TU KAISERSLAUTERN Massivbau und Baukonstruktion Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell 2. Hausübung SSB II (WS 08/09) Name: Matrikelnummer: Ausgabe: 25.11.2008 Abgabe: 5.01.2009 Aufgabe: Bemessung eines Zweifeldträgers Der unten dargestellte Zweifeldträger mit Rechteckquerschnitt ist durch eine ständige Streckenlast g, eine veränderliche Verkehrslast q und eine veränderliche Einzellast Q belastet. Baustoffe: Beton: C25/30 Betonstahl: BSt 500 Querschnitt: Betondeckung: Belastungen: b/h = 40/80 cm c nom = 3,5 cm g k = 25 0,1 α kn/m q k = 25 + 0,1 β kn/m Q k = 300 kn. Statisches System und Belastung Q k q k g k 50 6,00 50 8,50 50 1,20 - bitte wenden - 1
Stahl- und Spannbeton II 2. Hausübung SSB II (WS 08/09) Im Einzelnen sind folgende Punkte zu bearbeiten: - Ermitteln Sie die Biegebewehrung für die maßgebenden Schnitte. - Ermitteln Sie die Querkraftbewehrung für die maßgebenden Schnitte. - Konstruieren Sie die Zugkraftdeckungslinie und stellen Sie diese im Maßstab 1:50 dar. - Konstruieren Sie die Querkraftdeckungslinie und stellen Sie diese im Maßstab 1:50 dar. - Erstellen Sie eine Bewehrungszeichnung mit Längsschnitt und Querschnitten im Maßstab 1:50. Die einzelnen Biegeformen sind herauszuziehen. Hinweise - Für die Parameter α und β sind die letzten beiden Ziffern der eigenen Matrikelnummer einzusetzen. - Es handelt sich um einen Hochbau der Kategorie A. 2
Zusatzblätter zur 2. Hausübung SSB II (WS 08/09) Anforderungen an Bewehrungszeichnungen Seite 1 1 Bautechnische Unterlagen 1.1 Zeichnungen DIN 1045-1 regelt in Kapitel 4 ausführlich den erforderlichen Umfang der bautechnischen Unterlagen. 1.1.1 Allgemeine Anforderungen nach DIN 1045-1 (1) Die Bauteile, die einzubauende Betonstahlbewehrung und die Spannglieder sowie alle Einbauteile sind auf den Zeichnungen eindeutig und übersichtlich darzustellen und zu bemaßen. Die Darstellungen müssen mit den Angaben in der statischen Berechnung übereinstimmen und alle für die Ausführung der Bauteile und für die Prüfung der Berechnungen erforderlichen Maße enthalten. (2) Auf zugehörige Zeichnungen ist hinzuweisen. Bei nachträglicher Änderung einer Zeichnung sind alle von der Änderung ebenfalls betroffenen Zeichnungen entsprechend zu berichtigen. (3) Auf den Bewehrungszeichnungen sind insbesondere anzugeben: die erforderliche Festigkeitsklasse des Betons, die Expositionsklassen und weitere Anforderungen an den Beton, die Betonstahlsorte und die Spannstahlsorte, Anzahl, Durchmesser, Form und Lage der Bewehrungsstäbe; gegenseitiger Abstand und Übergreifungslängen an Stößen und Verankerungslängen; Anordnung, Maße und Ausbildung von Schweißstellen mit Angabe der Schweißzusatzwerkstoffe; Typ und Lage der mechanischen Verbindungsmittel; Rüttelgassen, Lage von Betonieröffnungen, das Herstellungsverfahren der Vorspannung; Anzahl, Typ und Lage der Spannglieder; Anzahl, Typ und Lage der Spanngliedverankerungen und Spanngliedkopplungen sowie Anzahl, Durchmesser, Form und Lage der zugehörigen Betonstahlbewehrung; Typ und Durchmesser der Hüllrohre; Angaben zum Einpressmörtel, bei gebogenen Bewehrungsstäben die erforderlichen Biegerollendurchmesser, Maßnahmen zur Lagesicherung der Betonstahlbewehrung und der Spannglieder (z. B. Art und Anordnung der Abstandhalter) sowie Anordnung, Maße und Ausführung der Unterstützungen der oberen Betonstahlbewehrungslage und der Spannglieder, das Verlegemaß c v der Bewehrung, das sich aus dem Nennmaß der Betondeckung c nom ableitet, sowie das Vorhaltemaß Δc der Betondeckung, die Fugenausbildung, gegebenenfalls besondere Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (siehe z. B. DBV- Merkblatt Betondeckung )
Zusatzblätter zur 2. Hausübung SSB II (WS 08/09) Anforderungen an Bewehrungszeichnungen Seite 2 (4) Bei Verwendung von Fertigteilen sind ferner anzugeben: die Art der Fertigteile, Typ- oder Positionsnummer und Eigenlast der Fertigteile, die Mindestdruckfestigkeitsklasse des Betons beim Transport und bei der Montage, Art, Lage und zulässige Einwirkungsrichtung der für den Transport und die Montage erforderlichen Anschlagmittel (z. B. Transportanker), Abstützpunkte und Lagerungen, gegebenenfalls zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Sicherung gegen Stoßbeanspruchung, die auf der Baustelle zusätzlich zu verlegende Bewehrung in gesonderter Darstellung. 1.1.2 Kennzeichnung auf Zeichnungen Bei einem Schal- oder Bewehrungsplan mit einheitlicher Expositionsklasse reicht eine Festlegung im Plankopf aus. Werden aber auf einem Plan Bauteile mit unterschiedlichen Expositionsklassen dargestellt, so müssen durch geeignete Darstellung eindeutige Festlegungen hierzu dokumentiert werden. Nur eine eindeutige Beschreibung verhindert die Möglichkeit späterer Schadensersatzansprüche durch den Auftraggeber oder z. B. das bauausführende Unternehmen. Haftungsfragen gewinnen für alle am Bau Beteiligten zunehmend an Bedeutung. Eine nicht eindeutige Zuordnung von Expositionsklasse, Betonfestigkeit und Betondeckung zu den einzelnen beplanten Bauteilen wird zukünftig vermehrt eine sehr große Angriffsfläche bieten. Gemäß der Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU- Richtlinie), Ausgabe November 2003 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton DAfStb ist die Nutzungsklasse (A oder B) eines solchen Bauwerkes in Abhängigkeit von der Funktion im Zuge der Planung festzulegen. Diese Festlegung ist auf den Ausführungszeichnungen auch im Sinne einer Bestandsdokumentation zu kennzeichnen. Ferner sind Bauteile, die mit selbstverdichtendem Beton herzustellen sind, zu kennzeichnen. Eine Bewehrungszeichung muss die für die Betondeckung wichtigen Hauptschalmaße enthalten. Weitergehende Maßnahmen, die zum Beispiel getroffen werden müssen, wenn bei Betonieren direkt auf den Baugrund kein Zuschlag von 50 mm auf das Vorhaltemaß Δc vorgenommen werden soll, sind in der Bewehrungszeichnung oder in einer gesonderten Arbeitsanweisung, auf die in der Bewehrungszeichnung hinzuweisen ist, zu beschreiben. Die am Bauteil unbedingt zu erreichende Rauigkeit der Fugen ist zu dokumentieren. Bewehrungsanschlüsse (Verwahrkästen) müssen in den Ausführungszeichnungen mit Angaben des Fabrikates und Typs eingetragen werden. Für die alternative Angabe gleichwertiger Bewehrungsanschlüsse sind mindestens die Eigenschaften Kastenbreite, Stabdurchmesser und abstand, Materialgüte und Oberflächenbeschaffenheit (Profilierung) anzugeben. Ebenso sind die erforderlichen
Zusatzblätter zur 2. Hausübung SSB II (WS 08/09) Anforderungen an Bewehrungszeichnungen Seite 3 Stoßlängen für die beidseitige Anschlussbewehrung in die Zeichnungen einzutragen. Analoges gilt für Schraubanschlüsse etc. Auf jeder Bewehrungszeichnung ist zu vermerken, dass die DBV-Merkblätter Betondeckung und Bewehrung und Abstandhalter in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen sind. Dabei sind Leistungsklasse, Art und Anordnung der Abstandhalter vorzugeben. 1.1.3 Planstempel Im DBV-Merkblatt Betondeckung und Bewehrung sind standardisierte Angaben für Planstempel von Bewehrungsangaben enthalten.
Zusatzblätter zur 2. Hausübung SSB II (WS 08/09) Anforderungen an Bewehrungszeichnungen Seite 4 1.2 Beispiel [aus Leicher, G.W.: Tragwerkslehre in Beispielen und Zeichnungen. 1. Auflage, Werner Verlag, Düsseldorf 2002.]