AUS- UND FORTBILDUNGSÜBERSICHT Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz. Stand: Seite 1

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Transkript:

AUS- UND FORTBILDUNGSÜBERSICHT 2018 Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz Stand: 20.03.2018 Seite 1

Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort - Bremer Weg 164 29223 Ansprechpartner für Rückfragen: Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz - Standort - Braker Chaussee 245 26180 Rastede Tel.: 05141/ 979-0 Fax: 05141/ 979-217 Poststelle.CE@NABK.Niedersachsen.de Herr Weber, Durchwahl - 229 Tel.: 04402/ 91 12-0 Fax: 04402/ 91 12-99 Poststelle.@NABK.Niedersachsen.de Frau Friedrichs, Durchwahl - 10 Stand: 20.03.2018 Seite 2

INHALTSÜBERSICHT HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt... 5 Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt... 6 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst... 7 TRUPPAUSBILDUNG Truppführer... 8 FÜHRUNGSAUSBILDUNG10 Gruppenführer Teil 1... 10 Gruppenführer Teil 2... 11 Zugführer Teil 1... 12 Zugführer Teil 2... 13 Verbandsführer... 14 Einführung in die Stabsarbeit... 15 Einführung in die Stabsarbeit für Führungshilfspersonal... 16 Führen im ABC-Einsatz Teil 1... 17 Führen im ABC-Einsatz Teil 2... 18 Leiter einer Feuerwehr... 19 Leiter einer Werkfeuerwehr... 20 Ausbilder in der Feuerwehr... 21 Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen... 22 Multiplikatoren in der Absturzsicherung... 23 TECHNISCHE AUSBILDUNG Technische Hilfeleistung... 24 ABC-Einsatz Teil 1... 26 ABC-Einsatz Teil 2... 27 Gerätewarte... 28 Atemschutzgerätewarte... 29 KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Erkundung... 30 ABC-Dekontamination P / GW Dekon P 1... 31 ABC-Dekontamination P / GW Dekon P 2... 32 Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB... 33 Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde... 34 Stand: 20.03.2018 Seite 3

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Gruppenführer... 35 Fortbildung für Zugführer... 36 Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr... 37 Fortbildung Absturzsicherung... 38 Fortbildung Atemschutznotfalltraining... 39 Fortbildung Hochwasserschutz... 40 Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk)... 41 Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen... 42 Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr... 43 Fortbildung für Verbandsführer... 44 Lehrgang Flugbeobachter... 45 Lehrgang Brandbekämpfung in Straßentunneln... 46 Wettbewerbsrichter... 47 Lehrgang Notfallseelsorge... 48 Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA... 49 Brandschutzunterweisung für Justizvollzugsbedienstete... 50 Brandschutzunterweisung Bergverwaltung... 51 Ergänzungslehrgang Brandschutzbeauftragter... 52 TAGUNGEN54 Regierungsbrandmeister-Dienstbesprechung... 54 Kreisbrandmeister-Dienstbesprechung... 54 Brandschutzprüfertagung... 54 Kreisschirrmeistertagung... 54 Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren... 54 Kreisausbildungsleitertagung... 54 Kreissicherheitsbeauftragtentagung... 54 Stand: 20.03.2018 Seite 4

HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr, 2. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnausbildung mittlerer Dienst) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001. Anwärter der Laufbahnausbildung 1 12.02. 16.03. 2 28.05. 29.06. 3 13.08. 14.09. 4 12.11. 14.12. Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten katalog vom 13.01.2004 Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 gem. den gesetzlichen Bestimmungen Stand: 20.03.2018 Seite 5

HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Laufbahnausbildung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Feuerwehr, 1. Einstiegsamt (ehem. Laufbahnausbildung gehobener Dienst) Nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes (APVO-Feu) vom 26.03.2001 1/ II 29.01. 23.03. 2/ I 06.08. 19.10. Anwärter und Aufsteiger der jeweiligen Laufbahnausbildung Entsprechend der APVO-Feu vom 26.03.2001 in Verbindung mit dem verbindlich eingeführten katalog vom 13.01.2004 Nach APVO-Feu vom 26.03.2001 gem. den gesetzlichen Bestimmungen Stand: 20.03.2018 Seite 6

HAUPTBERUFLICHE AUSBILDUNG Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Mindestens abgeschlossene Ausbildung mittlerer fw.-techn. Dienst/ B3- Lehrgang Bedienstete der Feuerwehren die Aufgrund ihrer Tätigkeit diese Führungsaufgaben an außergewöhnlichen, rettungsdienstlichen Einsatzstellen in Absprache mit dem leitenden Notarzt wahrnehmen sollen. 038 12.03. - 16.03. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung der Handlungskompetenz, in Abstimmung mit dem leitenden Notarzt bei z.b.: einem Massenanfall von Verletzten Evakuierungsmaßnahmen Großveranstaltung den Einsatz der Rettungs- und Sanitätsdienste zu leiten. Insbesondere Rechtsgrundlagen, Führungsaufgaben und -strukturen, Stress- und Krisenintervention, Einsatzplanung, Planübungen. - Feuerwehrdienstkleidung Der Lehrgang wird in Abstimmung und nach Vorgabe der AGBF Niedersachsen durchgeführt. Für die Ernennung nach Rettungsdienstgesetz können weitere rettungsdienstliche notwendig sein. Stand: 20.03.2018 Seite 7

TRUPPAUSBILDUNG Truppführer - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Truppmitglieder Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABC-Gefahrstoffe, Brandsicherheitswachdienst - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. - Scheuen 1 08.01. - 12.01. 2 15.01. - 19.01. 3 22.01. - 26.01. 4 29.01. - 02.02. 5 05.02. - 09.02. 6 12.02. - 16.02. 7 19.02. - 23.02. 8 26.02. - 02.03. 9 05.03. - 09.03. 10 12.03. - 16.03. 11 19.03. - 23.03. 12 09.04. - 13.04. 13 16.04. - 20.04. 14 23.04. - 27.04. 15 14.05. - 18.05. 16 28.05. - 01.06. 17 04.06. - 08.06. 18 11.06. - 15.06. 19 18.06. - 22.06. 20 25.06. - 29.06. 21 30.07. - 03.08. 22 06.08. - 10.08. 23 13.08. - 17.08. 24 20.08. - 24.08. 25 27.08. - 31.08. 26 03.09. - 07.09. 27 10.09. - 14.09. 28 17.09. - 21.09. 29 24.09. - 28.09. 30 08.10. - 12.10. 31 15.10. - 19.10. 32 22.10. - 26.10. 33 29.10. - 02.11. 34 05.11. - 09.11. 35 12.11. - 16-11- 36 19.11. - 23.11. 37 26.11. - 30.11. Stand: 20.03.2018 Seite 8

TRUPPAUSBILDUNG Truppführer (Fortsetzung) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Truppmitglieder Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, ABC-Gefahrstoffe, Brandsicherheitswachdienst - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. - Scheuen 38 03.12. - 07.12. 39 10.12. - 14.12. 40 17.12. - 21.12. 006 15.01. - 19.01. 010 22.01. - 26.01. 014 29.01. - 02.02. 018 05.02. - 09.02. 023 12.02. - 16.02. 026 19.02. - 23.02. 031 26.02. - 02.03. 033 05.03. - 09.03. 036 12.03. - 16.03. 041 19.03. - 23.03. 054 09.04. - 13.04. 060 16.04. - 20.04. 064 23.04. - 27.04. 080 28.05. - 01.06. 088 11.06. - 15.06. 094 18.06. - 22.06. 097 25.06. - 29.06. 100 30.07. - 03.08. 104 06.08. - 10.08. 108 13.08. - 17.08. 122 03.09. - 07.09. 126 10.09. - 14.09. 135 24.09. - 28.09. 139 08.10. - 12.10. 144 15.10. - 19.10. 153 29.10. - 02.11. 157 05.11. - 09.11. 160 12.11. - 16.11. 165 19.11. - 23.11. 168 26.11. - 30.11. 174 03.12. - 07.12. 177 10.12. - 14.12. 182 17.12. - 21.12. Stand: 20.03.2018 Seite 9

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 1 - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker - ein weiterer technischer Lehrgang - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. angehende Gruppenführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung, Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. 1 08.01. - 12.01. 2 22.01. - 26.01. 3 05.02. - 09.02. 4 19.02. - 23.02. 5 05.03. - 09.03. 6 19.03. - 23.03. 7 16.04. - 20.04. 8 14.05. - 18.05. 9 04.06. - 08.06. 10 18.06. - 22.06. 11 30.07. - 03.08. 12 13.08. - 17.08. 13 27.08. - 31.08. 14 10.09. - 14.09. 15 24.09. - 28.09. 16 15.10. - 19.10. 17 29.10. - 02.11. 18 12.11. - 16.11. 19 03.12. - 07.12. 20 17.12. - 21.12. 009 22.01. - 26.01. 016 05.02. - 09.02. 035 12.03. - 16.03. 076 14.05. - 18.05. 079 28.05. - 01.06. 099 30.07. - 03.08. 107 13.08. - 17.08. 116 27.08. - 31.08. 125 10.09. - 14.09. 152 29.10. - 02.11. 164 19.11. - 23.11. 173 03.12. - 07.12. 181 17.12. - 21.12. Stand: 20.03.2018 Seite 10

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Gruppenführer Teil 2 - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs Gruppenführer Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. Führen, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Mechanik, Rettung, Einsatzplanung und -vorbereitung, Einsatzlehre, Einsatztaktik, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Einsatzberichte, Unfallverhütung, Vorbeugender Brandschutz, Brandsicherheitswachdienst - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. 1 15.01. - 19.01. 2 29.01. - 02.02. 3 12.02. - 16.02. 4 26.02. - 02.03. 5 12.03. - 16.03. 6 09.04. - 13.04. 7 23.04. - 27.04. 8 28.05. - 01.06. 9 11.06. - 15.06. 10 25.06. - 29.06. 11 06.08. - 10.08. 12 20.08. - 24.08. 13 03.09. - 07.09. 14 17.09. - 21.09. 15 08.10. - 12.10. 16 22.10. - 26.10. 17 05.11. - 09.11. 18 26.11. - 30.11. 19 10.12. - 14.12. 005 15.01. - 19.01. 012 29.01. - 02.02. 021 12.02. - 16.02. 032 05.03. - 09.03. 040 19.03. - 23.03. 063 23.04. - 27.04. 083 04.06. - 08.06. 095 25.06. - 29.06. 103 06.08. - 10.08. 114 20.08. - 24.09. 121 03.09. - 07.09. 134 24.09. - 28.09. 143 15.10. - 19.10. 159 12.11. - 16.11. 167 26.11. - 30.11. 176 10.12. - 14.12. Stand: 20.03.2018 Seite 11

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 1 - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer angehende Zugführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. 1 08.01. - 12.01. 2 22.01. - 26.01. 3 05.02. - 09.02. 4 19.02. - 23.02. 5 05.03. - 09.03. 6 19.03. - 23.03. 7 16.04. - 20.04. 8 14.05. - 18.05. 9 04.06. - 08.06. 10 18.06. - 22.06. 11 30.07. - 03.08. 12 13.08. - 17.08. 13 27.08. - 31.08. 14 10.09. - 14.09. 15 24.09. - 28.09. 16 15.10. - 19.10. 17 29.10. - 02.11. 18 12.11. - 16.11. 19 03.12. - 07.12. 20 17.12. - 21.12. 003 08.01. - 12.01. 024 12.02. - 16.02. 106 06.08. - 10.08. 124 03.09. - 07.09. 133 17.09. - 21.09. 170 26.11. - 30.11. Stand: 20.03.2018 Seite 12

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Zugführer Teil 2 - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs Zugführer angehende Zugführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Führen, Einsatzplanung und -vorbereitung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung, Baukunde, ABC-Gefahrstoffe, Neuentwicklungen, Vorbeugender Brandschutz - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. 1 15.01. - 19.01. 2 29.01. - 02.02. 3 12.02. - 16.02. 4 26.02. - 02.03. 5 12.03. - 16.03. 6 09.04. - 13.04. 7 23.04. - 27.04. 8 28.05. - 01.06. 9 11.06. - 15.06. 10 25.06. - 29.06. 11 06.08. - 10.08. 12 20.08. - 24.08. 13 03.09. - 07.09. 14 17.09. - 21.09. 15 08.10. - 12.10. 16 22.10. - 26.10. 17 05.11. - 09.11. 18 26.11. - 30.11. 19 10.12. - 14.12. 007 15.01. - 19.01. 011 22.01. - 26.01. 027 19.02. - 23.02. 055 09.04. - 13.04. 090 11.06. - 15.06. 110 13.08. - 17.08. 118 27.08. - 31.08. 128 10.09. - 14.09. 137 24.09. - 28.09. 141 08.10. - 12.10. 179 10.12. - 14.12. Stand: 20.03.2018 Seite 13

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Verbandsführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Zugführer angehende Verbandsführer 1 15.01. - 19.01. 2 16.04. - 20.04. 3 24.09. - 28.09. 4 22.10. - 26.10. 5 17.12. - 21.12. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100 (FwDV 100). Rechtsgrundlagen, Führungssystem, Führungsorganisation, Führungsvorgang / Arbeiten in und mit der Führungsgruppe, Führungsmittel, Öffentlichkeitsarbeit, Anlegen von Übungen - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Es sind mitzubringen: - FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung Taktische Zeichen (Siehe auch Downloadbereich der Internetseite.) Als Vorbereitung auf den Lehrgang wird das Durchlesen der FwDV 100 und der Anleitung empfohlen. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 14

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer Verbandsführer, Angehörige von Führungsstäben Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. 002 08.01. - 12.01. 155 05.11. - 09.11. 163 19.11. - 23.11. 172 03.12. - 07.12. Führungssystem, Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr, Vorbereitende Maßnahmen, Stabsübungen - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Es sind mitzubringen: - FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz - Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz Empfehlung für Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz (siehe auch www.bbk.bund.de.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 15

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit für Führungshilfspersonal - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer Angehörige von Führungsstäben Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Aufgabenerfüllung der Dokumentation, der Lagekartenführung sowie der technischen Kommunikation in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. 002 08.01. - 12.01. 155 05.11. - 09.11. 163 19.11. - 23.11. 172 03.12. - 07.12. Einsatztagebuch, Lagekarte, Botendienst, Stabsübungen - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Es sind mitzubringen: - FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz - Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz Empfehlung für Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz (siehe auch www.bbk.bund.de.) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 16

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 1 - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer - erfolgreich angeschlossener Lehrgang ABC-Einsatz - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. 1 05.03. - 09.03. 2 08.10. - 12.10. Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme, Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre, Einsatzübungen - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 17

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Führen im ABC-Einsatz Teil 2 - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs Führen im ABC-Einsatz - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. 1 12.03. - 16.03. 2 15.10. - 19.10. Gruppenführer, Zugführer, Führer taktischer Einheiten im ABC-Einsatz Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. Einsatztaktische Grundregeln, Zuständigkeiten im ABC-Einsatz, Einsatztaktik bei chemischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei biologischen Gefahrstoffen, Einsatztaktik bei radioaktiven Gefahrstoffen, Informationssysteme, Fahrzeug- und Gerätekunde, Messen, Objektkunde, Einsatzlehre, Einsatzübungen - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 18

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Leiter einer Feuerwehr - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer Leiter einer Feuerwehr und deren Stellvertreter Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. 1 08.01. - 12.01. 2 22.01. - 26.01. 3 19.03. - 23.03. 4 23.04. - 27.04. 5 28.05. - 01.06. 6 11.06. - 15.06. 7 30.07. - 03.08. 8 08.10. - 12.10. 9 29.10. - 02.11. Rechtsgrundlagen, Organisation und Geschäftsverteilung, Haushaltswesen und Beschaffung, Soziale Fürsorge, Personalplanung und -führung, Öffentlichkeitsarbeit - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen 013 29.01. - 02.02. 017 05.02. - 09.02. 022 12.02. - 16.02. 029 26.02. - 02.03. 052 09.04. - 13.04. 092 18.06. - 22.06. 096 25.06. - 29.06. 115 20.08. - 24.08. 132 17.09. - 21.09. 149 22.10. - 26.10. 156 05.11. - 09.11. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 19

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Leiter einer Werkfeuerwehr - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer 1 09.04. - 13.04. zukünftige Leiter einer Werkfeuerwehr und deren Stellvertreter Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Werkfeuerwehr. Rechtsgrundlagen, Sachversicherung, Brandursachenermittlung, Psychologische Grundlagen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisatorischer Brandschutz, Werkfeuerwehr als Dienstleister, Wartungsvorschriften, Sportförderung und Zusammenarbeit mit Verbänden - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Es handelt sich um eine Pilotveranstaltung, zu der separat eingeladen wird. - Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Organisation, Ausbildung und Ausrüstung von Werkfeuerwehren in Niedersachsen vom 20.10.2014. Stand: 20.03.2018 Seite 20

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder in der Feuerwehr - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer angehende Kreisausbilder nur für B3-Lehrgang 1 05.02. 09.02. 2 14.05. 18.05. 3 06.08. 10.08. 4 05.11. 09.11. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an der NABK durchgeführten Lehrgängen. Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Feuerwehrdienstvorschriften 1, 2, 3 und 7 (soweit vorhanden) - Notebook (Laptop/ Ultrabook/ Netbook), Tablet-Computer, USB-Stick (soweit vorhanden) 004 15.01. - 19.01. 028 26.02. - 02.03. 057 16.04. - 20.04. 062 23.04. - 27.04. 074 14.05. - 18.05. 082 04.06. - 08.06. 087 11.06. - 15.06. 091 18.06. - 22.06. 112 20.08. - 24.08. 138 08.10. - 12.10. 142 15.10. - 19.10. 148 22.10. - 26.10. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Anreisezeit ist für diesen Lehrgang am Montag bis 9:30 Uhr. Stand: 20.03.2018 Seite 21

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Ausbilder feststoffbefeuerte Brandübungsanlagen - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen G 26 und Atemschutzgeräteträger sind mitzubringen. 131 17.09. - 21.09. 147 22.10. - 26.10. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den nicht an Landesfeuerwehrschulen durchgeführten Lehrgängen. Rechtsgrundlagen und Organisation, Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung - Feuerwehrdienstkleidung und - Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gem. den gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch ein komplettes Atemschutzgerät (Pressluftatmer + Atemanschluss) Das Info-Blatt Persönliche Schutzausrüstungen der FUK Niedersachsen ist zu beachten. Zur Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfungstätigkeiten gehören insbesondere - die Feuerwehr-Einsatzüberjacke - die Feuerwehr-Einsatzüberhose - die Feuerwehrschutzhandschuhe - das Feuerwehrsicherheitsschuhwerk - eine mehrlagige Brandschutzhaube Stand: 20.03.2018 Seite 22

FÜHRUNGSAUSBILDUNG Multiplikatoren in der Absturzsicherung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Ausbilder in der Feuerwehr - Fortbildung Absturzsicherung, 24 U-Std. nach EUSR-Entwurf - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Ausbilder in der Feuerwehr Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in den Grundtätigkeiten Sichern in absturzgefährdeten Bereichen und Retten und Selbstretten, sowie die Befähigung zur selbstständigen Planung und fachlich richtigen Durchführung von Übungseinheiten mit dem Ziel der Präzision und Automatisierung des Handelns. 030 26.02. - 02.03. 053 09.04. - 13.04. 059 16.04. - 20.04. 093 18.06. - 22.06. 150 22.10. - 26.10. Unfallschutz, Rechtsgrundlagen, Ausbilden, Gerätekunde, Knotenkunde, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, einfache Rettung / Selbstrettung, besondere Situationen während der Ausbildung und bei Einsätzen, praktische Übungen. - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - Schutzhandschuhe DIN EN 388 ( TH-Handschuhe ) - Falls vorhanden, ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mitzubringen. Während der Ausbilderschulung werden praktische Übungen auch in Höhen durchgeführt. Um die vermittelten Lehrgangsinhalte später anwenden zu können, ist der Lehrgangsbesuch im Zweier-Team zweckmäßig. Stand: 20.03.2018 Seite 23

TECHNISCHE AUSBILDUNG Technische Hilfeleistung - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Truppmitglieder in Feuerwehren, die über ein Fahrzeug mit Hilfeleistungssatz verfügen. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist. Aufgaben der Feuerwehr, Physikalische Grundlagen, Hoch- und Tiefbauunfälle, Geräte für die Technische Hilfeleistung, Verkehrssicherungs- und Beleuchtungsgerät - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. - Scheuen 1 08.01. - 12.01. 2 15.01. - 19.01. 3 29.01. - 02.02. 4 05.02. - 09.02. 5 12.02. - 16.02. 6 19.02. - 23.02. 7 26.02. - 02.03. 8 05.03. - 09.03. 9 12.03. - 16.03. 10 19.03. - 23.03. 11 09.04. - 13.04. 12 23.04. - 27.04. 13 14.05. - 18.05. 14 04.06. - 08.06. 15 11.06. - 15.06. 16 18.06. - 22.06. 17 25.06. - 29.06. 18 30.07. - 03.08. 19 13.08. - 17.08. 20 20.08. - 24.08. 21 27.08. - 31.08. 22 03.09. - 07.09. 23 10.09. - 14.09. 24 17.09. - 21.09. 25 24.09. - 28.09. 26 08.10. - 12.10. 27 22.10. - 26.10. 28 29.10. - 02.11. 29 05.11. - 09.11. 30 12.11. - 16.11. 31 19.11. - 23.11. 32 26.11. - 30.11. 33 03.12. - 07.12. 34 10.12. - 14.12. 35 17.12. - 21.12. Stand: 20.03.2018 Seite 24

TECHNISCHE AUSBILDUNG Technische Hilfeleistung (Fortsetzung) - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Truppmitglieder in Feuerwehren, die über ein Fahrzeug mit Hilfeleistungssatz verfügen. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist. Aufgaben der Feuerwehr, Physikalische Grundlagen, Hoch- und Tiefbauunfälle, Geräte für die Technische Hilfeleistung, Verkehrssicherungs- und Beleuchtungsgerät - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen 015 29.01. - 02.02. 019 05.02. - 09.02. 034 05.03. - 09.03. 037 12.03. - 16.03. 042 19.03. - 23.03. 065 23.04. - 27.04. 081 28.05. - 01.06. 098 25.06. - 29.06. 101 30.07. - 03.08. 105 06.08. - 10.08. 109 13.08. - 17.08. 123 03.09. - 07.09. 127 10.09. - 14.09. 136 24.09. - 28.09. 140 08.10. - 12.10. 145 15.10. - 19.10. 154 29.10. - 02.11. 158 05.11. - 09.11. 161 12.11. - 16.11. 166 19.11. - 23.11. 169 26.11. - 30.11. 175 03.12. - 07.12. 178 10.12. - 14.12. 183 17.12. - 21.12. Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 25

TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 1 - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Truppführer in Feuerwehren, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf, Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze 1 08.01. - 12.01. 2 22.01. - 26.01. 3 05.02. - 09.02. 4 09.04. - 13.04. 5 23.04. - 27.04. 6 28.05. - 01.06. 7 11.06. - 15.06. 8 25.06. - 29.06. 9 30.07. - 03.08. 10 13.08. - 17.08. 11 22.10. - 26.10. 12 05.11. - 09.11. 13 26.11. - 30.11. 14 10.12. - 14.12. - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 (s. Downloadbereich) Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 26

TECHNISCHE AUSBILDUNG ABC-Einsatz Teil 2 - Teilnahme an Teil 1 des Lehrgangs ABC-Einsatz - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigung G 26 ist mitzubringen. Truppführer von Standorten, die über eine feuerwehrtechnische Ausstattung zur Abwehr von ABC-Gefahren verfügen. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. Einsatzlehre, Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen, Informationsmöglichkeiten, Einsatzablauf, Messgeräte, Schutzkleidung, Arbeitsgeräte, ABC-Übungseinsätze 1 15.01. - 19.01. 2 29.01. - 02.02. 3 12.02. - 16.02. 4 16.04. - 20.04. 5 14.05. - 18.05. 6 04.06. - 08.06. 7 18.06. - 22.06. 8 06.08. - 10.08. 9 20.08. - 24.08. 10 29.10. - 02.11. 11 12.11. - 16.11. 12 03.12. - 07.12. 13 17.12. - 21.12. - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 27

TECHNISCHE AUSBILDUNG Gerätewarte - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Maschinisten - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. angehende Gerätewarte Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Rechtsgrundlagen, Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschkreiselpumpen, Rettungsgeräte, Persönliche Schutzausrüstung, Kraftbetriebene Geräte, Löschgeräte, Feuerlöschschläuche 1 08.01. - 12.01. 2 15.01. - 19.01. 3 29.01. - 02.02. 4 19.03. - 23.03. 5 16.04. - 20.04. 6 23.04. - 27.04. 7 11.06. - 15.06. 8 25.06. - 29.06. 9 06.08. - 10.08. 10 27.08. - 31.08. 11 10.09. - 14.09. 12 29.10. - 02.11. 13 05.11. - 09.11. 14 03.12. - 07.12. 15 17.12. - 21.12. - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 28

TECHNISCHE AUSBILDUNG Atemschutzgerätewarte - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - Die Bescheinigung Atemschutzgeräteträger ist mitzubringen. angehende Atemschutzgerätewarte Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte. Rechtsgrundlagen, Atemanschlüsse, Isoliergeräte, Reinigung und Desinfektion, Kompressoren und Füllanlagen 1 22.01. - 26.01. 2 26.02. - 02.03. 3 09.04. - 13.04. 4 14.05. - 18.05. 5 04.06. - 08.06. 6 18.06. - 22.06. 7 30.07. - 03.08. 8 03.09. - 07.09. 9 24.09. - 28.09. 10 22.10. - 26.10. 11 26.11. - 30.11. - Feuerwehrdienstkleidung und - Arbeitskleidung (Überjacke, Sicherheitsschuhwerk, Handschuhe) gem. den gesetzlichen Bestimmungen Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 gem. RdErl. d. des MI v. 10.09.2012 durchgeführt. Stand: 20.03.2018 Seite 29

KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Erkundung - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang ABC-Einsatz - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht -Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen CBRN-ErkW - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. 086 11.06. - 15.06. Mitglieder einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen CBRN-ErkW. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens. Einsatzlehre, Fahrzeugkunde, Radioaktive Stoffe, Biologische Agenzien, Chemische Agenzien, ABC-Erkundung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen - FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz (s. Downloadbereich) Der Führer der taktischen Einheit ABC-Erkundung (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang Führen im ABC- Einsatz besuchen. Stand: 20.03.2018 Seite 30

KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Dekontamination P / GW Dekon P 1 - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang ABC-Einsatz - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht -Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen GW Dekon P 1 Fahrzeuggeneration - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. 025 19.02. - 23.02. Mitglied einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen GW Dekon P 1 Fahrzeuggeneration Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheit ABC-Dekontamination Personen. Einsatzlehre, Dekontamination, Fahrzeug- und Gerätekunde, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen, Desinfektion GW Dekon P Anlage, rechtliche Grundlagen, Trinkwasserverordnung, Einsatzauftrag innerhalb des Aufgabenbereiches ABC-Schutz - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. - FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz (s. Downloadbereich) Der Führer der taktischen Einheit ABC-Dekontamination P (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang Führen im ABC-Einsatz besuchen. Stand: 20.03.2018 Seite 31

KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG ABC-Dekontamination P / GW Dekon P 2 - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang ABC-Einsatz - Vergleichbare Ausbildungsvoraussetzungen für Nicht -Feuerwehrangehörige, die Abstimmung erfolgt im Einzelfall - Bestätigung der Katastrophenschutzbehörde über die Zugehörigkeit zur Doppelbesatzung eines bundeseigenen GW Dekon P 2 Fahrzeuggeneration - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. Mitglied einer Doppelbesatzung eines bundeseigenen GW Dekon P 2 Fahrzeuggeneration 130 17.09. - 21.09. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheit ABC-Dekontamination Personen. Einsatzlehre, Dekontamination, Fahrzeug- und Gerätekunde, Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen, Desinfektion GW Dekon P Anlage, rechtliche Grundlagen, Trinkwasserverordnung, Einsatzauftrag innerhalb des Aufgabenbereiches ABC-Schutz - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. - FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz (s. Downloadbereich) Der Führer der taktischen Einheit ABC-Dekontamination P (zzgl. 100% Reserve im Sinne der Doppelbesatzung) muss den Lehrgang Führen im ABC-Einsatz besuchen. Stand: 20.03.2018 Seite 32

KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Einführung in die Stabsarbeit für Stäbe HVB Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Angehörige der Stäbe der Katastrophenschutzbehörden 008 22.01. - 26.01. 039 19.03. - 23.03. Ziel der Ausbildung ist das Kennenlernen der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel, Kommunikation in der Einsatzleitung, Taktische Aufgabe, Stabsübung, Beispiele aus der Praxis Stand: 20.03.2018 Seite 33

KATASTROPHENSCHUTZ-, ZIVILSCHUTZAUSBILDUNG Fortbildung für Stäbe in der Katastrophenschutzbehörde Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Komplette Stäbe der Katastrophenschutzbehörde Termine werden vereinbart Ziel der Ausbildung ist das Trainieren der Stabsarbeit und das Abwehren von Großschadenslagen und Katastrophenereignissen durch einen Führungsstab. Rechtliche Grundlagen für den Katastrophenschutz, Zusammenarbeit der BOS sowie sonstiger Behörden und Firmen, Führungssystem im Katastrophenfall, Aufgaben des Katastrophenschutzstabes, Führungsmittel, Kommunikation in der Einsatzleitung. Stabsübung über ca. 6 Std. Die Fortbildung einschließlich Übung findet in den Räumlichkeiten der Katastrophenschutzbehörde statt. Stand: 20.03.2018 Seite 34

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Gruppenführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer Gruppenführer, bei denen die Gruppenführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Verfestigung der Gruppenführerkenntnisse - Scheuen 1 22.01. - 24.01. 2 24.04. - 26.01. 3 16.04. - 18.04. 4 18.04. - 20.04. 5 28.05. - 30.05. 6 30.05. - 01.06. 7 06.08. - 08.08. 8 08.08. - 10.08. 9 15.10. - 17.10. 10 17.10. - 19.10. Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, Einsatzübungen, aktuelle Themen - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen 046 03.04. - 05.04. 049 04.04. - 06.04. 066 02.05. - 04.05. 071 07.05. - 09.05. 075 14.05. - 16.05. 113 20.08. - 22.08. 119 29.08. - 31.08. Stand: 20.03.2018 Seite 35

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Zugführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Zugführer Zugführer, bei denen die Zugführerausbildung schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Verfestigung der Zugführerkenntnisse Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben und medienunterstützte Übungen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung, aktuelle Themen 1 08.01. - 10.01. 2 10.01. - 12.01. 3 02.05. - 04.05. 4 07.05. - 09.05. 5 14.05. - 16.05. 6 16.05. - 18.05. 7 30.07. - 01.08. 8 01.08. - 03.08. 9 24.09. - 26.09. 10 26.09. - 28.09. 11 29.10. - 31.10. 12 31.10. - 02.11. - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Stand: 20.03.2018 Seite 36

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Leiter einer Feuerwehr Leiter einer Feuerwehr sowie deren Stellvertreter, bei denen der Lehrgang Leiter einer Feuerwehr schon mind. 5 Jahre zurück liegt und die ihre Kenntnisse wieder auffrischen wollen. Diese Fortbildung richtet sich im Besonderen an die, die den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr in seiner früheren zweitägigen Form besucht hat. 047 03.04. - 05.04. 050 04.04. - 06.04. 058 16.04. - 18.04. 061 18.04. - 20.04. 067 02.05. - 04.05. 117 27.08. - 29.08. 120 29.08. - 31.08. Festigung bzw. Erweiterung der Kenntnisse Ausbildung in der Feuerwehr, Haushaltswesen und Beschaffung, Personalführung und Personalmanagement, Einsatzleitung, Soziale Fürsorge, aktuelle Themen - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Stand: 20.03.2018 Seite 37

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Absturzsicherung - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - Die Bescheinigung ist mitzubringen. Einsatzpersonal, vorzugsweise Gruppenführer, Ausbilder Truppmann Die Teilnehmer sollen die Besonderheit bei Einsätzen in absturzgefährdeten Bereichen kennen und beurteilen, die unterschiedlichen Sicherungsarten benennen, die Techniken der Absturzsicherung beschreiben und die Grundtechniken der Absturzsicherung selbstständig und fachlich richtig anwenden können. Unfallschutz, Rechtliche Grundlagen, Gerätekunde, Knotenkunde, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, Einfache Rettung/ Selbstrettung, praktische Übungen - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Die Teilnehmer müssen nach eigener Einschätzung höhentauglich sein. Stand: 20.03.2018 Seite 38

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Atemschutznotfalltraining - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen G 26 und Atemschutzgeräteträger sind mitzubringen. 1 03.04. - 04.04. 2 02.05. - 03.05. 3 07.05. - 08.05. Gruppenführer, die auf Orts-, Gemeinde- oder Kreisebene Atemschutzgeräteträger fortbilden. Förderung einer einheitlichen und optimierten Standortaus- und -fortbildung sowie Aktualisierung/Festigung erlernter Fachkenntnisse und Fertigkeiten Bei dieser Fortbildungsveranstaltung werden den Gruppenführern und Ausbildern für Atemschutzgeräteträger (AGT) Möglichkeiten aufgezeigt, die laufende Ausbildung der AGT s qualitativ hochwertig zu gestalten. Am ersten Tag wird der Schwerpunkt auf Notfallsituationen und die Eigenrettung der AGT gelegt. Am zweiten Tag werden die Suchtechniken sowie die Rettung der gefundenen Personen vorgestellt. Den Lehrgangsteilnehmern wird in Theorie und Praxis erläutert, wie mit geringem Einsatz von Atemschutztechnik sowie mit Normausrüstung die Standortausbildung für AGT effektiv und interessant gestaltet werden kann. - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Stand: 20.03.2018 Seite 39

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Hochwasserschutz - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer Gruppen- und Zugführer Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten im Bereich Hochwasserschutz. 045 03.04. - 04.04. 051 05.04. - 06.04. 068 02.05. - 03.05. 077 14.05. - 15.05. 078 17.05. - 18.05. 084 04.06. - 05.06. 085 06.06. - 07.06. Ursachen von Sturmflut- und Hochwasserlagen, Aufbau des Deiches/ Entstehung von Deichbrüchen, Behörden und Institutionen für den Deichschutz, Erfahrungsaustausch, Sandsackbefüllung Methoden und Möglichkeiten, Verlegetechniken bei der Deichsicherung in Theorie und Praxis, Aufbau und Funktion mobiler Hochwasserschutzsysteme - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Für die Exkursion ist abhängig von der zu besichtigenden Firma ggf. Schutzausrüstung erforderlich. Die mitzubringende Schutzausrüstung ist vor Lehrgangsbeginn zu erfragen. Stand: 20.03.2018 Seite 40

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung Digitalfunk für Ausbilder in der Feuerwehr (Multiplikator Digitalfunk) - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Sprechfunker - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Ausbilder in der Feuerwehr oder - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Kreisausbilder Truppmannausbildung oder Kreisausbilder Truppausbildung oder Kreisausbilder Sprechfunk oder Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger o- der Kreisausbilder Maschinisten - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. 1 02.05. - 04.05. 2 07.05. - 09.05. Ausbilder für Sprechfunk, die im eigenen Verantwortungsbereich die Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk vornehmen sollen. Ziel der Fortbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung zur Umschulung der Sprechfunker für den Digitalfunk. Allgemeine Grundlagen, netzspezifische und betriebliche Grundlagen, Bedienung von Endgeräten - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Die Fortbildung beinhaltet die Umschulung zum Sprechfunker für den Digitalfunk. Stand: 20.03.2018 Seite 41

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Brandbekämpfung und Hilfeleistung auf Bahnanlagen - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Gruppenführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Technische Hilfeleistung Gruppenführer aus Feuerwehren mit Bahnanlagen einschließlich der Feuerwehren die zur Nachbarschaftshilfe gem. AAO alarmiert werden. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung grundlegender und einsatzrelevanter Besonderheiten auf Bahnanlagen bei Brand-, Technischer Hilfeleistungs- und Rettungseinsätzen. Grundlagen bei Einsätzen auf Bahnanlagen, Bahnanlagen und Schienenfahrzeuge, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Rettung - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Stand: 20.03.2018 Seite 42

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer - Der Einstiegslehrgang (NJF) sollte besucht worden sein. Jugendfeuerwehrwarte (JFW) Ziel der Ausbildung ist die Erweiterung und Verbesserung des Grundwissens des Einstiegslehrganges in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht sowie Erlernen der Unterrichtserteilung/ -gestaltung im Rahmen der Ausbildung der Jugendfeuerwehr. Rechtliche Grundlagen (Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherungsschutz), Unterrichtserteilung (Leistungs- und Vergessenskurve, Lernerfolg, Einstieg, Motivation, Problemstellung, Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsplanung), Führungsstile, Führungsregeln und Problemlösungen, Verhalten von Gruppen, Gruppenkonflikte, Cliquenbildung, Unfallverhütung bei JF-Veranstaltungen, Verhalten bei Unfällen 1 15.01. - 19.01. 2 22.01. - 26.01. 3 29.01. - 02.02. 4 09.04. - 13.04. 5 16.04. - 20.04. 6 23.04. - 27.04. 7 04.06. - 08.06. 8 18.06. - 22.06. 9 25.06. - 29.06. 10 17.09. - 21.09. 11 15.10. - 19.10. 12 22.10. - 26.10. 13 12.11. - 16.11. 14 10.12. - 14.12. 15 17.12. - 21.12. - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Stand: 20.03.2018 Seite 43

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Fortbildung für Verbandsführer - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer und nach Möglichkeit mehrjährige Erfahrungen auf dieser Führungsebene, empfehlenswert Ausbilderqualifikation Verbandsführer in der Funktion als Führer von Kreisfeuerwehrbereitschaften und in anderen Funktionen, die sich - über die Bewältigung von größeren, länger andauernden Einsätzen, - die taktische Fortbildung von Gruppen- und Zugführern und - die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten informieren wollen. Vermittlung und Vertiefung der Kenntnisse auf der Führungsstufe C insbesondere in der Führung von Verbänden. Taktische Fortbildung, Erfahrungsaustausch über die Aus- und Fortbildung von Führungseinheiten, Aufstellung, Verlegung und Einsatz von Verbänden, Bereitstellungsräumen, Logistik (Verpflegung, Verbrauchsgüter und Materialerhaltung), Hochwassereinsätze und Unwetterlagen, Bekämpfung von Wald-, Moor-, Heide und Flächenbränden, komplexe taktische Aufgaben. - Feuerwehrdienstkleidung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Es sind mitzubringen: - FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz - Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung Taktische Zeichen (siehe auch Downloadbereich der Internetseite). Es handelt sich um eine Pilotveranstaltung, zu der separat eingeladen wird. Stand: 20.03.2018 Seite 44

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Flugbeobachter Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Piloten, Flugbeobachter der Feuerwehr, Waldbrandbeauftragte/ Forstpersonal 1 05.04. - 06.04. nspezifische Aktualisierung und Vertiefung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten werden aktuell bekannt gegeben - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Für Feuerwehrangehörige besteht grundsätzlich ein Freistellungsanspruch Diese Veranstaltung wird durch den Nds. Landesfeuerwehrverband angeboten und verantwortlich organisiert. Stand: 20.03.2018 Seite 45

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Brandbekämpfung in Straßentunneln - erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Atemschutzgeräteträger - gültige Bescheinigung G 26 Gruppe III - Die Bescheinigungen sind mitzubringen. 1 03.04. - 04.04. Einsatzkräfte der Feuerwehren, in deren Ausrückebereich Tunnelanlagen vorhanden sind. Ergänzung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der besonderen Einsatzbedingungen bei Bränden in Tunneln. Die besonderen Anforderungen an die Technik und Taktik zur Gefahrenabwehr in einem Tunnelbauwerk werden vermittelt. Praxis: Erweiterte Schulung der Einsatztaktik in Tunnelanlagen. Theorie: - Vor- und Nachteile im Vorgehen nach FwDV 3 - Besondere Bedingungen in einem Tunnelbauwerk - Besonderheiten der örtlichen Tunnelanlage - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Dieser Lehrgang ist nicht für die freie Vergabe vorgesehen. Um diesen Lehrgang individuell gestalten zu können und auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen zu können, bedarf es der vorherigen Abstimmung mit der Feuerwehr. Diese Abstimmung sollte spätestens 6 Monate vor Lehrgangstermin stattfinden. Stand: 20.03.2018 Seite 46

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Wettbewerbsrichter - erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppführer - Kenntnis der Wettbewerbsbestimmungen - Erfahrung im Wettbewerb Aktive Feuerwehrmitglieder, die als Wettbewerbsrichter eingesetzt werden. 1 03.04. - 04.04. 2 04.04. - 05.04. Bewertung von Wettbewerbsgruppen Vertiefung der Kenntnisse der Wettbewerbsbestimmungen in Theorie und Praxis - Feuerwehrdienstkleidung und - persönliche Schutzausrüstung gem. den gesetzlichen Bestimmungen Die Lehrgangskarten werden vom Arbeitskreis Leistungswettbewerbe verteilt. Stand: 20.03.2018 Seite 47

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Notfallseelsorge Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Notfallseelsorger 1 12.06. - 16.06. Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zum Führungssystem in Verbindung mit der Notfallseelsorge. Grundlagen Führungssystem, Stabsarbeit, Einbindung der Notfallseelsorge in die Führungsorganisation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Traumaintervention, Taktische Aufgaben/Planübungen Externer Veranstalter Stand: 20.03.2018 Seite 48

FORTBILDUNGEN, SONDERVERANSTALTUNGEN Lehrgang Ausbilder Atemschutzgeräteträger JVA Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Bedienstete der Justizvollzugsanstalten Termine werden vereinbart Termine werden vereinbart Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung für den Einsatz von Kurzzeitpressluftatmern in den Justizvollzugsanstalten. Grundlagen des Ausbildens, Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung wenn vorhanden, sonst Arbeitskleidung Kurzzeitpressluftatmer sind mitzubringen! Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt über das Nds. Justizministerium. Stand: 20.03.2018 Seite 49