JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Landesentscheid Golf 2017/2018 Dienstag, im Golfclub Isernhagen

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Transkript:

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Landesentscheid Golf 2017/2018 Dienstag, 19.06.2018 im Golfclub Isernhagen Ausschreibung und Einladung Veranstalter: Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover Sascha Bremsteller Beauftragter für den Schulsport Tel.: 0511 106-2468 Fax.: 0511 106-99-2468 Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover sascha.bremsteller@nlschb.niedersachsen.de Ausrichter: Golf-Verband Niedersachsen- Bremen e.v. Zeißstraße 10 30519 Hannover Telefon: 0511 / 843 76 77 Fax: 0511 / 83 48 76 E-Mail: info@gvnb.de Homepage: http://www.gvnb.de Veranstaltungsort: Golfclub Isernhagen e.v. Gut Lohne 22 30916 Isernhagen Turnierbeginn: voraussichtlich 10 Uhr Meldeschluss: 08. Juni 2018 1. Grundlagen des Wettbewerbs sind: Hinweis zur MK- Landesausschreibung vom 05.04.2018 : Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung der Bundesausschreibung 2017/2018 und entsprechenden Landesausschreibung 2017/2018 werden die Entscheide nach den Bestimmungen aus der Landesausschreibung 2016/2017 unter Fortschreibung der Jahrgänge durchgeführt. Nach einer Veröffentlichung der Bundesausschreibung 2017/2018 und entsprechenden Landesausschreibung 2017/2018 werden die Mannschaften über etwaige Änderungen umgehend informiert. Gegebenenfalls dann vollzogene Änderungen der Regelungen würden dann ausschließlich für zukünftige Entscheide und nicht rückwirkend gelten. Sich möglicherweise ergebende Unklarheiten bei Startberechtigungen einzelner Athletinnen und Athleten zum Bundesfinale werden dann unter Hinweis auf die besondere Situation vom Niedersächsischen Kultusministerium aus mit der Deutschen Schulsportstiftung geklärt.

die Bestimmungen und Regelungen des Fachverbandes, soweit dies in den o. g. Ausschreibungen nicht anders geregelt ist die Bestimmungen für den Schulsport RdErl. d. MK v. 1.10.2011 34.6 52 100/1 Voris 2210 Analog der Ausschreibung für Niedersachsen sind bei allen Wettkämpfen Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Den teilnehmenden Mannschaften muss vor Wettkampfbeginn die Zusammensetzung des Schiedsgerichts bekannt gegeben werden. Das Schiedsgericht entscheidet ferner über den sofortigen Ausschluss von Mannschaften bei Alkoholgenuss, grob undiszipliniertem Verhalten und mutwilligem Beschädigen von Sportanlagen und Geräten. Im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen kann die Erstattung der Fahrtkosten verweigert werden. 2. Meldungen: Die Meldungen müssen bis spätestens zum 08. Juni 2018 erfolgen und sind zu richten an: Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Zeißstraße 10 30519 Hannover info@gvnb.de Tel 0511 8436154 Fax 0511 834876 Der Mannschaftsmeldebogen (namentliche Nennung jeder Spielerin/ jedes Spielers befindet sich in der Anlage oder steht im Ursprungsformat auf der JtfO-/JtfP- Homepage zum Download bereit: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen/ppwk/jtfo/jtfo/formulare Der Mannschaftsmeldebogen muss ordnungsgemäß ausgefüllt und spätestens bis zum 08. Juni 2018 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@gvnb.de. Mit dem Stempel der Schule und der Unterschrift der Schulleitung sowie Ihrer eigenen (bzw. des jeweiligen Betreuers/der jeweiligen Betreuerin) versehen, bringen Sie bitte für Ihre Mannschaft eine Meldeliste zum Wettkampftag mit und legen diese Liste am Wettkampfmorgen unaufgefordert der Wettkampfleitung vor. Entsprechendes gilt für das Original des Faxes, falls die Mannschaftsmeldungen auf diesem Wege erfolgt sind. Die geforderten Unterschriften dienen insbesondere dem Nachweis, dass die gemeldeten Schüler ihrer Schule angehören und der jeweils angegebene Jahrgang des Schülers zutreffend ist. Eine Mannschaft wird disqualifiziert, wenn zu junge oder zu alte Spielerinnen/Spieler auf den Mannschaftsmeldebögen eingetragen sind oder die Eintragungen fehlerhaft sind. Es liegt in der Verantwortung des Unterzeichnenden, dass Eintragungen richtig sind und mit den Bestimmungen des Wettbewerbs übereinstimmen. Die auf dem Mannschaftsmeldebogen eingetragenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten als eingesetzt. Der vollständig ausgefüllte Mannschaftsmeldebogen gilt in allen WK über die eigentliche Mannschaftsmeldung hinaus als Identitätsnachweis. Auf Verlangen der Spielleitung muss ein Schülerausweis vorgelegt werden können (Nachweis der Schulzugehörigkeit). Eine Veränderung der Mannschaftsspieler ist bis eine halbe Stunde vor dem ersten Start des Wettspiels möglich. 2

Hinweise für begleitende Lehrkräfte/Betreuer: Jede Mannschaft muss von einer verantwortlichen Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung gemäß 62 Abs. 2 NSchG geeigneten Person betreut werden. Die Betreuerin/der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass die Mannschaft die benutzten Räume/Sportanlagen ordnungsgemäß und sauber hinterlässt. Alkoholverzehr, grob und undiszipliniertes Verhalten sowie mutwilliges Beschädigen von Sporthallen und Geräten führen zum sofortigen Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf. Beschädigungen sind unmittelbar der Turnierleitung zu melden! Die als Kampfrichter und Betreuer erforderlichen Lehrkräfte werden vom Unterricht freigestellt und müssen bis zum Ende der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Die Freistellung ist bei der Schulleitung zu beantragen. Teilnehmende Schüler/Innen und begleitende Lehrkräfte sind vom Unterricht freigestellt, wenn die Schulleitung die vollständig ausgefüllten Mannschaftsmeldebögen unterschrieben hat. Das Ende der Veranstaltung kann nur als voraussichtlicher Zeitpunkt bestimmt werden. Aus sportlichen Gründen beenden alle teilnehmenden Mannschaften die Veranstaltung gemeinsam. Bei groben Verstößen gegen die vorgegebenen Bestimmungen und/oder des FAIR PLAY kann die Erstattung der Fahrkosten ganz oder teilweise verweigert werden. Begleitende Lehrkräfte und Betreuer müssen bei Bedarf grundsätzlich bereit sein, Schiedsrichter- und Kampfrichteraufgaben zu übernehmen. 3. Anreise/Kostenerstattung Ist der Veranstaltungsort mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht bzw. nur mit einem unangemessenen Zeitaufwand zu erreichen oder liegen die Buskosten niedriger als die der öffentlichen Verkehrsmittel, so kann ein Busunternehmen beauftragt werden. Dabe i sind mindestens zwei Kostenvoranschläge einzuholen und alle möglichen Preisvorteile auszunutzen. Fahrten mit Zügen der Deutschen Bahn zu regionalen Ausscheidungswettkämpfen Auf Grund einer zwischen der Deutschen Schulsportstiftung und der Deutschen Bahn getroffenen Vereinbarung können für Fahrten zu den regionalen Ausscheidungswettkämpfen Jugendliche und Schiedsrichter bis auf Weiteres mit Zügen der Deutschen Bahn zu günstigen Konditionen befördert werden. Der Bestellschein kann unter dem folgenden Link herunter geladen werden: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen/ppwk/jtfo/jtfo/hannover/jtfo-h Hinweis: Für die Auswahl der Reiseverbindung bietet sich das Internetportal EFA Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen an: http://www.efa.de. Hier können sie sehr komfortabel am PC von der Starthaltestelle bis zur Haltestelle in Spielortnähe sich verschiedene Verbindungen auch in vergleichender Hinsicht anzeigen lassen. Übernachtungskosten einschließlich Frühstück werden für die teilnehmenden Schüler/innen und begleitende Lehrkräfte nach den DJH-Sätzen gewährt. Weitere Kosten für Verpflegung, Bettwäsche usw. können nicht erstattet werden. Es ist zuvor die Genehmigung der zuständigen Regionalabteilung einzuholen. Das Formular für die Gewährung der Aufwandsvergütung für begleitende Lehrk räfte, Kampfrichter und Helfer sowie der Antrag für die Übernahme der Fahrtkosten sowie der Bestellschein für Zugfahrscheine finden sich am selben Ort. Verwenden Sie bitte für die jeweiligen Anträge ausschließlich die hierfür vorgesehenen und aktuellen Formulare. 3

Für Niedersachsen gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen: Kosten werden nur erstattet für - eine Begleitperson pro Mannschaft - diejenige Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die gemäß der Ausschreibung für Niedersachsen in den verschiedenen Sportarten pro Mannschaft aufgeführt und für den Wettkampf gemeldet sind. 4. Hinweise zum Turnierablauf und zu den Wettkampfbestimmungen Hinweis: Zur sprachlichen Vereinfachung wird in dieser Ausschreibung die Bezeichnung "Spieler"/ Schüler stellvertretend für Spielerinnen und Spieler/ Schülerinnen und Schüler verwendet. Teilnahmeberechtigung: Jede Mannschaft besteht mindestens aus 4, maximal aus 5 Schülern, beliebig aus Mädchen und Jungen, die derselben Schule und den: - Jahrgängen 2001 bis 2004 für die Wettkampfklasse II (WK II) = Standardprogramm - Jahrgängen 2005 bis 2008 für die Wettkampfklasse IV (WK IV) = Ergänzungsprogramm angehören. Jede Mannschaft muss mit einem Betreuer/einer Betreuerin anreisen und einen Kapitän benennen. Ein Nachweis der Schulzugehörigkeit (Schülerausweis) ist auf Verlangen der Spielleitung vorzulegen. In grundsätzlicher Hinsicht wird der Nachweis der Schulzugehörigkeit über das von der Schulleitung bestätigte Mannschaftsmeldeformular erbracht. Austragung: WK II: Brutto-Stableford ohne Vorgabe über 18 Löcher mit jeweils 5 Spielern WK IV: Brutto-Stableford ohne Vorgabe über 9 Löcher mit jeweils 5 Spielern Wertung: Gewertet werden die besten vier Einzelergebnisse (Bruttostablefordpunkte) je Mannschaft. Die Summe dieser Ergebnisse ist das Mannschaftsergebnis. Die erstplatzierte Mannschaft der WK II qualifiziert sich für das Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia am 23. - 27. September 2018 in Berlin. Alle Ergebnisse sind vorgabenwirksam. Stechen: Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Turniersieger. Bei Gleichheit wird die Summe der besten drei Einzelergebnisse gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die zwei besten Einzelergebnisse, dann das beste Einzelergebnis). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Kapitän/Betreuung/Caddie: Jede Schule benennt namentlich einen Mannschaftskapitän. Zudem muss die Mannschaft während des gesamten Turniers von einem verantwortlichen Erwachsenen bzw. von einer Lehrkraft betreut werden. Dem Betreuer/der Betreuerin bzw. der Lehrkraft ist es gestattet die Spieler auf dem Platz zu begleiten und ggf. auch Caddie zu machen. Startreihenfolge/Startzeiten: Die Startreihenfolge innerhalb einer Mannschaft kann unabhängig von der DGV-Stammvorgabe erfolgen. Die Startreihenfolge für das Wettspiel richtet sich nach der geographischen Entfernung der jeweiligen Schule zum Austragungsort. Die Schule, die dem Austragungsort am nächsten liegt, startet zuerst, die am entferntesten liegende Schule startet zuletzt. Die Mannschaften der WK IV starten zuletzt, da hier nur 9 Löcher gespielt werden. Spielleitung/Wettspielabwicklung: Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. / Golfclub Isernhagen e.v. Abschläge: GVNB-Wettspielbedingungen 2018 4

Einspieltag: Eine Einspielrunde ist nicht vorgesehen und muss ggf. individuell organisiert werden. Der Golfclub Vechta-Welpe e.v. ist nicht verpflichtet, greenfeefreies Spielen am Wettspielvortag zu ermöglichen. Startzeiten: Die vorläufigen Startzeiten können ca. 1 Woche vor dem Wettspiel telefonisch beim GVNB (0511 / 843 76 77) erfragt oder ggf. über die Homepage https://www.gvnb.de/wettspiele abgerufen werden. Caddies / Elektrotrolleys: Bei Jugendmannschaftswettspielen dürfen Mannschaftsmitglieder und/oder der Mannschaftskapitän als Caddie eingesetzt werden. Die Benutzung von Elektrotrolleys ist erlaubt. Verpflegung/Veranstaltung: Die Rundenverpflegung wird vom GVNB gestellt. Im Anschluss an das Wettspiel lädt der GVNB alle Teilnehmer, Betreuer und Offizielle zu einem gemeinsamen Barbeque ein. Änderungsvorbehalt: Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Platzregel n abzuändern, die Startzeiten neu festzusetzen oder abzuändern sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern o- der zusätzliche Bedingungen herauszugeben. Es gelten zudem die GVNB-Spielbedingungen 2018 und die GVNB-Wettspielordnung 2018. Die Ziffer 13.1 der GVNB-Wettspielordnung 2018 wird folgendermaßen geändert: Entscheidungen der Spielleitung zur GVNB-Wettspielordnung 2018 können auf Antrag des Betreuers bzw. der Schule an das zuständige Gremium der Landesschulbehörde, ohne Erhebung einer Bearbeitungsgebühr, überprüft werden. Beim Bundesfinale wird für alle Wettkampfteilnehmerinnen und Wettkampfteilnehmer eine Eigenbeteiligung von 55 fällig. Ergebnismeldung Unmittelbar nach Wettkampfende erfolgt die Ergebnismeldung an: Niedersächsisches Kultusministerium Alexander Diefenbach Referat 24.4 Berufsorientierung, Schulsport, Gesundheitsförderung Tel.: 0511-120-7289 Fax: 0511-120-99-7289 E-Mail: Alexander.Diefenbach@mk.niedersachsen.de Meldung für das Bundesfinale Der Landessieger sendet den digital ausgefüllten Meldebogen mit Unterschrift der Schulleitung und Stempel der Schule unverzüglich nach dem Landesentscheid an das Nds. Kultusministerium (Kontaktdaten s.o., z.hd. von Herrn Diefenbach), um die für das Bundesfinale geltenden Termine einhalten zu können. Der Meldebogen wird dem Landessieger beim Landesentscheid ausgehändigt. Der Meldeschluss für das Herbst-Bundesfinale ist der 27.06.2018! Wir wünschen allen beteiligten Mannschaften eine gute Anreise und ein erfolgreichen Wettkampf. Gez. Sascha Bremsteller Beauftragter für den Schulsport Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover Gez. Joachim Schoetzau Geschäftsführer Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. 5