Anmeldeformular Persönliche Daten: Vorname: Straße: Telefon: Fax: Name: PLZ, Ort: Mobil: Email: Ausbildungen: Ich habe folgende Ausbildung: Pilates: Group-Fitness: Personal-Trainer: Tanz: sonstiges: Wie hast Du zum ersten Mal von uns gehört? Zahlungsmethode: Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug mit Erhalt der Annahmeerklärung fällig (350,00 EUR zzgl. 19 % ges. MwSt. brutto 416,50 EUR). Mit meiner Unterschrift auf diesem Anmeldeformular melde ich mich verbindlich zur barre concept Ausbildung an: Datum: Ort: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert. Ort, Datum Unterschrift 1
AGB s Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen ) der (nachfolgend barre concept ) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Vertragsparteien, Geltungsbereich (1) Das Angebot von Seminaren, Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen von barre concept richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von 14 BGB (nachfolgend Teilnehmer ). Verbraucher im Sinne von 13 BGB können nicht Vertragspartner werden. Verbraucher sind verpflichtet bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, daß sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist für barre concept die Verbrauchereigenschaft nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Unternehmer behandelt. (2) Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen von barre concept gelten ausschließlich die Regelungen im Anmeldeformular (z.b. gedruckter Prospekt oder Online auf ) sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Anwendung von eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird widersprochen. 2. Vertragsschluß, Schriftform, Gesundheitszustand (1) Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Vertrages über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung dar. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit barre concept alleine maßgeblich an. (2) Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen von barre concept kommt erst zustande, nachdem barre concept die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich bestätigt hat. barre concept ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen und/oder 2
Ergänzungen des Teilnahmevertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel. (3) Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, über ausreichende physische und psychische Gesundheit zur Teilnahme an der Veranstaltung zu verfügen. 3. Stornierung und Umbuchung von Anmeldungen durch Teilnehmer Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es der Teilnehmer stellt einen entsprechend qualifizierten Ersatzteilnehmer. Dem Teilnehmer ist stets der Nachweis gestattet, daß barre concept kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. barre concept ist der Nachweis gestattet, daß ein höherer Schaden entstanden ist. Umbuchungen werden wie Stornierungen gemäß Satz 1 behandelt. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, e-mail oder Telefax bei barre concept eingehen. 4. Preise und Gebühren, Aufrechnung, Zurückbehaltung (1) Bei den angegebene Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. Die Teilnahmegebühr ist ohne Abzug mit Erhalt der Annahmeerklärung fällig. Im Falle der Nichtleistung der Teilnahmegebühr kommt der Teilnehmer ohne Mahnung zwei Wochen nach dem Fälligkeitstag in Verzug. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch spesenfreie Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Bankkonto von barre concept. (2) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von barre concept anerkannt sind. Der Teilnehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von barre concept anerkannt ist. 5. Absage von Veranstaltungen, Haftungsbegrenzung bei Verzögerung und Unmöglichkeit 3
(1) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen barre concept zum Rücktritt vom Vertrag oder die Erfüllung der Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird keine Haftung übernommen. (2) barre concept ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen und wird dies dem Teilnehmer so früh wie möglich mitteilen. barre concept erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn aus dieser Nr. 5 ergibt sich etwas anderes. Eventuelle Stornierungsoder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von barre concept nicht erstattet. barre concept weist darauf hin, daß die Möglichkeit besteht, bei den Transportunternehmen (z.b. DB und Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen. (3) barre concept haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von barre concept oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von barre concept ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn kein der in Satz 5 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird die Haftung von barre concept wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20 % des Wertes der Teilnahmegebühr begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Teilnehmers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. (4) barre concept haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von barre concept oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von barre concept für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Leistung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist) wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind auch nach Ablauf einer barre concept etwa gesetzten Frist zur 4
Leistung ausgeschlossen. Auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 6. Allgemeine Haftungsbegrenzung (1) barre concept haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von barre concept oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet barre concept nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist) oder soweit barre concept den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit, sofern keiner der in Nr. 6 Abs. 1 S. 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. (2) Die Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Teilnehmers, z.b. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder einer der in Nr. 6 Abs. 1 S. 2 aufgeführten Ausnahmefälle vor. 7. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs barre concept behält sich das Recht vor, einzelne Teile einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluß auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. 8. Urheber- und Wettbewerbsrecht und Nutzung von Veranstaltungsunterlagen Die barre concept-trainingsmethode, Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Insbesondere dürfen die Veranstaltungsunterlagen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung von barre concept vervielfältigt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die separate Lizenzvereinbarung verwiesen. 9. Film- und Fotorechte 5
Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, daß barre concept berechtigt ist, Bildund/oder Tonaufnahmen seiner Person zu erstellen, zu vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen. 10. Erfüllungsort, Vertragssprache, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit (1) Erfüllungsort ist München. (2) Vertragssprache ist deutsch. Es gilt die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Es wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten die Zuständigkeit des Landgerichts München I vereinbart. Bei Auslandsgeschäften hat barre concept das Recht, eine etwaige Klage auch vor dem für den Geschäftssitz des Teilnehmers zuständigen Gericht zu erheben. (4) Es kommt in allen Fällen deutsches Recht zur Anwendung, mit Ausnahme der Länder, in denen es aufgrund ausländischer Gesetze nicht zur Anwendung des deutschen Rechts kommen kann. In diesen Fällen ist das gültige Recht des betreffenden Landes zur Anwendung zu bringen. Das UN-Kaufrecht und die einheitlichen Kaufgesetze (EKG/EKAG) finden keine Anwendung. (5) Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist nur dieser Teil unwirksam. Es gelten dann insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 6