Seite 1 von 8. Spielleiter-Praxis. Anleitung für Spielleiter im Basketball-Bezirk Oberfranken Stand: Dezember Erstellt von Norbert E.

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Seite 1 von 8 Spielleiter-Praxis Anleitung für Spielleiter im Basketball-Bezirk Oberfranken Stand: Dezember 2006 Erstellt von

Seite 2 von 8 Vorbemerkungen: In dieser Anleitung sind die Funktionen von Personen in der Regel in männlicher Form genannt. Dies dient der Vereinfachung und ist nicht als diskriminierend zu verstehen. Diese Anleitung basiert auf der Praxis, die der Ersteller als langjähriger Spielleiter und damit Dienstleister im Bereich der Regionalliga Südost, des Bayerischen Basketball Verbandes (BBV) und dessen Bezirk Oberfranken entwickelt hat. Sie lehnt sich eng an die vielfältigen zu beachtenden Ordnungen und sonstigen Vorschriften an. Für sehr viele Vorgänge der täglichen Arbeit wurden Schreiben entwickelt, die als Anlagen beigefügt sind und auf Wunsch als Dateien übersandt werden. Manches mag dem Leser mit großem Aufwand verbunden erscheinen, im PC- und E-Mail-Zeitalter ist es jedoch ein Leichtes, diese Bausteine zu verwenden. Sie bringen in vielen Fällen für die Vereine erheblich mehr Information und Rechtssicherheit mit sich. Der Ersteller betont, dass federführend und verantwortlich für den Spielbetrieb des Bezirks die Sportreferenten Herren und Damen sowie die Jugendreferentin sind. Er möchte auch im Hinblick auf seine Tätigkeit als Kassenreferent helfen, den Spielbetrieb im Bezirk zu optimieren, und wurde daher von der Bezirks-Vorstandschaft am 24.01.2006 beauftragt, regelmäßig Schulungen der bezirklichen Spielleiter durchzuführen. Eine Schulung sollte vor Beginn jeder neuen Spielzeit abgehalten werden, um neue Spielleiter einzuweisen und eingetretene Änderungen mit Auswirkungen auf den Spielbetrieb vorzustellen. Präambel: Spielleiter werden vom Veranstalter eines Wettbewerbs eingesetzt, im BBV-Bezirk Oberfranken von den im obigen Absatz 3 genannten Funktionsträgern. Voraussetzung für das Amt eines Spielleiters ist neben der unbedingten Neutralität das nötige Fachwissen oder der Wille zur Aneignung desselben sowie die notwendige Zeit und der Wille zur zeitnahen Erledigung aller Aufgaben. Anzustreben ist, dass alle Spielleiter im Bezirk mit annähernd gleicher Intensität und mit annähernd gleichem Maßstab arbeiten, um die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Vereine und Funktionsträger zu garantieren.

Seite 3 von 8 DBB-Spielordnung Wichtigstes Werkzeug für den Spielleiter ist die Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO). Diese wurde anlässlich der letzten Reform 2003 von vielen Detail-Vorschriften befreit und überlässt diese den Werken nachgeordneter Organisationen, wie z. B. der Ausschreibung des BBV-Bezirkes Oberfranken. Im folgenden werden alle Passagen aus der DBB-SO mit Bezug auf oder Wichtigkeit für die Spielleiterfunktion aufgelistet (Anmerkungen des Erstellers in Kursivschrift): 1: 1. Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. 2, Es gelten die vom DBB herausgegebenen Offiziellen Basketball-Regeln : 4. Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbestimmungen geahndet. 2: 1. Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbände sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein. 2. Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der SO in einer eigenen SO oder Ausschreibung ergänzen. 3. Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine SPIELLEITUNG einzusetzen. 4: Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte Verein Ausrichter. 5: 1. Teilnehmer eines Spieles sind Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter (SR), Schiedsrichterbetreuer, Kommissar und Kampfgericht. 11: 1. Wettbewerbe beginnen am 01.06. und enden am 31.05. 2. Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchgeführt. Diese muss spätestens am 30.04. veröffentlicht sein. 12: 1. Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe beginnt mit deren erstem Spiel. 2. Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen Fällen kann die Frist verkürzt werden (z. B. bei Jugendmeisterschaften). 14: 1. Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen. 2. Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser entscheidet endgültig. 33: 1. Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelgerechte Durchführung des Spiels verantwortlich. 3. Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der SPIELLEITUNG am ersten Werktag nach dem Austragungstag zuzusenden. 37: 1. Auf Antrag eines Spielpartners bei der SPIELLEITUNG ist gegen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Minuten verursacht und dies zu vertreten hat. 4. Der Antrag ist gebührenfrei. 38: 1. Die SPIELLEITUNG hat gegen die betreffende Mannschaft (ohne Antrag) auf Spielverlust zu entscheiden, wenn >>> Tatbestände a) bis j). 2. Bei Spielausfall muss die SPIELLEITUNG über die Kosten des ausgefallenen Spiels entscheiden. 3. Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die SPIELLEITUNG über die Wertung und Kosten. 39: Trifft die SPIELLEITUNG in den Fällen der 37 und 38 DBB-SO nicht innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen.

Seite 4 von 8 41: 2. Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig,wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltermin der SPIELLEITUNG unter Darlegung der gesamten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. 46: Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veranstalters vorzunehmen (im Bezirk Ausschreibung unter 4.2.). 47: 1. Die SPIELLEITUNG ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. 49: 2. Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist wenn keine Spieljury eingesetzt ist - bei der SPIELLEITUNG zu stellen. 52: 3. Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die SPIELLEITUNG eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht gewerteten Spiels zu treffen. 53: 3. Bei einer Disqualifikation muss der Schiedsrichter die Gründe schriftlich der SPIELLEITUNG innerhalb von 48 Stunden mitteilen. 54: 1. Bei einer Disqualifikation hat die SPIELLEITUNG unverzüglich über die Dauer einer Sperre zu entscheiden. 2. Ist die Entscheidung innerhalb von 3 Wochen nach der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler wieder spielberechtigt. 55: 3. Die Entscheidung ist von der SPIELLEITUNG dem Spieler, dem Verein und dem DBB mitzuteilen (Letzteres ist nicht mehr aktuell). 56: Andere Verstöße gegen die Sportdisziplin (vor Spielbeginn oder nach Spielende) sind von einem SR schriftlich der SPIELLEITUNG mitzuteilen. Diese hat eine Sachentscheidung zu treffen. Der Spieler bleibt bis zu einer Entscheidung spielberechtigt.

Seite 5 von 8 Spielleiteraufgaben während eines Spieljahres Anmerkung: Die nachfolgenden Anlagen entsprechen nicht alle dem neuesten Oberfranken-Design. Aktuell sind die Anlagen 1, 6, 8, 10, 13, 15 und 16. Vor Beginn des Spielbetriebs Nach Eingang der Meldungen Erstellung des Spielplans und Veröffentlichung spätestens 4 Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ( 12.2 DBB-SO) in Schriftform und Einstellung in TeamSL. Diese Tätigkeit obliegt im Bezirk nicht den Spielleitern, sondern wird von den Sportreferenten Herren und Damen sowie der Jugendreferentin unter Federführung des Sportreferenten Herren erledigt. TeamSL ist die Internet-Anwendung mit der Adresse http://www.basketball-bund.com, in der derzeit 1284 Ligen innerhalb des DBB verwaltet werden. Mit Hilfe von TeamSL erledigen dafür authorisierte Spielleiter einen Großteil ihrer Aufgaben für ihre Ligen. Basketballinteressenten und Presse können Spielpläne, Tabellen und Statistiken für sämtliche Ligen einsehen. Etwa 2 Wochen vor Beginn des Spielbetriebs Erstellung eines Pre-season-Letters mit wichtigen Informationen für die beteiligten Vereine (ANLAGE 1). Während des laufenden Spielbetriebs Ständige Aufgaben Entgegennahme und Prüfung der Spielberichte Rechtzeitig abgesandt? Poststempel des ersten Werktages nach dem Austragungstag laut Ausschreibung unter 4.4. ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 33, 34; Spielnummer und Anfangszeit gemäß TeamSL richtig? Bei Abweichungen der Anfangszeit ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 22; Spielberichtsbogen ordnungsgemäß ausgefüllt? Ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 25; Spielbericht nach Unterschrift des SR gefälscht, geändert oder ergänzt? Ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 26; Streichung/Austausch von Spielern vom 1. SR protokolliert? Gefahr, dass ein Spieler ohne Punkte und Fouls nicht einsatzberechtigt war und nachträglich gestrichen wurde Ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 73; Stimmt Anzahl der Spieler im Spielbericht mit der in TeamSL überein? Gefahr, dass ein Spieler ohne Punkte und Fouls in TeamSL fehlt und nicht einsatzberechtigt ist Ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 35; Endergebnis/Sieger richtig festgestellt? Bei Zählfehler wird Endergebnis nicht korrigiert Bestrafung des Heimvereins gemäß Katalog Nr. 25, des 1. SR gemäß Katalog Nr. 70; Fehlt Unterschrift des/der SR? Ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 72; Endergebnis richtig, Statistik vollständig und rechtzeitig in TeamSL eingetragen? Letztere spätestens bis Montag der Folgewoche laut Ausschreibung unter 4.4. Ggf. Strafe gemäß Katalog Nr. 35/37. Nach Abschluss aller Prüfungen in TeamSL Endergebnis ggf. ändern, Bestätigt abhaken und Übernehmen - Button drücken; Endergebnis ggf. in Vordruck Ergebnisspiegel eintragen (ANLAGE 2); Strafen in Vordruck eintragen (ANLAGE 3) und zu den vom Blättla-Redakteur festgesetzten Terminen einsenden. Wichtig ist die regelmäßige und umfassende Erfassung aller Strafen, um ordnungsgemäß arbeitende Vereine nicht zu benachteiligen, Fristen nicht zu versäumen und nicht zuletzt den Haushaltsplan des Kassenreferenten zu verwirklichen. Gemäß Rechtsordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-RO) 22.1. kann ein Verhalten nach seiner Vollendung nicht mehr verfolgt werden, wenn seitdem drei Monate vergangen sind. Das heißt im Klartext, dass nach 3 Monaten im Strafenkatalog aufgelistete Verstöße verjährt sind.

Seite 6 von 8 Folgende SR-Vermerke auf der Rückseite des Spielberichtsbogens führen zu Bestrafungen und Veröffentlichung im Blättla: Fehlen von technischer Ausrüstung (Katalog Nr. 18); Fehlen/Auswechseln von Tischkampfrichtern (Katalog Nr. 19); Verletzung von Fristen/Verzögerung des Spielbeginns (Katalog Nr. 20); Antreten ohne gültigen oder mit fremdem oder gefälschtem Teilnehmerausweis (Katalog Nr. 23, 24); Davon ausgenommen ist Antreten mit vorläufigem TA in Verbindung mit Personalausweis; Antreten in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung (Katalog Nr. 28). SR-Kosten-Abrechnungen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens mit Hilfe der veröffentlichten Entfernungs- und Abrechnungstabellen prüfen und zwecks Realisierung des SR-Kosten-Ausgleichs gemäß Ausschreibung unter 6.3. in Vordruck (ANLAGE 4) eintragen. Einzutragen sind auch SR-Kosten für nicht durchgeführte Spiele, z. B. bei Nichtantreten eines Spielpartners. Bei erkennbar fehlerhaften Abrechnungen Differenzen mit SR klären und ggf. korrigieren, ggf. SR zur Rückzahlung auffordern (Textbeispiel siehe ANLAGE 5) und ggf. Strafe nach Katalog Nr. 68 verhängen; Bei fehlendem SR-Kosten-Eintrag Verein nachweislich mahnen (E-Mail, Brief oder Blättla); werden Kosten nicht mitgeteilt, erfolgt Eintrag mit 0,00 EUR zum Nachteil des Vereins; Nicht in die Berechnung gehen Spiele ein, zu denen weder Mannschaften noch SR angetreten sind, z. B. bei Spielabsagen mit anschließender Wertung mit Spielverlust. In diesen Fällen erfolgt der Eintrag nicht mit 0,00 EUR, sondern aus Excel-technischen Gründen mit XXX. Sonder-Aufgaben bei Verstößen gegen Ordnungen oder sonstige Regelungen Bei den nachfolgend aufgeführten wichtigsten Sonderfällen bedarf es einer Einzelentscheidung, die baldmöglichst nach Entstehen des Grundes allen Beteiligten zugestellt werden muss (z. B. Vertrauensschutz für einen Verein bei Einsatz eines nicht berechtigten Spielers, keine Sperre bei Disqualifikation). Hinweise auf die Bestimmungen der DBB-SO und der Ausschreibung sowie auf den Strafenkatalog finden sich in den entsprechenden Anlagen. Die Entscheidung muss enthalten kurze Schilderung des Sachverhaltes; Entscheidung unter Einbeziehung der Kosten; bei Sanktionen gegen Einzelpersonen Aufforderung an den Verein, dem Betroffenen eine Ausfertigung der Entscheidung zukommen zu lassen; Begründung mit Würdigung des Sachverhaltes und Höhe des Strafmaßes (Schwere des Verstoßes, Ersttäter?, Entschuldigung?, Höhe des Einkommens bei Geldstrafe); Hinweis auf Vereinshaftung; Rechtsmittelbelehrung. Einsatz eines nicht berechtigten Spielers, z. B. bei Überschreitung der zulässigen Aushilfseinsätze, Fehlen im elektronischen Mannschaftsmeldebogen oder verspätete Aufnahme in diesen mit Wertung auf Spielverlust (ANLAGE 6), in TeamSL Spielverlust ankreuzen, Ergebnis wird automatisch in 20:0/0:20 geändert; Nichtantreten einer Mannschaft, schuldhafte Nichtdurchführung/schuldhafter Abbruch eines Spiels mit Wertung auf Spielverlust (ANLAGE 7), in TeamSL Spielverlust ankreuzen, Ergebnis wird automatisch in 20:0/0:20 geändert; Disqualifikation eines Spielers oder Trainers gemäß DBB-SO 53 55, 57, 58: Verein erhält Gelegenheit zum rechtlichen Gehör (ANLAGE 8), der Betroffene ist sofort gesperrt, Entscheidung bei SR-Beleidigung siehe ANLAGE 9, Tatbestände und Strafen siehe Katalog Nr. 44 53, bei Sperre Eintrag in TeamSL; Andere Verstöße gegen die Sportdisziplin gemäß DBB-SO 56 (z. B. SR-Beleidigung nach Beendigung des Spiels): Verein erhält Gelegenheit zum rechtlichen Gehör (ANLAGE 10), der Betroffene darf bis zur Entscheidung als Teilnehmer am Spielbetrieb fungieren, Entscheidung bei SR-Beleidigung siehe ANLAGE 11, Tatbestände und Strafen siehe Katalog Nr. 44 53, bei Sperre Eintrag in TeamSL; Nichtantreten von SR mit Kostenersatz (ANLAGE 12);

Seite 7 von 8 Sonstige Sonder-Aufgaben Verzicht/Rückzug einer Mannschaft: Gemäß DBB-SO 45 werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen; Bestrafung nach Katalog Nr. 4; Löschung in TeamSL; Spielverlegungen: Bei diesem Thema gibt es die meisten Unregelmäßigkeiten im Spielbetrieb und Störungen insbesondere bei der SR-Einteilung. Zur Wahrung der Rechtssicherheit für alle Beteiligten müssen die Bestimmungen der Ausschreibung unter 4.2. strikt eingehalten werden. Es gibt im Bezirk 3 Arten von Spielverlegungen: a) Spielverlegung am Austragungstag nach Halle oder/und Anfangszeit: Kein Antrag an Spielleitung nötig, Einverständnis des Spielpartners nur bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Anfangszeiten gemäß Ausschreibung unter 4.1. notwendig, nachweisliche Verständigung Beteiligter durch Ausrichter, Gebühr 5,00 EUR Festsetzung durch SR-Einsatzleiter, Inrechnungstellung durch Kassenreferent; b) Spielverlegung auf einen anderen Tag in oder vor der angesetzten Spielwoche: Kein Antrag an Spielleitung nötig, schriftliches Einverständnis des Spielpartners notwendig, nachweisliche Verständigung Beteiligter durch Ausrichter, Spielleitung kann in begründeten Fällen Verlegung aufheben, Gebühr 5,00 EUR Festsetzung durch SR-Einsatzleiter, Inrechnungstellung durch Kassenreferent; c) Spielverlegung mit Antrag an die Spielleitung, wenn der beabsichtigten Verlegung nicht zugestimmt wird oder der neue Termin auf einen Tag nach der bisherigen Austragungswoche fällt: Antrag mit Begründung an Spielleitung nötig, schriftliches Einverständnis des Spielpartners notwendig, Entscheidung und Verständigung aller Beteiligten durch Spielleitung, Gebühr 20,00 EUR Festsetzung durch Spielleitung (ANLAGE 13), Inrechnungstellung durch Kassenreferent. Keine Verlegungsgebühr fälllt an, wenn die Verlegung oder der Verlegungsantrag binnen 6 Wochen nach Veröffentlichung des Spielplans erfolgt (Ausschreibung unter 4.2.e). Dieser Termin wird veröffentlicht (für die Saison 2006/2007 der 13.10.2006 siehe Saisonblättla Seite 28). Bei besonderen Umständen ist die Spielleitung berechtigt, eine Spielverlegung von sich aus vorzunehmen (Ausschreibung unter 4.2.d). Die wichtigsten Grundsätze für die Spielleitung sind: Die Frist für die Bekanntgabe oder Antragstellung von mindestens einer Woche vor dem frühesten Austragungstag (ursprünglich oder neu) ist von den Vereinen einzuhalten, widrigen Falls o Bei Verlegungen nach a) oder b) der verlegende Verein bei Unregelmäßigkeiten verantwortlich zu machen ist (ggf. Spielverlust), o Bei Verlegungen nach c) der Antrag abzulehnen ist; Anträge ohne neuen akzeptablen Termin können nur bei höherer Gewalt akzeptiert werden (Gefahr: Spielzeit wird über den 31.05. hinaus verlängert, Spiele finden nicht mehr statt), andern Falls o Der Antrag abzulehnen ist oder o Notfalls der Antragsteller mit Fristsetzung zur Bekanntgabe eines neuen Termins aufzufordern ist; Der neue Termin ist vom Spielleiter in TeamSL einzugeben. Steht ausnahmsweise noch kein neuer Termin fest, ist der 01.09. des laufenden Spieljahres einzugeben.

Seite 8 von 8 Proteste: Bestimmungen siehe DBB-SO 49 52. Selbst der Ersteller als Multi-Spielleiter hatte in den vergangenen 4 Jahren keinen Protest mehr zu behandeln, alle vorher eingegangenen Proteste waren abzulehnen. Wahrscheinlich hat sich in den Vereinen herumgesprochen, dass die Aussicht auf Korrektur eines Ergebnisses oder Spielwiederholung äußerst gering ist, weil gemäß DBB-SO 52.1. ein Protest nur dann als begründet anzusehen ist, wenn der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat, gemäß DBB-SO 52.2. Tatsachenentscheidungen der SR (durch die Spielleitung) nicht korrigiert werden können. Ausserdem wurde vor 3 Jahren der 28.5. der DBB-RO dahingehend geändert, dass die halbe Gebühr für die Einleitung eines Verfahrens (bei Protest 50 % von 52,00 EUR) nicht nur bei Verwerfung wegen Form- und Fristverletzung oder Rücknahme erhoben wird (Textbeispiel siehe ANLAGE 14), sondern auch dann, wenn die Anmeldung eines Protestes protokolliert und kein Protestverfahren eingeleitet wird (Textbeispiel siehe ANLAGE 15). Nach Beendigung des Spielbetriebs: Unmittelbar nach Beendigung des Spielbetriebs Erstellung eines After-Season-Letters (ANLAGE 16) an alle Beteiligten mit offizieller Abschlusstabelle (ANLAGE 17) oder Hinweis auf TeamSL-Tabelle, ggf. Ergebnisspiegel (ANLAGE 2) und SR-Kosten-Ausgleich (ANLAGE 4) {Zu ANLAGE 17: Diese Tabelle hat den Vorteil, dass bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Mannschaften das Procedere der Platzierung gemäß DBB-SO 42 44 im Gegensatz zu TeamSL detailliert und für die Vereine durchschaubar dargestellt werden kann}; SR-Kosten-Ausgleichstabelle (ANLAGE 4) unmittelbar nach Fertigstellung an Kassenreferenten senden; In Urlaub fahren, um sich von den Strapazen der Spielleiter-Tätigkeit zu erholen. Allgemeines: Spielleiter arbeiten ehrenamtlich und im Bezirk ohne Vergütung. Sie erhalten aber Aufwendungen ersetzt, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehen. Dazu zählen in erster Linie Kosten für Porti, Telefon, ggf. Internet und Arbeitsmittel (z. B. Umschläge, Fotokopien). Diese Kosten werden durch Übersendung einer Portoliste (ANLAGE 18) bis spätestens 20.12. eines Jahres an den Kassenreferenten geltend gemacht. Belege müssen beigefügt sein.

Richard-Wagner-Str. 42A 95444 Bayreuth An alle Vereine der Kreisligen A und B, der Ligen U16W1 und U16W2 Jugendreferentin Astrid Madinger Sportreferent Herren Klaus Wolf SR-Referent Gerhard Sperber SR-Einsatzleiter West - Volker Keppner SR-Einsatzleiter Ost - Stephan Tritschel Ergebnismeldestelle - Erik Nöchel Bezirksvorsitzender Jürgen Vogel Rechtskammer-Vorsitzender Winfried Sauer Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Richard-Wagner-Str. 42A, 95444 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 7. Oktober 2006 Spielzeit 2006/2007 Sehr geehrte Herren, liebe Sportfreunde, wie Ihr dem Saisonheft des Bezirks entnehmen könnt, bin ich in der in Kürze beginnenden kommenden Saison für Euch als Spielleiter zuständig. Diese Tätigkeit übe ich seit vielen Jahren auch in der Regionalliga Südost der Herren und im Bayernpokal aus und definiere sie als Service für die Vereine. Als langjähriger ehemaliger Vereins-Abteilungsleiter und aktueller Bezirks- Kassenreferent ist es mir nicht entgangen, dass im Bezirk - aus welchen Gründen auch immer - Spielleiter mit unterschiedlicher Intensität und Auffassung agieren. Schon deshalb ist es angebracht, vor Beginn der Spielzeit einige Regularien in Erinnerung zu rufen bzw. klar zu stellen. Ich werde meine Arbeit streng, aber fair ausüben. Streng, weil schon aus Gründen der Rechtssicherheit für alle die in Ausschreibung und Ordnungen festgelegten Regeln von allen eingehalten und im Übertretungsfall bestraft werden müssen, fair, weil man mit mir über alles reden kann. Nur: man muss es tun, und zwar rechtzeitig. Scheut Euch deshalb nicht, bei tatsächlichen oder vermeintlichen Problemen mit mir Kontakt aufzunehmen, wir werden immer zusammen eine Lösung finden. Kein Entgegenkommen ist von mir zu erwarten, wenn Spielberichte zu spät übersandt oder Spielverlegungen nicht nach den Bestimmungen der Ausschreibung vorgenommen werden. Dazu rufe ich 4.2.c) der Ausschreibung in Erinnerung, wonach es bei beabsichtigten Spielverlegungen auf einen Tag einer späteren Spielwoche eines Antrages an die Spielleitung bedarf. Die Bestimmungen über Teilnahme- und Einsatzberechtigung findet Ihr im BBV-Handbuch auf den Seiten 119-121. Wenn Euch diese nicht bekannt sein sollten, setzt Euch bitte mit Euerer Abteilungsleitung in Verbindung. Es müssen alle eingesetzten Spieler auf dem elektronischen Mannschaftsmeldebogen aufgeführt sein, also ggf. auch die der nachgeordneten Stammmannschaft. Entscheidend ist, dass die Eintragung vor Spielbeginn vorgenommen wurde. Nichtbeachtung hat Spielverlust und Bestrafung zur Folge. Die Bestimmungen über die Pflicht zur Ergebnismeldung und Auswertung im Internet sind in der Ausschreibung unter 4.3. und 4.4. nachzulesen. Neu ist die Frist für die Eingabe der Auswertungen, nämlich Montag der Folgewoche....

Schreiben vom 07.10.2006 wg. Spielzeit 2006/2007 Blatt 2 Ich übersende die meisten Nachrichten ausschließlich über E-Mail. Um die Richtigkeit der angegebenen Adressen zu überprüfen, bitte ich Euch dringend, mir den Eingang dieses Schreibens per Mail zu bestätigen. Bitte beachtet auch, dass meine Postfachanschrift weggefallen ist. Und nun bin ich sicher, dass wir alle zusammen eine Saison unter der Prämisse partnerschaftlichen Verhaltens und sportlicher Fairness zum Wohle und Ruhme unserer geliebten Sportart Basketball erleben werden. Viele Grüße aus Bayreuth

BBV-Bezirk Oberfranken - Kreisliga Herren A - Spielzeit 2005/2006 - Ergebnisspiegel TSG 2005 Bamberg FC messingschlager Baunach 3 BBC Coburg 2 SV Gundelsheim TS Lichtenfels TSV Ludwigsstadt RSC Oberhaid SV Zapfendorf TSG 2005 Bamberg 74:70 72:79 57:101 71:82 FC messingschlager Baunach 3 49:47 67:72 66:74 43:70 60:62 BBC Coburg 2 65:44 68:55 72:95 60:78 56:70 SV Gundelsheim 85:76 58:53 55:89 84:89 20:0 82:78 TS Lichtenfels 69:47 86:66 80:40 76:44 66:55 TSV Ludwigsstadt 114:57 96:71 115:88 90:65 69:65 RSC Oberhaid 90:85 64:69 64:55 51:91 63:72 SV Zapfendorf 77:72 69:68 61:64 89:81 75:55 Spielleiter: Erstellt am 05.12.2006

Verein Strafe Liga Spiel Kat.Nr. Bemerkung BREI 5,00 U16w2 2720 70 Zählfehler durch SR Goppert nicht korrigiert BT 2,50 U16w1 1722 25 Kopf Spielbericht nicht ausgefüllt (Mannschaften fehlen) EGG 5,00 U16w2 2721 70 Zählfehler durch SR Löhr nicht korrigiert GUND 2,50 KLA 231 35 Falsche Auswertung Mannschaft A (1 Spieler fehlt) GUND 5,00 U16w2 2722 64 SR Gottschall verspätet nach Spielbeginn angetreten HIR 5,00 KLB 338 23 Kusmierek, Meier ohne gültigen TA HIR 5,00 KLB 338 35 Falsche Auswertung Mannschaft B (1 Spieler fehlt) (2. Verstoß) HIR 5,00 KLB 338 25 1. und 3. Viertel nicht in rot geschrieben (2. Verstoß) KC 5,00 U16w1 1720 25 1. und 3. Viertel nicht in rot geschrieben (2. Verstoß) LIF 2,50 KLA 235 35 Falsche Auswertung Mannschaft A (2 Spieler fehlen) LITZ 2,50 U16w2 2721 25 1. und 3. Viertel nicht in rot geschrieben LITZ 2,50 U16w2 2721 25 Zählfehler durch Kampfgericht LITZ 2,50 U16w2 2721 35 Keine Auswertung Mannschaft A bis 20.01.2006 LUD 7,50 KLA 233 33 Poststempel 31.01.2006 (3. Verstoß) LUD 2,50 KLA 233 35 Falsche Auswertung Mannschaft A (1 Spieler fehlt) OHD 2,50 KLA 232 25 1. und 3. Viertel nicht in rot geschrieben PETT 2,50 KLB 334 33 Poststempel 31.01.2006 PETT 2,50 KLA 240 72 Fehlende Unterschrift von SR Fadakar RATT 2,50 U16w2 2720 25 1. und 3. Viertel nicht in rot geschrieben RATT 2,50 U16w2 2720 25 Zählfehler durch Kampfgericht TTL 2,50 KLB 336 33 Poststempel 31.01.2006 TTL 2,50 U16w1 1726 35 Falsche Auswertung Mannschaft A (1 Spieler fehlt) TTL 10,00 U16w1 1726 20 2 Kampfrichter zum Spielbeginn nicht anwesend TTL 2,50 KLB 336 35 Falsche Auswertung Mannschaft A (1 Spieler fehlt) LUD 5,00 KLA 238 35 Falsche Auswertung Mannschaft A und B (2 Spieler fehlen) (2. Verstoß)

Bezirk Oberfranken - Bezirksliga Jugend weiblich U16w1 - Spielzeit 2005/2006 - Schiedsrichterkasse DJK Don Bosco Bamberg TTL universa Bamberg BBC Bayreuth TSV Breitengüßbach TS Kronach 1. 18,00 36,00 18,00 42,00 18,00 2. 38,00 27,00 24,00 17,00 18,00 3. 20,50 17,00 24,00 48,50 30,00 4. 18,00 42,00 18,00 18,00 33,00 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Summe: 94,50 122,00 84,00 125,50 99,00 Durchschnitt: 105,00 105,00 105,00 105,00 105,00 Ausgleich: -10,50 17,00-21,00 20,50-6,00 Gesamtsumme: 525,00 Durchschnitt pro Spiel: Durchschnitt pro Mannschaft: 26,25 105,00 Aufgestellt: Spielleiter: Erstellt am 05.12.2006

Rich.-Wagner-Str. 42A 95444 Bayreuth SR Karl Schlunz BBC Wagingen - Ernst Rempremerding TTL universa Bamberg - Klaus Linsner Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Richard-Wagner-Straße 42A, 95444 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 1. Dezember 2006 Spiel Nr. 1234 TTL universa Bamberg - TSV Breitengüßbach am 22.11.2006; hier: SR-Kosten Abrechnung Sehr geehrte Herren, bei der Abrechnung der SR-Kosten ist ein Fehler unterlaufen. SR Karl Schlunz vom BBC Wagingen erhielt SR-Kosten in Höhe von 55,00 EUR.und hat dabei eine Entfernung zwischen 61 und 70 km zugrunde gelegt. Laut Entfernungstabelle des Bezirks vom 01.08.2006, veröffentlicht im Saisonblättla 2006/2007, beträgt die Distanz zwischen Wagingen und Bamberg aber nur 34 km, so dass SR Karl Schlunz lediglich 37,00 EUR zustanden. SR Karl Schlunz wird hiermit beauftragt, die zuviel erhaltenen 18,00 EUR an TTL universa Bamberg zurückzuzahlen. Für die SR-Kosten-Ausgleichs-Tabelle werden anstatt des auf der Rückseite des Spielberichtsbogens angegebenen Gesamtbetrages von 79,00 EUR nun 61,00 EUR registriert. SR Karl Schlunz wird aufgefordert, zukünftig korrekt abzurechnen. Auf die Nr. 68 des Strafenkataloges wird hingewiesen. Viele Grüße aus Bayreuth Kopie: Sportreferent Herren - Klaus Wolf SR-Referent Gerhard Sperber

Rich.-Wagner-Str. 42A 95444 Bayreuth 1. FC Franken Bräu Baunach 3 - Jochen Hirmke (Einschreiben) DJK Don Bosco Bamberg 3 - Clemens Rüb Sportreferent Herren Klaus Wolf Jugendreferentin Astrid Madinger Rechtskammer-Vorsitzender Winfried Sauer Ergebnismeldestelle Erik Nöchel Bezirksvorsitzender Jürgen Vogel Bezirkskasse Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Richard-Wagner-Str. 42A, 95444 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 26. Oktober 2006 Spiel Nr. KLB.306 1. FC Franken Bräu Baunach 3 - DJK Don Bosco Bamberg 3 am 21.10.2006 um 16.30 Uhr Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers bei 1. FC Franken Bräu Baunach 3 Entscheidung 061003BZ Sehr geehrte Herren, das oben bezeichnete Spiel endete laut Spielberichtsbogen mit 68:74. 1. FC Franken Bräu Baunach 3 setzte dabei den Spieler Klaus Groh (Teilnehmerausweis-Nr. 190757088) ein, der am 26.10.2006 um 14:39 Uhr in den elektronischen Mannschaftsmeldebogen (emmb) eingetragen wurde und somit im Spiel Nr. KLB.306 für 1. FC Franken Bräu Baunach 3 nicht einsatzberechtigt war. Es ergehen folgende Entscheidungen: 1. Im Spiel Nr. KLB.306 1. FC Franken Bräu Baunach 3 - DJK Don Bosco Bamberg 3 wird gemäß Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO) 38.1.g) gegen 1. FC Franken Bräu Baunach 3 wegen des Einsatzes eines nicht einsatzberechtigten Spielers auf Spielverlust entschieden, gemäß DBB-SO 40.2. wird das Spiel mit 0:2 Wertungs- und 0:20 Korbpunkten gewertet. Auf 44 DBB-SO wird hingewiesen. 2. 1. FC Franken Bräu Baunach 3 erhält gemäß Strafenkatalog zur Ausschreibung des Bezirks Oberfranken für die bezirklichen Wettbewerbe 2006/2007 unter Nr. 30 wegen des Einsatzes eines nicht berechtigten Spielers eine Geldstrafe von 20,00 EUR. 1. FC Franken Bräu Baunach 3 trägt außerdem die Kosten dieser Entscheidung in Höhe von 2,70 EUR. Der Gesamtbetrag von 22,70 EUR wird vom Kassenreferenten gesondert in Rechnung gestellt. Begründung: Gemäß DBB-SO 25.1., 2. ist die Einsatzberechtigung die Berechtigung eines Spielers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mannschaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird vom Verein festgelegt. Die Landesverbände und ihre Zusammenschlüsse regeln für ihre Wettbewerbe, in welcher Form die Einsatzberechtigung erlangt wird. Laut der Ausschreibung des BBV-Bezirkes Oberfranken für die bezirklichen Wettbewerbe 2006/2007 unter 5.2. ist die Zuweisung der Stammspielereigenschaft vor Spielbeginn vom Verein im Internet unter www.basketball-bund.net vorzunehmen. Auf die Bestimmungen, dass vor Spielbeginn nicht auf dem elektronischen Mannschaftsmeldebogen eingetragene Spieler nicht einsatzberechtigt sind und im Übertretungsfall Spielverlust und automatische Strafen die Folge sind, wurde darüber hinaus auch DJK Don Bosco Bamberg 2 in meinem Pre-season-letter vom 07.10.2006 explizit hingewiesen....

Schreiben vom 26.10.2006-061003BZ Blatt 2 Der oben aufgeführte Spieler von 1. FC Franken Bräu Baunach 3 war für das Spiel Nr. KLB.306 nicht einsatzberechtigt, da er erst 5 Tage nach dem Spiel in den emmb aufgenommen wurde. Deswegen war wie unter 1. und 2. angegeben zu entscheiden. Die Kostenentscheidung beruht auf DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) 27.1.. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung(en) kann gemäß 17 ff DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss binnen einer Woche schriftlich per Einschreiben dem Vorsitzenden der Rechtskammer des BBV-Bezirks Oberfranken, Herrn Winfried Sauer, Zollnerstraße 40, 96052 Bamberg, vorliegen ( 18 Absatz 1 sowie 3 Absatz 1 Ziffer 2c) der DBB-RO). Eine Durchschrift des Berufungsschreibens ist der Spielleitung vorzulegen. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Entscheidung bei der vorgenannten Anschrift in fünffacher Ausfertigung eingegangen sein ( 18 Absatz 2 DBB-RO). Die Berufung ist gebührenpflichtig. Die Rechtsmittelgebühr beträgt 104,00 EUR und muss an den BBV-Bezirk Oberfranken entrichtet werden (Konto 0160683853 - Postbank Nürnberg - BLZ 76010085). Der Beleg über die Einzahlung muss dem Berufungsschreiben beigefügt sein. Viele Grüße

Rich.-Wagner-Str. 42A 95444 Bayreuth TSG 2005 Bamberg Herr Bernd Strätz Am Bahnhof 7 96146 Altendorf Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Richard-Wagner-Straße 42A, 95444 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 14. November 2006 Verstoß des Spielers N. N. (Teilnehmerausweis-Nr. 123456039) von TSG 2005 Bamberg gegen die Sportdisziplin im Spiel Nr. KLB.315 TSG 2005 Bamberg DJK Don Bosco Bamberg 3 am 12.11.2006 Sehr geehrter Herr Strätz, mit anliegendem Schreiben erhalten Sie den Bericht des Schiedsrichters Stephan Wolf über die Disqualifikation des Spielers N. N. im oben bezeichneten Spiel. Der Spieler, dessen Anschrift mir nicht bekannt ist, erhält hiermit über Sie als Verantwortlicher der TSG 2005 Bamberg die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör. Eine Stellungnahme wird bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn sie bis spätestens 17.11.2006, 16.00 Uhr, schriftlich bei bei mir eingegangen ist (Post, Fax oder Mail). Bitte beantworten Sie auch folgende Frage(n): Wie sind die Einkommensverhältnisse des Spielers N. N. (z. B. kein eigenes Einkommen als Student, Basketball-Profi mit 50.000 EUR netto per anno, Postobersekretär mit 1.800 EUR brutto im Monat)? (Relevant für die Höhe einer evtl. festzusetzenden Geldstrafe), Hat sich der Spieler für sein Verhalten entschuldigt? Gemäß der Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO) 53.1. ist der Spieler bis zu meiner Entscheidung nicht mehr spielberechtigt. Auf 54.2. DBB-SO wird hingewiesen. Viele Grüße 1 Anlage Kopie: Sportreferent Herren Klaus Wolf

Rich.-Wagner-Str. 42A 95444 Bayreuth TSG 2005 Bamberg - Bernd Strätz (Einschreiben) TSG 2005 Bamberg - Spieler N.N. DJK Don Bosco Bamberg 3 - Clemens Rüb Sportreferent Herren Klaus Wolf Jugendreferentin Astrid Madinger SR-Referent Gerhard Sperber SR Stephan Wolf SR Matthias Röder Rechtskammer-Vorsitzender Winfried Sauer Bezirksvorsitzender Jürgen Vogel Bezirkskasse Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Richard-Wagner-Str. 42A, 95444 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 23. November 2006 Spiel Nr. KLB.315 TSG 2005 Bamberg - DJK Don Bosco Bamberg 3 am 12.11.2006 (60:92) Verstoß des Spielers N. N. (TA-Nr. 123456039) von TSG 2005 Bamberg gegen die Sportdisziplin Entscheidung 061105BZ Sehr geehrte Herren, auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zum oben bezeichneten Spiel findet sich u. a. der Vermerk des 2. Schiedsrichters (SR) Stephan Wolf: Minute 2 Viertes Viertel TSG Bbg. # 9 N. N. disqualifiziert wegen Beschimpfung der SR ( Ihr seid das Allerletzte ). Bericht folgt. Es handelt sich um eine Disqualifikation gemäß Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO) 53-55. Der Bericht des SR Stephan Wolf vom 13.11.2006 ist diesem meinem Schreiben ebenso beigefügt wie die Stellungnahme des Trainers von TSG 2005 Bamberg, Herrn Wolfgang Franke, vom 16.11.2006, Es ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Spieler N. N. von TSG 2005 Bamberg wird gemäß DBB-SO 54, 55 sowie Strafenkatalog zur Ausschreibung des Bezirks Oberfranken für die Saison 2006/2007 unter Nr. 46 wegen Beleidigung eines Spielers gegen einen Schiedsrichter für 1 Spiel gesperrt. Die Sperre richtet sich nach dem Spiel Nr. KLB.319 TSG 2005 Bamberg - SV Pettstadt und endet am 25.11.2006 um 24.00 Uhr. Der Spieler N. N. erhält weiterhin eine Geldstrafe von 25,00 EUR und trägt die Kosten dieser Entscheidung in Höhe von 3,70 EUR. Der Gesamtbetrag von 28,70 EUR ist bis spätestens 15.12.2006 auf das Konto des Bezirks Oberfranken Nr. 0160683853 bei der Postbank Nürnberg (BLZ 76010085) zu überweisen. TSG 2005 Bamberg haftet für die Bezahlung. Gemäß der Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO) 55.4. ist der Spieler für die Dauer der Sperre nicht spielberechtigt.. Ausserdem darf laut 58 DBB-SO ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb an keinem Pflichtspiel teilnehmen. Zu den Teilnehmern am Spielbetrieb gehören neben Spielern auch Trainer, Trainer- Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Kommissar und Kampfgericht (DBB-SO 5.1.). 2. TSG 2005 Bamberg wird verpflichtet, seinem Spieler N. N. die beigefügte Ausfertigung dieser Entscheidung auszuhändigen. Begründung: SR Stephan Wolf berichtet, der Spieler N. N. habe kurz nach einem technischen Foul gegen ihn wegen wiederholten Meckerns die SR mit den Worten Ihr seid das Allerletzte beschimpft, woraufhin er disqualifiziert und der Halle verwiesen worden sei. Trainer Wolfgang Franke von TSG 2005 Bamberg, der die Leistung beider SR auf das Heftigste kritisiert, gibt an, der Spieler N. N. habe gesagt Das ist das Allerletzte und diesen Ausspruch auf sein gerade erhaltenes technische Foul bezogen....

. Schreiben vom 23.11.2006 wg. Entscheidung 0611053BZ Blatt 2 Der Bitte des Trainers, das verhängte disqualifizierende Foul als 2. technisches Foul zu werten, kann selbstverständlich nicht entsprochen werden, da ein Spielleiter die Tatsachenentscheidung eines SR nicht korrigieren darf. Ich erachte es als erwiesen, dass sich der Spieler N. N. mit seiner verbalen Emission das Allerletzte auf die beiden SR bezogen und sie damit beleidigt hat. Für die Beleidigung eines Spielers gegen einen SR sieht die Nr. 46 des Strafenkatalogs die Geldstrafe zwischen 25,00 und 250,00 EUR sowie evtl. zusätzlich die Sperre von 1-6 Spielen vor. Die Sperre von einem Spiel halte ich für angemessen. Bei der Geldstrafe sehe ich keinen Grund, von der Mindeststrafe abzuweichen. Die Kostenentscheidung beruht auf DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) 27.1.. Gemäß DBB-RO 23.4 haftet der jeweilige Verein bei Bestrafung von Einzelpersonen (z. B. Spielern) als Gesamtschuldner. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung(en) kann gemäß 17 ff DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss binnen einer Woche schriftlich per Einschreiben dem Vorsitzenden der Rechtskammer des BBV-Bezirks Oberfranken, Herrn Winfried Sauer, Zollnerstraße 40 EG, 96052 Bamberg, vorliegen ( 18 Absatz 1 sowie 3 Absatz 1 Ziffer 2c) der DBB-RO). Eine Durchschrift des Berufungsschreibens ist der Spielleitung vorzulegen. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Entscheidung bei der vorgenannten Anschrift in fünffacher Ausfertigung eingegangen sein ( 18 Absatz 2 DBB-RO). Die Berufung ist gebührenpflichtig. Die Rechtsmittelgebühr beträgt 104,00 EUR und muss an den BBV-Bezirk Oberfranken entrichtet werden (Konto 0160683853 - Postbank Nürnberg - BLZ 76010085). Der Beleg über die Einzahlung muss dem Berufungsschreiben beigefügt sein. Viele Grüße 2 Anlagen

Postfach 10 04 44 95404 Bayreuth TSG 2005 Bamberg Herr Bernd Strätz Am Bahnhof 7 96146 Altendorf Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Postfach 10 04 44, 95404 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 31. Januar 2006 Verstoß der Spieler N. N. (Teilnehmerausweis-Nr. 123456041) und X. Y. (TA-Nr. 654321059) von TSG 2005 Bamberg gegen die Sportdisziplin im Spiel Nr. KLA.234 TSG 2005 Bamberg - RSC Oberhaid am 29.01.2006 Sehr geehrter Herr Strätz, lieber Bernd, mit anliegendem Schreiben erhältst Du den Bericht des Schiedsrichters (SR) Nick Fadakar über Verstöße gegen die Sportdisziplin der Spieler N. N. und X. Y. nach dem oben bezeichneten Spiel. Die Spieler, deren Anschriften mir nicht bekannt sind, erhalten hiermit über Dich als Verantwortlicher der TSG 2005 Bamberg die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör. Eine Stellungnahme wird bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn sie bis spätestens 07.02.2006, 12.00 Uhr, bei mir eingegangen ist. Bitte gehe nur auf die Anschuldigungen nach Spielende ein. Bitte beantworte auch folgende Fragen: Wie sind die Einkommensverhältnisse der Spieler N. N. und X. Y. (z. B. kein eigenes Einkommen als Student, Basketball-Profi mit 50.000 EUR netto per anno, Postobersekretär mit 1.800 EUR brutto im Monat)? (Relevant für die Höhe einer evtl. festzusetzenden Geldstrafe), Haben sich die Spieler für ihr Verhalten entschuldigt? Gemäß der Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO) 56 sind die Spieler bis zu meiner Entscheidung weiterhin spielberechtigt. Viele Grüße 1 Anlage

Postfach 10 04 44 95404 Bayreuth TSG 2005 Bamberg - Bernd Strätz (Einschreiben) TSG 2005 Bamberg - Spieler N. N. TSG 2005 Bamberg - Spieler X. Y. RSC Oberhaid - Wolfgang Brem SR Nick Fadakar SR Florian Gut Sportreferent Herren Klaus Wolf SR-Referent Gerhard Sperber SR-Einsatzleiter West - Volker Keppner SR-Einsatzleiter Ost - Stephan Tritschel Rechtskammer-Vorsitzender Winfried Sauer Bezirksvorsitzender Jürgen Vogel Bezirkskasse Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Postfach 10 04 44, 95404 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 12. Februar 2006 Spiel Nr. KLA234 TSG 2005 Bamberg - RSC Oberhaid am 29.01.2006 (71:82) Verstoß der Spieler N. N. (Teilnehmerausweis-Nr. 123456041) und X. Y. (TA-Nr. 654321059) von TSG 2005 Bamberg gegen die Sportdisziplin Entscheidung 060201BZ Sehr geehrte Herren, auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zum oben bezeichneten Spiel findet sich u. a. der Vermerk des 2. Schiedsrichters (SR) Nick Fadakar: Bericht folgt über Schriftverkehr von Schiedsrichter 2. Da keine Disqualifikationen erfolgt sind, handelt es sich um Verstöße gegen die Sportdisziplin gemäß Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO) 56. Für die Entscheidungsfindung liegen folgende Schriftstücke vor: XXXXX Es ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Spieler N. N. von TSG 2005 Bamberg erhält gemäß DBB-SO 56 sowie Strafenkatalog zur Ausschreibung des Bezirks Oberfranken für die Saison 2005/2006 unter Nr. 46 wegen Beleidigung/Bedrohung eines Spielers gegen Schieds-/Kampfrichter eine Geldstrafe von 55,00 EUR und trägt die Hälfte der Kosten dieser Entscheidung in Höhe von 7,93 EUR. Der Gesamtbetrag von 62,93 EUR ist bis spätestens 28.02.2006 auf das Konto des Bezirks Oberfranken Nr. 0160683853 bei der Postbank Nürnberg (BLZ 76010085) zu überweisen. TSG 2005 Bamberg haftet für die Bezahlung. 2. Der Spieler X. Y. von TSG 2005 Bamberg erhält gemäß DBB-SO 56 sowie Rechtsordnung des Deutschen Basketball-Bundes (DBB-RO) 23.1. eine Verwarnung. Er trägt die Hälfte der Kosten dieser Entscheidung in Höhe von 7,92 EUR. Der Betrag von 7,92 EUR ist bis spätestens 28.02.2006 auf das Konto des Bezirks Oberfranken Nr. 0160683853 bei der Postbank Nürnberg (BLZ 76010085) zu überweisen. TSG 2005 Bamberg haftet für die Bezahlung. 3. TSG 2005 Bamberg wird verpflichtet, seinen Spielern N. N. und X. Y. je eine beigefügte Ausfertigung dieser Entscheidung auszuhändigen.

Schreiben vom 12.02.2006 060201BZ Blatt 2 Begründung: Zum Bericht des SR Nick Fadakar ist festzustellen, dass die 1. Seite überflüssig ist, da hier Vorfälle während des Spiels geschildert werden. Hier hat die Spielleitung keinen Handlungsbedarf. Ein SR hat das Recht, entsprechende Verstöße regelgerecht zu ahnden. Bei wiederholten Fehlern von Kampfrichtern oder gar vorsätzlich falschem Verhalten können bzw. müssen diese ausgewechselt werden. Spieler sind bei Verstößen gegen die Sportdisziplin zu disqualifizieren, wenn andere Mittel, wie z. B. ein technisches Foul, nicht ausreichen. XXXXX SR Nick Fadakar berichtet, der Spieler N. N. habe ihn nach dem Spiel unter anderem mit den Worten beleidigt Du hast doch deinen Schein im Lotto Toto gewonnen! Dies wird von dem betroffenen Spieler zugegeben. Die beiden anderen aufgeführten Sätze ( das Letzte, der blindeste ) stammen nach Angaben des Spielers nicht von ihm und werden ihm nicht zur Last gelegt, zumal der SR selbst schreibt, dass mehrere Spieler des TSG Bamberg 05 auf ihn zugekommen seien. Die verbale Emission Du hast deinen Schein im Lotto gewonnen! stellt eine Beleidigung dar, da sie dem SR unterstellt, er habe seine SR-Lizenz nicht ordnungsgemäß nach Absolvierung von Lehrgang und Prüfungen erworben, sondern zufällig und unter Mithilfe der Glücksgöttin Fortuna erhalten. Für die Beleidigung von Spielern gegen Schiedsrichter sieht die Nr. 46 des Strafenkataloges die Geldstrafe zwischen 25,00 und 250,00 EUR sowie evtl. zusätzlich die Sperre von 1-6 Spielen vor. Bei dem relativ niederen Grad der Beleidigung - die gebrauchten Worte scheinen im Bamberger Raum gang und gäbe zu sein - erschien eine Sperre als nicht angezeigt, zumal der Spieler N. N. wohl Ersttäter ist und sich für sein Verhalten entschuldigt hat. Bei der Geldstrafe konnte es nicht beim Mindestmaß bleiben, da trotz Aufforderung keine Angaben zum Einkommen des Entgleisten gemacht wurden und Mittellosigkeit nicht unterstellt wird. Die pekuniäre Sanktion in Höhe von 55,00 EUR erschien angemessen. Wie bereits erwähnt, sind die Angaben des SR Nick Fadakar über die Androhung von Gewalt für eine Bestrafung gemäß Nr. 46 wegen Bedrohung von Schiedsrichtern nicht verwertbar, da keine bedrohenden Worte genannt sind. Deswegen konnte es für den Spieler X. Y. bei einer Verwarnung verbleiben. Die Kostenentscheidung beruht auf DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) 27.1.. Gemäß DBB-RO 23.4 haftet der jeweilige Verein bei Bestrafung von Einzelpersonen (z. B. Spielern) als Gesamtschuldner. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung(en) kann gemäß 17 ff DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss binnen einer Woche schriftlich per Einschreiben dem Vorsitzenden der Rechtskammer des BBV-Bezirks Oberfranken, Herrn Winfried Sauer, Zollnerstraße 40 EG, 96052 Bamberg, vorliegen ( 18 Absatz 1 sowie 3 Absatz 1 Ziffer 2c) der DBB-RO). Eine Durchschrift des Berufungsschreibens ist der Spielleitung vorzulegen. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Entscheidung bei der vorgenannten Anschrift in fünffacher Ausfertigung eingegangen sein ( 18 Absatz 2 DBB-RO). Die Berufung ist gebührenpflichtig. Die Rechtsmittelgebühr beträgt 104,00 EUR und muss an den BBV-Bezirk Oberfranken entrichtet werden (Konto 0160683853 - Postbank Nürnberg - BLZ 76010085). Der Beleg über die Einzahlung muss dem Berufungsschreiben beigefügt sein. Viele Grüße 7 Anlagen

Postfach 10 04 44 95404 Bayreuth TSV Ebensfeld - Marco Feulner (Einwurfeinschreiben) SpVgg Rattelsdorf - Roland Imhof TSV Burgwindheim - Petra Möckel Jugendreferentin Astrid Madinger SR-Referent Gerhard Sperber SR-Einsatzleiter West - Volker Keppner SR-Einsatzleiter Ost - Stephan Tritschel Rechtskammer-Vorsitzender Winfried Sauer Bezirksvorsitzender Jürgen Vogel Bezirkskasse Spielleitung Kreisligen Herren Spielleitung Jugend U16w Postfach 10 04 44, 95404 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 23. Oktober 2005 Spiel Nr. U16w2.2702 SpVgg Rattelsdorf TSV Burgwindheim am 15.10.2005 um 19.00 Uhr Entscheidung 051007KL Sehr geehrte Herren, zum oben bezeichneten Spiel war 1 Schiedsrichter (SR) des TSV Ebensfeld eingeteilt und ist nicht angetreten, wodurch das Spiel mangels anderer anwesender SR ausgefallen ist. Es ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der TSV Ebensfeld erhält gemäß Strafenkatalog zur Ausschreibung des Bezirks Oberfranken für die Saison 2005/2006 unter Nr. 59 eine Geldstrafe in Höhe von 25,00 EUR wegen Nichtantretens eines SR. Der Verein trägt die Kosten dieser Entscheidung in Höhe von 2,70 EUR. Der Gesamtbetrag von 27,70 EUR wird dem TSV Ebensfeld vom Kassenreferenten gesondert in Rechnung gestellt. 2. Der TSV Ebensfeld hat der SpVgg Rattelsdorf entstandene Hallenkosten in Höhe von 94,90 EUR bis spätestens 10.11.2005 auf das Konto Nr. 104314220 bei der Raiba Zapfendorf/Scheßlitz (BLZ 77069128) zu überweisen. Die Zusammensetzung ist der Anlage zu entnehmen. Die SpVgg Rattelsdorf hat dem TSV Ebensfeld auf Verlangen die Höhe dieser Kosten durch Vorlage einer Rechnung des Hallenträgers nachzuweisen. TSV Burgwindheim verzichtet auf die Geltendmachung von Fahrtkosten. Begründung: Nach den Bestimmungen der Ausschreibung des Bezirks Oberfranken war wie unter 1. und 2. angegeben zu entscheiden. Die Kostenentscheidung beruht auf DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) 27.1.....

Schreiben vom 23.10.2005 wg. Entscheidung E051007 KL Blatt 2 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung(en) kann gemäß 17 ff DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss binnen einer Woche schriftlich per Einschreiben dem Vorsitzenden der Rechtskammer des BBV-Bezirks Oberfranken, Herrn Winfried Sauer, Zollnerstraße 40 EG, 96052 Bamberg, vorliegen ( 18 Absatz 1 sowie 3 Absatz 1 Ziffer 2c) der DBB-RO). Eine Durchschrift des Berufungsschreibens ist der Spielleitung vorzulegen. Die Begründung des Rechtsmittels muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Entscheidung bei der vorgenannten Anschrift in fünffacher Ausfertigung eingegangen sein ( 18 Absatz 2 DBB-RO). Die Berufung ist gebührenpflichtig. Die Rechtsmittelgebühr beträgt 104,00 EUR und muss an den BBV-Bezirk Oberfranken entrichtet werden (Konto 0160683853 - Postbank Nürnberg - BLZ 76010085). Der Beleg über die Einzahlung muss dem Berufungsschreiben beigefügt sein. Viele Grüße 1 Anlage

Rich.-Wagner-Str. 42A 95444 Bayreuth TSV Breitengüßbach 2 - Stefan Keppner TSG 2005 Bamberg - Gregor Großkopf Sportreferent Herren - Klaus Wolf Jugendreferentin Astrid Madinger Ergebnismeldestelle - Erik Nöchel SR-Einsatzleiter West - Volker Keppner SR-Einsatzleiter Ost - Stephan Tritschel Bezirkskasse Spielleiter Kreisligen Herren Spielleiter Jugendligen U16w Richard-Wagner-Straße 42A, 95444 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: 0171.4825598 (mit Box) E-Mail: norby@superkabel.de 10. Oktober 2006 Spielverlegung Sehr geehrte Damen und Herren, der Verein TSV Breitengüßbach, vertreten durch Herrn Stefan Keppner, stellt mit Fax vom 09.10.2006, 22.33 Uhr, fast form-, aber nicht fristgerecht einen Verlegungsantrag für das nachfolgend aufgeführte Spiel wegen Abstellung von Spieler(inne)n zu einer BBV-Maßnahme: wegen Nichtverfügbarkeit der Spielhalle: aus terminlichen Gründen: Nr. U16w1.1706 TSV Breitengüßbach 2 - TSG 2005 Bamberg: SA, 14.10.2006, 14.30 Uhr. Der Antrag wird ausnahmsweise ohne Präjudizierung für spätere Anträge genehmigt. Das Spiel findet nunmehr wie folgt statt: Nr. U16w1. 1706 TSV Breitengüßbach 2 - TSG 2005 Bamberg: FR, 20.10.2006, 16.30 Uhr, Eichendorff-Gymnasium Bamberg!!!!! Schiedsrichter wurden gemäß Vorgabe des SR-Referenten Gerhard Sperber nicht benachrichtigt. Die Gebühr für diese Verlegung in Höhe von 20,00 EUR gemäß Bezirks-Ausschreibung unter 4.2.e) wird dem Verein N. N. vom Kassenreferenten gesondert in Rechnung gestellt. Da die Verlegung vor dem 13.10.2006 erfolgte, ist sie gebühren- und kostenfrei. Viele Grüße N

ARGE Basketball- Regionalliga Südost - Spielleitung 1. RL Herren Postfach 10 04 44 95404 Bayreuth Spielleitung 1. RL Herren KICKZ München Basket - Janos Belik (Einwurfeinschreiben) FC Bayern München - Dominik Blanz ARGE-Geschäftsstelle ARGE-Vorsitzender Dieter Wolff ARGE-Sportreferent Michael Geisler ARGE-SR-Referent Max Kindervater SR Hermann Seeger SR Winfried Gintschel ARGE-SA - VdH Michael Meier ARGE-Rechtsausschuss - Vorsitzender Dave Siegert Postfach 10 04 44 95404 Bayreuth Fon: 0921.5160440 Fax: 0921.5160442 Mobil: E-mail: 0171.4825598 (mit Box) norby@superkabel.de 14. Dezember 2005 Spiel Nr. 1051 KICKZ München Basket - FC Bayern München am 03.12.2005 (79:82) Protest von KICKZ München Basket Entscheidung 050203RL Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zum oben bezeichneten Spiel findet sich der Vermerk des alleine leitenden Schiedsrichters (SR) Hermann Seeger: Trainer von KICKZ München legt beim Spielstand von 75:73 in der 35. Spielminute für KICKZ München Protest ein. Der Spieler mit der Nr. 14 Gutt H., von Bayern München spielte seiner Ansicht nach mit 5 Fouls ab dieser Minute. In der Halbzeit wurde vom 1. SR das erste Foul des Spielers (in der 6. Minute des 1. Viertels ersatzlos gestrichen, da ein Anschreiber Fehler vorlag. Bericht folgt. Auf der Vorderseite des Spielberichtsbogens hat der Kapitän von KICKZ München Basket im Feld Unterschrift des Kapitäns im Falle eines Einspruches absigniert. Der Bericht des SR vom 04.12.2005 ist als Anlage 1 beigefügt. Die Protestschrift von KICKZ München Basket vom 07.12.2005 ging hier am 09.12.2005 ein (Anlage 2). Die Protestgebühr in Höhe von 52,00 EUR wurde am 13.12.2005 an die ARGE RLSO überwiesen. Der Beleg darüber wurde mir am 13.12.2005 übermittelt (Anlage 3). Es ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Protest wird gemäß der Rechtsordnung des Deutschen Basketball-Bundes (DBB-RO) 18.4 wegen des Versäumnisses einer Frist als unzulässig verworfen. 2. KICKZ München Basket trägt die Kosten dieser Entscheidung in Höhe von 10,16 EUR. 3. Gemäß DBB-RO 28.5.b) wird die halbe Protestgebühr erhoben, wenn ein Protest oder ein Rechtsmittel wegen Form- oder Fristverletzung als unzulässig verworfen wird. KICKZ München Basket hat daher 26,00 EUR zu tragen. Dem Verein sind von der Geschäftsstelle der ARGE RLSO von der eingezahlten Protestgebühr von 52,00 EUR (26,00 EUR./. 10,16 EUR Kosten =) 15,84 EUR zurückzuzahlen. Begründung: Gemäß 18.1. DBB-RO hat ein Protest binnen einer Woche der zuständigen Instanz (Spielleitung als Vorinstanz gemäß DBB-RO 3.1.1.) vorzuliegen. Über die Einzahlung der entsprechenden Gebühr ist ein Nachweis beizufügen. Daraus folgert, dass die Gebühr ebenfalls innert einer Woche eingezahlt bzw. überwiesen sein muss. Dies hat erst unlängst auch der Rechtsausschuss des DBB in seiner Entscheidung Nr. 07/05 vom 02.09.2005 explizit ausgeführt....