Angebot zur Teilnahme an der Stromausschreibung E/0080 für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände

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Transkript:

KWL, Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover An alle Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände in Niedersachsen Ansprechpartner: Herr Hoppe Telefon: (0511) 30285-77 Telefax: (0511) 30285-76 E-Mail: hoppe@nsgb.de Internet: www.kommunaleinkauf.de Datum: Unser Zeichen: Aktenzeichen: 29.09.2017 ho E/0080 Angebot zur Teilnahme an der Stromausschreibung E/0080 für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände Versorgungszeitraum: 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 Wichtig: Die Teilnehmer der KWL-Stromausschreibungen E/0060 bis E/0070 (Versorgungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2018) werden separat angeschrieben und erhalten ein eigenes Angebot! Sehr geehrte Damen und Herren, die KWL führt seit 1998 erfolgreich Strom- und Erdgasausschreibungen für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände durch. In diesem Jahr wurde gerade die 80. Stromausschreibung und die 36. Erdgasausschreibung erfolgreich zum Abschluss gebracht. Für den Lieferbeginn ab dem 01.01.2019 wollen wir erneut eine Stromausschreibung für den Strombezug von Liegenschaften niedersächsischer Kommunen und Verbände durchführen. Hiermit bieten wir Ihnen die Teilnahme an dieser Stromausschreibung an. Die Stromausschreibung E/0080 soll folgende Eckpunkte haben: 1. Lieferzeitraum Die Ausschreibung der Stromlieferung für die gemeldeten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020. KWL Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbh des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover Telefon (0511) 30285-0 Fax (0511) 30285-30 www.kommunaleinkauf.de Geschäftsführer: Berthold Ernst Handelsregister: HRB 55531 * Amtsgericht Hannover USt-IDNr.: DE179377510 Bankverbindung: Sparkasse Hannover IBAN: DE86 2505 0180 0000 8295 52 BIC: SPKHDE2HXXX

2. Losbildung Die Abnahmestellen der Teilnehmer sollen in Regionallose unterteilt werden. Die einzelnen Losgrößen sollen dabei i.d.r. nicht mehr als 50 GWh betragen. Durch die zusätzliche Unterteilung in Normalstrom und Ökostrom" (siehe dazu nachstehend Nr. 4. ist nicht auszuschließen, dass innerhalb einzelner Regionallose für eine Variante nur geringe Nachfrage besteht; ggf. werden wir dann so weit bündeln, dass eine angemessene Abnahmemenge erreicht wird. 3. Abnahmegruppen/Preisgruppen Innerhalb der Lose sollen drei Abnahme/Preisgruppen gebildet werden: 1. Gruppe: SLP-Abnahmestellen Abnahmestellen deren Durchleitung gemäß Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren abgerechnet wird (SLP-Abnahmestellen = Abnahmestellen mit kleinem und mittlerem Stromverbrauch [i.d.r. unter 100.000 kwh/a], bei denen keine Leistungsmessung stattfindet) 2. Gruppe: RLM-Abnahmestellen Abnahmestellen bei denen gemäß Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber eine registrierende Leistungsmessung durchgeführt wird (RLM-Abnahmestellen = Abnahmestellen mit großem Stromverbrauch [i.d.r. über 100.000 kwh/a]) 3. Gruppe: Straßenbeleuchtung und Lichtzeichenanlagen Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung und Lichtzeichenanlagen (Ampelanlagen) 4. Normalstrom und Ökostrom Der Teilnehmer kann wählen, ob für ihn Normalstrom oder Ökostrom ausgeschrieben werden soll. Die vergangenen Stromausschreibungen haben gezeigt, dass sich der Preis für Ökostrom dem Preis für Normalstrom annähert. Nach den Erfahrungen der durchgeführten Ökostromausschreibungen ist bei Ökostrom mit einem Mehrpreis gegenüber Normalstrom von ca. 0,1 ct/kwh zu rechnen. Dieses würde derzeit bei einer Kommune mit einem angenommen Durchschnittsverbrauch von 950.000 kw/h pro Jahr zu Mehrkosten von ca. 950,00 führen. Wenn sich der in den vergangenen Stromausschreibungen festgestellte Trend fortsetzt, wird sich der Preis von Normalstrom und Ökostrom noch weiter angleichen. Variante: Strom ohne Gestehungsvorgabe = Normalstrom Es wird ein Strom nachgefragt, für den seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden. Variante: Ökostrom Für den zu liefernden Strom gelten folgende Vorgaben: Seite 2 von 7

Bei der Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss Strom aus Erneuerbaren Energien im Sinne von 3 Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liefern. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. Jeder Bieter muss die entsprechende(n) Stromerzeugungsanlage(n) für die spätere Lieferung konkret benennen. Weitere Stromerzeugungsanlagen darf er in die Stromlieferung nach vorheriger Anzeige nur einbeziehen, wenn diese die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie die im Angebot benannten Anlagen. Zum Nachweis hat der Lieferant nach dem Lieferjahr Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes (UBA), zu verwenden. Der in den benannten Anlagen erzeugte und vom Bieter zu liefernde Strom muss in einem Kalenderjahr mindestens den an die Teilnehmer gelieferten Strommengen entsprechen. Dabei genügt es, dass die Bilanz des erzeugten und am Standort der Erzeugungsanlage(n) in das Stromnetz eingespeisten Stroms sowie des an den ausgeschriebenen Abnahmestellen verbrauchten Stroms innerhalb eines Jahres insgesamt ausgeglichen ist (vgl. Broschüre: Beschaffung von Ökostrom, Herausgeber Umweltbundesamtes (UBA) Berlin 2013, Seite 18). Zwischen den Stromerzeugungsanlagen, die der Lieferant benennt, und den Abnahmestellen der Teilnehmer muss eine netztechnische Verbindung bestehen. Diese Anforderung soll sicherstellen, dass eine Lieferung des in erneuerbaren Anlagen erzeugten Stroms an die Teilnehmer auch möglich ist und nicht rein virtuell erfolgt. Bereits die gesetzlichen Vorgaben in 56 EEG fordern, dass der vom Bieter zu liefernde Strom nicht doppelt vermarktet wird. Dies bedeutet, dass der Erzeuger einer Anlage auf Basis Erneuerbarer Energien nicht einerseits eine Vergütung nach dem EEG erhalten darf und zusätzlich den gleichen Strom an die Teilnehmer gegen einen Aufpreis liefert. Die Grünstrom/Ökostromqualität soll nicht doppelt vermarktet werden, weil auch der Strom nur einmal erzeugt wird. In geeigneter Form (ggf. durch Eigenerklärung) ist zu belegen, dass der Bieter der den Zuschlag erhält, den Strom nicht anderweitig für Lieferungen an Dritte verwandt hat. 5. Preisbestandteile Ausgeschrieben wird der von den Abnahmestellen der Teilnehmer benötigte Strom im Lieferzeitraum und die vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle. Diese Angebotspreise sollen Festpreise für die gesamte Laufzeit des Stromliefervertrages sein. Die übrigen Preisbestandteile (Netznutzung, Messung) bestimmen sich während des Lieferzeitraumes für die jeweilige Abnahmestelle nach den jeweils aktuellen veröffentlichten und von der Bundesnetzagentur genehmigten diesbezüglichen Tarifen des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) in dessen Netzgebiet die jeweilige Abnahmestelle liegt. Steuern und Abgaben bestimmen sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Seite 3 von 7

6. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. 7. Rechnungsprüfung Die vergaberechtliche Prüfung findet (wie bei allen Ausschreibungen der KWL) durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover statt. 8. Ausschreibende Stelle Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner für die Teilnehmer wird die Kommunale Wirtschaftsund Leistungsgesellschaft mbh (KWL) des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sein. Die KWL wird die Ausschreibung für die Teilnehmer europaweit nach den Vorgaben des geltenden Vergaberechts durchführen. 9. Kooperationspartner Alle rechtlich relevanten Teile der Ausschreibungsunterlagen werden von Herrn Rechtsanwalt Carsten Menking, Hemmingen, erstellt. Die Datenaufbereitung und Datenverwaltung erfolgt durch die Fa. Energie Consult, Hemmingen. 10. Teilnehmer / Abnahmestellen Teilnahmemöglichkeit besteht für alle Kommunen und kommunale Betriebe / Gesellschaften / Verbände in Niedersachsen. Zur Ausschreibung können seitens der Teilnehmer alle Abnahmestellen mit Strombezug gebracht werden (siehe 3.). 11. Dienstleistungen der KWL Die von der KWL im Rahmen der Ausschreibung zu erbringende Dienstleistung umfasst folgende Punkte: Gesamtkoordination / Projektmanagement Erstellung und Überwachung des Zeitplans zum Vergabeverfahren unter Beachtung aller vergaberelevanten Fristen Klärung technischer und wirtschaftlicher Details bezüglich der auszuschreibenden Abnahmestellen mit den Teilnehmern ggf. auch mit den bisherigen Lieferanten / Netzbetreibern Erstellung der kompletten Ausschreibungsunterlagen (incl. Leistungsbeschreibung, Stromliefervertrag, Angebot etc.) Vergabebekanntmachung im Amtsblatt EU Seite 4 von 7

Bearbeitung aller technisch / wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, Hinweise und Rügen der Bieter im Vergabeverfahren Ausschreibungsabwicklung über die Vergabeplattform bi-medien Angebotsöffnung Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf Grundlage der rechnerischen und fachlichen Prüfung Erstellung der Bieterinformationsschreiben gemäß 134 GWB Zuschlagserteilung Erstellung der Rahmenvereinbarungen Erstellung der Vergabeunterlagen (Vergabedokumentation, Stromliefervertrag, Vollmacht Netznutzung etc.) für die Ausschreibungsteilnehmer Vertragsbetreuung während der Vertragslaufzeit 12. Kosten Der Grundbetrag für die vorstehend im Einzelnen skizzierte komplette Durchführung und Abwicklung der Ausschreibung beträgt je Teilnehmer = Rechnungsnehmer (Kommune / Verband / etc.) der Ausschreibung 650,-. Für Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, die neben der Samtgemeinde an der Ausschreibung teilnehmen, reduziert sich der Grundbetrag auf 325.-. Für kommunale Wirtschaftsbetriebe etc., die neben der Kommune an der Ausschreibung teilnehmen, reduziert sich der Grundbetrag ebenfalls auf 325,-. Für Teilnehmer mit max. 3 SLP-Abnahmestellen und einem max. Jahresverbrauch von 15.000 kwh beträgt der Grundbetrag ebenfalls 325,-. Zusätzlich zum Grundbetrag wird ein Betrag für jede zur Ausschreibung gebrachte Abnahmestelle erhoben. Folgende Staffelung ist dafür vorgesehen: bis 50 Abnahmestellen jeweils 20,- 51 bis 100 Abnahmestellen jeweils 15,- 101 bis 200 Abnahmestellen jeweils 10,- ab 201 Abnahmestellen jeweils 5,- Der Aufpreis für die Variante Ökostrom beträgt 150,-. Dieser Aufpreis rechtfertigt sich durch den höheren Verwaltungsaufwand. Während des Lieferzeitraumes fragt die KWL nach jedem Lieferjahr aktuelle Daten für das Lieferjahr bei den derzeitigen Lieferanten ab und stellt die Daten dem Teilnehmer zur Verfügung. Bei der Vorgabe Ökostrom werden während des Lieferzeitraumes nach jedem Lieferjahr zusätzlich vom Lieferanten die entsprechenden Nachweise, dass tatsächlich Ökostrom beschafft und für die Belieferung des Teilnehmers verwandt wurde, abgefordert und den Teilnehmern durch die jeweiligen Lieferanten zur Verfügung gestellt. Seite 5 von 7

Bei allen genannten Beträgen handelt es sich jeweils um Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Beispielrechnung für eine Kommune mit 150 Abnahmestellen: Grundbetrag 650,- + 50 x 20,- + 50 x 15,- + 50 x 10,- = 2.900,- Beispielrechnung für eine Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde mit 8 Abnahmestellen: Grundbetrag 325,- + 8 x 20 = 485,- Beispielrechnung für eine Kommune mit 50 Abnahmestellen und der Vorgabe Ökostrom : Grundbetrag 650,- + 50 x 20,- + 150,- = 1.800,- Beispielrechnung für einen Teilnehmer mit 3 SLP-Abnahmestellen und einem max. Jahresverbrauch von 15.000 kwh: Grundbetrag 325,- + 3 x 20,- = 385,- Hinweis zu Teilnehmer = Rechnungsnehmer : Der Teilnehmer, der sich zur Ausschreibung anmeldet, ist auch gleichzeitig der Rechnungsnehmer für alle gemeldeten Abnahmestellen. Eine Samtgemeinde kann sich und alle Mitgliedsgemeinden als ein Teilnehmer anmelden. Der Rechnungsnehmer ist in diesem Falle dann die Samtgemeinde. Eine Änderung während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Die gleiche Regelung betrifft auch Kommunen und deren Eigenbetriebe. Die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden bzw. Eigenbetriebe von Kommunen können auch selbständiger Teilnehmer der Ausschreibung werden. In diesem Fall ist dann die Mitgliedsgemeinde bzw. der Eigenbetrieb Rechnungsnehmer für die gemeldeten Abnahmestellen. Eine Änderung während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. 13. Teilnahme Soweit Sie eine Teilnahme beabsichtigen, mailen / faxen Sie bitte zunächst den Rückmeldebogen E/0080 (Neuteilnehmer) mit Ihren Kontaktdaten bis zum 30.11.2017 an die KWL. Wir übersenden Ihnen dann per Post den Dienstleistungsvertragsvertrag in 2-facher Ausfertigung. Weiterhin mailen wir Ihnen dann den Datenerfassungsbogen E/0080 im Excel-Format für Ihre Abnahmestellen / Liegenschaften zu. Seite 6 von 7

14. Zeitplan Folgender Zeitplan zur Durchführung der Ausschreibung ist beabsichtigt: Rücksendung des gegengezeichneten Dienstleistungsvertrages bis spätestens 31.12.2017 Aufbereitung der Daten durch die KWL, Abstimmung der Daten mit den Teilnehmern; Freigabe der Schlussfassung der Daten durch die Teilnehmer voraussichtlich bis Ende April 2018 voraussichtliche Ankündigung der Ausschreibung im Mai oder Juni 2018 im Amtsblatt der EU Lieferbeginn 01.01.2019, 0.00 Uhr Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Hoppe Seite 7 von 7