Für Ortsclubs zum internen Gebrauch!

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Transkript:

Für Ortsclubs zum internen Gebrauch! Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 1 von 9 Stand:

Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil 1 Teilnehmerinformationen... 4 Teilnehmer... 4 Anmeldung... 4 Teilnahmegebühren... 4 Fahrzeuge... 5 Schutzkleidung... 5 Inhalte der Ausbildung... 5 Instruktoren und Trainer... 7 Aufsichtspflicht... 7 Verhalten der Teilnehmer und Eltern... 7 Erklärungen zum Ausschluss der Haftung... 7 Versicherung... 9 Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 2 von 9 Stand:

Präambel Zur Förderung der Jugendarbeit in den Ortsclubs, welche sich schwerpunktmäßig im Motorrad-Speedway-Sport betätigen, führen der ADAC Schleswig-Holstein und seine Ortsclubs gemeinsam die ADAC Speedway Schule durch. Ziel ist es, junge interessierte Menschen, die bisher noch keinen Kontakt zum Motorrad-Bahnsport hatten, an diesen heranzuführen. Die Ortsclubs stellen hierfür geeignete Motorräder zur Verfügung, die bei den einzelnen Lehrgängen der ADAC Speedway Schule eingesetzt werden. Der jeweilige veranstaltende Ortsclub wird durch geeignete Trainer/Instruktoren den interessierten Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für den Einstieg in den Speedway- Sport vermitteln. Darüber hinaus stellt er geeignete Flächen für die Durchführung der AD- AC Speedway Schule zur Verfügung. Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 3 von 9 Stand:

Teil 1 Teilnehmerinformationen Teilnehmer Die ADAC Speedway Schule richtet sich an Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren, die Interesse am Speedway-Sport haben. Die Teilnehmer/-innen müssen sicher, auch in kritischen Situationen, das Fahrradfahren beherrschen. Sie dürfen über keinerlei einschlägige Wettbewerbserfahrung verfügen und bisher an maximal zwei Lehrgängen zur ADAC Speedway-Schule teilgenommen haben. Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist auf 12 begrenzt. Der Ausrichter kann eine Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang festlegen. Mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person muss während des gesamten Lehrgangs auf dem Lehrgangsgelände anwesend sein. Anmeldung Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels des vom ADAC Schleswig-Holstein bzw. vom veranstaltenden Ortsclub herausgegebenen Anmeldeformulars bis zu dem vom Ortsclub angegebenen Anmeldeschluss (siehe Lehrgangsinformationen). Die Anmeldung ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Anmeldungen, die von nur einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wurden, erklärt dieser, dass er allein sorgeberechtigt ist. In der Anmeldung sind die Angabe der Anschrift und Kontaktdaten und des Alters zwingend erforderlich, damit die Planung der Veranstaltung möglich ist. Teilnahmegebühren Die Teilnahmegebühr pro Lehrgang im Rahmen der ADAC Speedway Schule beträgt 30,00 Euro. Darin enthalten ist die Bereitstellung der Motorräder und der Sicherheitsbekleidung sowie die Vermittlung der Inhalte gemäß dieser Richtlinie zur Durchführung der ADAC Speedway Schule, der Versicherung und sonstiger Gebühren. Die Teilnahmegebühr ist vor Ort bei der Anmeldung bar zu entrichten oder auf das vom Ortsclub angegebene Konto im Vorwege zu überweisen. Näheres hierzu ist in der Lehrgangsinformation des Ortsclubs geregelt. Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 4 von 9 Stand:

Fahrzeuge Die Ortsclubs stellen zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Motorräder folgender Jugendklassen zur Verfügung: Junior A (6-11 Jahre), Junior B (10-16 Jahre). zur Verfügung. Die Motorräder sind speziell zur Durchführung der ADAC Speedway Schule hergerichtet und ggf. von ihrer Leistung her entsprechend gedrosselt und dem Einsatzzweck angepasst. Die Motorräder verfügen zusätzlich zu einem mit Handgelenk der Fahrerin/ des Fahrers verbundenen Not-Aus-Schalters über eine zweckentsprechende Funkabschaltung mit deren Hilfe der Trainer/ Instruktor auf Knopfdruck den Zündfunken unterbrechen kann, um so den Motor während der Fahrt ausschalten zu können. Schutzkleidung Die Teilnehmer haben festes, Knöchel bedeckendes Schuhwerk und Ganzkörper bedeckende Bekleidung (lange im Unterschenkelbereich enganliegende Hose und langärmeliges Sweatshirt) sowie Wechselbekleidung mitzubringen. Wenn vorhanden, ist ein eigener Motorradhelm sinnvoll. Auch eigene Arm- und Knieschützer (z.b. vom Inlineskaten) sowie Handschuhe (Leder oder Textil) sind gerne mitzubringen. Die Ortsclubs stellen für die Durchführung der ADAC Speedway Schule eine begrenzte Anzahl Helme in unterschiedlichen Größen und Schutzkleidung (Protektorenhemden mit Ellenbogenschutz und Nierengurt, Nacken- und Knieschützer), Handschuhe und Schutzbrillen bzw. Helmvisiere zur Verfügung, die von den Teilnehmern genutzt werden können. Da insbesondere die Helme von mehreren Personen an einem Lehrgangstag benutzt werden, werden ebenfalls Sturmhauben ausgegeben, die die Teilnehmer im Anschluss behalten dürfen. Inhalte der Ausbildung Die Kinder sollen bei der ADAC Speedway Schule unter fachkundiger Aufsicht das Fahren mit einem Speedway-Motorrad erlernen. Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ohne großen Kostenaufwand die Möglichkeit zu geben, heraus zu finden, ob sie talentiert und geeignet für diesen Sport sind und daran Spaß haben könnten. Beim Lehrgang wird insbesondere auf folgende Einzelbereiche Wert gelegt. Kennenlernen Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen sich mit den Trainern und Instruktoren sowie auch untereinander bekannt, um mögliche Ängste abzubauen. Ein wesentlicher Bestandteil bei dem Lehrgang ist die gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung. Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 5 von 9 Stand:

Bekleidung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Bedeutung und Wichtigkeit der Sicherheitsbekleidung und deren korrekte Handhabung kennen. Technik Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen kurzen Überblick über die Funktion des Motors, die Kraftübertragung und die Lenkung. Aufwärmen Beim Motorrad-Bahnsport werden verschiedenste Muskelpartien beansprucht. Hierzu ist es erforderlich, dass der Körper langsam mit Aufwärmübungen, Dehnund Gleichgewichtsübungen in Schwung gebracht wird. Hinzu kommen auch entsprechende Lockerungsübungen. Funktion des Motorrades Die Bedienelemente des Motorrades wie Kickstarter, Gasgriff, ggf. Choke, Kraftstoffhahn, Not-Aus-Schalter und Kupplung werden den Kindern spielerisch erklärt, mit ihnen probiert und getestet. Fahrtraining Teil 1 Im ersten Teil des Fahrtrainings sollen die Fähigkeiten zum Starten des Motorrades, das An- und Weiterfahren mit dem Motorrad aus dem Stand auf einer Maschine mit Automatikkupplung sowie das Anhalten auf Anweisung gelernt und trainiert werden. Fahrtraining Teil 2 Im zweiten Teil des Fahrtrainings wird das Fahren von Kurven auf einer altersgerechten Maschine geübt. Hierbei werden auch die richtige Blickführung und ggf. der Einsatz des Innenfußes mit einbezogen. Teilnehmer/ -innen im Alter und mit den körperlichen bzw. seelischen Voraussetzungen der Klasse Junior B erlernen und üben zusätzlich das Anfahren und Hoch-/ Herunterschalten. Spiel zum Abschluss und Feedback Die Feedbackrunde kann spielerisch mit unterschiedlichen Methoden gestaltet werden. Den Eltern werden während des Lehrganges wichtige Informationen zur Struktur im Motorsport, der Bedeutung des ADAC und seiner Ortsclubs, den Trainingsmöglichkeiten sowie den persönlichen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Speedwaysport in Schleswig-Holstein und darüber hinaus nähergebracht. Interessierte Eltern bekommen entsprechende Handouts, Flyer und sonstige Informationsmaterialien. Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 6 von 9 Stand:

Instruktoren und Trainer Die eingesetzten Instruktoren und Trainer sind sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bewusst. In diesem Zusammenhang bilden sich die Instruktoren und Trainer regelmäßig weiter. Die Leitung einer Veranstaltung im Rahmen der ADAC Speedway Schule sollte ein Trainer haben, der mind. im Besitz einer DOSB-Trainer-Lizenz C Breitensport Motorrad ist. Aufsichtspflicht Bei den Lehrgängen zur ADAC Speedway Schule muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer mindestens von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Diesem obliegt während der Dauer des Lehrganges die gesetzliche Aufsichtspflicht. Die Verantwortlichkeit der Instruktoren und Trainer beschränkt sich ausschließlich auf die sportlich-fachlich erforderlichen Lehrgangsteile. Verhalten der Teilnehmer und Eltern Die Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Eltern haben sich zu jedem Zeitpunkt des Lehrganges sportlich fair und kooperativ zu verhalten. Den Anweisungen der Instruktoren und Trainern ist grundsätzlich Folge zu leisten. Bei Missachtung und besonderem Fehlverhalten obliegt die Entscheidung eines Ausschlusses vom Training dem leitenden Trainer. Erklärungen zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutztem Fahrzeug verursachten Schäden. Bewerber und Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor! und Helfern - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung - teilnehmenden Fahrzeuge ( soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 7 von 9 Stand:

- der FIM, der FIM Europe, der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche MotorSport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mit- Mitgliedern, - dem ADAC e. V. den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären - dem Promotor / Serienorganisator - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den hauptund ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und ggf. Insassen-Unfall-Versicherung für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 8 von 9 Stand:

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Die Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten müssen der Erklärung zum Ausschluss der Haftung uneingeschränkt zustimmen und auf dem Anmeldeformular durch ihre Unterschrift bestätigen. Der Veranstalter nimmt die Dokumente zu den Veranstaltungsunterlagen, archiviert sie für die Dauer von zwei Jahren und stellt sie auf Anfrage dem ADAC Schleswig-Holstein e.v. bzw. dem Versicherer zur Verfügung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Versicherung Über den Rahmenvertrag des ADAC e.v. besteht für die ADAC Speedway Schule folgender Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung des Veranstalters, der Sportwarte, der Teilnehmer und Fahrerhelfer mit mind. folgenden Deckungssummen: Euro 5.000.000,-- für Personenschäden pro Schadenereignis jedoch nicht mehr als Euro 1.100.000,-- für die einzelne Person Euro 1.100.000,-- für Sachschäden Euro 1.100.000,-- für Vermögensschäden Unfallversicherung für Teilnehmer mit folgenden Versicherungssummen je Person: Euro 16.000,-- für den Todesfall Euro 32.000,-- für den Invaliditätsfall (225% Progression) Euro 72.000,-- bei 100% Vollinvalidität Euro 10.000,-- Bergungskosten Euro 10.000,-- Kosmetische Operationen Unfallversicherung für Fahrerhelfer mit folgenden Versicherungssummen je Person: Euro 15.500,-- für den Todesfall Euro 31.000,-- für den Invaliditätsfall (200% Progression) Richtlinien zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Seite 9 von 9 Stand: