Zertifikat bescheinigt dem Unternehmen Brutscher GmbH & Co. KG Sitz: Am Gstad 1, D-87561 Oberstdorf i.v. mit Standort Abfallzwischenlager: Zollstraße 10, D-87509 Immenstadt und Standort DK0-Deponie: Illerweg 23, D-87549 Rettenberg-Untermaiselstein dass es für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern und Beseitigen Erzeuger-Nr. I780E0030; Beförderer-Nr. I780T0021 Entsorger-Nr. I780S0004 als Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG i. V. mit 57 KrWG anerkannt ist. Durch eine Prüfung am 15.12.2016 wurde nachgewiesen, dass die Forderungen der EfbV eingehalten werden. Das Zertifikat ist in Verbindung mit dem Anhang 1-3 (4 Seiten) gültig bis 14.06.2018. Zertifikats-Reg.-Nr. 434-15-12-16 Der Sachverständige Ulf Franz Leiter Zertifizierungsorganisation
Anhang 1 (Seite 1 von 1) Dieses Zertifikat gilt für folgende Tätigkeiten und Abfallarten: SAMMELN (Beförderer-Nr. I780T0021) von allen Abfallarten gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV). BEFÖRDERN (Beförderer-Nr. I780T0021) von allen Abfallarten gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV)
Anhang 2 (Seite 1 von 1) Anlage: Zwischenlager am Standort: D-87509 Immenstadt, Zollstraße 10 LAGERN (Entsorger-Nr. I780S0004) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung AVV) für folgende Abfallarten: Abfallschlüssel Bezeichnung 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen 03 03 01 Rinden- und Holzabfälle 15 01 03 Verpackungen aus Holz 17 02 01 Holz 17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 07 Sperrmüll
Anhang 3 (Seite 1 von 2) Anlage: am Standort: Inertabfalldeponie (DK 0) zur Ablagerung von nicht verwertbarem mineralischem Bauschutt, Bodenaushub und Feinsand aus der Kiesaufbereitung D-87549 Rettenberg-Illerweg Flurnummern: 80/2, 80/3, 80/4, 1, 79 der Gemarkung Untermaiselstein Beseitigen (Entsorger-Nr. I780S0004) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung AVV) für folgende Abfallarten: Abfallschlüssel Bezeichnung Einschränkung* 01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 09 Abfälle von Sand und Ton 01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen 17 01 01 Beton 17 01 02 Ziegel 17 01 03 Fliesen und Keramik 17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen 17 02 02 Glas 17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen 17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt 19 12 09 Mineralien (z.b. Sand, Steine) 20 02 02 Boden und Steine Nur Abfälle aus Garten und Parkanlagen, ausgenommen Oberboden und Torf *: Die aufgelisteten Inertabfälle dürfen nur abgelagert werden, wenn die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung (DepV) nach Anhang 3 Tabelle Nr. 2 für die Deponieklasse 0 eingehalten werden.
Anhang 3 (Seite 2 von 2)