Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2018

Ähnliche Dokumente
Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Otorhinolaryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) Version 1.

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Angiologie (SGA)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm (FBP) für die Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft (SOG)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (SGPM)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2012

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (SGKPT)

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und ihrer SP Gesellschaften

Fortbildungsprogramm Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAM & SGIM)

Fortbildungsordnung (FBO)

KINDER- UND JUGENDMEDIZIN

Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGAIM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM)

Schwangerschaftsultraschall (SGUM)

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie

Berufliche Fortbildung für Dipl. Expertinnen/Dipl. Experten Intensivpflege Konzept der KWFB Pflege/SGI

Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN)

Zerebrovaskuläre Krankheiten (SGKN)

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Fortbildungsordnung 2013

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH 11. Revision per (gemäss Vorstandsbeschluss vom 13. Dezember 2016) 1 Eidg. Weiterbildungstitel in

e-administration auf dem Durchmarsch Basics, Regeln und Tipps zur Facharztweiterbildung Christoph Hänggeli, Rechtsanwalt Geschäftsführer des SIWF

Weiterbildung zum Facharzttitel:

Fortbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie

Basics, Tipps und e-tools für Ihre Facharztweiterbildung. Christoph Hänggeli, Rechtsanwalt Geschäftsführer des SIWF

FORTBILDUNGPROGRAMM FÜR DEN FACHARZT FÜR HÄMATOLOGIE

Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats. vom 13. Juli 2017

Es besteht keine Verpflichtung, die Fortbildung elektronisch zu erfassen.

Fortbildung. Rezertifizierung?

Logbuch Physikalische Medizin und Rehabilitation Erläuterungen

Konzept Dignität TARMED. Zusammenfassung der Version 9.0

Statuten der Schweize Radio-Onkologie/Strahlentherapie (SRO)

Fortbildungsprogramm FPH in klassischer Homöopathie

Ärztliche Weiterbildung im Umbruch? Tipps, Regeln und Projekte des SIWF Christoph Hänggeli, Geschäftsführer SIWF/FMH

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin SGIM gültig ab 1. Januar 2007

Point of Care-Ultraschall POCUS (SGUM) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2018

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen vom

Fortbildung leicht gemacht Die gesetzlichen Grundlagen

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

für klinische Psychologinnen und klinische Psychologen sowie für Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

Fortbildungszertifikat - Nachweis einer qualifizierten ärztlichen Fortbildung im Land Brandenburg -

Sonographie (SGUM) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000

Fortbildung und Fortbildungszertifikat

Fortbildungsvereinbarung

Endovenöse thermische Ablation von Stammvenen bei Varikose (USGG)

Die Weiterbildung zum Facharzt

Wegleitung für Habilitierende

Ultraschalldiagnostik in der Schweiz Informationen für im Ausland aus- und weitergebildete Ärzte

Sonographie (SGUM) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 (letzte Revision: 1. Oktober 2009)

Verordnung betreffend die selbständige Berufsausübung der Psychotherapeuten

Elektroencephalographie (SGKN)

Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung

Bildungsordnung. Der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST. Prozess Nr Bildung\Bildungsordnung

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten

4 Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen

Fortpflanzungsmedizinverordnung

Die erste Novelle der DFP-Verordnung (Verordnung über Ärztliche Fortbildung) tritt am 1. September 2013 in Kraft

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung MedBV)

Psychosomatische und Psychosoziale

Einzelheiten zur Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den HAUSARZT

VEREINIGUNG ALLGEMEINER UND SPEZIALISIERTER INTERNISTINNEN UND INTERNISTEN ZÜRICH VZI

Richtlinien über die Verleihung von Fachtiteln FSP

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Vertrauensarztvertrag

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Mitgliedschaftsreglement

1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Fortbildungsordnung (FBO)

Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer

Verwaltungsrichtlinie zur Ermächtigung von Ärzten nach der Druckluftverordnung. (Stand: )

Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer

Prozessfachmann/-fachfrau Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) MS-Therapeut/MS- Therapeutin» der Universität Basel

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)

Fortbildungsplattform Kurzanleitung für Fachgesellschaften

Fortbildungsprogramm FPH in Offizinpharmazie

Reglement über den Schweizer Presseausweis und das Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden BR

1 Zielsetzung Qualität Spezielles Angebotsprofil Transparenz für die Kunden Qualitätssicherungs-Kommission...

(Fachtierarztausbildungs- und -prüfungsordnung Physiotherapie

Reglement über die berufspädagogische Qualifikation von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in Lehrbetrieben (Reglement Berufsbildnerkurse)

Reglement Zuchtfamilienbeurteilung für Ziegen

Verordnung über die für den Lehrberuf erforderliche Berufsausübungsbewilligung und Qualifikation (VBAB)

Gesuch zur Anerkennung von Einzelpersonen mit Ausbildungen in Lehrgängen ohne SDM-FSM-Anerkennung

Literaturstudium auf

Schweizerische Gesellschaft für Gastroenterologie Société Suisse de Gastroentérologie Società Svizzera di Gastroenterologia

Phlebologie (USGG) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2002 (letzte Revision: 20. Februar 2005)

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

Transkript:

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) Version 2018 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung (FBO) SIWF vom 25. April 2002, das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) vom 23. Juni 2006, sowie die Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW. Gestützt auf Art. 6 FBO sind die Fachgesellschaften in ihren jeweiligen Disziplinen für die Ausarbeitung der Fortbildungsprogramme als auch für deren Umsetzung, Anwendung und Evaluation zuständig. Wer die Anforderungen des vorliegenden Fortbildungsprogramms erfüllt, erhält ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung (vgl. Ziffer 5). Die Fortbildung ist gemäss Art. 40 MedBG eine Berufspflicht, deren Einhaltung die kantonalen Gesundheitsbehörden überwachen; mögliche Sanktionen sind Verweis oder Busse. Wer hauptsächlich auf dem Gebiet der Pädiatrie tätig ist, kann mit dem Fortbildungsdiplom bzw. mit der Fortbildungsbestätigung die Erfüllung der Fortbildungspflicht dokumentieren. 2. Fortbildungspflichtige Personen Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der FBO verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied der SGP sind. Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz. Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel oder Schwerpunkt befindet, ist nicht fortbildungspflichtig. Fortbildungspflichtige Ärzte * absolvieren dasjenige Fortbildungsprogramm, das ihrer aktuellen Berufstätigkeit entspricht. * Dieses Fortbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis.

2 3. Umfang und Gliederung der Fortbildung 3.1 Grundsatz Die Fortbildungspflicht umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad 80 Stunden pro Jahr (siehe Grafik): 50 Credits nachweisbare und strukturierte Fortbildung, davon mind. 25 Credits Pädiatrische Kernfortbildung und bis zu 25 Stunden erweiterte Fortbildung. 30 Credits Selbststudium aus frei wählbaren Gebieten, sofern die Themen mit der beruflichen Tätigkeit des Pädiaters in Zusammenhang stehen (nicht nachweispflichtig). Grafik Gliederung der geforderten 80 Fortbildungscredits pro Jahr 30 Credits Selbststudium Nicht strukturierte Fortbildung Nicht nachweispflichtig Automatische Anrechnung 25 Credits Erweiterte Fortbildung Crediterteilung durch eine andere Fachgesellschaft (Facharzttitel oder Schwerpunkt), eine kantonale Gesellschaft oder SIWF. Im Bereich Komplementärmedizin können folgende Gesellschaften Credits erteilen: ASA, VAOAS, SVHA, SANTH, SMGP. Nachweispflichtig Optional bis maximal 25 Credits anrechenbar 25 Credits Pädiatrische Kernfortbildung Strukturierte Fortbildung Anerkennung und Crediterteilung durch die SGP secretariat@swiss-paediatrics.org Nachweispflichtig Mindestens 25 Credits erforderlich Auflagen gemäss FBP der SGP Mehrfachtitelträger sind nicht gezwungen, alle Fortbildungsprogramme zu absolvieren. Sie wählen dasjenige Fortbildungsprogramm, das ihrer aktuellen Berufstätigkeit am besten entspricht. Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten entspricht.

3 Pro ganzen Tag können maximal 8, pro halben Tag maximal 4 Fortbildungscredits erworben werden (Art. 5 FBO). Es dürfen nur die tatsächlich absolvierten Credits verbucht werden, auch wenn die abgegebene Bestätigung des Veranstalters die Anzahl der Credits für den ganzen Kongress angibt. 3.2 Fachspezifische Kernfortbildung in Pädiatrie 3.2.1 Definition der pädiatrischen Kernfortbildung Als Kernfortbildung für Pädiatrie gilt eine Fortbildung, die für ein pädiatrisches Zielpublikum, inklusive Schwerpunkte, bestimmt ist. Sie muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Kinder-und Jugendmedizin erworbenen medizinischen Wissens dienen, das für die einwandfreie Betreuung (Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) von Patienten erforderlich ist. Anrechenbar sind alle Fortbildungen, die von der SGP automatisch (Ziffer 3.2.2) oder auf Antrag eines Anbieters (Ziffer 3.2.3) als pädiatrische Kernfortbildung anerkannt sind. Fortbildung im Bereich eines Schwerpunktes des Fachgebiets gilt als Kernfortbildung im Rahmen des Facharzttitels. Die aktuelle Liste der anerkannten Pädiatrischen Fortbildungsangebote findet sich unter www.swiss-paediatrics.org (Agenda). 3.2.2 Automatisch anerkannte Pädiatrische Kernfortbildung Als automatisch anerkannte Pädiatrische Kernfortbildung gelten nachfolgend aufgeführte Fortbildungsveranstaltungen oder Fortbildungstätigkeiten. 1. Teilnahme an Veranstaltung Limitationen a) Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen der SGP, wie zum keine Beispiel der Jahreskongress b) Fortbildungsveranstaltungen, die von SIWF-anerkannten Maximal 18 Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendmedizin organisiert werden c) Fortbildungsveranstaltungen der regionalen/kantonalen keine pädiatrischen Gesellschaften d) Fortbildungsveranstaltungen zu pädiatrischen Themen, organisiert von regionalen, nationalen oder internationalen Maximal 8 Credits/Tag pädiatrischen Gesellschaften, deren Angebote dem schweizerischen Standard entsprechen

4 2. Aktive Tätigkeit als Autor oder Referent Limitationen a) Teilnahme an Qualitätszirkel ("Kränzli") oder ähnlicher 1 Credit/Stunde; Fortbildung in Gruppen maximal 10 b) Vortrags- bzw. Lehrtätigkeit für die pädiatrische Aus-, Weiterund Fortbildung c) Publikation einer pädiatrischen wissenschaftlichen Arbeit (peer reviewed) als Erst- oder Letztautor d) Posterpräsentation als Erst- oder Letztautor auf dem Gebiet der Pädiatrie 2 Credits pro Präsentation à 10-60 Minuten; maximal 10 5 Credits pro Publikation; maximal 10 2 Credits pro Poster; maximal 4 e) Intervision/Supervision 1 Credit/Std., maximal 10 Die Gesamtzahl der Credits unter «2. Aktive Tätigkeit als Autor oder Referent» ist auf 15 pro Jahr beschränkt 3. Übrige Fortbildung Limitationen a) Klinisch-praktische Fortbildung (Teilnahme an Visiten, 1 Credit/Stunde; Falldemonstrationen im Fachgebiet, Spitalhospitationen von maximal freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten) 5 b) Strukturiertes Lernen mit elektronischen Medien (z.b. CD- ROM, DVD, Internet, andere Lernprogramme) mit Bescheinigung c) Absolvieren von "In-Training-Examen", "Self-Assessment" und strukturierten Audits Anzahl Credits gemäss Beurteilung der SGP; maximal 15 1 Credit/Stunde; maximal 5 Die Summe der anrechenbaren Credits in der Sparte "Übrige Fortbildung" ist mit maximal 15 begrenzt. Absolvierte Fortbildung, die über eine allfällige Limitation der Kernfortbildung hinausgeht, wird ohne Einschränkung für die erweiterte Fortbildung anerkannt. Fortbildungsveranstaltungen, welche von der zuständigen Institution eines EU/EFTA- Mitgliedlandes Credits erhalten, sind automatisch auch in der Schweiz anerkannt. Die folgenden Aktivitäten werden nicht als Fortbildung anerkannt: Tätigkeit in der Berufspolitik, Experte bei Staatsexamen oder Facharztprüfung, Tätigkeit als Peer Reviewer für Fachzeitschriften, Erstellung von Gutachten, Referate für eine nicht-ärztliche Zuhörerschaft, Teilnahme am Sentinella-Meldesystem oder an Managementkursen, Erwerb eines Fähigkeitsausweises (z.b. Praxislabor, dosisintensives Röntgen).

5 3.2.3 Pädiatrische Kernfortbildung auf Antrag Anbieter nicht automatisch anerkannter Kernfortbildungsveranstaltungen und von E-Learning Angeboten können eine Anerkennung beantragen. Die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen der SGP erfolgt nach den folgenden Kriterien: a) Zielpublikum sind die Titelträger Kinder- und Jugendmedizin b) Der Inhalt der Fortbildung basiert auf den Lerninhalten des Weiterbildungsprogramms Kinder- und Jugendmedizin oder denjenigen der pädiatrischen Schwerpunkte c) Mindestens ein Titelträger ist an der Erarbeitung des Programms beteiligt. Es werden nur Veranstaltungen anerkannt, die der SAMW-Richtlinie «Zusammenarbeit Ärzte - Industrie» entsprechen. Antragsverfahren und Bedingungen für die Anerkennung sind in den entsprechenden Dokumenten unter www.swiss-paediatrics.org festgehalten. Der Antrag ist wenigstens sechs Wochen vor der Veranstaltung zu stellen. 3.3 Erweiterte Fortbildung Die 25 Credits der erweiterten Fortbildung sind frei wählbar. Sie müssen von einer medizinischen Fachgesellschaft (Facharzttitel oder Schwerpunkt), einer kantonalen Ärztegesellschaft oder vom SIWF validiert sein. Im Rahmen der Komplementärmedizin können die fünf Fachgesellschaften, welche einen Fähigkeitsausweis erteilen, Fortbildungsveranstaltungen anerkennen, die als erweiterte Fortbildung angerechnet werden. 3.4 Selbststudium Jeder Arzt organisiert und strukturiert selbständig seine 30 Stunden Fortbildung in Selbststudium (Lektüre medizinischer Zeitschriften / Literatur / Internet). 4. Aufzeichnung der Fortbildung und Fortbildungsperiode 4.1 Aufzeichnung der Fortbildung Fortbildungspflichtige können ihre geleistete Fortbildung fortlaufend im offiziellen internetbasierten Fortbildungsprotokoll auf der zentralen Fortbildungsplattform des SIWF aufzeichnen. Das Selbststudium ist von der Erfassung ausgenommen. Teilnahmebestätigungen oder anderweitige Nachweise sind während 10 Jahren aufzubewahren und im Rahmen von Stichproben gemäss Ziffer 4.3 auf Verlangen vorzuweisen.

6 4.2 Kontrollperiode Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind 150 Credits nachzuweisen. Das Nachholen von Fortbildung in der nächsten Fortbildungsperiode oder Übertragen auf die folgende Fortbildungsperiode ist nicht gestattet. 4.3 Fortbildungskontrolle Die SGP behält sich vor, Stichproben durchzuführen und Unterlagen einzufordern. 5. Fortbildungsdiplom, Fortbildungsbestätigung Wer den Facharzttitel Kinder- und Jugendmedizin besitzt und die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllt, erhält ein SIWF/SGP-Fortbildungsdiplom. Wer die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllt, ohne über den Facharzttitel zu verfügen, erhält eine Fortbildungsbestätigung. Über die Abgabe von Fortbildungsdiplomen und -bestätigungen entscheidet die Fortbildungskommission der SGP. Über Rekurse entscheidet der Vorstand der SGP. Das Fortbildungsdiplom bzw. die Fortbildungsbestätigung wird nach dem Prinzip der Selbstdeklaration über die zentrale Fortbildungsplattform des SIWF erworben. Die Inhaber eines aktuell gültigen Fortbildungsdiploms bzw. einer gültigen Fortbildungsbestätigung sind auf www.doctorfmh.ch publiziert. 6. Fortbildungsbefreiung, Reduktion der Fortbildungspflicht Eine Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz von aufsummiert mindestens 4 bis maximal 24 Monaten innerhalb einer Fortbildungsperiode berechtigt zur anteilsmässigen Reduktion der Fortbildungspflicht (Krankheit, Auslandabwesenheit, Mutterschaft, etc.). 7. Gebühren Die SGP legt die kostendeckende Gebühr für die Abgabe der Fortbildungsdiplome bzw. -bestätigungen auf Fr. 300.- fest. Die Mitglieder der SGP sind von der Gebühr befreit.

7 8. Übergangsbestimmungen und Inkraftsetzung Das vorliegende Fortbildungsprogramm wurde von der Geschäftsleitung des SIWF am 26. Oktober 2017 genehmigt. Es tritt per 01.01.2018 Kraft und ersetzt das frühere Programm vom 01.01.2013. Bern, 07.11.2017/pb D:\pbucher\WINWORD\Fortbildung\FB-Programme\171107 FBP Pädiatrie d.docx