Rechnungszins Fragen und Antworten zum Jahresendgeschäft Änderung Rechnungszins... 2 1 Wie ändert sich der Rechnungszins zum 01.01.?... 2 Antragsstellung... 2 2 Bis wann können noch Verträge mit dem höheren Rechnungszins abgeschlossen werden?... 2 3 Wann muss spätestens ein Antrag vorliegen, um noch mit dem höheren Rechnungszins policiert zu werden?... 2 4 Können Anträge per Fax oder per E-Mail eingereicht werden?... 2 5 Wie sieht es mit Vor- bzw. Rückdatierung von Verträgen aus?... 2 Zuzahlungen/Vertragsänderungen... 3 6 Welcher Rechnungszins gilt bei zukünftigen Änderungen von Verträgen, die bis zum 31.12.2014 abgeschlossen werden?... 3 7 N EU!! Warum gilt bei Änderungen der dann gültige Rechnungszins?... 3 8 Bis wann muss eine Zuzahlung eingehen, um noch für 2014 verarbeitet zu werden?... 3 9 Wo gibt es Zuzahlungsformulare?... 3 10 Gibt es einen Mindestzuzahlungsbetrag?... 3 Rechnungszins... 3 11 Was ist der Rechnungszins?... 3 Weitere Informationen... 4 12 Wo gibt es weitere Informationen und Unterlagen?... 4 Ihre Ansprechpartner... 4 13 (BU-)Vorabanfragen und Antragsprüfung... 4 14 Zuzahlungen/Vertragsänderungen... 4 15 Vertriebs- und Vorschlagsservice, Produktinformationen, weitere Fragen für diese FAQ-Liste... 4 Sie möchten diese FAQ-Liste um eine weitere Frage ergänzen? Der Barmenia-Vertriebsservice freut sich über Ihren Anruf: 0202 438-3030
Seite 2 von 4 Änderung Rechnungszins 1 Wie ändert sich der Rechnungszins zum 01.01.? Der Rechnungszins wird zum 01.01. von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt. Die Absenkung betrifft nur Neuverträge, die ab abgeschlossen werden. Bei allen bestehenden Verträgen bleibt es bei den bisherigen Garantiezusagen. Abwarten bis zum nächsten Jahr kann für Ihre Kunden zusätzlich bedeuten: Verzicht auf notwendigen Versicherungsschutz Verschlechterung des Gesundheitszustands, was einen späteren Vertragsabschluss erschweren kann ein höheres Eintrittsalter bei Abschluss. 1,75% Garantierter Zins 1,25% Antragsstellung 01/2012-12/2014 ab 01/ Garantierte Leistungen in Altersvorsorgeprodukten werden dadurch teurer. Aber auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden steigen, da im Leistungsfall durch den niedrigeren Rechnungszins mehr Kapital vorgehalten werden muss. Daher lohnt sich noch ein Abschluss bis zum 31.12.2014. Denn die Zinssenkung führt nach aktuellem Stand der Tarifkalkulation 1 : bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Erhöhungen des Brutto- und Nettobeitrages über alle Berufsgruppen von durchschnittlich 6 %. bei der Risikoversicherung zu Erhöhungen des Brutto- und Nettobeitrages von durchschnittlich 2,5 %. bei aufgeschobenen Rentenversicherungen zu Kürzungen der garantierten Rente zwischen 10 % und 16 % und der garantierten Kapitalabfindung zwischen 3 % und 9 %. Je jünger die versicherte Person ist, desto größer sind die Kürzungen. bei sofort beginnenden Rentenversicherungen bei einem Eintrittsalter von 67 Jahren zu einer Kürzung der garantierten Rente von ca. 6 %. 1 Bei den hier angegebenen Zahlen handelt es sich um vorläufige Werte, bei denen nur die Senkung des Rechnungszinses berücksichtigt wurde. Die tatsächlichen Werte können von diesen erheblich abweichen. 2 Bis wann können noch Verträge mit dem höheren Rechnungszins abgeschlossen werden? Verträge, die bis zum 31.12.2014, 24:00 Uhr geschlossen werden, können noch mit dem Rechnungszins von 1,75 % vereinbart werden. Relevant ist dabei der formelle Vertragsschluss, d. h. bis zu dem oben genannten Termin muss dem Kunden eine Police oder Annahmebestätigung vorliegen. 3 Wann muss spätestens ein Antrag vorliegen, um noch mit dem höheren Rechnungszins policiert zu werden? Einen spätesten Termin haben wir nicht festgelegt. Unser Ziel ist es, alle policierungsfähigen Anträge, die bis zum 30.12.2014 bei uns vorliegen, auch noch zu policieren. Ab Dezember 2014 arbeiten wir auch mit vorläufigen Annahmeerklärungen. 4 Können Anträge per Fax oder per E-Mail eingereicht werden? Alle Anträge können auch per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Details siehe Punkt "Ihre Ansprechpartner". 5 Wie sieht es mit Vor- bzw. Rückdatierung von Verträgen aus? Vordatierungen des technischen Versicherungsbeginns sind bis zu sechs Monaten, bei Rentenversicherungen sogar bis neun Monaten möglich. Rückdatierungen sind bis zu drei Monaten möglich (außer bei den Barmenia-Investprodukten, weil rückwirkend keine Fondsanteile erworben werden können). Bei Einmalbeiträgen ist eine Rückdatierung in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit dem Team Antragsprüfung BL möglich.
Seite 3 von 4 Zuzahlungen/Vertragsänderungen 6 Welcher Rechnungszins gilt bei zukünftigen Änderungen von Verträgen, die bis zum 31.12.2014 abgeschlossen werden? Grundsätzlich gilt der Rechnungszins, der zum Änderungstermin für dann neu abzuschließende Verträge gültig ist. Dies gilt z. B. für: Erhöhungen der Versicherungsleistungen Beispiele: Dynamik, Zuzahlungen, Nachversicherungsgarantie, individuelle Erhöhungen der Beiträge oder Versicherungsleistungen Wechsel der Versicherungsart Beispiel: Umstellung einer fondsgebundenen in eine nicht fondsgebundene Rentenversicherung Es lohnt sich also, noch in 2014 bestehende Verträge zu erhöhen und Zuzahlungen zu leisten. 7 N EU!! Warum gilt bei Änderungen der dann gültige Rechnungszins? Eine nachträgliche Anpassung der Rechnungsgrundlagen, die für die Beitragskalkulation verwendet werden, und damit eine nachträgliche Änderung der Beiträge ist in der Lebensversicherung grundsätzlich nicht zulässig. Es sind generell die Beiträge, die bei Abschluss des Vertrages vereinbart werden, maßgebend. Die Beiträge für eine Lebensversicherung werden daher vorsichtig kalkuliert, denn Lebensversicherungen werden oftmals für Jahrzehnte geschlossen. Wir verwenden deshalb im Sinne einer langfristig auf Sicherheit für die Kunden bedachten Kalkulation bei Dynamikerhöhungen oder Zuzahlungen stets die neuesten Rechnungsgrundlagen und berücksichtigen somit z. B. mögliche Änderungen der demographischen Entwicklung bzw. des Kapitalmarktes. An aus diesen Ansätzen resultierenden Überschüssen profitiert der Kunde im Rahmen der Überschussbeteiligung. Insbesondere bietet unsere Regelung auch Chancen für die Kunden. Denn steigt der Rechnungszins, dann profitiert der Kunde bei der Barmenia auch von diesem steigenden Zins. Wird hingegen der Rechnungszins, der bei Vertragsschluss gilt, auch für Dynamikerhöhungen und Zuzahlungen während der gesamten Laufzeit garantiert, dann nimmt der Kunde an einer für ihn positiven Entwicklung nicht teil. 8 Bis wann muss eine Zuzahlung eingehen, um noch für 2014 verarbeitet zu werden? Um steuerlich anerkannt zu werden, muss eine Zuzahlung bis 31.12.2014 bei uns eingehen. Damit sie rechtzeitig verarbeitet werden kann, sollte der Zuzahlungsantrag bis 18.12.2014 bei uns vorliegen. Der Zuzahlungstermin ist der 01.12.2014. 9 Wo gibt es Zuzahlungsformulare? Zuzahlung zu einer Rentenversicherung: Formular L3312 Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz Formular L2136 10 Gibt es einen Mindestzuzahlungsbetrag? Der Mindestzuzahlungsbetrag beträgt bei den Barmenia Riesterrenten (Barmenia FörderRente Classic und Barmenia FörderRente Invest) 100 EUR, bei den übrigen Tarifen 500 EUR. Rechnungszins 11 Was ist der Rechnungszins? Unterschiedliche Faktoren bestimmen den Beitrag für Lebensversicherungen. Diese Faktoren müssen für einen langen Zeitraum Gültigkeit haben. Die Beiträge müssen also vorsichtig kalkuliert sein, um die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen dauerhaft zu sichern. Der Beitrag selber läßt sich in drei Komponenten zerlegen: Spar-, Risiko- und Kostenanteil. Während der Laufzeit bleibt der Beitrag zwar gleich, die Anteile innerhalb des Beitrags aber nicht. Bei den Barmenia Classic-Produkten und bei den Berufsunfähigkeits-, Risiko- und Sterbegeldversicherungen wird der Sparanteil mindestens mit dem Rechnungszins verzinst. Er bleibt während der gesamten Laufzeit gleich und wird deshalb auch Garantiezins genannt. Bei den Barmenia Invest-Produkten (z. B. Barmenia PrivatRente Invest, Barmenia PrivatVorsorge Invest, Barmenia BasisRente Invest) wird der Sparbeitrag in Fonds investiert (keine Garantie, aber Renditechancen und ggf. Verlustrisiko). Die Höhe der Rente hängt dann vom Wert des Fondsguthabens zu Rentenbeginn ab. Wir garantieren bereits bei Vertragsabschluss, wie viel Rente der Kunde für das
Seite 4 von 4 erreichte Fondsguthaben mindestens bekommt - und dieser Rentenfaktor kann sich nur noch zu seinen Gunsten ändern! Der garantierte Rentenfaktor garantiert u. a. auch einen Rechnungszins. Bei Invest-Produkten mit Beitragsgarantien (z. B. Barmenia FörderRente Invest, Barmenia DirektRente Invest) wird ebenfalls ein Teil der Sparbeiträge mit dem Rechungszins verzinst. Der Rechnungszins ist jedoch nur ein Baustein der Gesamtrendite einer Lebensversicherung. Zusätzlich erhalten Kunden auch eine Beteiligung an den Überschüssen. Aktuell liegt die Gesamtverzinsung bei der Barmenia in der Regel über 3,80 %! Weitere Informationen Team Antrag BL Stammorga Tel.: 0202 438-3622 Fax: 0202 438-2168 14 Zuzahlungen/Vertragsänderungen Tel.: 0202 438-3621 Fax: 0202 438-039940 15 Vertriebs- und Vorschlagsservice, Produktinformationen, weitere Fragen für diese FAQ- Liste Abt. Vertriebsservice montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr Tel.: 0202 438-3030 Fax: 0202 438-033030 oder per E-Mail: vertriebsservice@barmenia.de 12 Wo gibt es weitere Informationen und Unterlagen? In den Barmenia-Vertriebsportalen gibt es einen Bereich mit Informationen zum Lebensversicherungs-Reformgesetz und zur Änderung des Rechnungszinses (WebCode dieser Seite: 21950). Es lohnt sich, hier regelmäßig zu schauen! Unter dem Motto "Je früher desto höher!" wird es dort weitere Infos geben wie z. B. einen Online-Vorteilsrechner, mit dem Kunden die persönlichen Auswirkungen der Garantiezinssenkung aufgezeigt werden können Verkaufsunterlagen wie z. B. Charts, Muster- Werbebriefe, Flyer, Mailing-Einleger. Ihre Ansprechpartner 13 (BU-)Vorabanfragen und Antragsprüfung Team Antrag BL Makler Tel.: 0202 438-3996 Fax: 0202 438-2168