Zugestellt durch Post.at Gemeinde AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Nummer 2 März 2018 28. Jahrgang Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Bei der Landtagswahl am Sonntag, den 04.03.2018 gab es in unserer Gemeinde eine Wahlbeteiligung von 64,3%. Insgesamt waren 1.541 Wahlberechtigte, wobei 990 Stimmen (977 gültige und 13 ungültige) abgegeben wurden. SPÖ 51,79 % (506 Stimmen), FPÖ 26,31 % (257 Stimmen), ÖVP 14,23 % (139 Stimmen), GRÜNE 1,33% (13 Stimmen), TEAM KÄRNTEN 3,79% (37 Stimmen), BZÖ 0,00 %, ERDE 1,43 % (14 Stimmen), NEOS 0,92 % (9 Stimmen) und FAIR 0,20 % (2 Stimmen). Einen besonderen Dank gilt allen GlaneggerInnen, die bei der Landtagswahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. 100. Geburtstag von Frau Maria Dietrichsteiner Allen Grund zum Feiern hatte Frau Maria Dietrichsteiner, vulgo Stampfer aus Friedlach. Die Altbäuerin feierte am 16. Feber ihren 100. Geburtstag. Bgm. Guntram Samitz und Gemeindearzt Dr. Peter Miklautz gratulierten ihr auf das Herzlichste, und wünschen ihr noch viele Jahre und viel Gesundheit. v.l.n.r.: Fr. Dietrichsteiner Maria, Bgm. Guntram Samitz, Dr. Peter Miklautz, Fr. Heidemarie Marktl und Hr. Richard Rössler FROHE OSTERN WÜNSCHT Ihnen im Namen des Gemeinderates und der Gemeindebediensteten Ihr Bürgermeister Guntram SAMITZ
EINLADUNG der PARTNERGEMEINDE CASSACCO Unsere Partnergemeinde Cassacco organisiert am Sonntag, den 06. Mai 2018 in Cassacco ein großes Fest anlässlich unserer 20 jährigen Partnerschaft. Die Gemeinde Glanegg wird dieser Einladung folgen und mit einem Bus nach Cassacco fahren. Dazu sind alle GemeindebürgerInnen recht herzlich eingeladen an diesem Fest teilzunehmen. Die Kosten für den Bus übernimmt die Gemeinde Glanegg. Für die Busbestellung wird um Anmeldung bei Frau Wernig (04277/2276-12) bis Freitag, den 20. April 2018 gebeten. Am Pfingstwochenende (19.5. und 20.5.) wird die 20 jährige Partnerschaft auch in Glanegg gebührend gefeiert. Die Festveranstaltung findet auf der Burg Glanegg unter dem Motto: Servus-Srecno-Ciao inkl. Hobbykünstlerausstellung statt. WirtschaftsOskar 2018 in Los Angeles an Firma HIRSCH vergeben Hirsch Maschinenbau GmbH holt sich als einziges Kärntner Unternehmen die begehrte Trophäe in der Kategorie Market Footprint Das Glanegger Unternehmen Hirsch Maschinenbau GmbH ist Marktführer in den USA im Bereich der Fertigung von Vorschäumern und Blockform- Maschinen, sowie globaler Technologieführer bei der Herstellung von Vakuum- sowie Fließbettvorschäumern. 38% aller 2017 von Hirsch produzierten Maschinen sind in die USA exportiert worden. Die neuesten nach Tennessee, Missouri und South Dakota. Die Gemeinde Glanegg möchte auf diesem Wege der Firma Hirsch recht herzlich zu dieser hohen Auszeichnung gratulieren. Wir sind stolz ein solches Unternehmen mit Firmensitz in Glanegg zu haben. v.l.n.r.: Wirtschaftsdelegierter Walter Koren, HIRSCH Servo Vorstand Harald Kogler, Hirsch Maschinenbau Geschäftsführer Manfred Rieglhofer, Hirsch Service Manager Sammy Harrill, Hirsch Sales Manager Nordamerika Steve Weber, Generalkonsul Andreas Launer
Bürgermeister Guntram SAMITZ übermittelte folgenden Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche unserer Gemeinde Feber: Maria Dietrichsteiner, Friedlach Anna Schwaiger, Maria Feicht Dorothea Leitgeb, Kadöll Christa Hell-Höflinger, Glanegg zum 100. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag März: Stefanie Rainer, Mauer Ambrosius Hinteregger, Unterglanegg Anna Maria Ogertschnig, Friedlach Gertrud Potocnik, Gramilach Maria Wachter, Grintschach zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Mitteilung Tauwetterperiode 2018 Die Gemeinde Glanegg teilt mit, dass auf Grund des Tauwetters ab Mittwoch, den 07. März 2018 auf Gemeindestraßen und Verbindungsstraßen laut Einreihungsverordnung der Gemeinde Glanegg vom 19.12.2011, Gewichtsbeschränkungen im gesamten Gemeindegebiet verfügt werden. Freischneiden entlang von Wegen Kärntner Straßengesetz 1961 Leider müssen wir vermehrt feststellen, das entlang von zahlreichen öffentlichen Wegen und Straßen, Äste von Bäumen u. Sträuchern in die Fahrbahn ragen bzw. gewachsen sein. Die Gemeinde als Verwalter u. Erhalter von öffentlichem Gut und Verkehrsflächen, also von Gemeindewegen und straßen, hat dafür zu sorgen, dass einerseits diese Verkehrsflächen in einem befahrbaren Zustand bleiben und dass andererseits mögliche Verkehrsbehinderungen beseitigt werden. Das Verwachsen der Fahrbahn durch Bäume u. Sträuchern stellt nicht nur eine Verkehrsbehinderung für Wegebenützer dar, sondern führt unter Umständen auch zu unübersichtlichen Stellen. Bäume, Sträucher, Hecken und Wurzeln, die in eine öffentliche Straße hineinragen, sind laut Kärntner Straßengesetz vom Grundeigentümer entsprechend auszuästen, zu beschneiden oder ganz zu beseitigen. Das gleiche gilt ohne Rücksicht auf ihre Entfernung von der Straße für Bäume, Sträucher und Hecken, wenn sie die Sicht auf der Straße behindern.
Ankündigung TERMIN SPERR- und SONDERMÜLLSAMMLUNG 2018 Der Termin für die heurige Sperr- und Sondermüllsammlung findet am 13. und 14. April 2018 (Freitag und Samstag) beim Hackgutlager statt. Nähere Details folgen im nächsten Mitteilungsblatt. Meldung Bienenvölker Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, bis längstens 15. April 2018 jeden Jahres alle Heimbienenstände unter Angabe des Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde), Anzahl der Bienenvölker und Bienenrasse, sofern nicht Bienen der Rasse Carnica gehalten werden der Gemeinde zu melden (Fr. Wernig, Tel. 04277/2276-12). VORANKÜNDIGUNG OSTERFEUER Wie bisher dürfen Brauchtumsfeuer auch an dem - das Brauchtum begründenden - vorangehenden und darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden. Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien erfolgen (zb. unbehandeltes Holz, Baumschnitt, Strauchschnitt). Hinweis: Zusätzlich zur Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ist auch die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung zu berücksichtigen. Demnach ist gemäß 15 Abs. 2 K-GFPO für das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters (Bescheid) erforderlich. Feuerpolizeiliche Ausnahmegenehmigungen für das bebaute Gebiet werden NICHT erteilt! Außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. Letztgültige Fassung der Kärntner Verbrennungsverbot Ausnahmenverordnung 2011, unter Einarbeitung der Novelle vom 20. April 2017, LGBl. Nr. 14/2017.
Brauchtumsfeuer (OSTERFEUER) in unbebautem Gebiet sind der Gemeinde spätestens bis Dienstag, 27.03.2018 schriftlich zu melden. Dafür ist bei der Behörde ein schriftliches Ansuchen unter Bekanntgabe des Veranstalters (verantwortliche Person), des Ortes, des Datums und der genauen Uhrzeit bekannt zu geben bzw. zu melden. Das entsprechende Formular ist im Gemeindeamt erhältlich oder ist auf der Homepage www.glanegg.gv.at (Amtstafel) zum Downloaden. Ausbildung zum freiwilligen Sozialbegleiter Österr. Rotes Kreuz WANN: WO: INFOS: ANMELDUNG: 07. April 2018, 09:00 Uhr AUSWAHLTAG Rotes Kreuz, Grete Bittner Straße 9, 9020 Klagenfurt Tel. 050 9144-1065 E-Mail: sozialbegleitung@k.roteskreuz.at Lebenslauf und Motivationsschreiben per E-Mail Die Sozialbegleitung ist eine mittelfristige, durch freiwillige Rot Kreuz Mitarbeiter erbrachte, kostenlose persönliche Unterstützung für Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Sie bietet Information zu Hilfsangeboten, Begleitung zu Behörden, Beratungsstellen oder Ämtern und unterstützt bei vielfältigen konkreten Aufgaben. Die Problemlagen können Bereiche wie Finanzen und Wohnen, Pflege oder Gesundheit, aber auch Familie und Arbeit betreffen. AUSBILDUNGSTERMINE: 21.04., 28.04., 05.05., 25.05. (NM) und 26.05.2018 Auskünfte: Fr. Brigitte Pekastnig, Tel. 0664/2116959 Preisschnapsen der Jungfeuerwehr Glanegg und Ankündigung FF Glanegg-Maria Feicht Samstag, den 17. März 2018 im Mehrzwecksaal Glanegg Beginn: 16:00 Uhr Nenngeld: 15 Wertvolle Sachpreise für JEDEN Jeder Spieler 10 Spiele Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Jugend der Feuerwehr Glanegg. Für Speis und Trank ist Bestens gesorgt. Am Sonntag, den 27. Mai 2018 findet ab 09.00 Uhr ein Tag der offenen Tür beim Rüsthaus Glanegg mit Feuerlöscher Überprüfung und die Übergabe von einem hydraulischen Rettungsgerät und neuer Helme statt. Eine separate Einladung folgt demnächst.
EINLADUNG zum Osterbasar beim Pflegeheim KOGLER Wohn- und Betreuungshaus KOGLER Die Familie Kogler und das gesamte Team des Wohn- und Betreuungsheim Otto Kogler heißen Sie herzlich Willkommen zum Osterbasar. Wo: Wann: Gramilach 2, 9556 Glanegg Freitag, den 16. März 2018 ab 13:00 Uhr Für das leibliche Wohl wird mit selbstgemachten Spezialitäten bestens gesorgt sein. Bei Rückfragen wenden Sie sich einfach an uns: Wir sind unter der Telefonnummer 04277/2319 erreichbar oder kontaktieren Sie uns via Email unter hauskogler@aon.at Auf euer Kommen freuen sich die Bewohner vom Wohn- und Betreuungsheim Otto Kogler INFORMATION PENSIONISTENVEREIN GLANEGG Der neugewählte Vorstand des Pensionistenvereines Glanegg bedankt sich bei allen Mitgliedern für ihre Treue und gibt das vorläufige Jahresprogramm 2018 bekannt: 10. April: Frühlingsfahrt nach Begunje u. Bled 6. Mai: Frühlingsfest im Mehrzwecksaal Glanegg 15. Mai: Tagesfahrt-Frühlingserwachen in Piran 2. Juni: Mutter + Vatertag im Mehrzwecksaal Glanegg 26. Juni: Tagesfahrt nach Asten/Mölltal(bekannt aus dem Fernsehen) 12.-14. Sept.: 3 Tagesfahrt (Ritterspiele Sümeg-Budapest-Plattensee) 29. Sept.: Gemütlicher Nachmittag beim GH Lippale in Tauchendorf 9. Oktober: Badetag in Wildbad-Einöd mit Einkehr im Hirterkeller November: Schlachtschmaus 3.-5. November: Überraschungsfahrt 16. Dezember: Weihnachtsfeier im Mehrzwecksaal Glanegg Änderungen vorbehalten, detaillierte Einladungen folgen in gewohnter Form. Rückfragen u. Auskünfte: Mobil 0664 54 24 198 (Annemarie Falgenhauer) Verleger, Herausgeber und Medieninhaber ist die Gemeinde Glanegg. Internet: www.glanegg.gv.at, Mail: glanegg@ktn.gde.at, Tel. 04277/2276. Für den Inhalt verantwortlich: BGM Guntram SAMITZ. Offenlegung: Medieninhaber ist ausschließlich die Gemeinde Glanegg. Die Richtung des Medienwerkes liegt in der Information der Gemeindebürger.