Weisungen für die Nutzung der Schulplattform "ict4kids" vom 17. Oktober 2012 (in Kraft ab 1. August 2012) 9.11 W

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Transkript:

Weisungen für die Nutzung der Schulplattform "ict4kids" vom 17. Oktober 2012 (in Kraft ab 1. August 2012) Version: 18. Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis I. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH...3 Art. 1...3 Grundlagen...3 II. VERANTWORTLICHKEITEN...3 Art. 2...3 Lehrpersonen...3 Art. 3...3 ICT-Verantwortliche...3 Art. 4...3 ICT-Fachstelle der Schulen Langenthal...3 Art. 5...3 ISC der Stadt Langenthal...3 III. VERWENDUNG DER "ict4kids"-geräte...4 Art. 6...4 Diebstahl und Verlust...4 Art. 7...4 Schäden...4 Art. 8...4 Neue Hard- und Software...4 Art. 9...4 Verschieben von "ict4kids"-geräten...4 Art. 10...4 Private oder anderweitige Geräte...4 III. NUTZUNGSORDNUNG...5 Art. 11...5 Regeln...5 Art. 12...5 Zugriffsschutz/ Authentifizierung...5 1

Art. 13...5 Amtsgeheimnis und Datenschutz...5 Art. 14...5 Umgang mit eigenen/fremden Datenträgern (USB-Stick, CD, etc)...5 Art. 15...6 Betriebssicherheit/Programminstallationen...6 Art. 16...6 Datenhaltung und Datensicherung...6 IV. INKRAFTSETZUNG...6 Art. 17...6 In-Kraft-Treten...6 2

I. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH Grundlagen Art. 1 Die vorliegenden Weisungen regeln verbindlich die Benutzung der Schulplattform "ict4kids" für alle Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen Langenthal und gelten ergänzend zu den Weisungen für die Nutzung der stadteigenen Informatikmittel sowie zu den übergeordneten Vorschriften, insbesondere zu jenen im Bereich des Datenschutzes. II. VERANTWORTLICHKEITEN Lehrpersonen ICT-Verantwortliche ICT-Fachstelle der Schulen Langenthal ISC der Stadt Langenthal Art. 2 Die Informatiksysteme stehen im Verantwortungsbereich der einzelnen Lehrpersonen. Die Lehrpersonen setzen diese Weisung im Rahmen ihrer Tätigkeit um. Sie sorgen dafür, dass der Schulung ihrer Schülerinnen und Schüler sowie der Sicherheit genügend Aufmerksamkeit zugeteilt wird. Ausserdem sorgen sie für eine ausreichende Einarbeitung der Schülerinnen und Schüler in die eingesetzten Anwendungen und Abläufe auf den Schulcomputern. Art. 3 Die Information and Communication Technology-Verantwortlichen (ICT- Verantwortliche) überprüfen die Einhaltung der Weisungen in den Schulen. Sie unterstützen die Lehrpersonen im Umgang mit der schulinternen ICT-Infrastruktur. Sie sind Ansprechpersonen der Lehrpersonen und sind für die Weiterleitung von technischen Problemen an das ISC der Stadt Langenthal verantwortlich. Art. 4 Die ICT-Fachstelle führt und koordiniert die ICT-Verantwortlichen an den Schulen und ist von Seiten der Schule verantwortliche Ansprechstelle für das ISC der Stadt Langenthal. Art. 5 Das Informatik Service Center (ISC) der Stadt Langenthal sorgt für einen reibungslosen Betrieb der Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerk). 3

III. VERWENDUNG DER "ict4kids"-geräte Diebstahl und Verlust Schäden Neue Hard- und Software Verschieben von "ict4kids"-geräten Private oder anderweitige Geräte Art. 6 Die mobilen Geräte sind vor Diebstahl zu schützen: Unbenutzte Räume mit "ict4kids"-geräten sind ausserhalb der Schulzeiten immer abzuschliessen. Notebooks sind in dafür vorgesehenen Koffern verschlossen zu lagern. Die Übergabe an Schülerinnen oder Schüler erfolgt persönlich durch die zuständige Lehrperson. Geräte sollen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Im Falle eines Schadens oder Verlustes sind sofort die ICT-Verantwortlichen zu benachrichtigen. Art. 7 Die Informatiksysteme sind vor Schäden zu schützen: Notebooks für Transporte "ausser Haus" sind in den dafür vorgesehenen Taschen zu transportieren und vor Schlägen zu schützen. Die Regeln für den Gebrauch der ict4kids-infrastruktur sind gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchzugehen und umzusetzen. Lehrpersonen setzen ein angepasstes Verhalten der Schülerinnen und Schüler in den Klassenzimmern und Informatikräumen durch. Dies schliesst das Verhalten während den Pausen mit ein. Art. 8 Die Beschaffung von Hard- und Software ist über die ICT-Fachstelle der Schulen Langenthal zu koordinieren. Entsprechende Anträge zuhanden der Steuerungsgruppe Informatik sind vorgängig durch die Schulleiterkonferenz zu genehmigen. Die ICT-Fachstelle der Schulen beschafft Hardund Software ausschliesslich über das ISC Langenthal. Art. 9 Das Verschieben von fest installierten Geräten (Lehrer- und Schülerarbeitsplätze) darf nur durch das ISC der Stadt Langenthal erfolgen und wird von den ICT-Verantwortlichen koordiniert. Art. 10 Private oder anderweitige Schulgeräte dürfen im "ict4kids"- Netzwerk nicht betrieben werden. 4

III. NUTZUNGSORDNUNG Regeln Art. 11 Die Schülerinnen und Schüler nehmen Kenntnis von der vorgegebenen Nutzungsordnung: Die Lehrpersonen besprechen mit ihren Schülern die Regeln für den Gebrauch der ict4kids-infrastruktur. Die Erziehungsberechtigten jeder Schülerin oder jedes Schülers erklären schriftlich ihr/sein Einverständnis mit diesen Regeln auf dem entsprechenden Formular. Zugriffsschutz/ Authentifizierung Amtsgeheimnis und Datenschutz Umgang mit eigenen/fremden Datenträgern (USB-Stick, CD, etc) Art. 12 Lehrpersonen haben ihre Kennwörter besonders gut zu schützen: Passwörter sollen nie auf Notizzettel geschrieben werden. Passwortinformationen sind nie am Bildschirm oder unter der Tastatur aufzubewahren. Das Passwort ist sofort zu ändern, wenn der Verdacht besteht, dass es nicht mehr sicher ist. Die Weitergabe oder das zur Verfügung stellen der Benutzerkennung des Passwortes oder sonstiger Authentifizierungshilfsmittel für eine Benutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Bei Nichtbenutzung des Arbeitsplatzes ist das Gerät zu sperren, die Benutzer abzumelden oder das Gerät auszuschalten. Art. 13 Es gelten die Richtlinien des Leitfadens "Datenschutz in den Volksschulen des Kanton Bern." Art. 14 Der Gebrauch von Datenträgern ist nicht eingeschränkt. Dritten ist der Zugang zu gespeicherten Daten oder Datenträgern mittels organisatorischen und technischen Massnahmen so zu erschweren bzw. zu verunmöglichen, dass eine Verletzung des Amtsgeheimnisses oder der Grundsätze des Datenschutzes ausgeschlossen werden kann. 5

Betriebssicherheit/Programminstallationen Datenhaltung und Datensicherung Art. 15 Es sind keine Manipulationen an Betriebssystemen und Sicherheitssoftware der "ict4kids"-systeme erlaubt. Installationen von lizenzierter Software auf lokaler Hardware (PC's, Notebooks) der Schulplattform "ict4kids" dürfen nur von ICT-Verantwortlichen durchgeführt werden. Art. 16 Sämtliche Daten sind auf den Servern in den der Berechtigung entsprechenden Verzeichnissen abzulegen. Die Datensicherung erfolgt auf Hintergrundsystemen durch das ISC der Stadt Langenthal. IV. INKRAFTSETZUNG In-Kraft-Treten Art. 17 Diese Weisungen treten auf den 1. August 2012 in Kraft. Langenthal, 17. Oktober 2012 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Stadtpräsident: sig. Thomas Rufener Der Stadtschreiber: sig. Daniel Steiner 6