vom In 1 werden das Datum und der Klammervermerk 29. Oktober 2003 (BayRS WFK) durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt.

Ähnliche Dokumente
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der

(in Fassung der Dritten Änderungssatzung vom )

Die bisherigen Paragraphen 9 bis 14 werden zu den neuen Paragraphen 10 bis 15.

1. In 8 Abs. 1 wird die bisherige Modulbezeichnung Geobezugssysteme durch die Modulbezeichnung Parameterschätzung und Geobezugssysteme ersetzt.

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

(in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom )

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Amtliche Mitteilung 02/2014

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Amberg-Weiden

4. 5 Abs. 2 wird gestrichen, die bisherigen Abs. 3 und 4 werden zu den Abs. 2 und 3.

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom

vom (in Fassung der Vierten Änderungssatzung vom )

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

vom Präambel

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt

(in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom )

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (Civil Engineering) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden

vom (in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom )

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelt- und Verfahrenstechnik an der Hochschule Augsburg vom 27.

2003/2004 das Komma und die Zahlen 2004/2005 gestrichen.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten

(in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom )

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Fachhochschule Kempten Vom 20.

Vom 26. Juli in der Fassung der Änderungssatzung Vom 4. Juli 2014

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008

Grundlage und Zweck des Studienplans

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tourismus-Management (SPO BA TO) an der Fachhochschule Kempten vom 28.

in der Fassung der Änderungssatzung Vom 07. März 2013

vom In 3 Abs. 1 Buchstabe a) werden nach dem Wort mindestens die Worte 180 ECTS- Kreditpunkte und mindestens eingefügt.

Studien und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Coburg (SPO D IA) Vom 29.

2 Ein Modul ist ein Verbund aus zeitlich

vom Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 2 Studienziel und Träger des Masterstudienganges

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Vom 4.

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Änderungssatzung: - Das Fach Messtechnik wird vom 2. Semester (Basisstudium) in das 3. Semester (Hauptstudium) verschoben.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medieninformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt. dem Vermitteln von Fakten im Vordergrund steht.

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Minuten [1, 4 ] Mathematische

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2015 Laufende Nr.: 233-3

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Architektur der Fachhochschule Regensburg Vom 27. Juni 2006

1 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft

3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internet Web Science an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 19.

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung. 2 Studienziel und Berufsfeld. 3 Aufbau des Studiums. 4 Fächer und Leistungsnachweise.

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Kempten (SPO WIN-Ba/FHK) vom 05.

(in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom )

Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Kempten (SPO Inf/FHK)

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Augsburg vom 18. Juli 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6

S a t z u n g : 1 Geltungsbereich, Zweck der Studien- und Prüfungsordnung.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom 30. Mai 2012

Vom g) In Abs. 1 Satz 1 lit. b wird nach dem Wort liegt das Wort insbesondere eingefügt.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Regensburg

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Fachhochschule Landshut vom

AMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2012 Nummer: 27 Datum: 08. August 2012

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Printmedien, Technologie und Management

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (SPO B-WIN)

vom (in Fassung der Vierten Änderungssatzung vom )

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

6. Mai 2015 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Prüfungsordnung. vom

Transkript:

Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für abgewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 09.02.2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München folgende Satzung: 1 Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom11.05.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.01.2008, wird wie folgt geändert: 1. Im Titel wird nach der deutschen Studiengangsbezeichnung in einem Klammervermerk die englische Studiengangsbezeichnung (Civil Engineering) eingefügt. 2. In 1 werden das Datum und der Klammervermerk 29. Oktober 2003 (BayRS 221041.0653-WFK) durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt. 3. In 2 Abs. 3 wird das Wort Wahlpflichtfächern durch Wahlpflichtmodulen ersetzt und Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. 4. In 3 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte bis zum Ende der Vorlesungszeit des vierten durch spätestens bis zur zweiten Vorlesungswoche des sechsten ersetzt. 5. 4 wird wie folgt neu gefasst: 4 Module und Prüfungen (1) Die Module, die Anzahl der Semesterwochenstunden, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form der Prüfungen und die Bearbeitungszeiten für die Bearbeitung schriftlicher Prüfungen sowie die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage zu dieser Studien-und Prüfungsordnung festgelegt. (2) Die Module werden als Pflichtmodule, als fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt.

1. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des dualen Teilzeit- Bachelorstudienganges verbindlich. 2. Die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemeinwissenschaften sind die Module, aus denen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen müssen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. 3. Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München zusätzlich wählen (Wahlmodule). 7. In 5 wird die Überschrift neu gefasst mit den Worten Modul Allgemeinwissenschaften. 8. In 5 Satz 1 werden die Worte Für die Auswahl der durch Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden und in Satz 2 nach den Worten allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern die Worte Fächer, Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer durch Fächer und/oder Module, Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule ersetzt. 9. In 6 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort Fakultät das Wort für eingefügt. 10. In 6 Abs. 2 Nr. 1 werden die Worte Fach durch Modul sowie Fächern durch Modulen ersetzt. 11. In 6 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte Wahlpflichtfächer durch Wahlpflichtmodule und Fächern durch Modulen ersetzt, das Wort sowie durch, ersetzt und nach dem Wort ist die Worte sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungen eingefügt. 12. In 6 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort Fächer durch Module ersetzt. 13. 6 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: 4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen 14. In 6 Abs. 2 Nr. 5 wird das Wort Grundpraktikums ersetzt durch Vorpraktikums 15. 6 Abs. 2 Nr. 6 wird gestrichen, die bisherige Nr. 7 wird zur neuen Nr. 6. 16. In 6 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte Wahlpflichtfächer und Wahlfächer durch allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer und fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule sowie Wahlmodule ersetzt, in Satz 2 das Wort Wahlpflichtfächer durch Wahlpflichtmodule. 2

17. In 7 werden die Worte im Grundstudium entfernt, die Kardinalzahl sieben durch fünf ersetzt und die Worte Fächern 1 bis 10 durch Module 1 bis 9 ersetzt. 18. In 8 Abs. 1 wird das Wort Fächern durch Modulen ersetzt und nach der Modulbezeichnung Mathematik die römische Ziffer II gestrichen. 19. 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: (2) Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer bis zum Ende des zweiten Fachsemesters die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (Abs. 1) erstmals angetreten und insgesamt mindestens fünf der in Abschnitt 1 der Anlage unter den Nummern 1 bis 9 genannten Module bestanden hat. 20. In 8 Abs. 3 wird das Wort Fach durch Modul ersetzt. 21. In 8 Abs. 4 wird das Wort Fächer durch Module ersetzt. 22. Das Abführungszeichen nach 8 Abs. 5 wird gestrichen. 23. In der Überschrift des 11 wird das Wort Prüfungsleistungen durch Prüfungen ersetzt. 24. Die Absätze 1 und 2 des 11 werden getauscht. 25. In 11 Abs. 1 (neu) werden die Worte Die Benotung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Werten durch Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern ersetzt. 26. In 11 Abs. 2 (neu) werden das Wort Fächer durch Module ersetzt und nach dem Artikel der die Worte Note der eingefügt. 27. In 11 Abs. 3 wird das Wort Endnoten durch Modulendnoten und der Note der Bachelorarbeit ersetzt. 28. In der Anlage werden in der Überschrift die Worte Fächer und Leistungsnachweise durch Module und Prüfungen ersetzt, nach der deutschsprachigen in einem Klammervermerk die englischsprachige Studiengangsbezeichnung (Civil Engineering) eingefügt und in den Kopfzeilen der Abschnitte 1 bis 5 die Worte Fächer durch Module, Prüfungsleistungen durch Prüfungen, Art und Dauer in Min. durch Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen in Minuten, Fachendnote durch Modulendnote sowie Pflichtfächer durch Pflichtmodule ersetzt. 29. In der Anlage wird in Abschnitt 1 die Zeile 1 (Mathematik I) gestrichen, die bisherigen Zeilen 2 bis 12 werden zu den neuen Zeilen 1 bis 11. 3

30. In der Anlage wird in Abschnitt 1 die Zeile 1 wie folgt neu gefasst: 1 Mathematik 10 12 SU, Ü sp, 90 180 LN 3), TN ---. 31. In der Anlage werden in Abschnitt 1 in der Zeile 11 in Spalte 2 die bisherige Modulbezeich- nung Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer durch Allgemeinwissenschaften ersetzt und in Spalte 8 die Angabe 1. AW-Fach: 0,5; 2. AW-Fach: 0,5 eingefügt. 32. In der Anlage wird in Abschnitt 4 in der Zeile 203 (Interdisziplinäres Projekt) in Spalte 6 die Fußnote 3) gestrichen. 33. In der Anlage werden in Abschnitt 4 in der Zeile 205 in Spalte 2 das Wort Wahlpflichtfächer 6) durch Wahlpflichtmodule 6), 10) ersetzt und in Spalte 5 vor der Abkürzung SU die Abkürzung S, eingefügt sowie in Spalte 6 die Bezeichnung sp, 90 150 durch die Abkürzung LN ersetzt. 34. In der Anlage wird in Abschnitt 5 in der Zeile 303 (Interdisziplinäres Projekt) in Spalte 6 die Fußnote 3) gestrichen. 35. In der Anlage wird in Abschnitt 5 in der Zeile 324 in Spalte 2 die Modulbezeichnung Stahlbau: Torsion, Ermüdung, Kranbau durch Ausgewählte Kapitel aus dem Stahlbau ersetzt. 36. In der Anlage werden in Abschnitt 5 in der Zeile 326 in Spalte 2 das Wort Wahlpflichtfach 7) durch Wahlpflichtmodul 7), 10) ersetzt und in Spalte 5 vor der Abkürzung SU die Abkürzung S, eingefügt sowie in Spalte 6 die Bezeichnung sp, 90 150 durch die Abkürzung LN ersetzt. 37. In der Anlage werden in Abschnitt 5 in der Fußnote 11) die Worte Fächer und Fächern durch Module und Modulen ersetzt. 38. In der Anlage wird in der Erläuterung der Fußnoten in der Fußnote 4) das Wort studienbegleitenden gestrichen und das Wort Fachendnote durch Modulendnote ersetzt. 39. In der Anlage wird in der Erläuterung der Fußnoten in den Fußnoten 6) und 7) das Wort Wahlpflichtfach durch Wahlpflichtmodul und Wahlpflichtfächer durch Wahlpflichtmodule ersetzt. 4

2 (1) Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 15. März 2010 in Kraft. (2) Für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (Civil Engineering) vor dem Sommersemester 2010 aufgenommen und in den Modulen Mathematik I und/oder Mathematik II oder in den Wahlpflichtmodulen nicht ausreichende Leistungsnoten erzielt haben, gilt hinsichtlich der Wiederholung dieser Prüfungsleistungen die Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München i. d. F. der Änderungssatzung vom 28.01.2008. (3) Für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (Civil Engineering) vor dem Sommersemester 2010 aufgenommen und das Interdisziplinäre Projekt der jeweils gewählten Studienrichtung bereits absolviert haben, hat es damit sein Bewenden. (4) Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (Civil Engineering) vor dem Sommersemester 2010 aufgenommen haben, können sich auf schriftlichen Antrag in die entsprechend dieser Änderungssatzung generierte Prüfungsordnungsversion überleiten lassen. Über die Anrechnung bereits erbrachter Prüfungen wird von Amts wegen entschieden. D:\Eigene Dateien\TEXTE\Grieser\Dritte Satzung Änderung SPO Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen.doc 5