Studienordnung B.A. IIM Seite 1



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Transkript:

Studienordnung B.A. IIM Seite 1 Neufassung der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) im Fachbereich 3 Sprach- und Informationswissenschaften der Universität Hildesheim Auf der Grundlage des 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (Nds.GVBl. S. 591), hat die Universität Hildesheim, Fachbereich 3 Sprach- und Informationswissenschaften, gemäß 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und 44 Abs. 1 S. 3 NHG die folgende Neufassung der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement beschlossen: Inhaltsverzeichnis Präambel... 1 1 Aufgaben der Studienordnung...1 2 Ziele des Studiums...2 3 Studienberatung...5 4 Struktur und Inhalt, Modulhandbuch...6 5 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten...9 Anlage 1 : Modulhandbuch...10 Präambel Die folgende Studienordnung regelt den Studienaufbau und die inhaltliche Bestimmung der Studienleistungen für den Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement im Fachbereich 3 Sprach- und Informationswissenschaften an der Stiftung Universität Hildesheim auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung. 1 Aufgaben der Studienordnung Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Bachelor-Prüfungsordnung und entsprechend dem Studienziel den Inhalt und den Aufbau des Bachelor-Studiengangs Internationales Informationsmanagement fest. Insofern dient sie als Grundlage (1) für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, (2) für die Beratung der Studierenden und (3) für die Planung des Lehrangebots.

Studienordnung B.A. IIM Seite 2 2 Ziele des Studiums (1) Der dreijährige Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für eine sprach- und informationswissenschaftlich fundierte Tätigkeit auf wissenschaftlicher Basis. Das Hauptfach Internationales Informationsmanagement wird durch einen Wahlpflichtbereich in Form eines oder zweier Wahlpflichtfächer mit eigenen Studienordnungen ergänzt. Das Studium ist in Module gegliedert, die im Hauptfach den Schwerpunkten Angewandte Sprachwissenschaft und Informationswissenschaft zugeordnet sind. Durch die Wahl des Schwerpunkts und der erfolgreichen Absolvierung der jeweils damit verknüpften Module erwerben die Studierenden einen erheblichen Teil der Zugangsvoraussetzung zu dem Masterstudiengang IIM-SWIKK (im Fall des Schwerpunkts Angewandte Sprachwissenschaft ) bzw. IIM-IW (im Fall des Schwerpunkts Informationswissenschaft ). Darüber hinaus lässt sich der Studiengang aber auch schwerpunktfrei studieren. Angewandte Sprachwissenschaft Die Studierenden werden mit Inhalten und Methoden ausgewählter Bereiche der Angewandten Sprachwissenschaft, der Interkulturellen Kommunikation und der Vergleichenden Kulturwissenschaft insbesondere der anglophonen Welt vertraut gemacht (Modul S1), wodurch sie ihre sprachliche und interkulturelle Handlungskompetenz erweitern. Die Module S2 und S4 vertiefen diese Kompetenzen durch die Vermittlung von Instrumenten zur Analyse empirischer Kommunikation, wobei unterschiedliche Aspekte interkultureller Kommunikation fokussiert werden. Die Module S3 und S5 sind mündlichen und schriftlichen Präsentations- und Darstellungstechniken in verschiedenen Sprachen gewidmet. Für das Studium der Module S3 und S5 sind bei der Wahl der Sprachen Französisch, Russisch oder Spanisch Vorkenntnisse erforderlich. Das Mindestniveau entspricht der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Der Nachweis für die Sprachkenntnisse muss bis zum Beginn des 3.Semesters folgendermaßen erbracht werden: (a) drei Jahre Schul-Französisch bzw. Spanisch (Durchschnittsnote mind. 10 Punkte) (b) (c) (d) (e) (f) Zertifikat TELC Niveau A2 DELF-Prüfung Niveau A2 bzw. DELE-Prüfung Nivel Inicial französische / russische / spanische Muttersprache erfolgreiches Studium von mindestens zwei Semestern in einem spanisch-, russisch bzw. französischsprachigen Land als ordentliche Studierende / ordentlicher Studierender französischer / russischer / spanischer Schulabschluss mit Hochschulzugang

Studienordnung B.A. IIM Seite 3 Informationswissenschaft Die Module I1 und I2 vereinen sowohl die theoretischen als auch die konstruktiven Grundlagen der Informationswissenschaft. Die Studierenden erwerben Grundlagen der Informationswissenschaft und der Sprachtechnologie sowie des Informationsmanagements. Sie können einfache Aufgaben analysieren und konstruktiv lösen. Das Modul I3 vertieft diese Kompetenzen im Rahmen von Seminaren, das Modul I4 baut auf diesen Grundlagen auf und vermitteln Einsatz-, Evaluierungs- und Entwicklungskompetenzen häufig im Rahmen von Projektarbeiten. Das Modul I5 ist ein reines Wahlmodul und behandelt aktuelle Themen der Informationswissenschaft. (2) Im B.A.-Studiengang sollen den Studierenden zwei wesentliche Kompetenzen vermittelt werden. Einerseits sollen Grundlagen für die selbstständige wissenschaftliche Arbeit in den Bereichen Angewandte Sprachwissenschaft und Informationswissenschaft und Sprachtechnologie gelegt werden. Andererseits werden anwendungsorientiertes Wissen und Kompetenzen vermittelt, die auf den beruflichen Einsatz in einer Reihe von Tätigkeitsbereichen vorbereiten, in denen entsprechende Kenntnisse von besonderem Interesse sind. Das Studium versteht sich somit einerseits als berufsvorbereitend, andererseits legt es die Grundlagen für die Aufnahme fachlich verwandter M.A.-Studiengänge. Die Absolventinnen und Absolventen werden in die Lage versetzt, Kommunikationsprobleme in multilingualen Umgebungen zu analysieren, Wege zu ihrer Lösung aufzuzeigen und auf kommunikationsrelevanten Feldern planerisch und unterstützend zu agieren. Sie werden befähigt, sich aus sprach- und kulturübergreifender Perspektive schnell in Zusammenhänge einzuarbeiten, die im jeweiligen Wissenschafts- bzw. Arbeitsumfeld relevant sind, und bei der Entwicklung von Strategien im internationalen Handlungsfeld mitzuwirken. Zu den übergeordneten Zielen des Studiums gehören Entwicklung von Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz unter den besonderen Bedingungen der interkulturellen Kommunikation. (3) Wahlpflichtbereich Das Studium im Wahlpflichtbereich verfolgt als übergeordnetes Lernziel den Erwerb einer Schlüsselkompetenz: Die Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in neue Fachgebiete. Gleichzeitig erhalten die Studierenden Einblick in die wissenschaftliche Methodik und Fragestellung anderer Fachdisziplinen. Sie können ihren Studienhorizont entsprechend transdisziplinär erweitern und erfahren konkret die Unterschiedlichkeit fachlicher Perspektiven und damit eine weitere Dimension von Interkulturalität. Schließlich können die Studierenden inhaltliche Kenntnisse und fachliche Perspektiven des Wahlpflichtbereichs in Lehrveranstaltungen des Hauptfaches einbringen. Damit erweitert sich das Spektrum der Sachgebiete, aus denen der Gegenstand einer B.A.-Abschlussarbeit oder anderer wissenschaftlicher Arbeiten gewählt werden kann. Im Wahlpflichtbereich können die Studierenden andererseits ihre Sprachkenntnisse, ihre sprachwissenschaftliche Expertise sowie ihre Kenntnisse in interkultureller Kommunikation und Informationswissenschaft anwenden. Zu inhaltlichen Schnittstellen zwischen Hauptfach und Wahlpflichtfächern siehe Studienordnungen der einzelnen Fächer. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Hauptfach und Wahlpflichtbereich, zum Beispiel unter Nutzung von

Studienordnung B.A. IIM Seite 4 Lernplattformen und anderen Möglichkeiten standortübergreifender Zusammenarbeit, soll zu einer vertieften Integration der beiden Bereiche führen. Als Wahlpflichtfächer eingeführt sind: (a) Betriebswirtschaftslehre (b) Geschichte (c) Informationstechnologie (d) Literatur und ästhetische Kommunikation (e) Medienwissenschaft (f) Musikwissenschaft (g) Philosophie (h) Politikwissenschaft (i) Psychologie (j) Soziologie (k) Übersetzungswissenschaft Die Aufnahme weiterer Wahlpflichtfächer richtet sich nach 4, Abs. 7, Satz 3 bis 5 der Prüfungsordnung. Auskunft über Studieninhalte und anforderungen im Wahlpflichtbereich geben die jeweils gültigen Studienordnungen der Wahlpflichtfächer.

Studienordnung B.A. IIM Seite 5 3 Studienberatung (1) Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Studiengang hauptamtlich Lehrenden bieten eine Studienberatung an, insbesondere durch besondere Termine zu Beginn des Studiums und durch regelmäßige Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunden nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern zur Beratung bei allen fachlichen Problemen ihres Studiums zu nutzen. Studienberatung soll hier insbesondere sicherstellen, dass bei der individuellen Studienplanung die Wahlmöglichkeiten beachtet werden. (2) Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden leisten zur Studienberatung, insbesondere in der Studieneingangsphase, eigenständige Beiträge. (3) Die Beratungsangebote im Studiengang sollen auf die allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen hinweisen (z. B. des Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle in der Hochschulverwaltung, des Studentenwerkes, des AstA, der Fachschaften und der Fachstudienberaterin oder des Fachstudienberaters). Darüber hinaus wird für die Belange des Auslandsaufenthalts eine entsprechende Beratung angeboten. (4) Zu Beginn des Studiums werden den Studierenden besondere Beratungstermine angeboten.

Studienordnung B.A. IIM Seite 6 4 Struktur und Inhalt, Modulhandbuch Folgendes Kapitel zeigt die Struktur des Studiengangs sowie mögliche Übergänge in die konsekutiv studierbaren Masterstudiengänge. Folgende Abbildung gibt einen Überblick über die für den jeweiligen Schwerpunkt zu studierenden Leistungspunkte. Schwerpunkt Module IW ASW G 12 16 I1-I5 49 29 S1-S5 29 45 Summe 90 90 davon im Schwerpunkt 55 55 Projekt 5 5 Abschluss 15 15 Ausland 30 30 Wahlpflicht 40 40 Summe 180 180 Master IIM-IW IIM-SWIKK Es wird deutlich, dass durch Wahl des Schwerpunkts die zu studierenden Leistungspunkte in den Modulen festgelegt werden. Im Schwerpunkt sind 55 LP zu studieren, also 20 LP mehr (das sind i.d.r. fünf Lehrveranstaltungen) als im Nicht-Schwerpunkt (35 LP). Die 55 Punkte ergeben sich im Schwerpunkt IW durch die Summe der 49 Leistungspunkte der Module I1-I5 plus 6 Leistungspunkte aus dem Schwerpunkt IW im G-Modul. Im Schwerpunkt Sprachwissenschaft beinhaltet das G-Modul 10 Punkte, plus die 45 aus S1-S5 ergibt auch hier 55. Die Wahl des Schwerpunkts und das Erreichen der entsprechenden Anzahl an Leistungspunkten schafft eine wesentliche Voraussetzung für den jeweils konsekutiv studierbaren Masterstudiengang. Unabhängig vom Schwerpunkt sind die Pflichtveranstaltungen zu belegen (mit Pflicht gekennzeichnet in den Modulen G, I1, I2, S1 und S2) plus jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den Modulen I3, I4, S3 und S4. Die übrigen Leistungspunkte kommen aus den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Schwerpunkts.

Studienordnung B.A. IIM Seite 7 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Antrag an den Prüfungsausschuss schwerpunktfrei zu studieren (siehe Prüfungsordnung). Entscheidet man sich doch für einen Masterstudiengang, müssen entsprechende Modulleistungen nachgeholt oder entsprechende Leistungen nachgewiesen werden. Folgende Abbildungen zeigen beispielhaft für beide Schwerpunkte einen Musterstundenplan zur Orientierung. Musterstundenplan Schwerpunkt IW 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester G1: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens G2: Methoden der Informationswissenschaft I2-1: Einführung Informationsmanagement I3-2: Seminar Maschinelle Auslandspraktikum Sprachverarbeitung oder (MSV) Auslandssemester I5-1: Online Marketing Suchmaschinen und Social Media Marketing G5: Grundlagen der Computervermittelten Kommunikation (CvK) G3: Methoden der Angewandten Sprachwissenschaft I2-2: Einführung in die maschinelle Sprachverarbeitung (MSV) I3-3: Seminar Information Retrieval (IR) Projekt, 5LP I1-1: Einführung in die Informationswissenschaft 5 LP I1-2: Einführung in die Softwareentwicklung I2-3: Einführung in das Information Retrieval (IR) I4-1: Praktikum Mensch-Maschine-Interak tion (MMI) Abschlussarbeit und Kolloquium 15 LP (14+1) S1-1: Einführung in die Sprachwissenschaft 5 LP I1-3: Sprachbeschreibung für die Sprachtechnologie I3-1: Seminar Mensch-Maschine-Interakti on (MMI) I4-2: Praktikum Maschinelle Sprachverarbeitung (MSV) S1-2: Einführung in die Kulturwissenschaft/Cultural Studies in Practice I1-4: Einführung in die Mensch-Maschine-Interakti on (MMI) S2-1: Einführung in die Analyse sprachlichen Handelns: Text und Diskurs S4-1: Analyse authentischer Kommunikation: Interkulturelle bzw. kulturkontrastive Perspektiven - Aufbau 10 LP S1-3: Sprach- und kulturwissenschaftliche Perspektiven auf interkulturelle Kommunikation 8 LP S3-2b: Mündliche und schriftliche Sprachkompetenz Russisch 6 LP 10 LP 6 LP

Studienordnung B.A. IIM Seite 8 Musterstundenplan Schwerpunkt ASW 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester G1: Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens G2: Methoden der I2-1: Einführung Informationswissenschaft Informationsmanagement I4-1: Praktikum Mensch-Maschine-Interakt ion (MMI) Auslandspraktikum oder Auslandssemester S4-3: Vergleichende Kulturwissenschaft Aufbau (anglophon) G5: Grundlagen der Computervermittelten Kommunikation (CvK) I1-1: Einführung in die Informationswissenschaft 5 LP G3: Methoden der Angewandten Sprachwissenschaft G4: Kulturwissenschaftliche Methoden und Anwendung/Cultural Studies in Practice I3-1: Seminar S2-2: Analyse Mensch-Maschine-Interakt authentischer ion (MMI) Kommunikation (interkulturell und kulturkontrastiv) S2-1: Einführung in die Analyse sprachlichen Handelns: Text und Diskurs S4-1: Analyse authentischer Kommunikation: Interkulturelle bzw. kulturkontrastive Perspektiven - Aufbau S5-1: Kommunikation und Institutionen Projekt, 5LP S1-1: Einführung in die Sprachwissenschaft 5 LP I1-2: Einführung in die Softwareentwicklung S2-3: Analyse sprachlichen Handelns in Texten S4-2: Sprachliches Handeln in und mit Texten vor dem Hintergrund von Diversität Abschlussarbeit und Kolloquium 15 LP (14+1) S1-2: Einführung in die I1-3: Sprachbeschreibung S3-1: Negotiating Across Kulturwissenschaft/Cultural für die Sprachtechnologie Cultures Studies in Practice I1-4: Einführung in die Mensch-Maschine-Intera ktion (MMI) S1-3: Sprach- und kulturwissenschaftliche Perspektiven auf interkulturelle Kommunikation 10 LP 10 LP 1 2 LP

Studienordnung B.A. IIM Seite 9 Anlage 1: Modulhandbuch Das Modulhandbuch dient als Teil der Studienordnung der Beschreibung des Studiums besonders nach Inhalten, Lernzielen und veranschlagtem Arbeitsaufwand im Hauptfach. Die in den Modulen zu erbringenden Leistungspunkte sind in der Prüfungsordnung, Anlage 3, festgelegt. Das Modulhandbuch liegt der Studienordnung als Anlage 1 bei. 5 Übergangsbestimmungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten Die Neufassung der Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2014/15 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement vom 14.07.2009 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim Heft 41 Nr. 3 / 2009) unter Beachtung der Regelung des Absatzes 2 außer Kraft. Studierende, die ihr Studium im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement vor dem 01.10.2014 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der jeweils für sie am 30.09.2014 geltenden Studienordnung gemäß den Regelungen der entsprechenden Prüfungsordnung zu den Übergangsbestimmungen fort. Auf Antrag beim Prüfungsamt können Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 begonnen haben, ihr Studium nach dieser Neufassung der Studienordnung fortsetzen. Nach erfolgtem Wechsel auf die neue Studienordnung ist ein Wechsel zurück zur alten Studienordnung nicht mehr möglich. Eine Prüfung nach der bisher geltenden Prüfungsordnung wird zum letzten Mal sechs Semester nach Inkrafttreten der Studienordnung nach Absatz 1 durchgeführt.

Studienordnung B.A. IIM Seite 10 (liegt als Datei bei) Anlage 1 : Modulhandbuch