Entsorgungsfachbetrieb

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Transkript:

Technische Überwachungsorganisation Intechnica Cert GmbH Umweltgutachterorganisation Ostendstraße 181 90482 Nürnberg Deutschland, Bayern Angaben zum Zertifikat Nummer des Zertifikats Efb0009-2017 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung Vorgangsnummer Das Zertifikat beinhaltet 2 Anlage(n). Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage 1 und 2). Das Zertifikat ist gültig bis zum 30.12.2018 Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): Andréstraße 71 63067 Offenbach Deutschland, Hessen Registernummer: HRB 4593 Registergericht: AG Offenbach Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation und die Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des KrWG in Verbindung mit der EfbV zu führen. Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle / Rücknahmestelle / Demontagebetrieb / Schredderanlage / sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) Prüfungsdatum 26.06.2017 Sachverständiger Reinhard Mirz Umweltgutachter Ausstellungsdatum 29.06.2017 Technische Überwachungsorgnisation Dr. Reiner Beer Umweltgutachter Seite 1 von 5

Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer Efb0009-2017 Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): Andréstraße 71, 63067 Offenbach Zertifizierte Tätigkeit Handeln Händler-Nr.: F34H00010 nur deutschlandweit weltweit Makeln Händler-Nr.: F34H00010 nur deutschlandweit weltweit Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: alle Abfallarten alle nicht gefährlichen Abfälle alle gefährlichen Abfälle bestimmte Abfallarten Seite 2 von 5

Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): Hausmüllverbrennungsanlage Dietzenbacher Str. 189, 63069 Offenbach Zertifizierte Tätigkeit Entsorger-Nr.: F34RD0010 zwecks Verwertung zwecks Beseitigung Entsorger-Nr.: F34RD0010 zwecks Verwertung zwecks Beseitigung Entsorger-Nr.: F34RD0010 vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung Entsorger-Nr.: F34RD0010 vorbereitend abschließend Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen) (Abfallbunker), (Rotorschere zur Sperrmüllzerkleinerung), (energetische Nutzung [Strom, Fernwärme]) und (thermische Abfallbeseitigung) 02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe x x x x 02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe x x x x 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) x x x x 02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, x x x getrennt gesammelt und extern behandelt 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft x x x x 02 01 99 Abfälle a. n. g. x x x x 02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe x x x x 02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe x x x x 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe x x x x 02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe x x x x 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe x x x x 02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe x x x x 03 01 01 Rinden und Korkabfälle x x x x 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter x x x x 03 01 04 fallen 03 03 01 Rinden- und Holzabfälle x x x x 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen x x x x 03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling x x x x 03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung x x x 03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 x x x 10 fallen 04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle x x x x 04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) x x x x 04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish x x x x 04 01 99 Abfälle a. n. g. x x x x 04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) x x x x 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) x x x x 04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen x x x x 04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern x x x x 04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern x x x x 06 13 03 Industrieruß x x x x Seite 3 von 5

07 02 13 Kunststoffabfälle x x x x 07 02 99 Abfälle a. n. g. x x x x 07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen x x x 07 05 99 Abfälle a. n. g. x x x x 07 06 99 Abfälle a. n. g. x x x x 08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen x x x x 08 01 18 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen x x x 08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen x x x x 08 03 18 Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen x x x x 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen x x x x 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten x x x x 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten x x x x 10 03 02 Anodenschrott x x x x 11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse x x x x 12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne x x x x 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe x x x x 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff x x x x 15 01 03 Verpackungen aus Holz x x x x 15 01 04 Verpackungen aus Metall x x x x 15 01 05 Verbundverpackungen x x x x 15 01 06 gemischte Verpackungen x x x x 15 01 09 Verpackungen aus Textilien x x x x 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter x x x x 15 02 02 fallen 16 01 03 Altreifen x x x x 16 01 19 Kunststoffe x x x x 16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit x x x x Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen 17 02 01 Holz x x x x 17 02 03 Kunststoff x x x x 17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen x x x x 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt x x x x 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 x x x x 09 03 fallen 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03) x x x x 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen x x x x Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) 18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen x x x x 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen x x x x 18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen x x x x 18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen x x x x Anforderungen werden 19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen x x x 19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen x x x 19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen x x x x 19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen x x x x 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen x x x x 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen x x x x 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost x x x x 19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen x x x 19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen x x x 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände x x x x 19 08 02 Sandfangrückstände x x x 19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser x x x 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten x x x 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände x x x x 19 09 04 gebrauchte Aktivkohle x x x x 19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze x x x 19 12 01 Papier und Pappe x x x x 19 12 04 Kunststoff und Gummi x x x x 19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt x x x x 19 12 08 Textilien x x x x 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) x x x x Seite 4 von 5

19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von x x x Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen x x x x 20 01 01 Papier und Pappe/Karton x x x x 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle x x x x 20 01 10 Bekleidung x x x x 20 01 11 Textilien x x x x 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 x x x fallen 20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen x x x 20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen x x x x 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt x x x x 20 01 39 Kunststoffe x x x x 20 02 01 kompostierbare Abfälle x x x x 20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle x x x x 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle x x x x 20 03 02 Marktabfälle x x x x 20 03 03 Straßenkehricht x x x 20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung x x x 20 03 07 Sperrmüll x x x x 20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g. x x x x Seite 5 von 5