Studienordnung für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention an der Universität Leipzig



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Transkript:

37/30 Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention an der Universität Leipzig Vom 15. Mai 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568), hat die Universität Leipzig am 18. April 2013 folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele 6 Vermittlungsformen 7 Tutorien 8 Aufbau und Inhalte des Studiums 9 Auslandsaufenthalt 10 Module des Masterstudiums 11 Abschluss des Masterstudiums 12 Studienberatung 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung Anlage Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle / Modulbeschreibungen 1 1 Modulbeschreibungen werden ausschließlich in der elektronischen Fassung der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Universität Leipzig veröffentlicht.

37/31 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention Ziele, Inhalte und Aufbau des Masterstudienganges Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachgewiesen. (2) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind: ein Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Sportwissenschaft, einem humanwissenschaftlichen oder einem anderen Studiengang; der/die Bewerber/in hat nicht bereits in einem verwandten Masterstudiengang eine Prüfung, deren Bestehen notwendige Voraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums ist, endgültig nicht bestanden. Als verwandt ist der Studiengang anzusehen, der im Hinblick auf die Lehrinhalte zumindest 60 % mit dem Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention identisch ist. (3) Alle Bewerber/innen haben eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung nachzuweisen, die gemäß der Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention der Universität Leipzig zu erbringen ist. 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden.

37/32 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Masterarbeit vier Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) für das Masterstudium Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention beträgt 120 Leistungspunkte. (2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag des/der Studierenden über den Anteil des Teilzeitstudiums. 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele (1) Der Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention ist ein konsekutiver Masterstudiengang. (2) Es handelt sich um einen anwendungsorientierten Studiengang. (3) Der Studiengang soll hochrangige Kompetenzen für bewegungs- und verhaltensmedizinische Diagnose- und Therapiestrategien sowie deren wissenschaftliche Evaluationen auf Basis bestehender sozialmedizinischer Kostenträgerstrukturen vermitteln. Einsatzfelder sind therapeutisch anspruchsvolle Tätigkeiten in den Handlungsfeldern rehabilitativund präventivmedizinisch wirksamer Sport- und Bewegungsmaßnahmen. (4) Die Studierenden sollen befähigt werden, in klinischen Einrichtungen sowie selbständiger Praxis in einer dem ärztlichen Bereich komplementären Berufsstruktur das Gebiet von Rehabilitation und Prävention berufspraktisch zu beherrschen und weiterzuentwickeln. (5) Der Studiengang beinhaltet u. a. Lehrveranstaltungen, in denen beispielsweise Belastungsverfahren bis zur Maximalleistung oder symptomlimitierten Maximalleistung durchgeführt werden. Das Risiko kardiologischer Zwischenfälle sowie orthopädischer, internistischer und leistungsphysiologischer (Folge-)Erkrankungen ist erhöht.

37/33 Sollten bei Studierenden Zweifel bestehen, dass sie uneingeschränkt sporttauglich sind, so wird eine sportärztliche Untersuchung bei einem universitären sportmedizinischen Institut, einem durch die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention lizenzierten sportmedizinischen Einrichtung oder dem ärztlichen Dienst eines Olympiastützpunktes ausdrücklich empfohlen. (6) Der Studiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention wird mit dem Master of Science als weiterem berufsqualifizierenden Abchluss beendet. (1) Vermittlungsformen sind Vorlesung (V) Seminar (S) Übung (Ü) Praktikum (P). 6 Vermittlungsformen (2) Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird. 7 Tutorien Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt. 8 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums ( 4 Abs. 2) verringert sich

37/34 der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. (2) Das Masterstudium hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten, davon entfallen 20 Leistungspunkte auf die Masterarbeit, 100 auf die Module. Von den Modulen umfassen die Pflichtmodule 45 Leistungspunkte, die Wahlpflichtmodule 55 Leistungspunkte. Bei den Wahlpflichtmodulen kann entweder der Komplex Klinische Rehabilitation und Prävention oder der Komplex Bewegungstherapie/Gesundheitstraining studiert werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung. (3) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module beinhalten abgrenzbare Stoffgebiete, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen. Sie umfassen fachlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und schließen mit Modulprüfungen ab. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel fünf oder zehn Leistungspunkte. Es gibt im Studiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention zwei Grundformen von Modulen: 1. Pflichtmodule: Diese haben alle Studierenden zu belegen. 2. Wahlpflichtmodule: Die Studierenden wählen einen der Wahlpflichtkomplexe aus und können dann die zugehörigen Module studieren. (4) Das Masterstudium enthält Praktika mit selbständig zu erstellenden Praktikumsberichten. Es umfasst eine betreute Praktikumszeit von vier Wochen, soweit das Wahlpflichtpraktikumsmodul 08-006-0013, Praktikumszeit von vier Wochen, soweit das Wahlpflichtpraktikumsmodul 08-006-0014, betreute Praktikumszeit von vier Wochen, soweit das Wahlpflichtpraktikumsmodul 08-006-0015, Praktikumszeit von vier Wochen soweit das Wahlpflichtpraktikumsmodul 08-006-0016 belegt wird. (5) Die Masterarbeit wird studienbegleitend in der Regel im zweiten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 20 Leistungspunkten verbunden.

37/35 9 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren. Sofern die Studierenden planen, im Ausland zu studieren und zu erbringende Studienleistungen auf diesen Studiengang anrechnen zu lassen, haben sie vor Antritt sicherzustellen, dass die zu studierenden Module durch den zuständigen Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Institut anerkannt werden. Bei Auslandsaufenthalten in den USA erfolgt im Wahlpflichtkomplex Klinische Rehabilitation und Prävention organisatorische Unterstützung durch die Professur für Sportmedizin. Soweit möglich, werden die Kontakte der im Studium beteiligten Institutsleiter zu ausländischen Einrichtungen für organisatorische Vorbereitungen und Beratungen herangezogen. 10 Module des Masterstudiums Der Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention umfasst die in der Anlage dargestellten Module. 11 Abschluss des Masterstudiums Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Masterarbeit. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibmodalitäten und auf allgemeine studentische Angelegenheiten. (2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung.

37/36 (3) Studierende sollen im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben. 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung des Masterstudiengangs Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention vom 25. Juli 2008 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Leipzig Nr. 44, S. 33 bis 46) außer Kraft. (2) Diese Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Sportwissenschaftlichen Fakultät am 26. März 2013 beschlossen. Sie wurde am 18. April 2013 durch das Rektorat genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. (3) Studienleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Neufassung nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung erbracht wurden, werden anerkannt. Leipzig, den 15. Mai 2013 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin

37/37 Anlage zur Studienordnung des Studienganges Master of Science Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Wahlpflichtplatzhalter (Schwerpunkt "Klinische Rehabilitation und Prävention" [08-006- 0008, -0009, -0011 bis -0016] oder "Bewegungstherapie/ Gesundheitstraining" [08-006- 0017, -0018, -0022 und -0024 bis -0026]) 1./2./ 3./4. P 1 1650 55 Teilnahmevoraussetzungen: jedes Semester 08-005-0003 1. P 1 150 5 Biomechanische Diagnostik selbstständig durchführen Vorlesung "Biomechanische Diagnostik I" (1SWS) Seminar "Biomechanische Diagnostik II" (1SWS) Übung "Biomechanische Diagnostik III" (1SWS) 08-006-0001 1. P 1 150 5 Sportmedizinische Diagnostik in Prävention und Rehabilitation I (Grundlagen) Seminar "Sportmedizinische Diagnostik Ia" (1SWS) Übung "Sportmedizinische Diagnostik Ib" (1SWS) 08-006-0002 1. P 1 150 5 Sportpsychologische Diagnostik Seminar "Sportpsychologische Diagnostik verstehen und interpretieren lernen I" (1SWS) Seminar "Sportpsychologische Diagnostik verstehen und interpretieren lernen II" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Keine 08-006-0006 1. P 1 150 5 Organisation, Management und Präsentation eines Gesundheitsbetriebes Seminar "Organisation, Management und Präsentation I" (2SWS) Übung "Organisation, Management und Präsentation II" (1SWS)

37/38 08-006-0023 1. 2. P 2 150 5 Forschungsmethodik (Interventions- und Evaluationsforschung theoretisch begründen) Vorlesung "Forschungsmethodik/Trainingswissenschaft" (1SWS) Vorlesung "Statistik" (2SWS) 08-006-0005 2. P 1 300 10 Klinische Grundlagen in Prävention und Rehabilitation I (nicht-operative Fächer) Vorlesung "Ia Sportmedizin: Innere Medizin" (2SWS) Vorlesung "Ib Sportmedizin: Sportorthopädie, Sporttraumatologie, Regenerative Therapie" (2SWS) jedes Sommersemester 08-006-0007 2. P 1 300 10 Psychologisch fundierte Intervention, Gruppenführung und Verhaltensänderung im Präventions- und Rehabilitationssport Seminar "Psychologische Intervention I" (2SWS) Übung "Psychologische Intervention II" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls 08-006-0002 jedes Sommersemester Masterarbeit 600 20 Summe: 3600 120

37/39 Wahlpflichtmodule Master of Science Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) 08-006-0008 1. WP 1 150 5 Ernährungsmedizin Vorlesung "Ernährungsmedizin I" (1SWS) Seminar "Ernährungsmedizin II" (1SWS) 08-006-0024 1. WP 1 150 5 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation definieren, wissenschaftlich fundieren, gestalten und implementieren (Teil 1) Vorlesung "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung 1a" (2SWS) Übung "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung 1b" (1SWS) 08-006-0009 2. WP 1 300 10 Klinische Grundlagen in Prävention und Rehabilitation II (operative Fächer) Seminar "IIa Sportmedizin: Innere Medizin" (2SWS) Seminar "IIb Sportmedizin: Sportorthopädie, Sporttraumatologie, Regenerative Therapie" (3SWS) jedes Sommersemester 08-006-0017 2. WP 1 300 10 Interventionen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation planen, durchführen und auswerten Vorlesung "Interventionen planen, durchführen und auswerten I" (2SWS) Seminar "Interventionen planen, durchführen und auswerten II" (2SWS) Übung "Interventionen planen, durchführen und auswerten III" (1SWS) jedes Sommersemester 08-006-0011 3. WP 1 300 10 Medizinische Prävention und Rehabilitation I (internistisch) Seminar "Medizinische Prävention und Rehabilitation Ia" (2SWS) Übung "Medizinische Prävention und Rehabilitation Ib" (3SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abchluss des Moduls 08-006-0005

37/40 08-006-0012 3. WP 1 300 10 Medizinische Prävention und Rehabilitation II (operative Fächer) Seminar "Medizinische Prävention und Rehabilitation IIa" (2SWS) Übung "Medizinische Prävention und Rehabilitation IIb" (3SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls 08-006-0009 08-006-0013 3. WP 1 150 5 Praktikum I a: Akuterkrankungen als Grundlage für Prävention und Rehabilitation (Nichtoperative Fächer) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 08-006-0005 08-006-0014 3. WP 1 150 5 Praktikum I b: Akuterkrankungen als Grundlage für Prävention und Rehabilitation (operative Fächer) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 08-006-0009 08-006-0018 3. WP 1 300 10 Komplexe Interventionen der Prävention und Rehabilitation planen, durchführen und auswerten Vorlesung "Komplexe Intervention I" (1SWS) Seminar "Komplexe Intervention II" (1SWS) Übung "Komplexe Intervention III" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss der Module 08-006-0017 und 08-006-0024. 08-006-0022 3. WP 1 300 10 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation kommunizieren - moderieren, diskutieren, strukturieren Seminar "Kommunikative Verfahren I" (2SWS) Übung "Kommunikative Verfahren II" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss der Module 08-006-0017 und 08-006-0024 08-006-0025 3. WP 1 300 10 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation definieren, wissenschaftlich fundieren, gestalten und implementieren (Teil 2) Vorlesung "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung 2" (1SWS) Seminar "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung 2/I" (2SWS) Seminar "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung 2/II" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss der Module 08-006-0017 und -0024 08-006-0015 4. WP 1 150 5 Praktikum II a: sekundärpräventive und rehabilitative klinische Verfahren (nichtoperativ) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 08-006-0011 jedes Sommersemester 08-006-0016 4. WP 1 150 5 Praktikum II b: rehabilitative klinische Verfahren (operativ) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 08-006-0012 jährlich

37/41 08-006-0026 4. WP 1 300 10 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation definieren, wissenschaftlich fundieren, gestalten und implementieren (Teil 3) Seminar "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung I" (2SWS) Seminar "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung II" (2SWS) Übung "Maßnahmen zur Gesundheitsförderung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss der Module 08-006-0024; 08-006-0025 jedes Sommersemester