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1 Preisblatt der Open Grid Europe GmbH Essen, Gültig für Transporte ab Preisblatt der Open Grid Europe Seite 1 von 6

2 1. Kapazitätsentgelte Die für die Ein- und Ausspeisepunkte in diesem Preisblatt (siehe ANHANG) sowie im Internet in der Internetapplikation Entrix veröffentlichten Kapazitätsentgelte sind Leistungsentgelte in /(kwh/h)/a, die für Kapazitätsbuchungen mit einjähriger Laufzeit gelten 1. Im ANHANG erfolgt die Darstellung der Entgelte für Einspeisepunkte (Entry) einzeln je Punkt, für Ausspeisepunkte (Exit) zusammengefasst in drei Zonen mit jeweils einem einheitlichen Entgelt für Speicherausspeisepunkte und einem einheitlichen Entgelt für sonstige Ausspeisepunkte. Die unterschiedliche Höhe der Ausspeiseentgelte in den Zonen 1, 2 und 3 bildet die mittlere Transportentfernung innerhalb der jeweiligen Zone verursachungsgerecht ab. In der Internetapplikation Entrix sind die Entgelte für alle buchbaren Ein- und Ausspeisepunkte einzeln je Punkt ausgewiesen. 2. Biogas-Umlage für H- und L-Gas Marktgebiet Gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas III (KoV III), Anlage 4 Regelungen Biogas zwischen Netzbetreibern - Leitfaden zur Kostenwälzung Biogas (Übergangslösung), veröffentlicht Open Grid Europe GmbH gemeinsam mit bayernets GmbH, Eni Gas Transport S.p.A, GVS Netz GmbH und GRTgaz Deutschland GmbH die Höhe der für das gemeinschaftlich betriebene H-Gas Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) einheitlichen Biogasumlage. Die Biogasumlage wird an allen relevanten Ausspeisepunkten (Letztverbraucher, nachgelagerte Netzbetreiber) der marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Ausspeise-Kapazitäten an Speichern, Grenzübergangsund Marktgebietsübergangspunkten sind gem. KoV III von der Biogasumlage befreit. Für das durch Open Grid Europe GmbH betriebene L-Gas Marktgebiet gilt eine davon abweichende Biogas-Umlage. Hintergrund der Biogasumlage ist, dass die Bundesregierung eine jährliche Biogas-Einspeisung von sechs Mrd. m³ bis 2020 bzw. zehn Mrd. m³ bis 2030 (vgl. 41 a GasNZV) anstrebt, die in Ihrer regionalen Verteilung über Deutschland jedoch nicht genau vorhersehbar ist. Zur Vermeidung punktueller Belastungen sieht Anlage 4 der KoV III als Übergangslösung vor, die mit dem Netzzugang Biogas entstehenden Kosten auf alle Ausspeisepunkte zu Letztverbrauchern innerhalb eines Marktgebietes umzulegen. Die Wälzung der Kosten erfolgt dabei in gleicher Weise wie bei der internen Bestellung. Die Biogas-Kosten werden über die Umlage (bzw. Abschlagszahlungen) erlöst. Darüber hinaus verbleiben beim Netzbetreiber keine Biogas-Kosten. Die Bundesnetzagentur hat dieses Vorgehen im Rahmen des Vorganges BK9-08/Bio 100 zur Erhebung der Kostenwälzung Biogas bestätigt. Die Entwicklung des Leitfadens zum Vorgehen der Wälzung von Biogaskosten im Rahmen der Übergangslösung wurde seitens der Bundesnetzagentur begleitet und von ihr als sachgerechtes Vorgehen seitens der Netzbetreiber begrüßt. Die entsprechenden Biogas-Umlage-Beträge finden Sie im ANHANG. 1 Ein Jahresvertrag im Schaltjahr ist um das Tagesentgelt des teurer als ein Jahresvertrag in einem Nicht-Schaltjahr. Preisblatt der Open Grid Europe Seite 2 von 6

3 3. Besondere Vertragslaufzeiten Für unterjährige Verträge findet folgende Entgeltsystematik Anwendung: Basis bildet die Summe der Tagesentgelte für den Buchungszeitraum. Die Tagesentgelte betragen: (a) im Dezember, Januar oder Februar jeweils 0,41160% des Jahresleistungsentgelts (b) im Oktober, November oder März jeweils 0,27495% des Jahresleistungsentgelts (c) im April, Mai, Juni, Juli, August oder September jeweils 0,20580% des Jahresleistungsentgelts Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr gelten die Regeln für unterjährige Verträge für den die ganzjährigen Laufzeiten überschreitenden Zeitraum. Für typische unterjährige Verträge ergeben sich folgende Näherungswerte: Halbjahresverträge (1) Winterhalbjahr (Oktober bis März): ca. 62 % des Jahresleistungsentgelts (2) Sommerhalbjahr (April bis September): ca. 38 % des Jahresleistungsentgelts Verträge für drei aufeinanderfolgende Monate (1) erstes Quartal eines Jahres: ca. 33 % des Jahresleistungsentgelts (2) drei aufeinander folgende Monate im Sommerhalbjahr: ca. 19 % des Jahresleistungsentgelts (3) viertes Quartal: ca. 30 % des Jahresleistungsentgelts Monatsverträge (1) Dezember, Januar oder Februar: Jeweils ca. 12 % des Jahresleistungsentgelts (2) Oktober, November oder März: Jeweils ca. 9 % des Jahresleistungsentgelts (3) April, Mai, Juni, Juli, August oder September: Jeweils ca. 6 % des Jahresleistungsentgelts Preisblatt der Open Grid Europe Seite 3 von 6

4 4. Entgelt für unterbrechbare Kapazität Das Entgelt für unterbrechbare Kapazität beträgt 60% des Entgeltes, das für die Buchung fester Kapazität zur Anwendung kommen würde. Im Falle einer Unterbrechung reduziert sich das vom Kunden für die von der Unterbrechung betroffenen Kapazitäten für diesen Monat zu entrichtende Entgelt um einen Betrag in Höhe des 1,5fachen des zeit- und mengenanteilig auf den Zeitraum der Unterbrechung entfallenden Entgeltes, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 5% des rechnerisch auf diesen Monat entfallenden Entgeltes. 5. Entgelte für Kapazitäten der Kombinationsbuchung Das Entgelt für das einheitliche Kapazitätsprodukt aus fester und unterbrechbarer Kapazität entspricht dem Entgelt für feste Kapazität. Im Falle einer Unterbrechung reduziert sich das vom Kunden für die von der Unterbrechung betroffenen Kapazitäten nach den in Ziffer 4 beschriebenen Grundsätzen mengen- und zeitanteilig bezogen auf den unterbrechbaren Kapazitätsanteil. 6. Entgelte für Kapazitäten mit bivalenten Punkten Für die Kapazitäten an bivalenten Punkten zahlt der Transportkunde 100% des Entgeltes, das für die Buchung fester Kapazität zur Anwendung kommen würde. Durch eine Zuordnungsänderung des bivalenten Punktes zu einem anderen Open Grid Europe Teilnetz ändert sich das Entgelt nicht. 7. Entgelt für beschränkt zuordenbare Kapazitäten Das Entgelt für beschränkt zuordenbare Kapazität beträgt 80% des Entgeltes, das für die Buchung fester frei zuordenbarer Kapazität zur Anwendung kommen würde. 8. Entgelte für Kapazitätsüberschreitungen Für Überschreitungen der vom Kunden gebuchten Kapazitäten fällt ein gesondertes Entgelt nach Maßgabe der NZB an. Das Überschreitungsentgelt wird im Kapazitätsvertrag vereinbart und entspricht dem doppelten Wert des für den jeweiligen Punkt zur Anwendung kommenden Jahresleistungsentgeltes. 9. Abgaben Die genannten Entgelte sind Nettoentgelte. Abgaben wie z.b. die jeweils geltende Umsatzsteuer sind zusätzlich vom Kunden zu zahlen. Preisblatt der Open Grid Europe Seite 4 von 6

5 ANHANG Entgelte der Open Grid Europe GmbH für feste frei zuordenbare Kapazitäten mit einjähriger Laufzeit gültig ab :00 Uhr Bezeichnung EUR/(kWh/h)/a 1. Netzentgelt ENTRY H-Gas Aachen, Verlautenheide 1,59 Achim 2,25 Bierwang (Speicher) 1,75 Bocholtz 1,63 Breitbrunn (Speicher) 1,80 Bunder Tief 2,04 Burghausen 2,30 DahlumRull 1,85 Dornum 2,33 Dülmen, Im Weddern 1,58 Ellund 3,01 Emden EPT 2,19 Emden NPT 2,19 Epe H (Speicher) 1,27 Eschenfelden (Speicher) 1,22 Etzel 2,18 Etzel (Speicher) 1,76 Eynatten / Raeren 1,62 Gronau-Epe H (Speicher) 1,27 Hähnlein (Speicher) 0,93 Haiming 2 7F (Speicher) 1,88 Haiming ABG 2,30 Inzenham West (Speicher) 1,86 Kienbaum 3,55 Krummhörn (Speicher) 1,75 Lampertheim I 1,41 Medelsheim 1,65 Nüttermoor (Speicher) 1,68 Oberkappel 2,28 Ochtrup 1,73 Oude Statenzijl 2,04 Oude Statenzijl 2 2,04 Quarnstedt 2,65 Reckrod I 1,58 Remich 1,86 Steinitz 2,79 Stockstadt (Speicher) 0,93 Visselhövede 2,38 Waidhaus 1,81 Wallbach 2,27 Wardenburg 2,04 Preisblatt der Open Grid Europe Seite 5 von 6

6 ANHANG (Fortsetzung 1) ENTRY L-Gas Ahlten 2,08 Drohne 1,29 Elten 1,93 Emsbüren 1,73 Epe L (Speicher) 1,48 Gronau-Epe L1 (Speicher) 1,48 Gronau-Epe L2 (Speicher) 1,48 Lemförde 1,31 Nordlohne 1,63 Steinbrink 1,50 Tegelen 1,64 Vreden 1,57 EXIT H-Gas Zone 1 Exit Speicher 0,86 Exit sonstige 1,72 Zone 2 Exit Speicher 1,12 Exit sonstige 2,24 Zone 3 Exit Speicher 1,50 Exit sonstige 2,99 L-Gas Exit Speicher 0,78 Exit, Sonstige 1,55 2. Entgelt für Messung* 0,01 3. Entgelt für Messstellenbetrieb* 0,02 4. Abrechnungsentgelt** 0,01 5. Netzscharfes Gesamtentgelt*** x * wird gemäß Messstellenzuordnung fallweise zusätzlich zu den Exit-Entgelten erhoben ** wird zusätzlich zu den Exit-Entgelten erhoben *** Summe aus Entry- und Exit-Entgelt x Entgelt differenziert je nach Entry/Exitkombination Zusätzlich zu erhebende Biogasumlage H-Gas 0,16 Zusätzlich zu erhebende Biogasumlage L-Gas 0,05 Preisblatt der Open Grid Europe Seite 6 von 6

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