Diplomstudiengang Gesundheitsökonomie (GESÖK)

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Transkript:

Diplomstudiengang Gesundheitsökonomie (GESÖK) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Medizinischen Fakultät der Stand: 30. September 2012

Das Diplomstudium Gesundheitsökonomie gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Es umfasst insgesamt 290 Leistungspunkte. Hierbei sind 106 Leistungspunkte im Grundstudium und 184 Leistungspunkte im Hauptstudium zu erbringen. Laut Prüfungsordnung sollten im Durchschnitt jedes Semester 32 Leistungspunkte erworben werden. Die Prüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung neun Semester. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (Diplom-Vorprüfung) und ein Hauptstudium (Diplomprüfung). Es werden zusätzlich Wahlbereichsveranstaltungen angeboten, deren Inhalte sich aus einer eigenen Ordnung ergeben. Nach erfolgreichem Studium wird der akademische Grad Diplom- Gesundheitsökonomin beziehungsweise Diplom-Gesundheitsökonom (Dipl.-Ges.- Ök.) verliehen. Seite 1

Inhalt 1. Grundstudium... 3 1.1. Fächer... 3 1.2. Wiederholungsregelungen... 4 1.3. Ergebnis des Vordiploms... 5 1.4. Übergangsregelung... 5 2. Hauptstudium... 6 2.1. Gesundheitsökonomische Entscheidungsverfahren... 7 2.2. Gesundheitsökonomik und Ökonomik der sozialen Sicherung... 7 2.3. Management in der Medizin... 8 2.4. Wahlpflichtfach... 8 2.5. Hauptseminare... 8 2.6. Projektstudium... 9 2.7. Diplomarbeit... 9 2.8. Wiederholungs- und Maluspunkteregelung... 9 2.9. Zusätzliche Prüfungsleistungen... 10 2.10.Wahlbereich... 10 2.11.Studienverlauf im Hauptstudium... 10 2.12.Auslaufordnung... 10 3. Wahlpflichtfächer... 11 Spezielle Betriebswirtschaftslehren... 11 Sonstigen Wahlpflichtfächer... 11 4. Ordnungen... 11 Seite 2

1. Grundstudium 1.1. Fächer Das Grundstudium des Diplomstudiengangs Gesundheitsökonomie umfasst insgesamt 18 Prüfungsleistungen aus den drei Gebieten Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Gesundheitsökonomie, Methodische und institutionelle Grundlagen der Gesundheitsökonomie, sowie Medizinische Grundlagen der Gesundheitsökonomie. Hierbei sind alle 18 Prüfungsleistungen pflichtmäßig zu absolvieren. Die nachfolgende Tabelle vermittelt eine Übersicht. Eine Prüfungsleistung bezieht sich dabei zumindest auf eine Vorlesung, es kann aber auch zusätzlich eine Übung Bestandteil der Prüfungsleistung sein. Veranstaltung Prüfungsform LP Pflicht/ Wahl Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Gesundheitsökonomie Soll LP Operations Management KL 5 LP P 5 LP Technik des betrieblichen Rechnungswesens KL 5 LP P 5 LP Marketing KL 5 LP P 5 LP Investition und Finanzierung KL 5 LP P 5 LP Kosten- und Leistungsrechnung KL 5 LP P 5 LP Bilanz- und Erfolgsrechnung KL 5 LP P 5 LP Mathematische Methoden KL 5 LP P 5 LP Grundzüge der Mikroökonomik KL 10 LP P 10 LP Methodische und institutionelle Grundlagen der Gesundheitsökonomie Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften KL 5 LP P 5 LP Grundlagen und Grundfragen der Sozialpolitik KL/MP 6 LP P 6 LP Beschreibende Statistik und Wirtschaftsstatistik (Statistik A) KL 10 LP P 10 LP Wahrscheinlichkeitsrechnung und schließende Statistik (Statistik B) KL 10 LP P 10 LP Medizinische Grundlagen der Gesundheitsökonomie Medizinische Fachsprache KL 5 LP P 5 LP Methodik der klinischen Epidemiologie KL 5 LP P 5 LP Einführung in ärztliches Handeln KL 5 LP P 5 LP Relevante Krankheitsbilder und Kasuistik I KL 5 LP P 5 LP Relevante Krankheitsbilder und Kasuistik II KL 5 LP P 5 LP Relevante Krankheitsbilder und Kasuistik III KL 5 LP P 5 LP Seite 3

Die Diplom-Vorprüfung ist abgeschlossen, wenn alle Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. Für das Grundstudium sollten in etwa 3,5 Semester angesetzt werden. Hinweis: Nicht jede Veranstaltung wird in jedem Semester angeboten (dies gilt insbesondere für die Vorlesung Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften sowie die Vorlesungen im Bereich Medizinische Grundlagen der Gesundheitsökonomie ). Bitte informieren Sie sich frühzeitig, welche Veranstaltungen Sie wann besuchen können. Seit dem SS 2008 werden in den BWL-Veranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums Midterm-Veranstaltungen angeboten. 1.2. Wiederholungsregelungen Jede nicht bestandene (oder mit nicht ausreichend ) gewertete Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden; der zweite und gegebenenfalls dritte Versuch müssen innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Fehlversuchs abgelegt werden. Ein vierter Versuch ist ausgeschlossen. Der dritte Fehlversuch in einer Prüfungsleistung führt zum endgültigen Nichtbestehen der Diplom-Vorprüfung. Eine einmal erfolgreich bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden auch nicht um eine Verbesserung der Note zu erreichen. Seite 4

1.3.Ergebnis des Vordiploms Die Endnote des Vordiploms ergibt sich aus den nach Maßgabe der Leistungspunkte gewichteten Mittel der einzelnen Prüfungsergebnisse. Die Endnote des Vordiploms fließt nicht in die Diplomendnote ein. 1.4. Übergangsregelung Gemäß Auslaufordnung für Diplomstudiengänge vom 14.04.2007 muss das Vordiplom bis spätestens Ende Wintersemester 2010/11 erfolgreich abgeschlossen sein. Andernfalls ist eine Weiterführung des Diplomstudiengangs nicht mehr möglich. Seite 5

2. Hauptstudium Studienfächer im Hauptstudium und damit, neben der Diplomarbeit (30 LP) und dem Projektstudium (26 LP), Gegenstand der Diplomprüfung sind: Studienfächer im Hauptstudium Gesundheitsökonomische Entscheidungsverfahren Gesundheitsökonomik und Ökonomik der sozialen Sicherung Management in der Medizin als Pflichtfach ein Wahlpflichtfach Hauptseminare LP 25 LP 24 LP 34 LP 24 LP 3 x 7 LP Seite 6

2.1.Gesundheitsökonomische Entscheidungsverfahren Lehrveranstaltungen Prüfungsform LP Soll LP Pflichtveranstaltungen (15 LP) Gesundheitsökonomische Evaluation KL 10 Entscheidungstheorie KL 5 Wahlveranstaltungen (10 LP) Methodik klinischer Studien (Biostatistik) KL/MP 5 Ethik des Gesundheitswesens KL/MP 5 Ordnungspolitik im Gesundheitswesen KL/MP 5 15 10 2.2.Gesundheitsökonomik und Ökonomik der sozialen Sicherung Lehrveranstaltungen Prüfungsform LP Soll LP Pflichtveranstaltungen (12 LP) International Comparison of Health Care Systems KL 6 Struktur des Gesundheitswesens KL/HA/MP 6 Wahlveranstaltungen (12 LP) Sozialversicherung und Sozialstaat KL/MP 6 Ökonomik der Formen gegenseitiger Hilfe: Sozialversicherung und Genossenschaft KL/HA/MP 6 European Social Policy KL/MP 6 Gesundheitsrecht KL 6 Informationsprobleme in Gesundheitsmärkten KL/MP 6 12 12 Seite 7

2.3.Management in der Medizin Lehrveranstaltungen Prüfungsform LP Soll LP Pflichtveranstaltungen (22 LP) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement KL 5 Patientensicherheit und Risikomanagement KL 5 Management im Gesundheitswesen KL 6 22 Advanced Health Care Management KL/MP/so 6 Wahlveranstaltungen (12 LP) Proseminar Management im Gesundheitswesen RE/HA/so 6 Praxisseminar Management im Gesundheitswesen RE/HA/so 6 Selected Issues in Healthcare Management KL/RE/HA/so 6 Corporate Development KL/so 6 Supply Chain Management and Management Science I (Strategy) KL/MP/FS/RE/HA 6 Marketing Performance Management KL/MP 6 Strategic Human Resource Management KL/MP/FS 6 12 2.4. Wahlpflichtfach Aus dem Kanon der Speziellen Betriebswirtschaftslehren und der Wahlpflichtfächer muss ein Fach gewählt werden. Eine Übersicht über die Wahlpflichtfächer entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt Wahlfächer. Hinweis: Mit der Meldung zur Ablegung einer dritten Prüfungsleistung in einem der Fächer der Speziellen BWL oder der sonstigen Wahlpflichtfächer legen Sie sich auf das jeweilige Fach rechtsgültig fest; ein Wechsel des Wahlpflichtfachs ist danach ausgeschlossen. 2.5. Hauptseminare Es sind insgesamt drei Hauptseminare zu belegen. Es ist jeweils eine Prüfungsleistung in einem Hauptseminar in den Pflichtfächern Gesundheits- und Soziale Sicherungsökonomik und Management in der Medizin sowie in einem der Wahlpflichtfächer zu erbringen. Die Hautseminarplätze aus dem Bereich der BWL werden ab dem SS 2009 zentral vergeben. Hinweise hier: https://wisoanmeldung.uni-koeln.de Seite 8

2.6. Projektstudium Das Projektstudium setzt sich aus der Prüfungsleistung zu der Veranstaltung Berufsfeldbezogenes Projektmanagement (5 LP) sowie der Bearbeitung eines Projekts, dem Projektbericht und der nachfolgenden mündlichen Prüfung (21 LP) zusammen. Das Thema des Projekts muss einem der bisher genannten Fächer des Hauptstudiums zugeordnet werden und sich auf gesundheitsökonomisch einschlägige Fragestellungen beziehen. 2.7. Diplomarbeit Die Diplomarbeit sollte Ausdruck der Schwerpunktsetzung im persönlichen Studienverlauf sein. Zur Anmeldung der Diplomarbeit müssen einerseits mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Leistungspunkte im Hauptstudium sowie andererseits alle drei Hauptseminarleistungen erworben worden sein. Die Meldung zur Diplomarbeit muss spätestens innerhalb von zwei Jahren, nachdem alle anderen Prüfungsleistungen des Hauptstudiums erfolgreich erbracht wurden, erfolgen. Hinweis: Diplomarbeiten müssen sowohl in 2-facher Ausfertigung eingebunden in einen harten, nicht biegsamen Karton, als auch als Datei auf einem entsprechend lesbaren Datenträger (CD) eingereicht werden. Nicht-empirische Diplomarbeiten werden in der BWL ab dem WS 08/09 zentral vergeben. Hinweise finden Sie hier: https://wisoanmeldung.uni-koeln.de 2.8.Wiederholungs- und Maluspunkteregelung Nicht bestandene Prüfungsleistungen können im Gegensatz zum Grundstudium beliebig oft wiederholt werden, solange der Prüfungsanspruch in diesem Studiengang besteht beziehungsweise die Diplomprüfung nicht endgültig nicht bestanden wurde. Ist eine Prüfungsleistung nicht bestanden, dann erhält der Prüfling Maluspunkte in der Höhe der Leistungspunktzahl, die der Prüfungsleistung zugewiesen ist. Diese Regelung gilt nicht für die Diplomarbeit (s. u.) und auch nicht für das Projektstudium mit der mündlichen Prüfung (dies gilt nicht für die Veranstaltung Einführung in das Projektstudium und Berufsfelder der Gesundheitsökonomie ). Die Diplomprüfung ist dann endgültig nicht bestanden, wenn dem Prüfling aufgrund nicht bestandener Prüfungsleistungen 100 Maluspunkte zugewiesen wurden oder wenn die Diplomarbeit im zweiten Versuch mit nicht ausreichend bewertet worden ist. Im Falle einer nicht bestandenen Diplomarbeit muss die Meldung zum zweiten Seite 9

Versuch innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Versuchs erfolgen. Desweiteren werden Täuschungsversuche mit der doppelten Anzahl an Maluspunkten geahndet. 2.9.Zusätzliche Prüfungsleistungen Ein Prüfling kann während und im Anschluss an die Leistungen im Rahmen seiner Diplomprüfung zusätzliche Prüfungsleistungen in anderen Wahlpflichtfächern oder Hauptseminaren im Umfang von 40 Leistungspunkten erbringen, sofern er die Voraussetzungen nach 3 Abs. 1 Satz 3 Diplomprüfungsordnung (DPO) erfüllt. Diese zusätzlichen Leistungen werden durch das Prüfungsamt in einer Bescheinigung eigens ausgewiesen und gehen nicht in die Diplomprüfung ein. Aus wichtigem Grund kann der Prüfungsausschuss die Teilnahme an bestimmten Zusatzleistungen begrenzen (siehe hierzu 22 der DPO). 2.10. Wahlbereich Zusätzlich zu dem regulären Inhalt kann das Studium um einen Wahlbereich erweitert werden. 2.11. Studienverlauf im Hauptstudium Zu Beginn des Hauptstudiums sollte mit dem Studium der Pflichtfächer begonnen werden, um ausreichend Erfahrung zu sammeln, welches Wahlpflichtfach für die individuelle berufliche Profilierung interessant sein können. Innerhalb der Pflichtfächer ist es sinnvoll, mit den Pflichtveranstaltungen zu beginnen, um so einen Einblick in das Fach zu erhalten und aus den entsprechenden Wahlveranstaltungen später passungsgerecht auswählen zu können. 2.12. Auslaufordnung Gemäß Auslaufordnung für Diplomstudiengänge vom 14.04.2007 können Anmeldungen zu den Prüfungsleistungen der Diplomprüfung können letztmalig entsprechend des vorgesehenen Turnus der zugehörigen Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2014/2015 bzw. Sommersemester 2015 vorgenommen werden. Anmeldungen zur Anfertigung der Diplomarbeit können letztmalig mit Ablauf des 30.09.2015 vorgenommen werden. Andernfalls ist eine Weiterführung des Diplomstudiengangs nicht mehr möglich: http://www.wiso.unikoeln.de/fileadmin/wiso_fak/fakultaet/dokumente/pa/so/auslauf_wiso.pdf Seite 10

3. Wahlpflichtfächer Die dargestellte Übersicht ist der aktuelle Stand des Angebots an Speziellen Betriebswirtschaftslehren und sonstigen Wahlpflichtfächern. Aufgrund der Neubesetzung von Lehrstühlen und der Einführung der Bachelorstudiengänge haben sich bereits und werden sich zukünftig zwangsläufig Änderungen ergeben. Diese Änderungen werden wir ad hoc bekannt geben und in dieser Liste einarbeiten. Spezielle Betriebswirtschaftslehren 1. Marketing und Markenmanagement 2. Betriebswirtschaftliche Finanzierungslehre 3. Controlling 4. Marketing und Marktforschung 5. Personalwirtschaftslehre 6. Unternehmensentwicklung und Organisation 7. Unternehmensführung und Logistik 8. Versicherungsbetriebslehre Sonstigen Wahlpflichtfächer 1. Health Technology Assessment/Evidencz basierte Medizin 2. Politikwissenschaft 3. Soziologie 4. Statistik 5. Wirtschaftsinformatik 6. Wirtschaftspädagogik 7. Wirtschafts- und Sozialpsychologie 4. Ordnungen Durch die Anpassung der Diplomstudiengänge an die Bachelor- und Masterstudiengänge haben sich einige Änderungen innerhalb des Diplomstudiums ergeben. Die aktuell gültige Prüfungsordnung finden Sie hier: http://www.lugstud.uni-koeln.de/fileadmin/wiso_fak/gesoek/pdf/pogoe.pdf Die aktuell gültige Studienordnung finden Sie hier: http://www.lugstud.uni-koeln.de/fileadmin/wiso_fak/gesoek/pdf/sogoe.pdf Seite 11