GASTGEWERBE REPORT. MEDIADATEN 2015 Neu ab Januar Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e.v.

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Transkript:

MEDIADATEN 2015 Neu ab Januar 2015 Neues Design Neue Inhalte GASTGEWERBE REPORT Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e.v.

GASTGEWERBE REPORT

GASTGEWERBE REPORT Das offizielle Magazin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Rheinland-Pfalz e.v. KURZCHARAKTERISTIK Der GASTGEWERBE REPORT für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz wird vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. für seine Mitglieder monatlich herausgegeben und enthält Bekanntmachungen des Landesverbandes. Darüber hinaus erscheinen Beiträge über aktuelle Trends und Entwicklungen in der Branche, Fragen der Betriebspraxis, der Aus- und Weiterbildung sowie Informationen über Aktivitäten des DEHOGA in den Kreisen und Regionen von Rheinland-Pfalz. Der GASTGEWERBE REPORT ist eine unentbehrliche Informationsquelle für das qualifizierte Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz. VERBREITUNG / ZIELGRUPPE Der GASTGEWERBE REPORT geht an alle Mitglieder des DEHOGA Rheinland-Pfalz e.v.: über 4.000 selbstständige Unternehmer aus allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus wird das Magazin von Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verbänden sowie Pressevertretern und weiteren wichtigen Multiplikatoren gelesen. ERSCHEINUNGSWEISE Monatlich STÄNDIGE RUBRIKEN DEHOGA aktuell Markt und Management Ausbildung und Karriere Marketing und Kommunikation Recht und Steuern Food und Beverage Dekoration und Architektur Buchtipps

HERAUSGEBER DEHOGA Rheinland-Pfalz Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e.v. Brückes 18 55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671 2983272-0 Fax: 0671 2983272-20 info@dehoga-rlp.de www.dehoga-rlp.de Präsident und gesetzlicher Vertreter: Gereon Haumann (V.i.S.d.P.) REDAKTION UND HERSTELLUNGSLEITUNG ComCept GmbH & Co. KG Frank Hoffmann, Tina Wilhelmus Schanzstraße 10 54470 Bernkastel-Kues Tel.: 06531 9608-0 Fax: 06531 9608-22 redaktion@dehoga-report.de www.comcept.tv DRUCKAUFLAGE 6.000 Exemplare ca. 18.000 Leser pro Ausgabe DRUCKEREI Johnen-Druck GmbH & Co. KG Industriegebiet Bornwiese 54470 Bernkastel-Kues Tel.: 06531 509-0 Fax: 06531 509-49 johnen@johnen-gruppe.de www.johnen-gruppe.de HEFTFORMAT 210 x 297 mm () Umschlag: 170 g/qm Bilderdruck glänzend Inhalt: 115 g/qm Bilderdruck matt Bogenoffset-Druck mit 2-facher Rückenklammerheftung ANZEIGENLEITUNG EAZ-Media GmbH Julius-Saxler-Str. 3 54550 Daun Brigitte Doeppes Tel.: 06592 929-8034 Fax: 06592 929-8029 b.doeppes@eaz-media.de ANZEIGEN-/DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS Ausgabe Januar DU: 12.01.2015 ET: Ende Januar Ausgabe Februar DU: 29.01.2015 ET: Ende Februar Ausgabe März DU: 23.02.2015 ET: Mitte März Ausgabe April DU: 19.03.2015 ET: Mitte April DRUCKUNTERLAGEN Bitte senden sie Ihre Anzeigen an EAZ-Media GmbH auf CD-Rom oder per E-Mail an: anzeigen@eaz-media.de Technische Anforderungsdaten: Anzeigenformat + 3 mm Beschnitt rundum Wichtige Informationen wie z. B. Logo, Adresse etc. bitte 5 mm vom Anzeigenrand positionieren. Farbigkeit: CMYK Auflösung: 300 dpi Datenformat: PDF Ausgabe Mai DU: 22.04.2015 ET: Mitte Mai Ausgabe Juni DU: 20.05.2015 ET: Mitte Juni Ausgabe Juli DU: 23.06.2015 ET: Mitte Juli Ausgabe August DU: 27.07.2015 ET: Mitte August Ausgabe September DU: 25.08.2015 ET: Mitte September Ausgabe Oktober DU: 24.09.2015 ET: Mitte Oktober Ausgabe November DU: 29.10.2015 ET: Mitte November Ausgabe Dezember DU: 26.11.2015 ET: Mitte Dezember Gewährleistung: Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben können wir keinerlei Haftung übernehmen. Alle anderen Datenformate werden gegen Berechnung unserer Selbstkosten konvertiert.

ANZEIGENPREISE Anzeigen Umschlagseiten Format 1 Schaltung 6 Schaltungen 12 Schaltungen 1/1 Seite U2 210 x 297 mm 2.462,35 2.238,50 2.035,00 1/1 Seite U3 210 x 297 mm 2.238,50 2.035,00 1.850,00 1/1 Seite U4 210 x 297 mm 2.686,20 2.442,00 2.220,00 Anzeigen Innenseiten Format 1 Schaltung 6 Schaltungen 12 Schaltungen 1/1 Seite 210 x 297 mm 2.160,00 1.980,00 1.800,00 1/2 Seite quer 210 x 146 mm 1.188,00 1.089,00 990,00 1/2 Seite hoch 103 x 297 mm 1.188,00 1.089,00 990,00 1/3 Seite quer 210 x 96 mm 864,00 792,00 720,00 1/3 Seite hoch 67 x 297 mm 864,00 792,00 720,00 1/4 Seite Eck 103 x 146 mm 702,00 643,50 585,00 1/4 Special 88 x 133 mm 702,00 643,50 585,00 1/8 Seite Eck 103 x 71 mm 378,00 346,50 315,00 1/8 Special 88 x 64,5 mm 378,00 346,50 315,00 Rubrik Dienstleistungsverzeichnis für das Gastgewerbe: Wer-Wo-Was Suchen und Finden 1 Schaltung 6 Schaltungen 12 Schaltungen A Visitenkarte-Anzeige 88 x 45 mm 250,00 200,00 180,00 B Eintrag Logo/Text bis zu 350 Zeichen zzgl. Logo nicht buchbar 125,00 115,00 Preis für Beilagen bis 20 g / DIN A4: 170,00 pro 1.000 Stück inkl. Versand Alle Preise sind 4c-Ortspreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Kein weiterer Rabattabzug durch ggf. bestehende Abschlussvereinbarungen möglich. ANZEIGENFORMATE 210 x 297 mm 210 x 146 mm 103 x 297 mm 210 x 96 mm 67 x 297 mm LOGO B A Beispiel A: Visitenkarten-Anzeige 1/1 1/2 quer 1/2 hoch 1/3 quer 1/3 hoch Beispiel B: Eintrag Logo/Text 103 x 146 mm 88 x 133 mm 103 x 71 mm 88 x 64,5 mm Bei allen Anzeigen gilt + 3 mm Beschnitt rundum Wichtige Informationen wie z. B. Logo, Adresse etc. bitte 5 mm vom Anzeigenrand positionieren. 1/4 Eck 1/4 Special 1/8 Eck 1/8 Special Farbigkeit: CMYK Auflösung: 300 dpi Datenformat: PDF

AGB 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen GASTGEWERBE REPORT (nachfolgend als Agentur bezeichnet) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeige bezeichnet) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbungstreibende bezeichnet) in dem DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. GASTGEWERBE REPORT zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Agentur nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Agentur zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder Streik im Risikobereich der Agentur beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Agentur eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Agentur mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Die Agentur behält sich die Ablehnung ungeeigneter Textteilanzeigen vor, wenn nach verlegerischen, typografischen oder platztechnischen Gesichtspunkten eine Beeinträchtigung der Lesbarkeit der Textteile eintritt. 8. Die Agentur behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Agentur abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunft gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Agentur unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die Agentur erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Agentur unverzüglich Ersatz an. Die Agentur gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Agentur eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung greift nicht ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Agentur für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Agentur darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Agentur berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. HERAUSGEBER DEHOGA Rheinland-Pfalz, Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e.v. Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671 2983272-0, Fax: 0671 2983272-20 info@dehoga-rlp.de, www.dehoga-rlp.de Präsident und gesetzlicher Vertreter: Gereon Haumann (V.i.S.d.P.) 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Auftragsbestätigung ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Agentur kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Die Agentur liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungsadresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Agentur über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. 18. Sind etwaige Mängel bei den konventionell bzw. digital angelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich oder liegt keine Referenzvorlage vor, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. 19. Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ist der Anspruch der Höhe nach auf den Anzeigenpreis begrenzt. Ersatz für fehlerhafte Anzeigen wird nur für die betreffende Ausgabe gewährt. 20. Die Agentur wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Im Innenverhältnis trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen die Agentur erwachsen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die Agentur zu. Der Auftraggeber hält die Agentur auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. 21. Die Agentur kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven und Journalen veröffentlicht werden, von der Preisliste abweichende Formate, Platzierungen und Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können. 22. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt die Agentur für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet die Agentur nicht für Fehler aufgrund undeutlicher schriftlicher Aufträge. 23. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Im Geschäftsverkehr mit Voll-Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Soweit Ansprüche der Agentur nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart. 24. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Stand: Dezember 2014 REDAKTION UND HERSTELLUNGSLEITUNG ComCept GmbH & Co. KG, Frank Hoffmann Schanzstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues Tel.: 06531 9608-0, Fax: 06531 9608-22 redaktion@dehoga-report.de, www.comcept.tv ANZEIGENLEITUNG EAZ-Media GmbH, Brigitte Doeppes Julius-Saxler-Str. 3, 54550 Daun Tel.: 06592 929-8034, Fax: 06592 929-8029 b.doeppes@eaz-media.de