Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen

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Transkript:

[Signature] [QR Code] Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 19. Juni 1995 1 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen wird wie folgt geändert: Ersatz von Ausdrücken 1 Im gesamten Erlass wird «landwirtschaftlich» durch «land- und forstwirtschaftlich» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen. 2 Betrifft nur den italienischen Text. 3 Betrifft nur den italienischen Text. 4 Betrifft nur den italienischen Text. Art. 2 Bst. m und n Betrifft nur den italienischen Text. Art. 18 Abs. 1 1 Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin hat eine nach Anhang 2 festgelegte Prüfstelle mit der Prüfung des Gegenstandes zu beauftragen. II 1 Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert. 2 Anhang 2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage. 1 SR 741.511 2017... 1

III Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr 2

Klammerverweis bei der Anhangnummer Anhang 1 (Art. 3) (Art. 3 und 4 Abs. 7) Der Typengenehmigung unterstehende Gegenstände Ziff. 2.1 und 2.3 2.1 Lichter und Zubehör: obligatorische und fakultative Beleuchtungs- und optische Warnvorrichtungen; automatische Licht-Einschaltgeräte und Licht-Umschaltgeräte; Vorrichtungen für den Blendschutz und zur Änderung der Lichtwirkung; vorgeschriebene Rückstrahler. Ausgenommen sind: Lichter, Lichtmaschinen und Rückstrahler von Fahrrädern; Arbeitslichter; Taxikennlampen und Lichter zur Kontrolle der Taxuhr nach Artikel 110 Absatz 2 Buchstabe b VTS; Suchlampen von Fahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Sanität und des Zolls nach Artikel 110 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer 5 VTS; beleuchtete Aufschriften der Polizei nach Artikel 110 Absatz 3 Buchstabe c VTS; Tagfahrlichter von Motorfahrrädern nach Artikel 18 Buchstabe a VTS; gelbe Lichter nach Artikel 193 Absatz 1 Buchstabe s VTS; Lichter und Rückstrahler für Elektro-Stehroller und Leicht-Motorfahrräder; für Richtungsblinker gilt Ziffer 2.2. 2.3 Weitere Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände sowie Schutzvorrichtungen für Fahrzeugbenützer: Druckerpapier zu digitalen Fahrtschreibern; Einlageblätter für analoge Fahrtschreiber; Ersatzschalldämpfer, die nicht bereits mit dem Fahrzeug typengenehmigt sind; Austauschkatalysatoren, die nicht bereits mit dem Fahrzeug typengenehmigt sind; Fahrtschreiber nach Artikel 100 VTS und Datenaufzeichnungsgeräte nach Artikel 102 VTS; Fahrtschreiberkarten zu digitalen Fahrtschreibern; Bewegungssensoren zu digitalen Fahrtschreibern; 3

Externe Ausrüstung für die Anbindung der Fahrtschreiber an ein Satellitennavigationssystem ; Ausrüstung von digitalen Fahrtschreibern für die Funkverbindung zur Früherkennung von Missbräuchen und Manipulationen; Gasbehälter inkl. Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Befestigungen für den Fahrzeugbetrieb; Gleitschutzvorrichtungen, die als Schneeketten anerkannt sind; Kinderrückhaltevorrichtungen nach Artikel 3a Absatz 4 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 2 ; obligatorische Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen; Schutzhelme für Motorrad- und Motorfahrradfahrer; Sicherheitsgurten von Motorwagen; Sicherheitskabinen, Sicherheitsrahmen und Sicherheitsbügel (Umsturzvorrichtungen) an land- und forstwirtschaftlichen Motorfahrzeugen; Verankerungen für Sicherheitsgurten; Vorgeschriebene Feuerlöscher; Funkanlagen; Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen und nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten Ausführung entsprechen. 2 SR 741.11 4

Prüfstellen Anhang 2 (Art. 2 Bst. m, 4 Abs. 7, 17 Abs. 1 und 18 Abs. 1) Prüfstellen Dynamic Test Center (DTC) 2537 Vauffelin Fakt GmbH Grüntenstrasse 3-5 D-87751 Heimertingen Vertreten durch: FAKT AG Augrabenstrasse 9 9466 Sennwald Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS) Lindenweg 50 3084 Wabern Berner Fachhochschule, Hochschule für Technik und Informatik Biel Automobiltechnische Abteilung Abgasprüfstelle Gwerdtstrasse 5 2560 Nidau Zuständig für: Fahrzeuge, Fahrgestelle, Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen für Fahrzeugbenützer nach Anhang 1, sofern sie nicht von einer der nachstehend genannten Stellen geprüft werden Rauchmessungen und Prüfungen nach Artikel 41 Absätze 4 und 5 VTS Befestigungen von Gasbehältern für den Fahrzeugbetrieb Fahrzeuge, Fahrgestelle, Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen für Fahrzeugbenützer nach Anhang 1, sofern sie nicht von einer der nachstehend genannten Stellen geprüft werden Rauchmessungen und Prüfungen nach Artikel 41 Absätze 4 und 5 VTS Lichter, Rückstrahler und Signalvorrichtungen Befestigungen von Gasbehältern für den Fahrzeugbetrieb Lichter, Rückstrahler und Signalvorrichtungen Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen, Fahrtschreiber, Datenaufzeichnungsgeräte sowie Funktionsprüfungen von Einlageblättern für analoge Fahrtschreiber und von Fahrtschreiberkarten und Druckerpapier zu digitalen Fahrtschreibern Lichtdurchlässigkeit und Reflektion bei Fahrzeugscheiben Motorleistungsmessungen, Abgas- und Rauchprüfungen sowie Treibstoffverbrauchsmessungen 5

Prüfstellen Zuständig für: Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Tänikon 8356 Ettenhausen Sicherheitskabinen, Sicherheitsbügel, Sicherheitsrahmen (Umsturzvorrichtungen) sowie Leistungs-, Rauch- und Abgasprüfungen für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge Schweizerischer Verein des Gasinstallation an Fahrzeugen mit Erdgasantrieb Gas- und Wasserfaches (SVGW) mit Ausnahme des Gasbehälters, seiner Ventile oder Technisches Inspektorat und Sicherheitseinrichtungen sowie Befestigungselemente schweizerischer Gaswerke (TISG) Grütlistrasse 44 8002 Zürich Schweizerischer Verein für Schweisstechnik (SVS) St. Alban-Rheinweg 222 4052 Basel Swiss TS Technical Services AG Richtistrasse 15 8304 Wallisellen Eurofins Electrosuisse Product Testing AG Luppmenstrasse 3 8320 Fehraltorf Quinel AG Elsihof 3 6035 Perlen Gasinstallation an Fahrzeugen mit Flüssiggasantrieb mit Ausnahme des Gasbehälters, seiner Ventile und Sicherheitseinrichtungen sowie Befestigungselemente Gasbehälter inkl. Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Befestigungen für den Fahrzeugbetrieb Funkanlagen Elektrotechnische Prüfung von Elektro-, Solarund Hybridfahrzeugen Funkanlagen Elektrotechnische Prüfung von Elektro-, Solarund Hybridfahrzeugen 6