Hinweise zur Zulassung zum Abitur und der Berechnung der Gesamtqualifikation

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Transkript:

Hinweise zur Zulassung zum Abitur und der Berechnung der Gesamtqualifikation Für jede/n Schüler/in setzt sich die Gesamtqualifikation das endgültige Abiturergebnis aus zwei Blöcken zusammen: Block 1 Ergebnisse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase [200 bis 600 Punkte] Block 2 Ergebnisse der vier Abiturprüfungen [100 bis 300 Punkte] Jede/r Schüler/in legt die Abiturprüfung in vier Fächern ab: 2 LK: schriftliche Prüfung, ggf. auch mündliche 2 GK: 3. Abiturfach schriftliche Prüfung, ggf. auch mündliche 4. Abiturfach nur mündliche Prüfung

Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation (Block 1)

Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation (Block 1) Voraussetzung zur Zulassung zum Abitur: Belegung von 8 Leistungskursen und 30 anrechenbaren Grundkursen in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase

Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation (Block 1) Voraussetzung zur Zulassung zum Abitur: Belegung von 8 Leistungskursen und 30 anrechenbaren Grundkursen in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase Nicht anrechenbar sind Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation (Block 1) Voraussetzung zur Zulassung zum Abitur: Belegung von 8 Leistungskursen und 30 anrechenbaren Grundkursen in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase Nicht anrechenbar sind Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden. In die Gesamtqualifikation müssen als Pflichtbelegung eingebracht werden: jeweils die vier Kurse der Leistungsfächer; jeweils die vier Kurse des 3. und 4. Abiturfaches; alle Kurse, die nach Maßgabe der Pflichtbelegung ab Beginn der Qualifikationsphase belegt werden mussten, soweit sie nicht schon als Abiturfächer einzubringen sind.

Übersicht über die einzubringenden Fächer Fach einzubringen in die Wertung Jahrgangsstufe(n) Deutsch 4 LK oder 4 GK Q1 - Q2 Fremdsprache, fortgeführt 4 LK oder 4 GK Q1 - Q2 Anmerkung ggf. Fremdsprache, neu einsetzend 2 bzw. 4 GK Q2/+Q1 nur Schüler von RS/HS unter bestimmten Bedingungen ggf. zweite Fremdsprache bei fremdsprachlichem Schwerpunkt 2 GK Q2 in die Wertung müssen beide Kurse der Q2 Kunst/ Musik 2 GK Q1 / Q2 ersatzweise Lit oder MuP in Q1 eine Gesellschaftswissenschaft 4 LK oder 4 GK Q1 - Q2 evtl. + 2 4 GK Mathematik 4 LK oder 4 GK Q1 - Q2 evtl. Zusatzkurse in Q2: Geschichte oder Sozialwissenschaften oder Geschichte & Sozialwissenschaften eine Naturwissenschaft 4 LK oder 4 GK Q1 - Q2 ggf. eine weitere Naturwissenschaft 2 GK Q2 in die Wertung müssen bei NW-Schwerpunkt beide Kurse der Q2 Religion 2 GK Q1 / Q2 ggf. das Ersatzfach Sport 0-4 GK Q1 - Q2 kann, muss aber nicht in die Wertung

Mindestleistungen für die Zulassung zur Abiturprüfung

Mindestleistungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Anrechnung von insgesamt 8 Leistungskurse und zwischen 27 und 32 Grundkursen aus der Qualifikationsphase (insgesamt 35 bis 40 Kurse alle Pflichtkurse)

Mindestleistungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Anrechnung von insgesamt 8 Leistungskurse und zwischen 27 und 32 Grundkursen aus der Qualifikationsphase (insgesamt 35 bis 40 Kurse alle Pflichtkurse) Der erreichte Punktwert muss für die Zulassung zum Abitur mindestens 200 Punkte betragen (maximal sind 600 Punkte erreichbar) dieser Punktwert geht in das Gesamtergebnis für das Abitur als Block 1 ein zur Ermittlung des Punktwertes werden die Leistungskurse doppelt gewichtet

Mindestleistungen für die Zulassung zur Abiturprüfung Anrechnung von insgesamt 8 Leistungskurse und zwischen 27 und 32 Grundkursen aus der Qualifikationsphase (insgesamt 35 bis 40 Kurse alle Pflichtkurse) Der erreichte Punktwert muss für die Zulassung zum Abitur mindestens 200 Punkte betragen (maximal sind 600 Punkte erreichbar) dieser Punktwert geht in das Gesamtergebnis für das Abitur als Block 1 ein zur Ermittlung des Punktwertes werden die Leistungskurse doppelt gewichtet Die Zahl der zulässigen Defizite ist begrenzt (nicht mehr als 20 % der eingebrachten Kurse) bei 35-37 Kursen höchstens sieben Defizite (darunter maximal drei LK-Defizite) bei 38-40 Kursen höchstens acht Defizite (darunter maximal drei LK-Defizite)

Berechnungsbeispiel Block 1 Anzahl an- Ergebnisse Q1 Ergebnisse Q2 rechenba- rer Kurse Fach Abiturfach 1.Hj. 2.Hj. 1.Hj. 2.Hj. Deutsch 8 8 8 7 4 Englisch LK 6 5 6 4 4 Projektkurs Englisch (5) (5) -- -- 2 Italienisch EF [9] 10 11 10 4 Musik 11 10 -- -- 2 Erdkunde 4 9 8 4 5 4 Geschichte LK 8 7 8 9 4 Zusatzkurs SoWi -- -- 11 12 2 Mathematik 3 10 10 10 10 4 Biologie 12 11 9 10 4 Kath. Religion 12 12 -- -- 2 Sport 13 13 [10] [9] 4 Σ: 40

Berechnung der Leistungen im Block 1

Berechnung der Leistungen im Block 1 Wertung der Leistungskurse zweifach Wertung der Grundkurse einfach Jahresnote eines eventuell belegten Projektkurses wird doppelt gezählt (ein defizitärer Projektkurs würde folglich auch zweifach gewertet werden).

Berechnung der Leistungen im Block 1 Wertung der Leistungskurse zweifach Wertung der Grundkurse einfach Jahresnote eines eventuell belegten Projektkurses wird doppelt gezählt (ein defizitärer Projektkurs würde folglich auch zweifach gewertet werden). Das Überprüfungs- und Berechnungsverfahren der Zulassung und des Ergebnisses von Block 1 ist mehrstufig:

Berechnung der Leistungen im Block 1 Wertung der Leistungskurse zweifach Wertung der Grundkurse einfach Jahresnote eines eventuell belegten Projektkurses wird doppelt gezählt (ein defizitärer Projektkurs würde folglich auch zweifach gewertet werden). Das Überprüfungs- und Berechnungsverfahren der Zulassung und des Ergebnisses von Block 1 ist mehrstufig: 1. Überprüfung, ob mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt sind (im Beispiel: 40)

Berechnung der Leistungen im Block 1 Wertung der Leistungskurse zweifach Wertung der Grundkurse einfach Jahresnote eines eventuell belegten Projektkurses wird doppelt gezählt (ein defizitärer Projektkurs würde folglich auch zweifach gewertet werden). Das Überprüfungs- und Berechnungsverfahren der Zulassung und des Ergebnisses von Block 1 ist mehrstufig: 1. Überprüfung, ob mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt sind (im Beispiel: 40) 2. Festlegung der einzubringenden 35 Kurse, darunter die Pflichtkurse (im Beispiel die Punktwerte ohne Klammern)

Berechnung der Leistungen im Block 1 Wertung der Leistungskurse zweifach Wertung der Grundkurse einfach Jahresnote eines eventuell belegten Projektkurses wird doppelt gezählt (ein defizitärer Projektkurs würde folglich auch zweifach gewertet werden). Das Überprüfungs- und Berechnungsverfahren der Zulassung und des Ergebnisses von Block 1 ist mehrstufig: 1. Überprüfung, ob mindestens 38 anrechenbare Kurse belegt sind (im Beispiel: 40) 2. Festlegung der einzubringenden 35 Kurse, darunter die Pflichtkurse (im Beispiel die Punktwerte ohne Klammern) 3. Überprüfung der Einhaltung der zulässigen Defizitzahl (im Beispiel: 2 Defizite, davon 1 LK-Defizit)

Berechnung der Leistungen im Block 1 4. Berechnung des Punktwerts der 35 eingebrachten Kurse:

Berechnung der Leistungen im Block 1 4. Berechnung des Punktwerts der 35 eingebrachten Kurse: 8 Leistungskurse in doppelter Wertung (im Beispiel: 4 LK Englisch - gesamt: 21 * 2 = 42 Punkte 4 LK Geschichte - gesamt: 32 * 2 = 64 Punkte LK-Punkte insgesamt: 106)

Berechnung der Leistungen im Block 1 4. Berechnung des Punktwerts der 35 eingebrachten Kurse: 8 Leistungskurse in doppelter Wertung (im Beispiel: 4 LK Englisch - gesamt: 21 * 2 = 42 Punkte 4 LK Geschichte - gesamt: 32 * 2 = 64 Punkte LK-Punkte insgesamt: 106) 27 Grundkurse einfach gewertet (im Beispiel: GK-Punkte insgesamt: 264)

Berechnung der Leistungen im Block 1 4. Berechnung des Punktwerts der 35 eingebrachten Kurse: 8 Leistungskurse in doppelter Wertung (im Beispiel: 4 LK Englisch - gesamt: 21 * 2 = 42 Punkte 4 LK Geschichte - gesamt: 32 * 2 = 64 Punkte LK-Punkte insgesamt: 106) 27 Grundkurse einfach gewertet (im Beispiel: GK-Punkte insgesamt: 264) Gesamtergebnis im Beispiel: 370

Berechnung der Leistungen im Block 1 4. Berechnung des Punktwerts der 35 eingebrachten Kurse: 8 Leistungskurse in doppelter Wertung (im Beispiel: 4 LK Englisch - gesamt: 21 * 2 = 42 Punkte 4 LK Geschichte - gesamt: 32 * 2 = 64 Punkte LK-Punkte insgesamt: 106) 27 Grundkurse einfach gewertet (im Beispiel: GK-Punkte insgesamt: 264) Gesamtergebnis im Beispiel: 370 Die hier ermittelte Punktzahl muss noch normiert werden siehe Punkt 7.

Berechnung der Leistungen im Block 1 5. Berechnung des Punktedurchschnitts: Division der Gesamtpunkte durch 43 Pflichtkurse (LK werden doppelt gewichtet und gezählt: 27 GK + 8 LK + 8 LK) im Beispiel: 370 : 43 = 8,60 Punkte

Berechnung der Leistungen im Block 1 5. Berechnung des Punktedurchschnitts: Division der Gesamtpunkte durch 43 Pflichtkurse (LK werden doppelt gewichtet und gezählt: 27 GK + 8 LK + 8 LK) im Beispiel: 370 : 43 = 8,60 Punkte 6. Gibt es bisher unberücksichtigte Kurse, deren Ergebnis besser als der errechnete Durchschnittswert ist? Falls ja, werden die Punktwerte dieser Kurse zum absoluten Punktwert hinzugerechnet.

Berechnung der Leistungen im Block 1 5. Berechnung des Punktedurchschnitts: Division der Gesamtpunkte durch 43 Pflichtkurse (LK werden doppelt gewichtet und gezählt: 27 GK + 8 LK + 8 LK) im Beispiel: 370 : 43 = 8,60 Punkte 6. Gibt es bisher unberücksichtigte Kurse, deren Ergebnis besser als der errechnete Durchschnittswert ist? Falls ja, werden die Punktwerte dieser Kurse zum absoluten Punktwert hinzugerechnet. (im Beispiel in eckige Klammern gesetzt: zwei Sportkurse und ein Italienischkurs mit insgesamt 28 Punkten Gesamtergebnis 370 + 28 = 398 Punkte aus insgesamt 43 + 3 = 46 Kursen)

Berechnung der Leistungen im Block 1 7. Da die Anzahl der von den Schüler/inne/n eingebrachten Kurse unterschiedlich sein kann, muss in einem letzten Schritt das Ergebnis vergleichbar gemacht werden. Diese Normierung erfolgt auf Basis folgender Formel: E1 = (P : S) * 40

Berechnung der Leistungen im Block 1 7. Da die Anzahl der von den Schüler/inne/n eingebrachten Kurse unterschiedlich sein kann, muss in einem letzten Schritt das Ergebnis vergleichbar gemacht werden. Diese Normierung erfolgt auf Basis folgender Formel: E1 = (P : S) * 40 Dabei bedeutet: E1 = Ergebnis Block 1, P = die Gesamtpunktzahl der eingebrachten Kurse in der Qualifikationsphase S = die Anzahl der Kurse. Durch den Faktor 40 findet die Normierung statt. Das bedeutet, dass die endgültige Punktzahl bei allen Schüler/innen auf der Basis von 40 Kursen berechnet wird, unabhängig davon, wie viele Kurse tatsächlich in die Wertung eingebracht worden sind. Das Ergebnis wird arithmetisch gerundet. Im Beispiel: (398 : 46) * 40 = 346,08 also 346 Punkte als Punktergebnis für Block 1.

Bestehensbedingungen in den Abiturprüfungen (Block 2)

Bestehensbedingungen in den Abiturprüfungen (Block 2) Kein Kurs der vier Abiturprüfungsfächer darf in der Qualifikationsphase mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

Bestehensbedingungen in den Abiturprüfungen (Block 2) Kein Kurs der vier Abiturprüfungsfächer darf in der Qualifikationsphase mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Im Abiturbereich (Block 2) müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht werden. Dabei werden die Prüfungsergebnisse in den vier Abiturfächern fünffach gewertet (wenn eine besondere Lernleistung eingebracht wird, wird diese als fünftes Abiturfach gewertet; entsprechend werden alle fünf Bestandteile der Abiturprüfung nur vierfach gewichtet). Die maximale Punktzahl beträgt 300 Punkte (4 * 75 bzw. 5 * 60 bei besonderer Lernleistung).

Bestehensbedingungen in den Abiturprüfungen (Block 2) Kein Kurs der vier Abiturprüfungsfächer darf in der Qualifikationsphase mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Im Abiturbereich (Block 2) müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht werden. Dabei werden die Prüfungsergebnisse in den vier Abiturfächern fünffach gewertet (wenn eine besondere Lernleistung eingebracht wird, wird diese als fünftes Abiturfach gewertet; entsprechend werden alle fünf Bestandteile der Abiturprüfung nur vierfach gewichtet). Die maximale Punktzahl beträgt 300 Punkte (4 * 75 bzw. 5 * 60 bei besonderer Lernleistung). Innenbindung: In mindestens zwei Prüfungsfächern darunter einem Leistungskurs müssen bei fünffacher Wertung mindestens je 25 Punkte erreicht werden (bei Einbringung einer besonderen Lernleistung: vierfache Wertung mindestens je 20 Punkte).

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach Neben der obligatorischen mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach sind zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach (Nachprüfungen) anzusetzen,

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach Neben der obligatorischen mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach sind zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach (Nachprüfungen) anzusetzen, wenn die Summe aus den Ergebnissen der drei Abiturklausuren (fünffache Wertung) und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach (fünffache Wertung) unter 100 Punkten liegt Bestehensprüfung

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach Neben der obligatorischen mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach sind zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach (Nachprüfungen) anzusetzen, wenn die Summe aus den Ergebnissen der drei Abiturklausuren (fünffache Wertung) und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach (fünffache Wertung) unter 100 Punkten liegt Bestehensprüfung wenn in zwei oder mehr Abiturfächern, darunter einem Leistungsfach, im Abiturbereich jeweils noch nicht mindestens 25 Punkte erreicht sind (bei besonderer Lernleistung mindestens 20 Punkte) fehlende Innenbindung Bestehensprüfung

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach Neben der obligatorischen mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach sind zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach (Nachprüfungen) anzusetzen, wenn das Ergebnis einer Abiturklausur um mehr als 3,75 Punkte der einfachen Wertung von der Durchschnittspunktzahl des Unterrichtsfaches in der Qualifikationsphase abweicht Abweichungsprüfung

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach Neben der obligatorischen mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach sind zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach (Nachprüfungen) anzusetzen, wenn das Ergebnis einer Abiturklausur um mehr als 3,75 Punkte der einfachen Wertung von der Durchschnittspunktzahl des Unterrichtsfaches in der Qualifikationsphase abweicht Abweichungsprüfung wenn ein/e Schüler/in freiwillig geprüft werden will freiwillige Prüfung, bei der man sein Ergebnis jedoch auch verschlechtern kann

Mündliche Abiturprüfungen im 1. - 3. Abiturfach Wird im ersten bis dritten Abiturfach eine mündliche Prüfung durchgeführt, so wird das Endergebnis dieses Faches im Verhältnis 2 : 1 (schriftlich : mündlich) aus den Ergebnissen der beiden Prüfungsnoten gebildet.

Zusammenfassung

Zusammenfassung In der Qualifikationsphase (Block 1) müssen wenigstens 200 Punkte und können höchstens 600 Punkte erzielt werden.

Zusammenfassung In der Qualifikationsphase (Block 1) müssen wenigstens 200 Punkte und können höchstens 600 Punkte erzielt werden. Im Abiturbereich (Block 2) müssen wenigstens 4 * 25 = 100 Punkte und können höchstens 4 * 75 = 300 Punkte erzielt werden (unter Berücksichtigung einer besonderen Lernleistung: 5 * 20 bzw. 5 * 60).

Zusammenfassung In der Qualifikationsphase (Block 1) müssen wenigstens 200 Punkte und können höchstens 600 Punkte erzielt werden. Im Abiturbereich (Block 2) müssen wenigstens 4 * 25 = 100 Punkte und können höchstens 4 * 75 = 300 Punkte erzielt werden (unter Berücksichtigung einer besonderen Lernleistung: 5 * 20 bzw. 5 * 60). Insgesamt (Block 1 + Block 2) müssen wenigstens 200 + 100 = 300 Punkte und können höchstens 600 + 300 = 900 Punkte erzielt werden.

Zusammenfassung In der Qualifikationsphase (Block 1) müssen wenigstens 200 Punkte und können höchstens 600 Punkte erzielt werden. Im Abiturbereich (Block 2) müssen wenigstens 4 * 25 = 100 Punkte und können höchstens 4 * 75 = 300 Punkte erzielt werden (unter Berücksichtigung einer besonderen Lernleistung: 5 * 20 bzw. 5 * 60). Insgesamt (Block 1 + Block 2) müssen wenigstens 200 + 100 = 300 Punkte und können höchstens 600 + 300 = 900 Punkte erzielt werden. Das Gesamtergebnis setzt sich also zu zwei Dritteln aus den Leistungen im Block 1 (Qualifikationsphase) und zu einem Drittel aus den Ergebnissen des Blocks 2 (Abiturprüfungen) zusammen.

Verfahren bei Nichtzulassung zum Abitur oder Nichtbestehen des Abiturs

Verfahren bei Nichtzulassung zum Abitur oder Nichtbestehen des Abiturs Ein/e Schüler/in, welche/r nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, wiederholt die Q2, sofern die Höchstverweildauer in der Oberstufe von in der Regel vier Jahren dadurch nicht überschritten wird. Leistungsbewertungen aus dem ersten Durchgang der Q2 werden unwirksam. Über die Zulassung zur Abiturprüfung wird am Ende des Wiederholungsjahres erneut entschieden.

Verfahren bei Nichtzulassung zum Abitur oder Nichtbestehen des Abiturs Ein/e Schüler/in, welche/r nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, wiederholt die Q2, sofern die Höchstverweildauer in der Oberstufe von in der Regel vier Jahren dadurch nicht überschritten wird. Leistungsbewertungen aus dem ersten Durchgang der Q2 werden unwirksam. Über die Zulassung zur Abiturprüfung wird am Ende des Wiederholungsjahres erneut entschieden. Ein/e Schüler/in, welche/r die Abiturprüfung nicht besteht, kann diese in der Regel nach einem Jahr wiederholen. Bei einer Wiederholung der Abiturprüfung werden die im vorherigen Durchgang der Q2 erbrachten Leistungen, die zuvor erreichte Zulassung zum Abitur und die in der vorherigen Prüfung erhaltenen Leistungsbewertungen unwirksam.

Verfahren bei Nichtzulassung zum Abitur oder Nichtbestehen des Abiturs Ein/e Schüler/in, welche/r nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird, wiederholt die Q2, sofern die Höchstverweildauer in der Oberstufe von in der Regel vier Jahren dadurch nicht überschritten wird. Leistungsbewertungen aus dem ersten Durchgang der Q2 werden unwirksam. Über die Zulassung zur Abiturprüfung wird am Ende des Wiederholungsjahres erneut entschieden. Ein/e Schüler/in, welche/r die Abiturprüfung nicht besteht, kann diese in der Regel nach einem Jahr wiederholen. Bei einer Wiederholung der Abiturprüfung werden die im vorherigen Durchgang der Q2 erbrachten Leistungen, die zuvor erreichte Zulassung zum Abitur und die in der vorherigen Prüfung erhaltenen Leistungsbewertungen unwirksam. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nur einmal wiederholt werden.