Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zum Thema Solarwärme und Solarstrom

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Transkript:

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung 16.03.2015 zum Thema Solarwärme und Solarstrom Quelle: greenchipstocks.com

Ablauf 1.Vorstellen der Referenten 2. Referat: Firma Krebs AG Themen: - Produkteentwicklung (Panel, Umrichten ect.) - Basic Photovoltaikanlagen / Solaranlagen - Speicher (Accu) - Offertvergleich (Stolpersteine, Kosten ect.) - Versicherung - Feuerwehr 3. Referat: Bauamt Pfäffikon Themen: - Neuigkeiten Anmeldewesen 4. Referat: Bauamt Pfäffikon Themen: - Förderung Gemeinde Pfäffikon - Rückblick/Statistik 5. Referat: Firma Krebs AG / Bauamt Pfäffikon Themen: - KEV-Beträge - KEV-Beitritt / Rückzahlungen 6. Fragen? 7. Apero, Gespräche

Ein herzliches Willkomm auch von uns: Stefan Krebs, GF und Inhaber Krebs AG Thomas Krebs, Inhaber und Chefmonteur Martin Weiss, Projektleiter 3

Punkte, die ich ansprechen werde: Grundlagen Solaranlagen Produkteentwicklungen (Stand der Technik) Speichermöglichkeiten Offertvergleich (Stolpersteine, Kosten) Versicherung (GVZ und weitere) Feuerwehr und PV-Anlagen 4

5

6

Solarwärme: Sonnenkollektoren sind mit jeder anderen Wärmeerzeugung kombinierbar. Solarwärmeanlagen können zur Erwärmung des Warmwassers, zur Heizungsunterstützung oder auch für Prozesswärme und solare Kühlung genutzt werden. 7

Eine thermische Solaranlage setzt sich wie folgt zusammen: Sonnenkollektor Speicher Steuerung Alternatives Heizungssystem (wie z.b. WP / Gas / Oel / Pellets etc.) 8

9

10

Solarstrom oder Photovoltaik: Solarzellen wandeln Sonnenstrahlung in elektrische Energie um ohne Lärm und Abgase. Die Technik nennt sich Photovoltaik. Es gibt zwei Anwendungsmöglichkeiten. Netzverbundanlagen werden ans öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen, Inselanlagen sind autonome Anlagen, die Strom für den Eigenbedarf erzeugen. 11

Eigenverbrauch (1 Zähler) Volleinspeisung (2 Zähler) 12

SAC Claridenhütte (Inselanlage 230V) 13

Solaranlagen Installationsarten: Dachanlagen: Bei der Installation auf Gebäuden unterscheidet man zwischen angebauten (auf Schräg- oder Flachdach) Anlagen und integrierten Anlagen. Fassadenanlagen: Fassadenanlagen befinden sich typischerweise an grossen Bürogebäuden oder Mehrfamilienhäusern. Freilandsolaranlagen Freilandsolaranlagen sind Anlagen, die auf einer freien Fläche aufgestellt sind. Sonderlösungen: Lawinenverbauungen, auf Skiliften, an Schallschutzwänden oder Anlagen auf Stauseen 14

15

16

Produkteentwicklungen (Stand der Technik): 17

Zelltyp Wirkungsgrad monokristallin 16-22 % polykristallin 12-16 % amorphes Silizium (Dünnschicht) CIGS-Zellen (neue Variante Dünnschicht) Galliumarsenid-Zellen (GaAs) (Raumfahrt) 6-10 % 12-15 % 25 % 18

Weltrekord-Solarzelle mit 44,7 % Wirkungsgrad 19

20

Speichermöglichkeiten: Netzspeicher Batteriespeicher Wasserstoffspeicher Thermische Speicher 21

Pumpspeicherwerke 22

Wasserstoffspeicher Akkuanlagen 23

Thermische Speicher (elektrischer Heizeinsatz über PV-Module gespiesen) 24

Offertvergleich (Stolpersteine, Kosten): Das Projekt und seine Grundsätze 25

Offertvergleich (Stolpersteine, Kosten): 1. Die Anlagetechnik PV Module Wechselrichter Montagesystem 2. Montage- und Installationsarbeiten Leistungsumfang AC- und DC-seitig genaue Umschreibung der Handwerkerleistungen 26

Offertvergleich (Stolpersteine, Kosten): 3. Kosten Investitionskosten Ertragsprognose 4. Vertragskonditionen Zahlungsbedingungen Termine Garantieleistungen 27

Offertvergleich (Stolpersteine, Kosten): 5. Serviceleistungen Funktionsprüfung und Abnahme Dokumentation und Einweisung 6. Formalien Meldewesen (Baubehörde, EVU, KEV) Abnahmeunterlagen (SiNa) 28

Gerüstung 29

Transport 30

Überspannungsschutz 31

Baubewilligungsverfahren Meldewesen EW / ESTI KEV Antrag Dokumentation für Kunde und Einsatzkräfte (Feuerwehr) Instruktion 32

Kostenentwicklungen: Produktion CH (TI) SAM 60/6 275 Wp (167Wp/m2) Ca. Fr. 320. (exkl.) Produktion Taiwan PM096B00 330Wp (202Wp/m2) Ca. Fr. 450. (exkl.) Produktion China YL275C-30b 275Wp (168Wp/m2) Ca. Fr. 250. (exkl.) 33

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Versicherung (GVZ und weitere): Versicherungsschutz Gebäude (GVZ) Versicherungsschutz Haftpflicht für Personen- und Sachschäden 36

37

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Feuerwehr und PV-Anlagen: Gefahren für Einsatz- und Rettungskräfte Feuerwehrschalter Anlagekenntnisse (Dokumentationen) 39

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Feuerwehrschalter «auf Dach» 41

Beschriftung und Kennzeichnung am Hausanschlusskaten (HAK) Anlagedokumentation FW 42

Quellenangaben: Agentur für erneuerbare Energien (DE) ee-news.ch (CH) ESTI (CH) Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (DE) Solaranalgen-Ratgeber (DE) Swisssolar (CH) Swissgrid (CH) VSE (CH) VKF (CH) Krebs AG (CH) 43

Danke für Ihre Aufmerksamkeit 44

Referat Bauamt Pfäffikon Wichtige Änderungen der Bestimmungen über Solaranlagen per April 2014 (Art. 18a RPG, Art. 32a und 32b RPV) Am 2. April 2014 hat der Bundesrat beschlossen, das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) auf den 1. Mai 2014 in Kraft zu setzen. Die revidierten Bestimmungen befreien die Erstellung von Solaranlagen (Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung oder Heizungsunterstützung sowie Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung) unter bestimmten Voraussetzungen von der Bewilligungspflicht und sehen lediglich ein Meldeverfahren vor. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet indessen nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten ( 2 Abs. 2 der Bauverfahrensverordnung BVV), zu denen insbesondere die neuen bundesrechtlichen Vorgaben gehören. Die Beschränkung auf 35m2 in lit. k BVV für die Befreiung von der Bewilligungspflicht ist nicht mehr massgeblich. Gemäss Art. 18a Abs. 1 RPG kommt das Meldeverfahren in Bau- und Landwirtschaftszonen zur Anwendung für Solaranlagen auf Dächern, die folgende Anforderungen erfüllen (Art. 32a Abs. 1 Bst. a-d RPV):

Sie überragen die Dachfläche um höchstens 20cm, wobei im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen wird. Sie überragen die Dachfläche in der Aufsicht («von oben gesehen») und der Ansicht («von vorne gesehen») nicht. Sie sind nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt. Sie werden als kompakt zusammenhängende Fläche ausgeführt. Nicht zur Anwendung kommt das Meldeverfahren: für Solaranlagen auf Gebäuden in Freihalte- und Erholungszonen ( 39 f. und 61 PBG), in Reservezonen ( 65 PBG) sowie in Schutzzonen im Sinne von Art. 17 RPG und im Wald (Art. 18 Abs. 3 RPG) sowie für Solaranlagen, die freistehend d.h. gebäudeunabhängig, errichtet oder in Fassaden integriert werden.

Das «Meldeformular für Solaranlagen» kann unter www.baugesuche.zh.ch, auf unserer Homepage im Onlineschalter gratis heruntergeladen oder beim Bauamt gratis bezogen werden. Für das Meldeverfahren gilt bis zum Erlass entsprechender kantonaler Vorschriften folgendes (vgl. Art. 32a Abs. 3 RVP): Bewilligungsfreie Vorhaben sind der Baubewilligungsbehörde 30 Tage vor Baubeginn mit dem entsprechenden Formular und den darin vorgesehenen Beilagen zu melden.

Pfäffikon ZH wird von uns ausgefüllt Muster Hans Musterstrasse 044 952 xx xx hans.muster@muster.ch

Interessierte können wie folgt vorgehen: 1. Abklären beim Bauamt, ob noch Förderbeiträge ausgerichtet werden können 2. Zustellung Antrag Förderbeitrag zusammen mit Offertkopie an das Bauamt 3. Prüfung des Antrags durch das Bauamt innert 2 Wochen und zustellen der schriftlichen Zusage des Förderbeitrages Wird durch den Bauvorstand und Bausekretär unterschrieben

Nach Ausführung der Anlage schriftliche Mitteilung an das Bauamt mit folgenden Beilagen: Schlussrechnung Anlagebauer Abnahmeprotokoll Förderbeitragszusage Kontonummer oder Einzahlungsschein Förderbeiträge werden innert 30 Tagen ausbezahlt.

KEV Berechtigungen: Anspruchsberechtigung Anmeldedatum bis und mit 31.12.2012 Vom 01.01.2013 bis 31.03.2014 Realisierte Anlageleistung 0-1.9 kwp 2-9.9 kwp 10-29.9 kwp 30 kwp und mehr KEV WR WR KEV EIV 3) EIV WR 2) KEV ab 01.04.2014 x EIV 1) WR 2) KEV Legende EIV KEV WR x Einmalvergütung Kostendeckende Einspeisevergütung Wahlrecht Weder KEV noch EIV Quelle: Swissgrid 53

KEV Beiträge: Quelle Helios Solar AG / Swissgrid 54

KEV-Beitritt Bei Aufnahme in die KEV während den ersten 5 Betriebsjahren muss das Fördergeld, welches die Gemeinde an Gesuchsteller/Bauherr ausbezahlt hat, zur Hälfte zurückerstattet werden 1x pro Jahr erhalten wir eine Liste mit den KEV-Beitritten Kontrolle/Abgleich mit unseren Daten und Rückzahlungen Rechnung stellen mit der Hälfte des ausbezahlten Betrages, welche innert 30 Tagen zahlbar ist

Eingang Solargesuche 2013 25 20 15 10 5 Anzahl Gesuche 23 0 2013

Solargesuche 2013 Fr.100'000.00 Fr.90'000.00 Fr.80'000.00 Fr.70'000.00 Fr.60'000.00 Fr.50'000.00 Fr.40'000.00 Fr.30'000.00 Fr.20'000.00 Fr.10'000.00 Fr.0.00 2013 Betrag zugesprochen Fr. 97 577.00 Gesuche zurückgezogen Fr. 17 750.00 ausbezahlte Beträge Fr. 79 827.00 Beitritt KEV 0

Eingang Solargesuche 2014 25 20 15 10 5 Anzahl Gesuche 20 0 2014

Solargesuche 2014 Fr.100'000.00 Fr.90'000.00 Fr.80'000.00 Fr.70'000.00 Fr.60'000.00 Fr.50'000.00 Fr.40'000.00 Fr.30'000.00 Fr.20'000.00 Fr.10'000.00 Fr.0.00 2014 Betrag zugesprochen Fr. 98 063.50 Gesuche zurückgezogen 0 ausbezahlte Beiträge Fr. 79 373.50 Beitritt KEV 1 Gesuche noch offen/pendent (Betrag) Fr. 18 690.00

Fragen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit