Reglement zur Durchführung rassebezogener Europaschauen. Sparte Geflügel. Vorbemerkung: 1. Bewerbung

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Transkript:

Reglement zur Durchführung rassebezogener Europaschauen Sparte Geflügel Vorbemerkung: Gemäß Abschnitt 12.11 der EE-Statuten können mit Zustimmung der EE-Sparte Geflügel Europaschauen für einzelne Rassen oder Rassengruppen in den Mitgliedsländern der EE durchgeführt werden. Diese Ausstellungen bieten für bestimmte Rassen einen besseren Vergleich des Zuchtstandes im europäischen Wettbewerb als auf der allgemeinen, alle drei Jahre von der EE vergebenen Europaschau. Sie erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen müssen jedoch gewisse Regeln beachtet werden, die in Anlehnung an das "Reglement für Europaschauen der EE" festgelegt sind. Sie sollen den Stellenwert der grossen EE-Europaschau nicht gefährden und folgende Bezeichnung tragen Rassebezogene Europaschau für Rassename oder Rassegruppe Diese Bezeichnung muss auf allen Ausschreibungen, Werbeunterlagen und Presseberichten genau in dieser Form enthalten sein. 1. Bewerbung a) Für die Durchführung einer rassebezogenen Europaschau können sich Sondervereine/Vereine aus den EE-Mitgliedsverbänden bei der EE-Sparte Geflügel bewerben. Diese Bewerbung muss bis zum 15. Januar des Vorjahres schriftlich beim Vorsitzenden der EE-Sparte Geflügel vorliegen. Für Ausstellungen die im Januar oder Februar stattfinden gilt das gleiche Vorjahr wie für die Ausstellungen der vorangegangenen Herbstsaison. Für die Vergabe ist die Spartenversammlung an der darauf folgenden EE- Tagung zuständig. b) Bei der Bewerbung müssen folgende Angaben und Unterlagen vorliegen: a. Ort mit genauer Adresse b. Durchführungsdatum c. Verantwortlicher Verband oder Verein d. Kontaktpersonen mit genauer Adresse, Tel. Nr. und E-mail e. Rassename f. Angaben über die voraussichtlich teilnehmenden Länder Wilhelm Riebniger, Oststraße 1, D- 59555 Lippstadt / Deutschland Tel 0049 29 41 / 57 29 3 - E-mail: wilhelm.riebniger@t-online.de

g. Angaben über die voraussichtlich erwartete Meldezahl h. Ausstellungsbestimmungen i. Angaben über die Preisvergabe j. Für die Bewerbung ist das offizielle Antragsformular zu verwenden. Dieses kann auf der EE-Webseite www.entente-ee.com bei der betreffenden Sparte ausgedruckt werden. c) Es besteht die Möglichkeit eine rassebezogene Europaschau einer andern Schau, z.b. einer nationalen Schau anzuschliessen d) Die Durchführung einer rassebezogenen Europaschau unterliegt den Bestimmungen des Reglements für EE-Europaschauen und dem hier vorliegenden Reglement für Rassebezogene Europaschauen. Die behördlichen Vorschriften des Landes in dessen Bereich die Schau stattfindet sind zu beachten. e) Für eine Rassebezogene Europaschau der Sparte Geflügel wird ein einreihiger Aufbau empfohlen 2. Termine Rassebezogene Europaschauen dürfen auf europäischer Ebene nur einmal jährlich pro Ausstellungssaison für eine Rasse oder Rassengruppe durchgeführt werden. Ausgeschlossen ist jedoch die Ausstellungssaison, in der eine allgemeine Europaschau durchgeführt wird ( Terminschutz ). Vergleichbare Ausstellungen können dann nur als internationale Ausstellungen durchgeführt werden, wobei ebenfalls der Terminschutz gem. Abschn. 2 des "Reglements für Europaschauen der EE" zu beachten ist, nach dem zwei Wochen vor und zwei Wochen nach der EE- Europaschau keine internationalen Schauen durchgeführt werden dürfen. 3. Beteiligung Ausstellungsberechtigt sind alle Züchter, die Mitglied in einem Verband sind, der dem Europaverband für Geflügel-, Tauben-, Vogel-, Kaninchen- und Caviazucht (EE) angeschlossen ist. 4. Rassen Für alle Rassen und Farbenschläge, die im Rassen- und Farbenschlagverzeichnis der EE-Sparte Geflügel aufgeführt sind und für die ein Standard vorliegt, kann eine rassebezogene Europaschau durchgeführt werden. 2

5. Anmeldung der Tiere a) Die angemeldeten Tiere müssen zu der Rasse gehören für die die Ausstellung durchgeführt wird. b) Die Tiere müssen einen nicht abstreifbaren, geschlossenen EE-Fußring mit der Länderbezeichnung und der Jahreszahl tragen. c) Die Tiere dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. 6. Preisrichter Um eine ordnungsgemässe Bewertung sicherzustellen, soll das Preisrichtergremium nicht nur aus nationalen Preisrichtern bestehen, sondern es sind im angemessenen Umfang auch Preisrichter aus den teilnehmenden Ländern zu verpflichten. Zur Bewertung sollten möglichst Sonderrichter und Preisrichter aus dem Mutterland der Rasse verpflichtet werden. Nach dem Meldeschluss sind die verpflichteten Preisrichter dem Spartenvorsitzenden der EE zu melden. 7. Preisrichterentschädigung Sofern mit den Preisrichtern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Preisrichterentschädigung auf der Basis des Reglements für die EE-Europaschau. Alle Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Preisrichter werden von der Ausstellungsleitung getragen. Ausländische Preisrichter werden bei einem Bewertungstag für mindestens zwei Hotelübernachtungen auf der Basis eines Doppelzimmers entschädigt. Die Reisekosten der Preisrichter werden nach Vorlage des Beleges für die Bahnfahrt 2. Klasse abgerechnet. Preisrichter, die mit dem Auto anreisen, werden auf Basis von 0,25 pro Kilometer entschädigt. Nach Möglichkeit sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Es steht der Ausstellungsleitung frei mit den Preisrichtern im gegenseitigen Einvernehmen Spezialarrangements auszuhandeln. 8. Bewertung Die Bewertung der Tiere erfolgt nach dem europäischen Bewertungssystem, auf der Basis des Europäischen Standards. Das Preisrichterkollegium untersteht an jeder rassebezogenen Europaschau einem Obmann, der meistens aus dem Organisationsland verpflichtet wird. 9. Preise Von Seiten der EE wird für rassebezogene Europaschauen pro Rasse eine EE- Medaille zur Verfügung gestellt. Der Ausstellungsleitung wird empfohlen, für jeden Aussteller einen Erinnerungspreis abzugeben. Die weitere Preisausschüttung ist Sache des Veranstalters. Die auszugebenden Preise müssen bei der Bewerbung genannt werden. 3

10. Europameister Der Titel kann vergeben werden, wenn mindestens 20 Tiere einer Rasse angemeldet sind. Sofern innerhalb der einzelnen Farbenschläge ebenfalls 20 Tiere ausgestellt sind, kann dort ein weiterer Titel vergeben werden. Der Europameistertitel wird mit der höchsten Gesamtpunktzahl der 4 besten Tiere des gleichen Farbenschlages errechnet. Beide Geschlechter müssen vertreten sein. Bei Punktegleichheit erhalten beide Aussteller den Titel Europameister. Die Gewinner werden rechnerisch ermittelt. Die Bestimmungen können von der Ausstellungsleitung verschärft, jedoch nicht erleichtert werden. 11. Europa-Champion Der Titel Europa-Champion kann gemäss dem Reglement für EE-Europaschauen nach folgenden Voraussetzungen vergeben werden: a) Bei mindesten 20 angemeldeten Tieren innerhalb jeder Rasse, wird der Titel Europa-Champion vergeben. Unabhängig vom Geschlecht wird das beste Tier ausgezeichnet. b) Sofern einzelne Farbenschläge diese Voraussetzungen (20 Tiere) erfüllen, können innerhalb der Rasse weitere Titel Europa-Champion vergeben werden. c) Sind pro Rasse mehr als 40 Tiere angemeldet, so erhält das beste männliche und das beste weibliche Tier diesen Titel zuerkannt. Das gilt auch für die einzelnen Farbenschläge, sofern sie diese Bedingungen (40 Tiere pro Farbenschlag) erfüllen. d) Für den Titel Europa-Champion muss mindestens die Qualitätsnote sehr gut 95 Pt. erreicht werden. Die Titelvergabe erfolgt auf das höchstbewertete Tier. Sind mehrere Tiere mit der gleichen Punktzahl vorhanden, erfolgt die Titelvergabe durch den Preisrichterobmann in Zusammenarbeit mit einer Preisrichtergruppe, der mindestens zwei weitere Preisrichter aus verschiedenen Nationen angehören müssen. 4

12. Urkunden Dem Gewinner des Titels Europameister oder Europachampion wird durch die Ausstellungsleitung eine angemessene Urkunde abgegeben, auf der folgende Daten festgehalten sind: Art der Europaschau genaue Bezeichnung (siehe Vorlage) Rasse Farbschlag und Geschlecht Bewertung / Punktzahl Titel Europameister oder Europachampion Name des Ausstellers Ort, Land und Datum der Europaschau Unterschrift des Ausstellungsleiters und des Preisrichterobmanns Eventuell ein Foto des Siegertiers EE-Logo und Logo der rassebezogenen Europaschau Die Urkundenvordrucke können beim Spartenvorsitzenden der EE-Sparte Geflügel nach Meldeschluss bestellt werden. Es können jedoch auch eigene Urkunden mit den vorgenannten Angaben gedruckt werden. Die Urkunde muss am Ausstellungstag erstellt und dem Aussteller abgegeben werden. 13. Jugend-Europaschau Es ist wünschenswert, bei einer Rassebezogene Europaschau eine Jugendklasse vorzusehen. Jungzüchter bis 18 Jahren ist es gestattet darin auszustellen. 14. Jugend-Europameister Die Vergabe des Titels Jugend-Europameister erfolgt auf der Basis des Reglements für EE-Europaschauen. Demnach kann der Titel vergeben werden, wenn mindestens 10 Tiere einer Rasse angemeldet sind. Sofern innerhalb der einzelnen Farbenschläge ebenfalls 10 Tiere ausgestellt sind, kann dort ein weiterer Titel vergeben werden. Der Europameistertitel wird mit der höchsten Gesamtpunktzahl der 4 besten Tiere des gleichen Farbenschlages errechnet. Beide Geschlechter müssen vertreten sein. Bei Punktegleichheit erhalten beide Aussteller den Titel Europameister. Die Gewinner werden rechnerisch ermittelt. 15. Jugend-Europa Champion Bei mindestens 10 angemeldeten Tieren in der Jugendklasse, wird auf das beste Tier der Titel Jugend-Europachampion vergeben. Unabhängig vom Geschlecht, wird das beste Tier mit der Urkunde Jugend-Europachampion ausgezeichnet. 5

Sofern innerhalb der einzelnen Farbenschläge ebenfalls 10 Tiere ausgestellt sind, kann dort ein weiterer Titel vergeben werden. Sind 20 oder mehr Tiere in der Jugendklasse angemeldet, so erhält das beste männliche und das beste weibliche Tier den Jugend-Europachampion Titel zuerkannt. Sofern innerhalb der einzelnen Farbenschläge ebenfalls 20 Tiere ausgestellt sind, kann dort ein weiterer Titel auf das beste männliche und das beste weibliche Tier vergeben werden. Für die Vergabe des Jugend-Europachampion Titels, muss mindestens das Prädikat sehr gut / 94 Punkte erreicht sein. 16. Urkunden Jugend Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Punkt 11.6 17. Verpflichtungen gegenüber dem Europaverband EE gültig ab 2015 Pro angemeldetes Tier hat die Ausstellungsleitung 0,5 Euro an die EE-Kasse abzuführen. Der Betrag ist nach Anmeldeschluss auf das Konto der EE zu überweisen: Union Bank, D 24937 Flensburg BIC UNBNDE21 -- IBAN DE14 2152 0100 0000 2353 93 Kontoinhaber: Entente Européenne EE Willy Littau Gleichzeitig ist das Abrechnungsformular auszufüllen und per E-Mail dem Spartenvorsitzenden und dem Schatzmeister zu senden, damit die EE-Medaillen zugestellt werden können. Die Zustellung erfolgt umgehend nach Eingang der Zahlung an die oben aufgeführte Person. Nach Abschluss der Ausstellung stellt die Ausstellungsleitung dem Vorsitzenden und dem Sekretär der EE-Sparte Geflügel sowie dem EE-Kassier einen Ausstellungskatalog per Post zu. Bei Missachtung dieser Bestimmungen, können für die betreffende Rasse keine rassebezogene Europaschauen mehr bewilligt werden. 18. Schlussbestimmungen Nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen sinngemäss für beide Geschlechter. 19. Inkrafttreten Das Reglement wurde von der Mitgliederversammlung der EE am 15. Mai 2015 in Metz / Frankreich, genehmigt und tritt sofort in Kraft. Wilhelm Riebniger Klaas van der Hoek Vorsitzender EE-Sparte Geflügel Sekretär EE-Sparte Geflügel 6