Benefizveranstaltung zu Gunsten der Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.v. am Samstag, 26. Mai 2018 Ausschreibung Benefiz Oldtimersternfahrt Veranstaltungshinweise / Teilnahmebedingungen Veranstaltung: Benefiz Oldtimersternfahrt am Samstag, 26. Mai 2018 ist um 9:30 Uhr an den jeweiligen Startorten. Die Mittagspause findet auf der jeweiligen Strecke in reservierten Gaststätten auf eigene Kosten statt. Art der Veranstaltung: Die Benefiz Oldtimersternfahrt ist eine Veranstaltung für Oldtimer-Fahrzeuge ohne Wertung und Bordkarten. Die Veranstaltung wird gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, denen sich die Teilnehmer durch ihre Unterschrift auf der Nennung unterwerfen, durchgeführt: 1. Straßenverkehrsordnung (StVO) 2. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 3. Vorliegende Ausschreibung und evtl. Ergänzungen hierzu 4. Auflagen der Behörden Veranstalter: Veranstalter dieser Benefiz Oldtimersternfahrt ist Dirk Herrmann, unterstützt durch den Oldtimer & Motorsport Verein Freigericht e.v., der Scuderia Offenbach e.v. im ADAC, dem EventKulturClub Obertshausen, den Oldtimer-Fahrzeug-Freunde im Bergwinkel Schlüchtern e.v. und dem VHC Vogelsberg/Eichelsachsen. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer von zwei-, drei- und vierrädrigen Oldtimern, die bis zum Jahre 1988 einschließlich hergestellt worden sind. Youngtimer, die bis zum Jahre 1993 hergestellt wurden, sind ebenfalls zugelassen. Fahrzeugeinteilung: Die Startreihenfolge ergibt sich aus der Reihenfolge des Nennungseingangs und ist für jeden Startort auf 60 Fahrzeuge begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, den Startort zu verlegen, wenn die maximale Teilnehmer-Anzahl für einen Startort erreicht ist. Die genaue Adressangabe des Startortes erfolgt per E-Mail. Abnahme: Die Fahrzeuge müssen an den jeweiligen Startorten am Samstag, 26. Mai 2018, von 7:00 bis 8:15 Uhr einer Abnahmekommission vorgeführt werden. Dort werden die Fahrzeuge auf Fahrsicherheit hin überprüft. Falls diese nicht der StVZO bzw. StVO entsprechen, werden sie nicht zum Start zugelassen. Die Abnahme entbindet den Fahrer nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Bei der Abnahme sind vorzulegen: 1. Nennungsbestätigung 2. Führerschein des Fahrers 3. Fahrzeugpapiere Versicherung des Veranstalters: Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflicht mit folgenden Deckungssummen ab: 3.000.000 für Personenschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als 1.100.000 für die einzelne Person 1.100.000 für Sachschäden 1.100.000 für Vermögensschäden Seite 1 von 5
Nennungen / Nennungsschluss: Nennungen müssen unter Verwendung des Nennungsformluars dem Veranstalter bis zum 20.05.2018 vorliegen. Bitte fügen Sie der Nennung eine ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung/Sprecherinformation Ihres Fahrzeuges für die Fahrzeugvorstellung bei. Das Nenngeld ist per Verrechnungscheck oder Überweisung mit dem Stichwort Benefiz Oldtimersternfahrt und dem Namen des Fahrers auf das Spendenkonto des jeweiligen Startortes zu tätigen (siehe Nennung). Die Nennung ist verbindlich, wenn sich durch den Veranstalter bestätigt wird. Die Nennungsbestätigung erfolgt per E-Mail. Preise: Da es sich bei dieser Veranstaltung um eine Benefiz Oldtimersternfahrt handelt, wird auf die Vergabe von Pokalen und Ehrenpreisen verzichtet. Sämtliche Einnahmen, Nenngelder und Spenden gehen in voller Höhe direkt an den Verein Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.v.. Jedes Team behält zur Erinnerung sein Startnummernschild. Datenschutz: Die Teilnehmer/Innen sind damit einverstanden, dass Bilder von Ihnen und Ihren Fahrzeugen auf den Homepages der unterstützenden Vereine (Oldtimer & Motorsport Verein Freigericht e.v., Scuderia Offenbach e.v. im ADAC, EventKulturClub Obertshausen, Oldtimer-Fahrzeug-Freunde im Bergwinkel Schlüchtern e.v. und VHC Vogelsberg/Eichelsachsen) veröffentlicht und für Flyer verwendet werden dürfen. Fahrdisziplin: Die geltenden Verkehrsvorschriften sind unter allen Umständen einzuhalten. Genehmigung: Die Veranstaltung ist beim Regierungspräsidium beantragt. Organisation: Veranstalter/Fahrleiter Dirk Herrmann Handy 0176 / 38649961 Fax 06055/9369663 Mail sportleiter@omv-freigericht.de Seite 2 von 5
Nennung zur Benefiz Oldtimersternfahrt am Samstag, 26. Mai 2018 Fahrer/in: Name: Vorname: Straße/Nr.: Telefon: PLZ/Ort Fax: Nennbestätigung per E-Mail an: Beifahrer/in: Name: Straße/Nr. Vorname: PLZ/Ort Fahrzeug: Fahrzeughersteller: Fahrzeugtyp: Kennzeichen: Baujahr: Leistung (PS): Hubraum: Details zum Fahrzeug: bitte auf separater Fahrzeugbeschreibung angeben Startorte: Ich starte in: (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Freigericht OMV Freigericht, IBAN: DE27 5066 1639 0003 3293 99 Obertshausen Scuderia Offenbach, IBAN: DE46 5055 0020 0000 0033 01 Schlüchtern Oldtimer Fahrzeugfreunde, IBAN: DE28 5305 1396 0020 6510 75 Schotten OMV Freigericht, IBAN: DE27 5066 1639 0003 3293 99 Nenngeld für Automobile / Motorräder incl. Frühstück: (ohne Klasseneinteilung / Wertung, Preise und Mittagsverpflegung) Zutreffendes bitte ankreuzen! Mindestbetrag als Spende je Fahrzeug : 30,-- Freiwillige Spende in Höhe von: Spendenquittung erwünscht Die Spendenquittung wird zu einem späteren Zeitpunkt direkt durch Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.v. auf den Namen des angegebenen Fahrers ausgestellt. Die Nennung wird erst nach Vorliegen des Nenngeldes und des unterzeichneten Haftungsausschlusses wirksam. Ort, Datum Fahrer/in Beifahrer/in Seite 3 von 5
Fahrzeugbeschreibung/Sprecherinformation Fahrer/in: Name: Vorname: Fahrzeug: Fahrzeughersteller: Fahrzeugtyp: Kennzeichen: Baujahr: Leistung (PS): Hubraum: Beschreibung / Besonderheit zum Fahrzeug: Seite 4 von 5
Haftungsausschuss Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer, Haftungsausschluss: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung und Unterschrift aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ich/wir erkläre(n) hiermit den Verzicht auf Ansprüche für Schäden, die mir/uns im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber: Dem Veranstalter, dem Oldtimer & Motorsport Verein Freigericht e.v., der Scuderia Offenbach e.v. im ADAC, dem EventKulturClub Obertshausen, den Oldtimer-Fahrzeug-Freunde im Bergwinkel Schlüchtern e.v. und dem VHC Vogelsberg/Eichelsachsen sowie allen anderen Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. (In Druckbuchstaben) Name Fahrer/in Name Beifahrer/in Ort, Datum Fahrer/in Beifahrer/in Seite 5 von 5