung von freiwilligen für den Zivilschutz Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 1 Begriffsbestimmungen ZS Diensttauglichkeit - Dienstfähigkeit
MehrNotfallmanagement im Schweizer Digitalfunk
BABS Infrastruktur Notfallmanagement im Schweizer Digitalfunk Critical Communications Expo / BDBOS-Forum Berlin, 7. Oktober 2015 Telematik Peter Wüthrich C Geschäftsbereich Infrastruktur BABS Vizepräsident
MehrKursprogramm für Führungsstäbe und Partnerorganisationen. Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement
Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Amt für Militär und Zivilschutz Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz Kursprogramm 2017 für Führungsstäbe und Partnerorganisationen Inhaltsverzeichnis
MehrSicherheit in der Lehrküche
Sicherheit in der Lehrküche Von der Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung von Maßnahmen in Schulen RPZ-Arbeitskreis Ernährungs- und Verbraucherbildung OBS Bunde - 23.04.2015 Günter Bruns + Uwe Carstens
MehrFunktionsbeschreibungen - Pflichtenhefte
Dokument: Verfasser: Kdt Dok. Nr.: 160210 Dok. Gruppe : Org. INHALT 1 ZIVILSCHUTZKOMMANDANT/IN, ZIVILSCHUTZKOMMANDANT/IN STELLVERTRETER/IN 2 2 KOMPANIEKOMMANDANT/IN, KOMPANIEKOMMANDANT/IN STELLVERTRETER/IN
MehrGesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AG)
55.00 Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AG) Vom. Juli 006 Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf die 7, 6
MehrLeistungsauftrag Zivilschutz Weinland
Leistungsauftrag Zivilschutz 1. Vorbereitungen für die Katastrophen- und Nothilfe Ausbildung sicherstellen Die Schutzdienstpflichtigen werden im Minimum 2 Tage pro Jahr weitergebildet Es werden jährlich
MehrRegierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin.
Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Praxisleitfaden für Prüfungsbewerber/innen nach 8 Abs. 2 Nr. 2 der gemeinsamen
MehrVerordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV)
Feuerwehrverordnung 590.0 Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Vom 7. November 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
MehrAusbildung Bevölkerungsschutz
2016 Ausbildung Bevölkerungsschutz Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder der Gemeinde- und Regionaleführungsstäbe, Kommandanten der Zivilschutzkompanien und Zivilschutzstellenleiter/innen Das Ausbildungsangebot
MehrAufgaben im Bereich Schutz der Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz Blatt Nr. 10.1 Funktionsbeschreibung Zugführer Unterstützung 03.2007 Bo Stellenziele Der Zugführer Unterstützung kann im Rahmen der Anweisungen seines Vorgesetzten
MehrPflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf
www.fwfh.ch Pflichtenheft der Feuerwehr Flumenthal/Hubersdorf Pflichtenheft vom: Seite: Feuerwehrkommandant 2 Kommandant-Stellvertreter 3 Chef der Atemschutz-Abteilung 4 Feuerwehroffizier 5 Fourier 6 Materialverwalter/Materialoffizier
MehrInformation. Fachstelle
Information Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jährlich ereignen sich in der Schweiz ca. 250 000 Arbeitsunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben. Viele davon ereignen sich bei einfachen
MehrNr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. vom 6. Dezember 1994 (Stand 1. Juli 2013)
Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 6. Dezember 994 (Stand. Juli 203) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über die direkte
Mehrfür geschützte Führungsstandorte, geschützte Spitäler und geschützte Sanitätsstellen
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS CH-3003 Bern, BABS, GD An die für den Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone Referenz/Aktenzeichen:
MehrNr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)
Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:
MehrKurse der Sektion Ausbildung Zivilschutz 2016
DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Militär und Bevölkerungsschutz Ausbildung Zivilschutz 8. Oktober 2015 KURSTABLEAU 2016 Kurse der Sektion Ausbildung Zivilschutz 2016 Stand: 1. September 2015 Abkürzungsverzeichnis
MehrProjekt E-Government-Strategie Schweiz ab HERMES 5 für die Strategieentwicklung und - umsetzung
Projekt E-Government-Strategie Schweiz ab 2016. HERMES 5 für die Strategieentwicklung und - umsetzung Anna Faoro, Kommunikationsverantwortliche E-Government Schweiz E-Government Schweiz Ausgangslage E-Government-Zusammenarbeit
MehrAufgaben des Modul SEG-Führung
Aufgaben des Modul SEG-Führung Folie 1 DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Aufgaben des Modul SEG-Führung Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie, - die Aufgaben des Modul SEG-Führung kennen
MehrVerordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung
Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom
MehrBevölkerungsschutzgesetz (BSG)
Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) 50 Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) (vom. Februar 008) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom. Mai 007 und der Kommission für Justiz und
MehrRahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen
Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält
MehrENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL
.. ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL Reglement über Rechte und Pflichten sowie die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Oberwil (Entschädigungsreglement)
MehrAUFGABEN- UND FUNKTIONS- BESCHREIBUNGEN
DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Militär und Bevölkerungsschutz Ausbildung Zivilschutz AUFGABEN- UND FUNKTIONS- BESCHREIBUNGEN Zivilschutz XXI Inkraftsetzung: April 2007 revidiert Oktober 2013 Abteilung
MehrV e r t r a g. zwischen den Gemeinden. Möhlin und Zeiningen. über die. gemeinsame Feuerwehr Möhlin
Vertrag Feuerwehren Möhlin-Zeiningen / Entwurf 14.04.2008 / 29.04.2008 / 21.07.2008 Seite 0/6 V e r t r a g zwischen den Gemeinden Möhlin und Zeiningen über die gemeinsame Feuerwehr Möhlin Vertrag Feuerwehren
MehrKanton Zug 541.1. Gesetz betreffend Massnahmen für Notlagen (Notorganisationsgesetz) 1. Kantonale Notorganisation. Der Kantonsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 54. Gesetz betreffend Massnahmen für Notlagen (Notorganisationsgesetz) Vom. Dezember 98 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 4 Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst:.
MehrReglement über die überbetrieblichen Kurse für TIERPFLEGERIN EFZ / TIERPFLEGER EFZ
Reglement über die überbetrieblichen Kurse für TIERPFLEGERIN EFZ / TIERPFLEGER EFZ Schweizerischer Verband für die Berufsbildung in Tierpflege SVBT, Tribschenstrasse 7, Postfach 3065, 6002 Luzern, Telefon
MehrGesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG)
Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG) Vom 26. Juni 2007 (Stand 1. Januar 2013) Der Grosse Rat
Mehrüber Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung
84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen
MehrBekleidungskonzept ZS
Bekleidungskonzept ZS 2014 + (Integrierter Bestandteil der minimalen Materialliste) Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug Zivilschutz Ausbildungszentrum Allmend 6204 Sempach Version 02 /
MehrIntegration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL)
Thomas Rathausgasse Fuhrimann 1 Fachbereichsleiter VA/FL Integration der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (VA/FL) 1 28.11.2013 1000 Fachbereichsleiter 800 VA/FL 200 des Kantons 0 Bern
MehrCare Team Kanton Bern
Care Team Kanton Bern Care Team Kanton Bern Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern Geschäftsstelle Care Team Papiermühlestrasse 17v, Postfach 3000 Bern 22 Telefon 031 634 91 11
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrVorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung
8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung
Mehrvom 21. November 1994 (Stand 1. Juli 2014)
Nr. Bürgerrechtsgesetz (kbüg) vom. November 994 (Stand. Juli 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaften des Regierungsrates vom 5. Dezember 99 und vom. Mai 994, * beschliesst:
MehrINFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE
INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.
MehrReglement über den Feuerschutz
GEMEINDERAT Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Teufen Die Einwohnergemeinde Teufen, gestützt auf Art. 15 des Gesetzes
MehrStefanie Resch`s Marketing-Idee Ein Andenken an den Aufenthalt im Hotel Ad Sion jahreszeitlich verschiedene Fruchtaufstriche
Ausbildung im Hotel Ad Sion Rheinbreitbach in Kooperation mit dem Standort Neuwied/Ausbildung Stefanie Resch`s Marketing-Idee Ein Andenken an den Aufenthalt im Hotel Ad Sion jahreszeitlich verschiedene
MehrVerordnung des VBS über das Personal für den Einsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland
Verordnung des VBS über das Personal für den Einsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (PVSPA-VBS) vom 4. Mai 2016 (Stand am 1. Juni 2016) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
MehrJohannes-Gutenberg-Schule
Johannes-Gutenberg-Schule Ausbildungskonzept Das vorliegende Ausbildungskonzept regelt ergänzend zu den Bestimmungen der APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte) die Ausbildung der LiV (Lehrkräfte
MehrErgänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV
833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai
MehrInterkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere
MehrKonkordat zwischen den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug über den Betrieb
6.30. Konkordat zwischen den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug über den Betrieb einer Schule für Praktische Krankenpflege am Spital und Pflegezentrum Baar (Vom. Juni 98) I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
MehrSchulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet
Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch
MehrAusführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen
Ausführungsbestimmungen über die Stützpunktaufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Sarnen vom 7. Mai 004 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 6 Absatz Buchstabe a des Feuerwehrgesetzes
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrKanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Abteilung Zivilschutz. Ausbildungsangebot VERSION Juli
Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Ausbildungsangebot 2016 VERSION 1.0 16. Juli 2015 www.amz.zh.ch 2/53 Impressum Herausgegeben vom Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich Juli 2015
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
Mehrüber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg
.0.8 Verordnung vom 4. April 007 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 8 88 des Bundesgesetzes
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von
MehrLandkreis Stendal. Katastrophenschutz - 1 -
Landkreis Stendal Katastrophenschutz - 1 - Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde gemäß Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) Vorhaltung Katastrophenschutzstab Vorhaltung
MehrGesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz)
Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) Vom. Oktober 957 (Stand. Januar 06) Vom Volke angenommen am. Oktober 957 ) Art. Grundsatz Der Kanton Graubünden fördert
Mehrc/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung
c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes
MehrHerzlich Willkommen! Hygiene Netzwerk Zentralschweiz
Herzlich Willkommen! Hygiene Netzwerk Zentralschweiz Strategie und Standard welcher in einem Betrieb gelten soll? Für welche Bereiche hat es Gültigkeit Verbindlichkeit Zuständigkeit Hygiene sollte ständig
MehrChemie (ABC) KURSMODULE FÜR EINZELNE TEILNEHMER
Chemie (ABC) KURSMODULE FÜR EINZELNE TEILNEHMER 30F / Handling für Chemiewehrspezialisten (Grundkurs) Kurs 30F.1 / 05.09 08.09.2016 4 Tage 2`650.00 CHF pro Teilnehmer Anmeldung: Homepage www.chemiewehrschule.ch
MehrDie Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
MehrREGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008
REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 A U S G A B E 1 3. M Ä R Z 2 0 0 8 N R. 3 0 5 INHALT Art. 1 Verantwortlichkeit und Zweck 3 Art. 2 Verhältnismässigkeit 3 Art. 3 Bekanntgabe
MehrRICHTLINIEN. für das ANWALTSPRAKTIKUM
RICHTLINIEN für das ANWALTSPRAKTIKUM ( 9 Abs. 2 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen [APV]) 1. Dauer des Anwaltspraktikums Anwaltskandidaten/-kandidatinnen,
MehrHeilerziehungspflege. Ein Beruf mit Zukunft! Staatlich anerkannte Vollzeit-Ausbildung. Geplanter Start: 09/2016
Heilerziehungspflege Staatlich anerkannte VollzeitAusbildung Geplanter Start: 09/2016 Ein Beruf mit Zukunft! Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:200812 Berufsbild und Tätigkeitsfelder Heilerziehungspfleger
MehrForum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene
Forum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene 24.11.2010 25. Nov 2010 Klaus Meyer Überblick rechtliche Vorgaben Hygiene Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittelunternehmen
MehrABNAHMEN, PRÜFUNGEN & LEISTUNGEN im SINNE des ASchG
82B GEWERBEORDNUNG FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG HBV 2009 ERGONOMIE 8 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN 9 PRÜFUNG NACH AUSSERG. EREIGNISSEN 7 ABNAHMEPRÜFUNGEN SCHULUNGEN MSV 2010 PRÜFUNG VON ARBEITSMITTEL
MehrVerordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation
Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben 4. März 2015 Inhaltsverzeichnis der Verordnung über die Besoldung- und Entschädigung
Mehrvom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages
vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar
MehrREGLEMENT BETREFFEND DIE GEMEINDESTRASSEN, DIE ÖFFENTLICHEN STRASSEN PRIVATER EIGENTÜMER SOWIE DER PRIVATSTRASSEN (Strassenreglement)
REGLEMENT BETREFFEND DIE GEMEINDESTRASSEN, DIE ÖFFENTLICHEN STRASSEN PRIVATER EIGENTÜMER SOWIE DER PRIVATSTRASSEN (Strassenreglement) vom 1. Dezember 2004 Die Versammlung der Politischen Gemeinde Buochs
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
MehrLektionsübersicht Theorie C/C1
Lektionsübersicht Handlungskompetenz Der angehende Fahrer wird vorbereitet, damit er die theoretische Prüfung der Kategorie C oder C1 bestehen kann. Er erhält die theoretischen Grundlagen zum Fahren mit
MehrProjekt Von der Schülerbücherei zum Selbstlernzentrum Laufzeit: bis
Zentrale und Abteilung Lüneburg Dezernat 1 Schulbibliothek und Leseförderung Projekt Von der Schülerbücherei zum Selbstlernzentrum Laufzeit: 01.08.2006 bis 31.07.2008 Die Zentrale und Abteilung Lüneburg
MehrVerordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen
Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) 531.32 vom 20. November 1991 (Stand am 1. Juni 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 29 und 57 Absatz
MehrWeisungen grosse Rettungsgeräte Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen
Hubrettungsfahrzeuge Autodrehleitern und Hubarbeitsbühnen 01.01.2014 Alle männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erlässt gestützt
Mehr520.112 Verordnung über die Gesamtleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen
50. Verordnung über die Gesamtleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen (GELV) (Vom 4. Oktober 04) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, und 0 des Polizeigesetzes vom.
MehrOberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren
Oberstufenschulgemeinde Oberbüren Niederwil Niederbüren Schulordnung Vom Schulrat genehmigt am 19. Oktober 2004 Führungshandbuch Organisatorische Führung Seite 2 von 6 Der Oberstufenschulrat Oberbüren
Mehrfür die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Richtlinie für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems HOOGAN an Organisatoren von Sportveranstaltungen
Mehr1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1
1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 2: Landkreis Merzig-Wadern Werk- und Betriebsfeuerwehren 37 Unterrichtsstunden (5 Tage) Erfolgreicher abgeschlossener Lehrgang Truppführer nach FwDV 2 Die Ausbildung Gruppenführer
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrGeschäftsreglement der International Graduate School (IGS) North-South der Universitäten Bern, Basel und Zürich
Beilage 1 zur Vereinbarung Geschäftsreglement der International Graduate School (IGS) North-South der Universitäten Bern, Basel und Zürich I. Grundlagen Gegenstand dieses Reglements Zweck Art. 1 Dieses
MehrLeitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie
Leitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie Arbeitsergebnisse zum Themenkreis 1 «Betriebliches Bildungskonzept» des Projekts «Verbesserung der Ausbildungsqualität in nichtuniversitären
MehrRichtlinien für das Anwaltspraktikum
KANTON Kantonsgericht LUZERN Richtlinien für das Anwaltspraktikum ( 9 Abs. 2 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufs erforderlichen Prüfungen [APV]) 1. Dauer des
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
8.5. Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vom.0.00 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes
MehrFeuerwehrausbildung Kanton Aargau und Kanton Luzern
1. Inhalt Seite 1. Inhalt 1.1 2. Allgemeine Hinweise 2.1 3. Grundsätzliches 3.1 4. Aus- und Weiterbildung Spezialisten 4.1 5. Kursübersicht nach Kursarten und Kurstypen 5.1 6. Kursübersicht a) Ausbildung
MehrAmtliche Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung in Berlin Stand: März 2008 Dr. Angelika Bläschke SenGesUmV IV B Leiterin Referat Lebensmittelüberwachung, Veterinär- und Arzneimittelwesen, Gentechnik Telefon: +49 30 9028
MehrGefährdungsbeurteilungen bei der Berliner Feuerwehr
Gefährdungsbeurteilungen bei der Berliner Feuerwehr Wilfried Gräfling Landesbranddirektor Wilfried Gräfling 2. SiGe Fachveranstaltung 04./05.12.2012 Dresden Folie 1 Berliner Feuerwehr älteste und größte
Mehr