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Korrekt? Anpassungen? Spätestens T+2 500 51-499 1-50 BD Woche Quartal Vereinbarte Prozesse: vor dem ersten Trade

? 6 Monate 6 Monate 3 Monate

1. Falls eine Pflicht zur Abstimmung der Portfoliodaten besteht, wird der Portfoliodatenübermittler der anderen Partei für die Zwecke der Abstimmung von Portfoliodaten an jedem Übermittlungstag spätestens bis zum Übermittlungszeitpunkt die Portfoliodaten und, sofern eine Verpflichtung zur Ermittlung des Werts des OTC-Derivatkontrakts besteht, den Wert des OTC-Derivatgeschäfts übermitteln. Die andere Partei wird die ihr übermittelten Daten mit den eigenen Daten abgleichen. 2. [ ] 3. Stellt eine Partei fest, dass einzelne Portfoliodaten nicht mit den von der anderen Partei übermittelten Portfoliodaten übereinstimmen, oder will sie dem gemäss Ziffer 1 übermittelten Wert widersprechen, muss sie dies der anderen Partei unter Angabe der abweichenden Daten unverzüglich mitteilen. Unterlässt sie diese unverzügliche Mitteilung, gelten die übermittelten Portfoliodaten bzw. Werte der OTC-Derivatgeschäfte als genehmigt. 1. Die Parteien werden versuchen, allfällige Unstimmigkeiten innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Entstehen der Unstimmigkeit [ ] einvernehmlich beizulegen. Dazu werden die Parteien nach ihrer Auffassung geeignete parteiinterne Massnahmen ergreifen sowie in gemeinsamem Austausch mit der anderen Partei Klärungsversuche unternehmen. [ ] 2. Kann eine Unstimmigkeit nicht innerhalb der vorstehend genannten Frist beigelegt werden, gilt Folgendes: (a) Im Fall einer die Bewertung betreffenden Unstimmigkeit erfolgt eine Neubewertung des betreffenden OTC- Derivatgeschäfts. Die Neubewertung erfolgt auf der Grundlage des arithmetischen Mittels von Quotierungen für entsprechende Kontrakte und auf der Grundlage von Geldkursen. Die Quotierungen und Geldkurse holt [Berechnungsstelle] an dem auf den Ablauf der Frist nach Ziffer 1 folgenden Geschäftstag jeweils von [vier] Referenzbanken ein, von denen jede Partei zwei benannt hat. [ ] (b) Im Fall einer nicht die Bewertung betreffenden Unstimmigkeit werden die Parteien das entsprechende OTC- Derivatgeschäft einem für die Streitbeilegung vorgesehenen internen Eskalationsprozess zuführen.

CVs der Referierenden Dr. iur. Marcel Giger studierte an der Universität St.Gallen (HSG) Rechtswissenschaft und wurde 1991 als Anwalt zugelassen. Nach einigen Jahren Tätigkeit im Konzernrechtsdienst einer Grossbank in Basel trat er 1994 bei Baker McKenzie Zürich ein. 1996 erwarb Marcel Giger einen Abschluss (M.C.J.) der New York University und er arbeitete anschliessend sechs Monate bei Baker & McKenzie in Mailand. Marcel Giger ist Partner und Co-head sowohl der Financial Services als auch der Capital Markets Practice Group von Baker & McKenzie Zürich. Er ist vor allem in den Gebieten Kapitalmarkt, Banken- und Finanzierungsrecht, Mergers & Acquisitions sowie Gesellschaftsrecht tätig. Marcel Giger Partner +41 44 384 13 16 marcel.giger@bakermckenzie.com Für eine Liste an ausgewählten rechtlichen Angelegenheiten, siehe: http://www.bakermckenzie.com/marcelgiger/ Dr. iur. Ansgar Schott berät schweizerische und internationale Finanzdienstleister und Unternehmen in allen Bereichen des Banken-, Investment- und Finanzmarktrechts. Er ist Experte in finanzaufsichtsrechtlichen Angelegenheiten. Ansgar Schott ist Autor zahlreicher Artikel und Kommentare in seinen Gebieten. und als Lehrbeauftragter im Banken- und Finanzmarktrecht an der Universität St. Gallen tätig. Er studierte an den Universitäten Bordeaux und Fribourg (lic. iur.) und war wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bankenrecht an der Universität Zürich (Dr. iur.). An der Columbia University, NYC, erwarb er einen Master of Laws (LL.M.). Ansgar Schott Partner +41 44 384 12 51 ansgar.schott@bakermckenzie.com Ihm und seinem Team wurde der "European Banking and Finance Deal of the Year Award 2016" verliehen (The Lawyer). Er wird als "kowledgeable, business-minded and pragmatic" (Legal 500) und "one of the best banking and finance lawyers" in Switzerland (Who s Who Legal) bezeichnet. Für eine Liste an ausgewählten rechtlichen Angelegenheiten, siehe: http://www.bakermckenzie.com/en/people/s/schott-ansgar

CVs der Referierenden Dr. iur. Philip Spoerlé ist ein Associate im Zürcher Büro von Baker McKenzie. Er studierte Law & Economics an der Universität St.Gallen (M.A. HSG in Law & Economics 2011) und an der Osgoode Hall Law School of York University, Toronto (2009). Nach dem Erwerb des Rechtsanwaltspatents im Kanton Zürich promovierte Philip Spoerlé im Jahr 2015 an der Universität St.Gallen mit einer Dissertation im Bereich Gesellschaftsrecht. Vor seinem Eintritt bei Baker McKenzie im Februar 2015 arbeitete Philip Spoerlé für eine global tätige Investmentbank im Bereich Fixed Income Securities Trading (2012 2013). Zudem war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität St.Gallen tätig und absolvierte sein Anwaltspraktikum bei Baker McKenzie Zürich (2010 2012). Philip Spoerlé Associate +41 44 384 14 96 philip.spoerle@bakermckenzie.com Seine hauptsächlichen Tätigkeitsgebiete liegen in den Bereichen Kapitalmarktrecht (Debt und Equity Capital Markets, Financial Products), Derivatives, Kreditfinanzierungen, Mergers & Acquisitions, Restrukturierungen sowie im allgemeinen Gesellschafts- und Handelsrecht. Für eine Liste an ausgewählten rechtlichen Angelegenheiten, siehe: http://www.bakermckenzie.com/en/people/s/spoerle-philip Dr. iur. Markus Winkler ist ein Associate im Zürcher Büro von Baker McKenzie. Er studierte Mathematik an der ETH Zürich und Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und absolvierte das CFA Programm. Vor seinem Eintritt bei Baker McKenzie im Januar 2017 arbeitete Markus Winkler in der Produktentwicklung und im Produktmanagement für die private und institutionelle Vermögensverwaltung einer Grossbank und war Mitglied verschiedener Anlageausschüsse. Seine hauptsächlichen Tätigkeitsgebiete liegen in den Bereichen Kapitalmarktrecht (Financial Products), Derivatives, Mergers & Acquisitions sowie im allgemeinen Gesellschafts- und Handelsrecht. Markus Winkler Associate +41 44 384 13 01 markus.winkler@bakermckenzie.com Für eine Liste an ausgewählten rechtlichen Angelegenheiten, siehe: http://www.bakermckenzie.com/en/people/w/winkler-markus