A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen

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Transkript:

A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle: Mittwoch nachmittags geschlossen, übrige Zeit nach Vereinbarung (bitte nutzen Sie auch diese Möglichkeit), Schalterschluss in der Zulassungsstelle jeweils ½ Stunde vor Ende der Sprechzeiten: Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr SR, Linie 3, mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost Nr. 1 10. Januar 2018 47. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 des Zweckverbandes Hafen Straubing-Sand (ZVH) gemäß Art. 25 Abs. 4 EBV Seite: 1/2 2. Bekanntmachung: Bevölkerungsstand der Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen nach dem Stand 31.12.2016 (Basis Zensus 2011) 2/3 3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Straßkirchen 4/5 4. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 des Schulverbandes Stallwang 6/7 5. Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, freiverkäuflichen Arzneimitteln und Bedarfsgegenständen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Lebensmittelüberwachungsbeamten 7/9 Das Amtsblatt erscheint als Nachrichtenblatt des Landkreises und aller anderen Behörden zweimal monatlich bzw. nach Bedarf. Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing Tel.: 09421/973-0 Fax: 09421/973-230 Internet: www.landkreis-straubing-bogen.de E-Mail: landratsamt@straubing-bogen.de Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner der betreffenden Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 des Zweckverbandes Hafen Straubing-Sand (ZVH) gemäß Art. 25 Abs. 4 EBV Der Zweckverband Hafen Straubing-Sand hat die HT Huber Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnhofstraße 1, 94315 Straubing beauftragt, den Jahresabschluss 2016 zu prüfen. 1. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nachfolgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverband Hafen Straubing-Sand für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch Art. 107 GO i.v.m. 53 HGrG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und Art. 107 GO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Straubing, 07. November 2017 HT Huber Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Josef Wuddi Wirtschaftsprüfer Seite 1

2. Die Verbandsversammlung hat am 06.12.2017 den geprüften Jahresabschluss 2016, welcher in der Bilanz zum 31.12.2016 mit 34.188.658,86 und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 mit einem Jahresverlust von 618.313,90 abschließt, gemäß 16 Abs. 3 der Verbandssatzung und 25 Abs. 3 EBV festgestellt. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 05.02.2018 bis 12.02.2018 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des ZVH, Europaring 4, 94315 Straubing, zur Einsichtnahme aus. Daneben liegt der Bericht über die Beteiligung des ZVH an der BioCampus Straubing GmbH für das Jahr 2016 aus. Straubing, 20. Dezember 2017 Zweckverband Hafen Straubing-Sand Markus Pannermayr Oberbürgermeister Verbandsvorsitzender Bekanntmachung: Bevölkerungsstand der Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen nach dem Stand 31.12.2016 (Basis Zensus 2011) Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Straubing-Bogen Nachstehend werden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.12.2016 (Basis Zensus 2011) bekannt gegeben. 09278000 Landkreis Straubing-Bogen Niederbayern Gemeinde Einwohner insgesamt 09278112 Aholfing 1 818 09278113 Aiterhofen 3 275 09278116 Ascha 1 597 09278117 Atting 1 676 09278118 Bogen, St 9 920 09278120 Falkenfels 1 034 09278121 Feldkirchen 2 007 09278123 Geiselhöring, St 6 900 09278129 Haibach 2 104 09278134 Haselbach 1 806 09278139 Hunderdorf 3 299 09278140 Irlbach 1 142 09278141 Kirchroth 3 691 09278143 Konzell 1 804 Seite 2

09278144 Laberweinting 3 397 09278146 Leiblfing 4 157 09278147 Loitzendorf 613 09278148 Mallersdorf-Pfaffenberg, M 6 682 09278149 Mariaposching 1 414 09278151 Mitterfels, M 2 732 09278154 Neukirchen 1 722 09278159 Niederwinkling 2 653 09278167 Oberschneiding 2 881 09278170 Parkstetten 3 123 09278171 Perasdorf 561 09278172 Perkam 1 489 09278177 Rain 2 805 09278178 Rattenberg 1 711 09278179 Rattiszell 1 494 09278182 Salching 2 579 09278184 Sankt Englmar 1 784 09278187 Schwarzach, M 2 798 09278189 Stallwang 1 394 09278190 Steinach 3 147 09278192 Straßkirchen 3 180 09278197 Wiesenfelden 3 726 09278198 Windberg 1 106 zusammen 99 221 Wir weisen darauf hin, dass die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2016 gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 473) auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10b Abs. 2 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2018 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend ist. Straubing, 10.01.2018 Landratsamt Straubing-Bogen gez. Pledl, Regierungsoberinspektorin Seite 3

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Straßkirchen I. Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Straßkirchen für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Hauptschulverband Straßkirchen folgende Haushaltsatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 770.716,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.000,00 ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Absatz 1: Verwaltungsumlage 1 2 4 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 246.092,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2017 auf 119 Verbandsschüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.068,00 festgesetzt. Gemeinde Straßkirchen 57 Schüler = 117.876,00 Gemeinde Irlbach 17 Schüler = 35.156,00 Gemeinde Oberschneiding 45 Schüler = 93.060,00 Absatz 2: Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 10.000,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Hauptschulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2017 auf 119 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 37,45 festgesetzt. Gemeinde Straßkirchen 57 Schüler: 2.134,83 Gemeinde Irlbach 17 Schüler: 636,70 Gemeinde Oberschneiding 45 Schüler: 1.685,39 Seite 4

5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000,00 festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen. 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Straßkirchen, 27.12.2017 Hauptschulverband Straßkirchen Dr. Christian Hirtreiter, Verbandsvorsitzender (Siegel) (1) Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. (2) Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen, Lindenstr. 1 in 94342 Straßkirchen innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. 02.01.2018 Dr. Christian Hirtreiter Verbandsvorsitzender Seite 5

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 des Schulverbandes Stallwang I. Aufgrund des Art. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff GO hat der Schulverband Stallwang folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 erlassen, die hiermit gem. Art. 65 GO bekannt gemacht wird: Haushaltssatzung des Schulverbandes Stallwang (Landkreis Straubing-Bogen) für das Haushaltsjahr 2018 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 424.900,00 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit; 5.000,00. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. (1) Verwaltungsumlage 1 2 3 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t wird für das Jahr 2018 auf 134.000,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2017 auf 49 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.734,69 festgesetzt. 4. Die Verwaltungsumlage wird jeweils zu einem Viertel am 15.01. / 15.04. / 15.07. / 15.10. des Jahres fällig. (2) Investitionsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r m ö g e n s h a u s h a l t wird für das Jahr 2018 auf 5.000,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2017 auf 49 Verbandsschüler festgesetzt. Seite 6

3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 102,041 festgesetzt. 4. Die Investitionsumlage wird zum 15.10. des Jahres fällig. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000 festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. (1) Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. (2) Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Stallwang, 13.12.2017 Schulverband Stallwang Siegel D i e t l Vorsitzender des Schulverbandes Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, freiverkäuflichen Arzneimitteln und Bedarfsgegenständen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Lebensmittelüberwachungsbeamten Die Überwachungsbereiche für den Landkreis Straubing-Bogen tätigen Lebensmittelüberwachungsbeamten wird ab dem 01.01.2018 wie folgt eingeteilt: Seite 7

1: Technischer Inspektor Herr Hankofer: Gemeinden: Aiterhofen Irlbach Leiblfing Mariaposching Niederwinkling Oberschneiding Parkstetten Salching Schwarzach Steinach Straßkirchen 2: Technischer Hauptsekretär Herr Hierl Gemeinden: Aholfing Atting Feldkirchen Geiselhöring Laberweinting Mallersdorf-Pfaffenberg Perkam Rain 3: Technischer Hauptsekretär Herr Ziesler Gemeinden: Ascha Falkenfels Haselbach Hunderdorf Kirchroth Loitzendorf Mitterfels Neukirchen Rattiszell Stallwang Wiesenfelden Windberg 4: Technische Obersekretärin Frau Zollner Gemeinden: Bogen Haibach Konzell Perasdorf Rattenberg St. Englmar Straubing, 02.01.2018 Landratsamt Straubing-Bogen i. A. Dr. Sturm Veterinärdirektor Seite 8

Einteilung der LÜ im Landkreis Straubing-Bogen mit den zuständigen Veterinären Hankofer Dr. Böhm Hierl Dr. Böhm Ziesler Sansoni Zollner Sansoni Aiterhofen Aholfing Ascha Bogen Leiblfing Atting Falkenfels Haibach Oberschneiding Feldkirchen Haselbach Konzell Salching Geiselhöring Hunderdorf Perasdorf Irlbach Laberweinting Kirchroth Rattenberg Mariaposching Mall.-Pfaff. Loitzendorf St. Englmar Niederwinkling Perkam Mitterfels Parkstetten Rain Neukirchen Schwarzach Rattiszell Straßkirchen Steinach Stallwang Wiesenfelden Windberg Seite 9