Preisblatt der Gastransport Nord GmbH (GTG) gültig ab 01. Oktober 2013 Version: 1.2 Stand: 30.09.2013 Gültig: 01.10.2013 Stand: 30.09.2013 Seite 1 von 8
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 1. Netzentgelte für Ein- und Ausspeisekapazitäten... 3 1.1 Liste der buchbaren Einspeisepunkte und -zonen (Entry) und das Jahreseinspeiseentgelt... 4 1.2 Liste buchbaren Ausspeisepunkte und -zonen (Exit) und das Jahresausspeiseentgelt... 4 2. Entgeltfaktoren... 5 3. Netzentgelte für unterbrechbare virtuelle Gegenstrom-Ausspeisekapazität... 6 4. Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen)... 6 5. Netzentgelte für Messung und Messstellenbetrieb... 7 6. Netzentgelte für Abrechnung... 7 7. Entgelte für Mehr- und Mindermengen (RLM-Entnahmestellen)... 8 8. Kostenwälzung Biogas (Biogasumlage)... 8 9. Rundungsregel... 8 10. Rechnungsstellung gemäß 26 AGB-EAV der GTG... 8 11. Verzugszinsen... 8 Stand: 30.09.2013 Seite 2 von 8
Einleitung Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) (AGB-EAV), die Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB-EAV) und die Ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Internen Bestellung von nachgelagerten Netzbetreibern (EGB-IB) der Gastransport Nord GmbH (GTG). Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten sowohl Regelungen für Kapazitätsverträge der Transportkunden als auch für Verträge über eine Kapazitätsbestellung (Interne Bestellung) der nachgelagerten Netzbetreiber. Der Anspruch auf Zahlung eines Netzentgeltes entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages des Transportkunden bzw. des Vertrages über eine Kapazitätsbestellung des nachgelagerten Netzbetreibers. Das anfallende Netzentgelt ist abhängig von der Vertragslaufzeit und dem Startdatum des Ein- und/oder Ausspeisevertrages bzw. der Kapazitätsbestellung des nachgelagerten Netzbetreibers. 1. Netzentgelte für Ein- und Ausspeisekapazitäten Für Transporte im Gasfernleitungsnetz der GTG sind die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Netzentgelte für die Ein- und Ausspeisung zu entrichten. Kapazitätsart Einspeiseentgelte in Euro/kWh/h/a Ausspeiseentgelte in Euro/kWh/h/a FZK - 0,2044 Netz bfzk 0,9766 - DZK 0,9287 - UK 0,8808 0,1840 FZK - 0,0558 Speicher bfzk 0,4017 - DZK 0,3826 - UK 0,3615 0,0502 Die aufgeführten Netzentgelte gelten für die in den Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB-EAV) der GTG gemäß 5 Abs. 1 lit. a) bis e) und den Ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Internen Bestellung (EGB-IB) angebotenen Kapazitäten: Frei zuordenbare Ausspeisekapazität ( FZK ) Frei zuordenbare Einspeisekapazität für Biogas ( FZK ) Bedingt feste, frei zuordenbare Einspeisekapazität ( bfzk ) Feste, dynamisch zuordenbare Einspeisekapazität ( DZK ) Unterbrechbare Kapazität in Hauptstromrichtung ( UK ) Die o.g. Netzentgelte beinhalten die Kosten gemäß 12 Abs. 1 und 2 GasNZV. Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. Stand: 30.09.2013 Seite 3 von 8
1.1 Liste der buchbaren Einspeisepunkte und -zonen (Entry) und das Jahreseinspeiseentgelt Bezeichnung Oude Statenzijl EIC DE7000872683100000000000070944490 Angrenzender Netzbetreiber Gasunie Transport Services B.V. EZONE-SDS DE7000874943900000000000071041568 Gasproduktion Zone UGS EWE L-Gas (Entry) 21W0000000000176 - Kapazitätsart Tarif in Euro/kWh/h/a bfzk 1 0,9766 DZK 1 0,9287 UK 1 0,8808 bfzk 1 0,9766 DZK 1 0,9287 UK 1 0,8808 bfzk 1 0,4017 DZK 1 0,3826 UK 1 0,3615 Die o.g. Netzentgelte beinhalten die Kosten gemäß 12 Abs. 1 und 2 GasNZV. Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 1.2 Liste buchbaren Ausspeisepunkte und -zonen (Exit) und das Jahresausspeiseentgelt Bezeichnung EIC Angrenzender Netzbetreiber Kapazitätsart Tarif in Euro/kWh/h/a 27988 Hude, Kirchkimmen 34 Eigenverbrauch UGS Huntorf Eigenverbrauch UGS Nüttermoor Zone UGS EWE L-Gas (Exit) DE7000872779800000000000070948165 - DE7000872693100000000000070986944 - DE7000872678900000000000070977946-21W0000000000176 - FZK 2 0,2044 UK 2 0,1840 FZK 2 0,2044 UK 2 0,1840 FZK 2 0,2044 UK 2 0,1840 FZK 1 0,0558 UK 1 0,0502 Die o.g. Netzentgelte beinhalten die Kosten gemäß 12 Abs. 1 und 2 GasNZV. Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 1 Zusätzlich zu dem Netzentgelt werden Abrechnungsentgelte gem. Punkt 7 dieses Preisblattes in Rechnung gestellt. 2 Zusätzlich zu dem Netzentgelt werden Biogasumlage, sowie die Mess- und Abrechnungsentgelte gem. der Punkte 6, 7 und 9 dieses Preisblattes in Rechnung gestellt. Stand: 30.09.2013 Seite 4 von 8
2. Entgeltfaktoren Basis der jeweiligen Monatsabrechnung ist das spezifische monatliche Tagesentgelt. Dieses errechnet sich aus dem regulierten jährlichen Einspeise-/Ausspeiseentgelt multipliziert mit dem jeweiligen monatlichen Entgeltfaktor gemäß nachstehender Tabelle geteilt durch die Anzahl der Tage des jeweils relevanten Monats. Das Entgelt für einzelne Tage wird anteilig aus dem jeweiligen Monatsentgelt ermittelt. Bei einer Jahreskapazitätsbuchung wird für die Ermittlung der jeweiligen Monatsrechnung die Höhe der gebuchten Kapazität multipliziert mit dem jährlichen Ein- und/oder Ausspeiseentgelt und gewichtet mit den unten stehenden unterjährigen Entgeltfaktoren herangezogen. Die Summe der monatlichen Entgeltfaktoren ergibt innerhalb eines Gaswirtschaftsjahres den Wert 1,00. Folgende Prämissen gelten bei unterjährigen Buchungszeiträumen: Monatliche Buchungszeiträume: Der Monat beginnt jeweils am 1. Tag eines Monats um 6:00 Uhr und endet im Folgemonat am 1. Tag um 06:00 Uhr. Tägliche Buchungszeiträume: Der Tag ist definiert als Gastag von 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages. Transportmonat monatlich Buchungszeitraum jährlich Oktober 0,07 November 0,11 Dezember 0,14 Januar 0,15 Februar 0,13 März 0,13 April 0,08 Mai 0,05 Juni 0,04 Juli 0,03 August 0,03 September 0,04 1,00 Stand: 30.09.2013 Seite 5 von 8
3. Netzentgelte für unterbrechbare virtuelle Gegenstrom- Ausspeisekapazität GTG bietet Transportkunden die Möglichkeit, am Grenzübergangspunkt Oude Statenzijl unterbrechbare Gegenstrom-Ausspeisekapazitäten zum angrenzenden Netzbetreiber in den Niederlanden zu buchen. Das Entgelt ergibt sich aus Multiplikation des nachstehenden Ausspeiseentgeltes mit der gebuchten Kapazität. Gemäß 7 KoV VI fällt für Kapazitätsbuchungen an Grenzübergangspunkten keine Biogasumlage an. Virtueller Exitpunkt Ausspeiseentgelt in Euro/kWh/h/a Oude Statenzijl 0,3000 Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 4. Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen) Die Vertragsstrafen für die Überschreitungen der gebuchten Kapazität bzw. der bestellten Kapazität (Interne Bestellung) werden wie folgt ermittelt: V T = ( KMax - KBuch) NNE FU Die Kapazitätsüberschreitungen werden pro Gastag ermittelt, wobei die maximale Überschreitung der gebuchten bzw. bestellten Kapazität (Interne Bestellung) des Gastages zur Berechnung der Vertragsstrafe (V T) herangezogen wird. F Ü Dabei bedeuten: V T Vertragsstrafe pro Gastag in Euro K Max Maximale tatsächlich in Anspruch genommene Transportkapazität innerhalb einer Stunde pro Gastag in kwh/h. Die in Anspruch genommene Transportkapazität ergibt sich aus dem gemessenen Volumen bewertet mit der dazugehörigen Zustandszahl und dem entsprechenden Abrechnungsbrennwert. K Buch Kapazitätsbuchung bzw. Kapazitätsbestellung (Interne Bestellung) am Ein- / Ausspeisepunkt in kwh/h NNE Spezifisches Entgelt für die Kapazitätsbuchung bzw. Kapazitätsbestellung (Interne Bestellung) gemäß Punkt 1 dieses Preisblattes in /kwh/h/a (exklusive Biogaskostenwälzungsbetrag) F U Unterjähriger Entgeltfaktor des jeweiligen Tages gemäß Punkt 2 dieses Preisblattes F Ü Überschreitungsfaktor in Höhe von 10 Falls eine Kapazitätsüberschreitung Ansprüche Dritter verursacht, werden diese Forderungen verursachungsgerecht in ihrer jeweiligen Höhe weiterberechnet. Stand: 30.09.2013 Seite 6 von 8
5. Netzentgelte für Messung und Messstellenbetrieb Sofern GTG der Messstellenbetreiber und Messdienstleister ist, gelten folgende Entgelte. Die Entgelte werden nur an buchbaren Ausspeisepunkte erhoben. Das Messentgelt beinhaltet die Kosten für die Ablesung. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Bereitstellung der Zähler und sonstiger messtechnischer Einrichtungen. GTG erhebt für nachfolgende Zählertypen mit Zählerfernauslesung (ZFA) folgende Entgelte: Messung Messstellenbetrieb Zählertyp EUR/a EUR/d EUR/a EUR/d G160 - G250 209,07 0,57279 G400 - G1000 153,47 0,42047 434,78 1,19118 G1600 - G4000 1.016,86 2,78592 Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 6. Netzentgelte für Abrechnung Die Abrechnung erfolgt ausschließlich monatlich auf der Basis der Summe von Tagesentgelten. Abrechnungsentgelte fallen je Ein-/ Ausspeisevertrag an. Abrechnungsverfahren Abrechnungsentgelt in EUR/a Abrechnungsentgelt in EUR/d monatlich 197,33 000,54063 Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. Beispielrechnung Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 1. Annahme: Netzkunde mit einem G400 Zähler mit ZFA 2. Annahme: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die auf das Jahr bezogenen Entgelte werden in den Rechnungen anteilig ausgewiesen. Jahr mit 365 Tagen, Monat Dezember. 3. Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: Entgelt Messung = 0,42047 /d x 31 d = 13,03 + Entgelt Messstellenbetrieb = 1,19118 /d x 31 d = 36,93 + Entgelt Abrechnung = 0,54063 /d x 31 d = 16,76 Entgelt Gesamt = 66,72 Das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung umfasst pro Jahr netto 785,58 Euro. Die monatliche Rechnungsstellung erfolgt mit der Berechnung der Summe der zugehörigen Entgelte auf Basis der Tagesentgelte multipliziert mit der Anzahl der Tage des jeweiligen Monates. Somit ergibt sich ein Entgelt in Höhe von netto 66,72 Euro für den Monat Dezember mit 31 Tagen. Stand: 30.09.2013 Seite 7 von 8
7. Entgelte für Mehr- und Mindermengen (RLM-Entnahmestellen) Die Preise für Mehr- und Mindermengen bei RLM-Entnahmestellen richten sich nach den Bestimmungen des Marktgebietsverantwortlichen. Der Preis für Mehr- und Mindermengen wird monatlich aktualisiert und vom Marktgebietsverantwortlichen ermittelt und veröffentlicht. Im Marktgebiet GASPOOL geschieht dieses durch die GASPOOL Balancing Services GmbH. GTG wird die jeweiligen Preise entsprechend heranziehen. 8. Kostenwälzung Biogas (Biogasumlage) Die Biogasumlage wird zusätzlich zu den genannten Tarifen für buchbare und bestellbare Ausspeisekapazitäten an Ausspeisepunkten gemäß KoV VI, Teil 2, 7 erhoben. An Ausspeisepunkten zu Speichern sowie Grenzübergangspunkt wird die Biogasumlage nicht erhoben. Die unterjährigen Entgeltfaktoren gemäß Punkt 2 dieses Preisblattes kommen bei der Abrechnung der Biogasumlage nicht zur Anwendung. Die Biogasumlage beträgt für buchbare und bestellbare Ausspeisekapazitäten für den Zeitraum 01.01.2013, 06:00 Uhr bis 01.01.2014, 06:00 Uhr im Marktgebiet GASPOOL 0,75 /kwh/h/a. 9. Rundungsregel In diesem Preisblatt beschriebene Tarife und Entgelte werden in Euro mit einer Genauigkeit von vier Dezimalstellen zur Berechnung der Entgelte angewendet, und entsprechend der gängigen kaufmännischen Praxis mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen bei der Rechnungsstellung aufoder abgerundet. Die Rundung erfolgt am Ende der Kalkulation. 10. Rechnungsstellung gemäß 26 AGB-EAV der GTG GTG stellt dem Transportkunden bzw. dem nachgelagerten Netzbetreiber die Entgelte gemäß dieses Preisblattes zuzüglich der in 25 AGB-EAV bzw. 18 KoV VI genannten sonstigen Entgelte in Rechnung. Die Rechnungsstellung der Netzentgelte erfolgt gemäß den Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB- EAV) der GTG. 11. Verzugszinsen Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist GTG berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Zinsen zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von acht Prozentpunkten gem. 288 BGB plus Basiszinssatz gem. 247 BGB. Stand: 30.09.2013 Seite 8 von 8