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Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Mai 207 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 207/0075 (NLE) 8054/7 EF 75 ECOFIN 264 SURE 9 SERVICES 2 USA 22 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung 8054/7 CAS/ll

BESCHLUSS (EU) 207/ S RATES vom über den Abschluss des Bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 6, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, Zustimmung vom (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). 8054/7 CAS/ll

in Erwägung nachstehender Gründe: () Gemäß dem Beschluss (EU) 207/ des Rates + wurde das Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung (im Folgenden "Abkommen") vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am [Tag der Unterzeichnung von ST8055/207] unterzeichnet. (2) Der Abschluss des Abkommens wird die Rechtssicherheit bei der Anwendung des Regulierungsrahmens für Versicherer und Rückversicherer in der Union und den Vereinigten Staaten von Amerika erhöhen sowie den Schutz der Versicherungsnehmer und anderen Verbraucher durch die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen stärken. (3) Das Abkommen sollte genehmigt werden HAT FOLGENN BESCHLUSS ERLASSEN: + Beschluss (EU) 207/ des Rates vom zur Unterzeichnung - im Namen der Union - und zur vorläufigen Anwendung des Bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung (ABl. L vom, S. ). ABl.: Bitte die laufende Amtsblattnummer von ST 8055/207 einfügen und die entsprechende Fußnote vervollständigen. 8054/7 CAS/ll 2

Artikel Das Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung wird im Namen der Union genehmigt. + Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt - im Namen der Europäischen Union - die in Artikel 8 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor. 2 + 2 Das Abkommen wurde im ABl. gemeinsam mit dem Beschluss seiner Unterzeichnung und der vorläufigen Anwendung veröffentlicht. ABl.: Bitte die Amtsblattfundstelle in ST 8065/207 vervollständigen. Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union durch das Generalsekretariat des Rates veröffentlicht werden. 8054/7 CAS/ll 3

Artikel 3 Die Kommission vertritt die Union in dem mit Artikel 7 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss, nachdem sie die Meinung der Ratsarbeitsgruppe Finanzdienstleistungen eingeholt hat, und informiert die Ratsarbeitsgruppe zu gegebenem Anlass, mindestens jedoch jährlich, über den Fortschritt bei der Umsetzung des Abkommens. Der Standpunkt der Union zu den im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Positionen wird von der Kommission nach Absprache mit der Ratsarbeitsgruppe Finanzdienstleistungen festgelegt, wenn die vom Gemischten Ausschuss zu erlassenden Akte keine Rechtswirkungen entfalten. In allen anderen Fällen legt der Rat den Standpunkt der Union zu Entscheidungen der Vertragsparteien des Abkommens auf Vorschlag der Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 9 des Vertrages fest. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Im Namen des Rates Der Präsident 8054/7 CAS/ll 4