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Transkript:

Hausanschlussmappe Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für Strom Gas Wasser und Abwasser Stand August 2017

Inhalt 1. Einführung 2. Wichtige Hinweise für den Hausanschluss 2.1. Organisatorische Hinweise 2.2. Ansprechpartner und weitere Informationen 3. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag 3.1. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Strom 3.2. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Gas 3.3. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Wasser 4. Hausanschluss Abwasser 4.1. Anschlusskanal 4.2. Abwasser- und Erschließungsbeitrag 4.3. Hausanschlusskosten Abwasser 5. Netzanschlussvertrag Strom und Gas Anlagen: 1. Leitfaden - Info Hausanschluss Strom, Gas und Wasser 2. Netzanmeldung Strom 3. Netzanschlussvertrag Strom 4. Netzanmeldung Gas 5. Netzanschlussvertrag Gas 6. Netzanmeldung Wasser 7. Info zum Thema Hausanschluss für Bauherren und Architekten 8. Merkblatt für Bauherren, Architekten, Tiefbau- und Hochbauunternehmen 9. Hinweise zum Thema Abwasseranschluss 10. Info zum Thema Schutz gegen Rückstau 11. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Strom 12. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Gas Stand August 2017

1. Einführung VES die neue Tochter der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen und der Gemeinde Sersheim. Kurz vor Ende des Jahres 2006 hat die Ver- und Entsorgungsgesellschaft Sersheim mbh das Licht der Welt erblickt. Ihre Eltern sind die Gemeinde Sersheim und die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB). Die Idee für die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft wurde bereits bei der Vergabe der Konzession für die Gasversorgung durch die Gemeinde Sersheim an die SWBB im März 2006 geboren. Die SWBB hatte der Gemeinde damals zugesagt, die Gasversorgung in eine gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Da die SWBB die Gemeinde bereits seit 2004 in der Wasserversorgung beraten und schon seit 1994 auch das Abwasser aus Sersheim in der Kläranlage Nesselwörth in Bietigheim-Bissingen gereinigt wird, war man sich über eine weitergehende Zusammenarbeit schnell einig: Sersheim sollte eine eigene kommunale Gesellschaft für die Ver- und Entsorgung bekommen. Gesagt, getan: Die SWBB brachte die Gasversorgung ein, die sie im Sommer 2006 von der EnBW gekauft hat, und die Gemeinde steuerte ihre Wasserversorgung bei. Nach dem Vorbild der Mutter SWBB, die bereits Anfang 2004 von der Stadt Bietigheim-Bissingen das Kanalnetz und die Kläranlage übernommen hat, wird auch die VES einen Teil der Entwässerungsreinrichtungen der Gemeinde Sersheim weiterführen, und zwar den Anteil an der Kläranlage Nesselwörth und die Beteiligung an den Kanälen, die das Abwasser dahin transportieren. Alle übrigen Einrichtungen der Entwässerung bleiben dagegen weiter im Besitz der Gemeinde. Erneuerung, Betrieb und Neubau übernimmt jedoch ebenfalls die VES. Angenehmer Nebeneffekt: Durch die Teilausgliederung der Entwässerung aus dem Gemeindehaushalt sinkt der Schuldenstand von Sersheim auf 125 Euro pro Einwohner (Stand 1.01.2007). Darüber freut sich der VES-Aufsichtsratsvorsitzende und Sersheimer Bürgermeister Jürgen Scholz ganz besonders, denn das Ziel Nullverschuldung ist nun für die Gemeinde in greifbare Nähe gerückt. Auch die Sersheimer Bürger dürfen sich freuen, denn der Wasserpreis bleibt stabil und die Abwassergebühr wird sich trotz der anstehenden Investitionen in das Kanalnetz längerfristig etwa auf dem bisherigen Niveau halten lassen. Dafür sorgt die technische und kaufmännische Fachkompetenz des Partners SWBB. Die Hauptaufgabe der VES besteht darin, eine optimale Versorgung für Sersheim zu gewährleisten. Deswegen bietet die VES seit 1. Oktober 2010 günstige Preismodelle für Strom und Gas an. Bürgermeister Jürgen Scholz und Stadtwerke-Geschäftsführer Rainer Kübler sind sich einig: Die VES ist ein gelungenes Modell kommunaler Kooperation mit Vorteilen für alle Seiten. Und die Anfragen aus Kommunen in der Umgebung zeigen, dass das Modell auch für andere attraktiv erscheint. Stand August 2017

2. Wichtige Hinweise für den Hausanschluss Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, wir möchten Sie zu Ihrer Entscheidung, ein Haus zu bauen, beglückwünschen und Ihnen einen guten Verlauf Ihres Bauvorhabens wünschen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Ihnen gleich einige wertvolle Tipps und Hinweise mit auf den Weg geben. 2.1. Organisatorische Hinweise Klären Sie bitte im Vorfeld (während der Baugenehmigungsphase) mit uns ab, an welcher Stelle Ihres Gebäudes die Hausanschlussleitungen eingeführt werden sollen. Sie können damit Geld sparen. Damit wir Ihren Hausanschluss so bald als möglich ausführen können, bitten wir um Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Netzanmeldung (je nach gewünschter Sparte) sowie des Netzanschlussvertrages (nur bei Strom und Gas). Zum Thema Hausanschluss finden Sie Hinweise in der Anlage 8. Bitte geben Sie diese Unterlagen an Ihren Architekten und/oder Hochbauunternehmer weiter. Strom-, Gas- und Wasserhausinstallationen dürfen nur von Fachfirmen installiert und in Betrieb genommen werden. Installationen Marke Eigenbau sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Wenden Sie sich daher bitte an eine zugelassene Installationsfirma. Der Abwasseranschluss darf nur von Fachfirmen hergestellt werden, welche die Anforderungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen- und Leitungen erfüllen. Stand August 2017

2.2. Ansprechpartner und weitere Informationen Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Rötestraße 8 74321 Bietigheim-Bissingen Kundenservice Technik Frau Tanja Krause Frau Zeynep Cicek Hier bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen: Hausanschluss Strom/Gas/Wasser Netzanmeldung Netzanschlussvertrag Baustrom und Bauwasser Wasserhärte / Trinkwasseranalyse Telefon 0 71 42 / 78 87 333 Fax 0 71 42 / 78 87 309 info.technik@sw-bb.de www.sw-bb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr 17:00 Uhr 08:00 Uhr 14:00 Uhr Messwesen Strom / Gas / Wasser / Fernwärme Hier bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen: Zählermontage Telefon 0 71 42 / 78 87 300 Fax 0 71 42 / 78 87 309 messwesen.info@sw-bb.de www.sw-bb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag - Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Strom- und Gasnetzbetreiber Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) hat das Strom- und Gasnetz von der VES gepachtet und ist der zuständige Netzbetreiber im Bereich Strom und Gas. Alle Formulare zum Thema Hausanschluss erhalten Sie auch im VES-Kundenbüro, Schloßstr. 21, 74372 Sersheim. Stand August 2017

3. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Die Hausanschlusskosten setzen sich aus den Kosten für die Anschlüsse (Strom, Gas bzw. Wasser) und den Kosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zusammen. Darüber hinaus fällt für Sie noch ein Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) an. Dieser beinhaltet Ihren Anteil an den Kosten für das von der VES zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz (Verteilungsanlagen usw.). Damit Sie Kostensicherheit haben, bieten wir Ihnen die Herstellung der Hausanschlüsse und der Tiefbauarbeiten jeweils komplett zum Pauschalpreis an. Der Pauschalpreis ist für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze kalkuliert. Für jeden weiteren Meter fallen zusätzliche, pauschale Kosten pro Meter an. Die Länge des Hausanschlusses berechnet sich von der Versorgungsleitung bis zu der Absperrarmatur nach der Mauerdurchführung. Der Netzkostenbeitrag für Strom und Gas wird pauschal pro kw je nach benötigter Leistung erhoben. Nach der Netzanschlussverordnung vom 08.11.2006 haben sich die Netzkostenbeiträge für Strom wesentlich reduziert. Für einen Strom- Netzanschluss bis 30 kw fallen für Sie sogar überhaupt keine Kosten an. Der Netzkostenbeitrag Wasser berechnet sich auf Grund der Grundstücksfläche und des Nutzfaktors des entsprechenden Grundstücks. Alle Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die nachfolgenden Pauschalpreise gelten für Standardanschlüsse. Treten bei der Verlegung des Hausanschlusses besondere Schwierigkeiten auf, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Da die VES das Strom- und Gasnetz an die SWBB verpachtet hat, gelten für den Strom- und Gashausanschluss und den Tiefbau, die unter Punkt 3.1. und 3.2. genannten Preise der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Somit erhalten Sie auch die Rechnung für den Strom- bzw- Gashausanschluss von den SWBB. Die Pauschalen der VES für den Wasser-Hausanschluss und den Tiefbau entnehmen Sie bitte Punkt 3.3. Die Rechnung für den Wasserhausanschluss erhalten Sie von der VES. Stand August 2017

3.1. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Strom 3.1.1. Pauschale für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze betragen 1-3 Familien- Haus 4-10 Familien- Haus 11-20 Familien- Haus 710,- 783,- 835,- 23,- 43,- 74,- 3.1.2. Tiefbau pauschal für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Die Kosten für jeden weiteren Tiefbaumeter ab Grundstücksgrenze betragen 354,- 431,- 508,- 79,- 79,- 79,- 3.1.3. Netzkostenbeitrag Niederspannungsanschluss 3.1.3. bis 30 kw Niederspannungsnetz 0 / kw ab 31 kw Niederspannungsnetz 72,03 / kw Für die ersten 30 kw fallen, gemäß der Niederspannungsverordnung (NAV), keine Netzkostenbeiträge an. 3.1.4. Netzkostenbeitrag Mittelspannungsanschluss 3.1.4. Mittelspannungsnetz 57,85 / kw Stand August 2017

3.2. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Gas 2.2.1. Pauschale für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze betragen 1-3 Familien- Haus 4-10 Familien- Haus 11-20 Familien- Haus 456,- 492,- 529,- 33,- 54,- 75,- 2.2.2. Tiefbau pauschal für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Die Kosten für jeden weiteren Tiefbaumeter ab Grundstücksgrenze betragen 514,- 619,- 724,- 93,- 93,- 93,- 3.2.3. Netzkostenbeitrag Gas 3.2.3. Leistung < 300 kw 27,50 / kw Leistung > 300 kw Individuelle Berechnung auf Anfrage Stand August 2017

3.3. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Wasser 2.3.1. Pauschale für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze betragen 1-3 Familien- Haus 4-10 Familien- Haus 11-20 Familien- Haus 393,- 420,- 447,- 33,- 54,- 75,- 2.3.2. Tiefbau pauschal für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Die Kosten für jeden weiteren Tiefbaumeter ab Grundstücksgrenze betragen 614,- 734,- 854,- 93,- 93,- 93,- Netzkostenbeitrag für die Wasserversorgung Seit 1. Januar 2007 ist die VES GmbH für die Versorgung mit Trinkwasser im Gemeindegebiet Sersheim zuständig. Auch die Instandhaltung der Trinkwasserleitungen und die Erschließung von neuen Baugebieten gehören zu den Aufgaben der VES GmbH. Beim Anschluss des Gebäudes an die Wasserversorgung fällt für die Eigentümer ein einmaliger Beitrag, der Netzkostenbeitrag, an. Dieser beinhaltet Ihren Anteil an den Kosten für das von der VES zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz (Verteilnetz usw.). Der Netzkostenbeitrag im Gemeindegebiet Sersheim für die Wasserversorgung berechnet sich wie folgt: Netzkostenbeitrag Wasser für Altbaubereiche Grundstücksfläche x Nutzfaktor x 2,04 (netto) Netzkostenbeitrag Wasser für das Baugebiet Damm-/Brunnenstraße Grundstücksfläche x Nutzfaktor x 2,91 (netto) Bebauung Nutzungsfaktor Eingeschossige Bebaubarkeit 1 zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 vier- bis fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2 Stellplatzgrundstück/Nutzung ohne Bebauung 0,5 Stand August 2017

Alle genannten Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet werden muss. Unter Altbaubereiche fallen alle Grundstücke die nicht dem Baugebiet Damm-/Brunnenstraße zugewiesen werden können. Der Netzkostenbeitrag wird zusammen mit dem Wasserhausanschluss in Rechnung gestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Technik unter 0 71 42 / 78 87 3 33. Stand August 2017

4. Hausanschluss Abwasser 4.1. Anschlusskanal Als Anschlusskanal bezeichnet man die Rohrleitung zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und dem ersten Kontrollschacht auf dem Grundstück. Die Grundstücksanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde Sersheim hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Diese Aufgaben werden laut Abwasser-Entsorgungsvertrag von der VES übernommen. Der Grundstückseigentümer darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen ( 13 AbwS). In den Baugrundstücken ist der Anschluss an die öffentliche Kanalisation in der Regel vorverlegt. Ist dies nicht der Fall, (etwa bei der Teilung eines Grundstücks), so ist die Herstellung der Anschlüsse bei der VES GmbH zu beantragen. In diesem Fall gelten die unter 4.3 genannten Anschlusskosten. Bei vorverlegten Hausanschlüssen ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Grundstücksentwässerung an diese anzuschließen. Die Herstellung der gesamten Grundstücksentwässerung hat nach den Bestimmungen der DIN 1986 sowie der Abwassersatzung der Gemeinde Sersheim in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Die Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen, diese Leistungen werden von der VES GmbH nicht angeboten. 4.2. Abwasser- und Erschließungsbeitrag Der Abwasser- und Erschließungsbeitrag ist in der Regel im Grundstückspreis enthalten. In besonderen Fällen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Rathaus Sersheim - Tel. (07042) 3 72 42. 4.3. Hausanschlusskosten Abwasser 4.3.1. Anschlusskosten bis 5 m 150 Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter betragen DN 150 = = 4.490,00 690,00 4.3.2. Anschlusskosten bis 5 m 200 4.590,00 Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter betragen 200 700,00 Bitte beachten Sie: Der Hausanschluss Abwasser wird ca. 1,5 m in das Grundstück verlegt. Stand August 2017

5. Netzanschlussvertrag Strom und Gas Der Netzanschlussvertrag Strom bzw. Gas regelt den Anschluss Ihrer Strom- oder Gasanlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und dessen weiteren Betrieb. Grundlage für den Vertrag sind die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung vom 08.11.2006. Inhalte des Vertrages sind im Wesentlichen technische Daten Ihres Netzanschlusses, sowie Regelungen zu Eigentumswechsel und Haftung. Ausfüllhinweise zum Netzanschlussvertrag: Alle weißen Felder sind von Ihnen selbst auszufüllen, insbesondere das Feld Nr. 5 Vorzuhaltende (elektrische) Anschlussleistung am Übergabepunkt. Diese Angabe erhalten Sie von Ihrem Architekten oder Ihrem Bauleiter. Sofern Sie einen Strom- und einen Gasanschluss beauftragen, sind beide Netzanschlussverträge abzuschließen. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Vertrages haben, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich (Ansprechpartner siehe unter 2.2.). Bitte vergessen Sie nicht, den Vertrag zu unterschreiben. Den ausgefüllten und unterschriebenen Netzanschlussvertrag Strom und/oder Gas senden Sie uns bitte gemeinsam mit Ihren Anmeldungen für den Hausanschluss zu. Stand August 2017

Stand August 2017 Info Hausanschluss Strom, Gas und Wasser Leitfaden 1) Wenn Sie einen Strom-, Gas- und/oder Wasser-Hausanschluss benötigen, wenden Sie sich bitte an eine verantwortliche Fachkraft z. B. eine Fachfirma, einen Fachplaner oder einen Architekten. Dieser plant Ihre individuellen Anlagen und beantragt in Ihrem Auftrag einen entsprechend dimensionierten Hausanschluss bei der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SW-BB). Die SWBB GmbH ist der Netzbetreiber des Strom- und Gasnetzes der Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbh Sersheim. Planauskünfte der vorhandenen Leitungen (Strom, Gas und Wasser) können über die Leitungsauskunft der SWBB per E-Mail leitungsauskunft@sw-bb.de angefordert werden. 2) Zur Planung Ihres Hausanschlusses benötigen wir folgende Formulare und Unterlagen von der verantwortlichen Fachkraft und vom Grundstückseigentümer: a. Ort der Baustelle b. schriftlicher und zeichnerischer Lageplan mit Flurstücksnummer M 1:500 c. Baugesuchspläne (vom Baurechtsamt genehmigt und vom Bauherren freigegeben) d.h. Grundrissplan, Schnittpläne, UG- und EG Plan M 1:100 d. Lage des vorgesehenen Anschlussraums (dieser muss sich auf dem kürzesten Weg zwischen Hausanschlussraum und Versorgungsleitungen befinden) e. Wohnflächen- und. Nutzflächenberechnung f. Netzanschlussverträge Strom und Gas (die Formulare können Sie unter www.ves-sersheim.de herunterladen) Für Wasser wird kein Netzanschlussvertrag benötigt. Das ist in der AVB Wasser geregelt. g. Anmeldungen zum Netzanschluss Strom, Gas und Wasser (die Formulare können Sie unter www.ves-sersheim.de herunterladen) mit verbindlichem Anschlusswert bzw. Leistungsbedarf (Angabe in kw). Jede nachträgliche Änderung erfordert eine Neuanmeldung und einen neuen Netzanschlussvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage erst nach Vorlage aller benötigten Formulare und Unterlagen, erfolgen kann! h. bei Mittelspannungsanschluss zusätzlich: - Übersichtsplan der Mittelspannungsschaltanlage, - Lage der Trafostation - Gebäudepläne der Trafostation Hausanschlussleitungen dürfen zu keinem Zeitpunkt überbaut werden, dies ist besonders bei Erweiterungen am Haus bzw. Objekt zu berücksichtigen. 3) Die SW-BB prüft, ob die Versorgung aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz möglich ist oder eine Trafostation/Gasregleranlage bzw. eine Netzverstärkung notwendig wird. Grundsätzlich bekommen Sie nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen ein Angebot für die Herstellung der Netzanschlüsse. Wenn die benötigte Leistung bei Gas kleiner 50kW und bei Strom kleiner 100kW beträgt, sowie bei Wasser das Gebäude kleiner als ein 20-Familienhaus ist, bekommen Sie je Medium ein Pauschalangebot. Dies beinhaltet alle Kosten des Tiefbaus, der Verlegung der Medien und des Seite 1 von 2

Stand August 2017 Baukostenzuschusses. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die geplanten Maßnahmen auch so umgesetzt werden! Wenn die benötigte Leistung bei Gas größer 50kW und bei Strom größer 100kW beträgt, sowie bei Wasser das Gebäude größer als ein 20-Familienhaus ist, erstellt die SW-BB jeweils eine individuelle Kostenschätzung der Leistungen. Die Abrechnung erfolgt hier nach tatsächlichem Aufwand! Bitte geben Sie für Rückfragen die Kontaktdaten der verantwortlichen Fachkraft an. Neben den Kosten für den Hausanschluss wird unter Umständen ein Baukostenzuschuss (BKZ) fällig. Darunter versteht man den Netzkostenbeitrag für das vom jeweiligen Netzbetreiber zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz und dessen Erhaltung. Der BKZ ist abhängig von der Lage des Flurstückes sowie der Bedarfsart (Leistung [kw] für Gas, Wohn- bzw. Grundstücksfläche für Wasser). Das vorgelagerte Netz beinhaltet Versorgungsleitungen und - anlagen. Die Berechnung des Wasser-BKZ s erfolgt entsprechend der derzeit gültigen AVB Wasser V. 4) Nach der Fertigstellung des Hausanschlusses durch die SWBB GmbH beginnt die verantwortliche Fachkraft mit der internen Hausinstallation. 5) Die verantwortliche Fachkraft meldet die Fertigstellung der internen Hausinstallation bei der SWBB GmbH und gibt gleichzeitig den Bedarf der benötigten Zähler an. Der Einbau der Zähler erfolgt durch den Messstellenbetreiber nach den jeweils gültigen TAB und den sonstigen besonderen Vorschriften der SWBB GmbH. 6) Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit für den Einbau des/der Zähler(s) max. 4 Wochen beträgt. Damit beim Termin der/die Zähler eingebaut werden kann/können, muss die verantwortliche Fachkraft anwesend sein (siehe Punkt 7)! Terminvereinbarung erfolgt durch SW-BB in Absprache mit der verantwortlichen Fachkraft. 7) Wenn die Hausinstallation komplett fertiggestellt ist, überprüft die verantwortliche Fachkraft abschließend die Anlagen und nimmt diese in Betrieb. Bei Mitteldruckanschlüssen erfolgt die Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber. Aus Sicherheitsgründen darf die Inbetriebnahme nur durch die verantwortliche Fachkraft erfolgen. Unsere Hausanschlussmappe und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.ves-sersheim.de Gerne können Sie die Hausanschlussmappe in Papierform auch bei unserem VES Kundenbüro (Schloßstr. 21, 74372 Sersheim) abholen. Die Unterlagen können in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir für jede erfolglose/zusätzliche Anfahrt eine Aufwandsentschädigung von pauschal 100,00 (netto) in Rechnung stellen! Baustrom und Standrohre: Die Antragsformulare für Baustrom und Standrohre können Sie über unseren Kundenservice Technik unter Telefon 0 71 42 / 78 87 3 33 oder info.technik@sw-bb.de anfordern. Diese müssen ebenfalls rechtzeitig bei uns eingereicht werden, damit wir sie prüfen und freigeben können. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag! Ihre Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbh Sersheim Seite 2 von 2

1 Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) Mittelspannung Niederspannung Inbetriebsetzung Teil-Inbetriebsetzung 2 Anschlussnehmer: Name, Vorname Eingangsvermerk (NB) Zustimmung des Grundstückseigentümers (wenn nicht identisch mit Anschlussnehmer) Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Angaben zum Netzanschluss: Datum, Unterschrift Grundstückeigentümer Anlagenbetreiber (bei Erzeugungsanlagen): Straße, Hausnummer Name, Vorname PLZ, Ort Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) 3 Bauträger: Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen: Es gilt die aktuell gültige Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die jeweils gültige TAB, sowie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB's) der SWBB. 4 Angemeldet wird nach TAB: Neuanschluss Prognose Wert des Stromverbrauch in KWh pro Jahr pro Einheit Gleichzeitig benötigte Leistung Pmax in kva (MS) oder kw (NS) bisher neu im Endausbau Mitverlegung weiterer Sparten Gas Wasser Fernwärme Anschluss-/Anlagenveränderung Austausch von Messeinrichtungen Leistungserhöhung oder Leistungsreduzierung Anlagentrennung / Anlagenstilllegung Anlagenzusammenlegung Wiederinbetriebsetzung Zeitlich befristeter Anschluss (z.b. Baustrom,...) Erzeugungsanlagen (nach VDE-AR-N 4105 oder BDEW) Notstromanlagen Zustimmungspflichtige Geräte (bitte Anhang beachten!) 5 Messeinrichtung (EHZ) Anzahl Messeinrichtung(3 Punkt Befestigung) Anzahl Art Einbau Ausbau Art Einbau Ausbau Drehstromzähler (DS) Wechselstromzähler (WS) - Mehrtarifzähler (MZ) Drehstromzähler (DS) - Zweirichtungszähler (ZWR) Steuergerät (SG) Messkonzept Angabe Nr1 Nr2 Nr3 Nr4 Nr5 Lastgangzähler (LGZ) incl. Wandler 6 Verantwortliche Fachkraft: Anzahl KWh Name / Firmenname Eingetragen beim Netzbetreiber Straße, Hausnummer Ausweisnummer Firmenstempel PLZ, Ort Terminwunsch Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift (Fachkraft) Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Erklärung: Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung im Namen des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt. 7 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und bitte um Zusendung eines Angebotes: Datum, Unterschrift Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber Name in Druckschrift bitte wenden!

Erläuterungen zum Vordruck "Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)" zu 1 Pro Netzanschluss ist jeweils ein eigenes Formular zu verwenden. Bitte senden Sie uns einen maßstabgerechten Lageplan (Maßstab 1:500), einen Grundrissplan (Maßstab 1:100) des Gebäudes mit Lage des Netzanschlusses und der Messplätze zu. Angemeldet wird nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), d.h. bitte legen Sie uns die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor. Einen Leitfaden mit den von Ihnen benötigten Unterlagen, sowie die Formulare erhalten Sie im Haus der SWBB oder auf unserer Homepage: http://www.sw-bb.de zu 2 zu 4 Bitte tragen Sie hier die Anschrift des Anschlussnehmers, die Angaben des Eigentümers (bei Abweichung zum Anschlussnehmer), die Angaben zum Netzanschluss ein sowie gegebenenfalls den Anlagenbetreiber (bei Erzeugungsanlagen) ein. Bitte tragen Sie hier die gewünschte Art der Netzanmeldung sowie die verbindliche Leistung, die Sie anmelden, ein. Bei einer Anmeldung muss die Gesamtleistung und bei einer Inbetriebsetzung die Anzahl der Wohneinheiten angegeben werden. Bei Anmeldung von zustimmungspflichtigen Geräten (siehe TAB 2007 ) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz bitte Datenblätter beifügen. Eine Liste der zustimmungspflichtigen Geräte finden Sie auf unserer Homepage: zu 5 zu 6 http://www.sw-bb.de Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der Leistung eine neue Netzverträglichkeitsprüfung erfordern - eine Neuanmeldung ist daher zwingend notwendig. Der Messstellenbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber oder einen zugelassenen Messstellenbetreiber. Die Auswahl des Messkonzept finden Sie bei uns auf der Homepage http://www.sw-bb.de Für eine Anmeldung füllen Sie bitte die benötigten Daten vollständig aus. Die Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft ist noch nicht zwingend erforderlich. Hinweis: Die Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft ist spätestens bei der Inbetriebsetzung zwingend erforderlich. Für eine Inbetriebsetzung füllen Sie bitte die benötigten Daten vollständig aus. Bitte tragen Sie Ihren Terminwunsch zur Montage der Messeinrichtung und eventuelle Bemerkungen ein. Die Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft ist zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die verantwortliche Fachkraft gemäß NAV im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! zu 7 Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie lediglich die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch Ihre Beauftragung dieses Angebotes zustande.

Anlage 2 zwischen Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen (Netzbetreiber) und (Anschlussnehmer) Frau Herr Firma (bitte ankreuzen) Name:... Vorname:... Straße/Hs-Nr.:... PLZ/Ort:... Tel./Fax Geburtsdatum ggf. Registernummer /Registergericht...... ggf. vertreten durch (Kopie der Vollmacht als Anlage)...... wird folgender Vertrag über (bitte ankreuzen) Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss bestehender Netzanschluss wie er nachstehend beschrieben ist, geschlossen 1. Anschlussstelle: Straße/Hs.-Nr.: PLZ/Ort: Gemarkung/Flst.:......... 2. Objektnummer (vom Netzbetreiber auszufüllen) 3. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: (bitte ankreuzen) identisch nicht identisch (bitte die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers beibringen. 4. Spannungsebene: (bitte ankreuzen) Niederspannung Mittelspannung/Niederspannung 5. Vorzuhaltende elektrische Anschlussleistung am Übergabepunkt: (bitte ankreuzen) 1-3 Einheiten (bis 30 kw) kw (besonders wichtig)... 6. Ende des Netzanschlusses: 7. Art des Netzanschlusses Hausanschlusssicherung Drehstrom Bitte wenden!

Anlage 2 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage an das Niederspannungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung vom 08.11.2006 (NAV, BGBI. I 2006, Seite 2477) und der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers. Dieser Vertrag gilt nicht für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas. 2 Zusätzliche Verträge Die Netznutzung sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen. 3 Netzanschlusskosten, Baukostenzuschuss, Sonderleistungen, Vertretungen (1) Die Pauschalpreise für die Herstellung des Netzanschlusses und den Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte der Hausanschlussmappe, außerdem sind diese unter www.swbb.de einzusehen. (2) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten. (3) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem Netzbetreiber seine Bevollmächtigung vor Vertragsabschluss nachzuweisen. 4 Vertragsdauer, Mitteilung über Eigentumswechsel, Haftung (1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit ihm die Aufrechterhaltung des Netzanschlussverhältnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist. (2) Das Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung gemäß 27 NAV bleibt unberührt. (3) Die Kündigung bedarf der Textform. (4) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der elektrischen Anlage in Textform unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Anschlussnehmer entsprechend 18 NAV aus diesem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung für Schäden, die der Anschlussnehmer durch eine Unterbrechung des Netzanschlusses oder durch Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Netzanschlusses sowie des Netzes erleidet. 5 Allgemeine Bedingungen und ergänzende Bedingungen Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung ( Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen und die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter www.sw-bb.de veröffentlicht sind., den...... Bietigheim-Bissingen, den...... Anschlussnehmer... Netzbetreiber Anlage 1: Niederspannungsverordnung NAV Anlage 2: Ergänzende Bedingungen Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen

vorh. Ausw. neu Entf. Ander. plomb. 1 Anmeldung zum Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz Eingangsvermerk (NB) 2 Anschlussnehmer: Zustimmung des Grundstückseigentümers (wenn nicht identisch mit Anschlussnehmer) Name, Vorname Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ,Ort Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Angaben zum Netzanschluss: Datum, Unterschrift Grundstückseigentümer Straße, Hausnummer 3 Bauträger: Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen: 4 Angemeldet wird Neuanschluss 5 PLZ, Ort Mitverlegung weiterer Sparten Strom Wasser Fernwärme Geplanter Ausführungstermin: Anschluss-/Anlagenveränderung Erneuerung eines Hausanschlusses Verstärkung eines Hausanschlusses Reparatur eines Hausanschlusses Wiederaufnahme der Versorgung Anschluss von Gasgeräten 1. Geräteart / Fabrikat Anschlusswert / kw Anzahl Verbr. Luftraum gewährleistet 4 m³ / kw Wohnungen Gewerbebetrieb Industriebetrieb gemeinsam genutzte Anlagen erstellen einer Verteilungsleitung Aufstellraum Art / m³ 2. Leitung für ungemessenes Gas (Verteilungsleitung), Gesamtlänge m 6 Verantwortliche Fachkraft: Name / Firmenname Eingetragen beim Netzbetreiber Straße, Hausnummer Ausweisnummer Firmenstempel PLZ, Ort Terminwunsch Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift (Fachkraft) Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Bemerkungen Der Bezirksschornsteinfegermeister ist über die Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt und hat diese genehmigt. Die Installlation wird unter Einhaltung der Baurechtlichen Bestimmungen, der anerkannten Regeln der Technik (z.b. TRGI), den Vorschriften der NDVA und TAB-Gas der SWBB ausgeführt. Die Aufstellung der Gasgeräte, der Abgasabführung und die Verbrennungsluftversorgung stimme ich mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ab. Antragsteller und Grundstückseigentümer erkennen an, dass Inhalt des hiermit beantragten Anschlussvertrages die "Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)" ist. 7 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und bitte um Zusendung eines Angebotes: Datum, Unterschrift Anschlussnehmer Name in Druckschrift bitte wenden!

Schemaskizze mit Rohrlängen: Besondere Vereinbarungen, Bemerkungen: Versorgungsleitung DN Länge m/hausanschlussleitung DN Länge m / Druckverlust mbar Zähleranschlussplatte / Zählergröße / Berechnung der Rohrweite nach DVGW-TRGI Zählerregler Hausdruckregler *) Mitteldruckregler *) Ausblaseleitung *) Einzubauendes Passstück ist vor Beginn der Installation unter Vorlage der genehmigten Anmeldung bei den Stadtwerken abzuholen. Der beantragte Gasanschluss ist genehmigt: wird aus folgenden Gründen nicht genehmigt: zu 1 Pro Netzanschluss ist jeweils ein eigenes Formular zu verwenden. Bitte senden Sie uns einen maßstabsgerechten Lageplan (Maßstab 1:500), einen Grundrissplan (Maßstab 1:100) des Gebäudes mit der Lage des Netzanschlusses und der Messplätze sowie die Gebäudepläne (Schnitte) zu. zu 2 Erläuterungen zum Vordruck "Anmeldung zum Netzanschluss (Gas)" Bitte legen Sie uns die für die Anmeldung notwendige Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor. Einen Leitfaden der von Ihnen benötigten Unterlagen, sowie die Formulare erhalten Sie im Haus der SWBB oder auf unserer Homepage: http://www.sw-bb.de Bitte tragen Sie hier die Anschrift des Anschlussnehmers, die Angaben des Eigentümers (bei Abweichung zum Anschlussnehmer) sowie die Angaben zum Netzanschluss ein. zu 4 Bitte tragen Sie hier die gewünschte Art der Netzanmeldung sowie die verbindliche Leistung, die Sie anmelden, ein. zu 5 Bitte tragen Sie hier die ausführlichen Geräteangaben ein. zu 6 Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der Angaben eine neue Netzverträglichkeitsprüfung erfordern - eine Neuanmeldung ist dann zwingend notwendig. Hinweis: Die Angaben und die Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft sind spätestens bei der Fertigstellungsanzeige zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die verantwortliche Fachkraft gemäß NDAV im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! zu 7 Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie lediglich die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ein Vertagsverhältnis kommt erst durch Ihre Beauftragung dieses Angebotes zustande.

Anlage 3 zwischen Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen (Netzbetreiber) und (Anschlussnehmer) Frau Herr Firma (bitte ankreuzen) Name:... Vorname:... Straße/Hs-Nr.:... PLZ/Ort:... Tel./Fax Geburtsdatum ggf. Registernummer /Registergericht...... ggf. vertreten durch (Kopie der Vollmacht als Anlage)...... wird folgender Vertrag über (bitte ankreuzen) Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss bestehender Netzanschluss wie er nachstehend beschrieben ist, geschlossen 1. Anschlussstelle: Straße/Hs.-Nr.: PLZ/Ort: Gemarkung/Flst.:......... 2. Objektnummer (vom Netzbetreiber auszufüllen) 3. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: (bitte ankreuzen) identisch nicht identisch (bitte die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers beibringen. 4. Druckstufe hinter dem Druckregelgerät: Niederdruck (.mbar) Schwankungsbreite des Brennwertes: 11,05 11,20 kwh/m³ 5. Vorzuhaltende Anschlussleistung am Übergabepunkt: (bitte eintragen) kw... (besonders wichtig) 6. Ende des Netzanschlusses: Hauptabsperreinrichtung Bitte wenden!

Anlage 3 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Anschluss der Gasanlage in Niederdruck an das Gasversorgungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung vom 08.11.2006 (NAV, BGBI. I 2006, Seite 2485) und der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers. 2 Zusätzliche Verträge Die Netznutzung sowie die Belieferung mit Erdgas bedürfen separater vertraglicher Regelungen. 3 Netzanschlusskosten, Baukostenzuschuss, Sonderleistungen, Vertretungen (1) Die Pauschalpreise für die Herstellung des Netzanschlusses und den Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte der Hausanschlussmappe, außerdem sind diese unter www.sw-bb.de einzusehen. (2) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten. (3) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem Netzbetreiber seine Bevollmächtigung vor Vertragsabschluss nachzuweisen. 4 Vertragsdauer, Mitteilung über Eigentumswechsel, Haftung (1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit ihm die Aufrechterhaltung des Netzanschlussverhältnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist. (2) Das Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung gemäß 27 NAV bleibt unberührt. (3) Die Kündigung bedarf der Textform. (4) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Anlage in Textform unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Anschlussnehmer entsprechend 18 NDAV aus diesem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung für Schäden, die der Anschlussnehmer durch eine Unterbrechung des Netzanschlusses oder durch Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Netzanschlusses sowie des Netzes erleidet. 5 Allgemeine Bedingungen und ergänzende Bedingungen Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck ( Niederdruckanschlussverordung - NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen und die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter www.sw-bb.de veröffentlicht sind., den...... Bietigheim-Bissingen, den...... Anschlussnehmer... Netzbetreiber Anlage 1: Niederdruckanschlussverordnung NDAV Anlage 2: Ergänzende Bedingungen Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen

1 Anmeldung zum Netzanschluss an das Wasserversorgungsnetz Eingangsvermerk (NB) 2 Anschlussnehmer: Name, Vorname Zustimmung des Grundstückseigentümers: (wenn nicht identisch mit Anschlussnehmer) Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ,Ort Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Angaben zum Netzanschluss: Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Datum, Unterschrift Grundstückseigentümer Straße, Hausnummer PLZ, Ort 3 Bauträger: Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen: 4 Angemeldet wird Neuanschluss Anzahl Wohnungen Mitverlegung weiterer Sparten Strom Gas Fernwärme geplanter Ausführungstermin: Anschluss-/Anlagenveränderung Erneuerung eines Hausanschlusses Verstärkung des Hausanschlusses Reparatur eines Hausanschlusses Wiederaufnahme der Versorgung Angaben zum Bauvorhaben Anzahl der Geschosse EG Fußbodenhöhe m über NN UG Höchste Entnahmestelle m über NN EG OG DG 5 Angaben über Wasserverbrauchende Einrichtungen Wohnungen bzw. Industriegebäude Neuanlage Spitzenvolumenstrom V s (l/s) ausgestattet mit: DN, Anzahl Druckspüler Spülkästen Berechnungsdurchfluss S Vr (l/s) Waschanlagen Duschen Schlauchventile Beregnungsanlagen Antragsteller und Grundstückeigentümer erkennen an, dass Inhalt des hiermit beantragten Anschluss- und Versorgungsvertrages die "Allgemeinen Bedingungen" der jeweils für die SWBB gültigen AVB s sind. Die AVB s können eingesehen werden. 6 Verantwortliche Fachkraft: Belastungswerte (BW) Name / Firmenname Eingetragen beim Netzbetreiber Straße, Hausnummer Ausweisnummer Firmenstempel PLZ, Ort Terminwunsch Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift (Fachkraft) Telefon, E-Mail (wichtig für evtl. Rückfragen) Bemerkungen 7 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und bitte um Zusendung eines Angebotes: Datum, Unterschrift des Anschlussnehmers Name in Druckschrift bitte wenden!

Verlegeskizze / Bemerkungen Versorgungsleitung DN Länge m/hausanschlussleitung DN Länge m Versorgungsleitung: Statischer Ruhedruck bar / Mindestdruck bar Anschllussleitung: Durchflußmenge Q I /s Druckabfall bar Wasserdruckminderer ja nein Druckerhöhungsanlage ja nein Wasserbedarf m³ / h Anschlussbügel DN Zählergröße m³/ h / Zählerart Der beantragte Wasseranschluss ist genehmigt: wird aus folgenden Gründen nicht genehmigt: zu 1 Pro Netzanschluss ist jeweils ein eigenes Formular zu verwenden. Bitte senden Sie uns einen schriftlichen und zeichnerischen Lageplan (Maßstab 1:500) sowie einen Grundrissplan (Maßstab 1:100) des Gebäudes mit der Lage des Netzanschlusses und der Messplätze zu. zu 2 Bitte legen Sie uns die für die Anmeldung notwendige Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor. Einen Leitfaden der von Ihnen benötigten Unterlagen, sowie die Formulare erhalten Sie im Haus der SW-BB oder auf unserer Homepage: http://www.ves-sersheim.de zu 4 Bitte tragen Sie hier die gewünschte Art der Netzanmeldung mit verbindlichen Angaben ein. zu 5 Bitte tragen Sie hier die ausführlichen Geräteangaben ein. zu 6 zu 7 Erläuterungen zum Vordruck "Anmeldung zum Netzanschluss (Wasser)" Bitte tragen Sie hier die Anschrift des Anschlussnehmers, die Angaben des Eigentümers (bei Abweichung zum Anschlussnehmer) sowie die Angaben zum Netzanschluss ein. Bitte beachten Sie, dass das Installationsunternehmen im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der Angaben eine neue Netzverträglichkeitsprüfung erfordern - eine Neuanmeldung ist dann zwingend notwendig. Hinweis: Die Angaben und die Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft sind spätestens bei der Fertigstellungsanzeige zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die verantwortliche Fachkraft gemäß NDAV im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie lediglich die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ein Vertagsverhältnis kommt erst durch Ihre Beauftragung dieses Angebotes zustande.

Anlage 7 INFO zum Thema Hausanschluss für Bauherren und Architekten 1. Hausanschlüsse Hausanschlüsse sind nach den allgemeinen Anschlussbedingungen der SWBB deren Eigentum und somit von ihnen zu unterhalten. Damit die Gestehungs- und Unterhaltungskosten der Hausanschlüsse für den Hausbesitzer und für die SWBB so gering wie möglich gehalten werden, sollten folgende Hinweise beachtet werden. 2. Was ist zu beachten Anschlussleitungen sollten aus Kosten- u. Sicherheitsgründen so kurz wie möglich ausgeführt werden. Eine Überbauung ist grundsätzlich nicht gestattet. Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern sind über den Hausanschlussleitungen nicht zulässig. Die Anschlussleitungen sollten so verlegt werden, dass eine spätere Bebauung ohne Umverlegung möglich ist. Die in Bild 1 dargestellte schraffierte Fläche zeigt die Schutzzone der Hausanschlussleitungen von Gebäude 1 u. 2. Haus 1 Haus 2 Baum Bild 1 Einzelhausanschluss Gas Strom Wasser Der am Gebäude 2 eingezeichnete Baum muss einen Mindestachsabstand von 1,5 m bis 2,5 m ausweisen. In Bild 2 ist ein Doppelhausanschluss dargestellt, dieser ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Grundstücksnutzung. A H 1 H 2 Bild 2 Doppelhausanschluss B Strom Gas Wasser Sollte nachträglich, wie in Bild 2 dargestellt, eine Garage angebaut werden, so wird eine Umverlegung des Hausanschlusses notwendig. Bei der Anschlussvariante B wäre eine Umverlegung nicht notwendig. Versorgungs- und Anschlussleitungen in Leerrohren unter Gebäuden sind nicht zulässig. 3. Hausanschlussgraben Der Hausanschlussgraben sollte geradlinig, im rechten Winkel zum Gebäude hin, verlaufen. Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Der Grabenquerschnitt sollte zweckmäßigerweise wie in Bild 3 aussehen. 1,2 m W A S S E R Die Anschlussleitungen müssen zum Schutz vor Beschädigung wie folgt eingesandet sein: Kabel: Gas: Wasser: G A S Bild 3 Stufengraben T e S l T e R f O o M n 0.3 m 0.3m 0.4m 0,6 m 40 x 25 cm 30 x 25 cm 30 x 25 cm 0,9 m Gas-, Strom- und Telefonanschlussleitung können auch auf einem gemeinsamen Bankett von 0,9 m Tiefe verlegt werden. Falls Leerrohrverlegung mit dem Netzmeister der Stadtwerke vereinbart wurde, ist das Material und die Lage durch das Tiefbauunternehmen mit den SWBB abzustimmen. Achtung! Vor Verfüllung des Rohrgrabens müssen die Hausanschlussleitungen von den SWBB eingemessen werden. 4. Übergaberaum Von Vorteil ist es, wenn der Bauherr generell einen Hausanschlussraum mit einer Be- u. Entlüftung (Fenster) zur Verfügung stellt. In Bild 4 sind vereinfacht die Übergabestellen der Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse schematisch dargestellt. Kabelabdeckplatten Betonstreifenfundament bis zum gewachsenen Boden Bild 4 Hauseinführung 5. Gültige Vorschriften Sämtliche Angaben beziehen sich auf folgende VDE-, DIN-, TRGI- u. DVGW- Vorschriften: DIN 18012 Hausanschlussräume DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen GW 125 Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen W 403 Planungsregeln für Wasserleitungen und Wasserrohrnetze W 404 Wasser-Hausanschlüsse, Zähleranlagen, Planung u. Errichtung G 459 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar VDE 0100 Strom VDE 0400 Fernmeldeanlagen Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Fachabteilungen unter der Rufnummer : (07142) 78 87-333 zur Verfügung. Be- u. Entlüftung /

Anlage 8 Merkblatt (für Bauherren, Architekten, Tiefbau- und Hochbauunternehmer) für Bauarbeiten im Bereich von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgungsleitungen in öffentlichen und privaten Grundstücken 1. Baubeginn Grundsätzlich bedürfen alle Arbeiten im Leitungsbereich der Zustimmung der Ver- und Entsorgungsgesellschaft Sersheim mbh (im folgenden VES genannt). Der Baubeginn ist rechtzeitig anzuzeigen. 2. Erkundigungspflicht Vor Beginn der Aufgrabungsarbeiten muss bei der VES Auskunft über die Leitungen im Baubereich eingeholt werden. Hier werden Sie über die Lage der Leitungen informiert. Beim Freilegen ist zu beachten, dass Bodenbewegungen (Abtragung und Auffüllung) zu Höhenveränderungen geführt haben können. Die Auskunft entbindet den bauausführenden Unternehmer nicht von der Pflicht, sich selbst von der Lage der Leitungen durch Handschacht zu vergewissern. 3. Allgemeine Pflichten Vor Abbruch von Gebäuden ist die VES rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Bauunternehmer muss bei allen Arbeiten im Leitungsbereich die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten und seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Bauarbeiten im Leitungsbereich dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht ausgeführt werden. Die von der VES erteilten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Schachtdeckel, Straßenkappen und Kabelverteilerschränke müssen während der Bauzeit stets zugänglich sein. 4. Vorsichtsmaßnahmen Der Einsatz von Baggern und Planierraupen in unmittelbarer Nähe von Leitungen ist nicht erlaubt. Leitungen müssen von Hand freigelegt werden. Verdichtungsgeräte, wie Rüttler und Explosionsrammen, dürfen unmittelbar über den Leitungen nicht eingesetzt werden. Sprengarbeiten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der VES. Der Arbeitsablauf beim Rammen von Pfählen oder Spundwänden ist mit der VES abzustimmen. Bitte beachten Sie außerdem unbedingt die Kabelschutzanweisung der VES. 5. Freiliegende Leitungen Jede Freilegung einer Versorgungsanlage ist unverzüglich dem Betreiber zu melden, damit der Zustand der Leitungen und die Erfüllung der erteilten Auflagen geprüft werden kann. Freigelegte Leitungen sind zu schützen (auch vor dem Einfrieren!) und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern. Beschädigungen des Rohraußenschutzes, der Wärmedämmung oder der Kabelummantelung müssen vor dem Verfüllen unbedingt behoben werden, um folgenschwere Korrosionen zu vermeiden. 6. Wiedereindeckung freigelegter Leitungen Das Wiedereindecken hat nach den Vorschriften des Merkblattes für das Zufüllen von Leitungsgraben der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und nach etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der VES zu erfolgen. Leitungen müssen vor dem Verfüllen der Baugrube mit Sand abgedeckt werden. Nur in Sonderfällen und nach Rücksprache mit der VES darf um die Leitung Schutzbeton eingebracht werden. Verdichtungsgeräte und Schütthöhe sind, um Beschädigungen zu vermeiden, auf den jeweiligen Werkstoff der Leitung abzustimmen. Hinweisschilder, Leitungssteine und andere Markierungen dürfen weder verdeckt noch entfernt werden. 7. Maßnahmen bei Austritt des Leitungsinhalts oder Beschädigung eines Stromkabels Wenn eine Leitung beschädigt wird, sind die folgenden Vorkehrungen zu treffen: Gefahrenbereich räumen Schadensstelle absperren Falls erforderlich Polizei und/oder Feuerwehr verständigen Unverzüglich die VES benachrichtigen. Weitere Anweisungen erteilen Ihnen die VES. Der Bauunternehmer darf die Baustelle nur mit Zustimmung der VES verlassen. 8. Vorsicht, je nach Versorgungsart ist zu beachten: Strom: Hände weg von einem beschädigten Kabel. Es besteht Lebensgefahr! Abwarten bis Entstörungsdienst eintrifft. Gas: Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr. Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden. Sofort alle Geräte abstellen. Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen. Falls erforderlich Türen und Fenster öffnen, keine elektrischen Anlagen bedienen. Wasser: Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. Tiefliegende Räume, Fundamente und Baugruben sichern. Absperrschieber nur mit Genehmigung des Betreibers bedienen. Fernwärme: Personen aus dem unmittelbaren Austrittsbereich des unter Druck und Temperatur stehenden Dampfes oder Heißwassers retten. Fließenden Verkehr gegen Behinderung durch Dampfschwaden sichern. Bei Austreten größerer Heißwassermengen tiefer liegende Räume gegen Überflutung sichern. 9. Schadens- und Störungsmeldungen Bereitschaftsdienst: (07142) 78 87-111 10. Rechtsgrundlagen Wer an Versorgungsanlagen der VES Schäden verursacht, macht sich nach 316 b StGB strafbar und ist der VES gegenüber nach 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Die am Bau Beteiligten sind für die Einhaltung der öffentlichrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Es besteht für die ausführenden Bauunternehmer Erkundigungs- und Sicherungspflicht (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.04.71 VI ZR/232/69). Verletzt der Bauunternehmer seine Erkundigungs- und Sicherungspflicht, so hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen und kann darüber hinaus strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (z. B. 222 Fahrlässige Tötung, 230 Fahrlässige Körperverletzung, 311 Herbeiführen einer Explosion, 321 i. V. mit 326 Beschädigung von Wasserleitungen, Baugefährdung usw.).

Anlage 9 Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH hat mit der VES GmbH einen Entsorgungsvertrag geschlossen und sind im Rahmen dieses Vertrages für alle Leistungen der Abwasserentsorgung verantwortlich. Hinweise zum Thema Abwasseranschluss 1. Für die vorschriftsmäßige Ausführung des Bauvorhabens sind nach 41 LBO die am Bau Beteiligten (Bauherr, Planverfasser, Bauleiter und Unternehmer) im Rahmen ihres Wirkungskreises verantwortlich. Sie haben dabei die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. 2. Die Anschlussgenehmigung wird unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt und gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger des Bauherrn. 3. Ohne schriftliche Änderungsgenehmigung darf von den genehmigten Planvorlagen nicht abgewichen werden. 4. Ordnungswidriges Handeln im Sinne der Abwassersatzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 5. Öffentliche Verkehrsflächen, wie z. B. Straße, Gehweg u.ä., Versorgungs-, Abwasserbeseitigungs- und Meldeanlagen sowie Grundwassermessstellen, Vermessungs-, Abmarkungs- und Grenzzeichen sind während der Bauausführung zu schützen und soweit erforderlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten ( 12 Abs. 2 LBO). Die Kosten der Beseitigung von Schäden an diesen Anlagen, die im Zuge der Bauausführung entstanden sind, hat der Bauherr den Stadtwerken zu ersetzen. Bei Gefährdung von Grenz- und Vermessungszeichen ist auf Grund von 22 und 17 Vermessungsgesetz vom 04.07.1961 deren Sicherung beim Vermessungsamt Bietigheim-Bissingen zu beantragen. 6. Soweit das Bauwerk im Grundwasser zu liegen kommt, ist eine Baukonstruktion zu wählen, für deren Sicherheit eine Ableitung des Grundwassers nicht erforderlich wird. 7. Wird bei der Erstellung des Bauvorhabens unvorhergesehen Grundwasser angeschnitten bzw. erschlossen, so hat der Grundstückseigentümer gemäß 37 Wassergesetz dies unverzüglich der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) anzuzeigen und die Bauarbeiten sind einstweilen einzustellen. 8. Die Baustelle ist so einzurichten, dass die baulichen Anlagen ordnungsgemäß errichtet oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen ( 12 Abs. 1 LBO). 9. Der Bauleiter hat die ausführenden Firmen auf die Meldepflicht bei Bodenfunden ( 20 Denkmalschutzgesetz) hinzuweisen, da bei den Bau- und Erschließungsarbeiten unbekannte Funde entdeckt werden können. 10. Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den genehmigten Bauzeichnungen des Planverfassers entspricht ( 45 LBO).

Anlage 10 Jedes Jahr dieselben Schlagzeilen! Schutz gegen Rückstau Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu einer Vielzahl von Kellerüberschwemmungen. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Häufige Ursache: Rückstau Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschluss-Kanälen. Auch in den Regenrohren des Hauses kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Man spricht deshalb auch von der so genannten Rückstauebene. Alle Abläufe (Bodenläufe, Waschbecken, Toiletten usw.) unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Darstellung auf Bild 1 Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Als Hausbesitzer haften Sie gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Daher kann mangelnde Vorsorge zu einem teuren Spaß werden. Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen, falls dort kein Abwasser anfällt. Möchten Sie auf Abläufe, Waschbecken, Toiletten usw. im Untergeschoß nicht verzichten, gibt es Möglichkeiten zur Sicherung gegen Rückstau. Darstellung auf Bild 2 Gebäudeentwässerung ohne Rückstauverschluss Gebäudeentwässerung mit Rückstauverschluss Bild 1 Bild 2