Merkblatt Beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten

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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Merkblatt Beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten Vom 13. Oktober 2008 Seite 1 von 5

Inhalt 1 Anforderungen an die beratende Begleitung... 2 2 Hinweise zur Antragstellung... 4 3 Hinweise zu Nachweis- und Berichtspflichten... 5 4 Hinweise zur Datenübermittlung für die Evaluation der Klimaschutzinitiative... 5 1 Anforderungen an die beratende Begleitung Gefördert wird die beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten durch unabhängige ausreichend qualifizierte Dritte oder durch eigenes, zusätzlich für diese Aufgaben eingestelltes Fachpersonal während eines Förderzeitraums von bis zu drei Jahren. In einem Zeitrahmen von bis zu drei Jahren sind unter Anderem folgende Leistungen (Personalkosten pro Jahr und Mitarbeiter von maximal 70.000 und angemessene Sachkosten) förderfähig: Projektsteuerung Inhaltliche Zuarbeiten zu methodischen Fragen sowie fortlaufende fachliche Beratung von Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern in Einzelfragen Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung von Entscheidungen (einschließlich Entscheidungsvorlagen) Systematische Erfassung und Auswertung von für den Klimaschutz relevanten Daten des Antragstellers Unterstützung bei der Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus den Konzepten Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von begleitenden Informationsund Schulungsveranstaltungen sowie Erstellung von Informations- und Schulungsmaterialien Initialisierung von Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen (z.b. Klimaschutzprojekte an Schulen fifty/fifty-projekte, Prämien- und Anreizmodelle, Informationskampagnen an Bildungseinrichtungen, Ermittlung von Energieeinsparungen etc.) Durchführung von Vernetzungsaktivitäten wichtiger Klimaschutzakteure (Workshops, Gespräche zur Vorbereitung von Workshops) Seite 2 von 5

Beratung zur Inanspruchnahme wichtiger Förderprogramme für die Umsetzung der Maßnahmen Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller. Je nach thematischem Schwerpunkt sind dabei folgende Inhalte zu berücksichtigen: Beratung und Begleitung zur Umsetzung von Wärmenutzungskonzepten Es können Beratungsleistungen gefördert werden, die sich mit der Initiierung und Projektbegleitung von Vorhaben zur Wärmenutzung auf Basis des erstellten Wärmenutzungskonzepts beschäftigen. Dazu gehören Aufgaben wie die Durchführung von kommunalen und regionalen Fachforen, Planung und Durchführung von Beratungsaktionen, Beratung von Betrieben, Wohnungsbaugesellschaften, Stadtwerken- und regionalen Energieversorgern, Investoren, Bürgervereinen und anderen Interessenten bzw. potenziellen Akteuren. Klimaschutzprojekte in Bildungseinrichtungen Speziell bei Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen können für Schulträger u.a. folgende Beratungs- und Begleitleistungen gefördert werden: Initialisierung von Klimaschutzprojekten (z.b. Auftaktveranstaltung für alle Bildungseinrichtungen des Trägers oder in den einzelnen Bildungseinrichtungen) Vor-Ort-Begehungen zur Nutzerinformation und Datenaufnahme Weitere Beratungsleistungen für Bildungseinrichtungen und ihre Träger (z.b. zur Durchführung von spezifischen Motivations- und Informations-Aktionen, Einführung von Prämiensystemen, Ermittlung von Energieeinsparungen und CO 2 -Minderungen durch diese Klimaschutzprojekte) Folgende Aspekte gelten dabei als Fördervoraussetzung: Einführung bzw. Weiterführung eines bereits bestehenden finanziellen Anreizsystems. Die Wahl ist unter den folgenden Alternativen frei: o Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung der Nutzer in Bildungseinrichtungen (fifty/fifty oder ähnliche Verteilung) o Budgetierungsmodell mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten in der Bildungseinrichtung o Prämiensystem mit Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer in Bildungseinrichtungen (pädagogisches Prämiensystem) Seite 3 von 5

Weitere Informationen zu Prämiensystemen finden Sie im Hintergrundpapier Klimaschutzprojekte in Schulen und Bildungseinrichtungen. Die Teilnahme am Klimaschutzprojekt sollten den Bildungseinrichtungen für mindestens weitere 3 Jahre ab Antragstellung (bei möglichst gleichbleibenden) Konditionen angeboten werden. Der Schulträger sollte das Projekt auf weitere Bildungseinrichtungen ausdehnen, wenn nicht bereits alle Bildungseinrichtungen am Projekt teilnehmen. Für jede teilnehmende Schule sollen die jährlichen CO 2 -Emissionen berechnet werden. Zum Berechnungsformular (Excel-Tabelle). Mehr Informationen zu Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen erhalten Sie unter http://www.bmu.de/bildungsservice. Voraussetzungen für die Förderung sind dass ein Klimaschutzkonzept bzw. ein Teilkonzept, welches nicht älter als drei Jahre sein darf, vorliegt. Liegt ein solches Konzept nicht vor, kann dessen Erstellung ebenfalls gefördert werden (siehe Merkblatt Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten ). ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über die Umsetzung der Konzeptinhalte und den Aufbau eines Klimaschutz- Controllingsystems oder eine Verpflichtung des Antragstellers, einen solchen Beschluss innerhalb eines halben Jahres nach Bewilligung vorzulegen. Die Förderprojekte sollen sich auf größere Einheiten beziehen, um Klimaschutzpotenziale breit und möglichst effizient zu erschließen. Anhaltspunkte für eine geeignete Projektgröße sind in der Richtlinie benannt. Förderfähig sind auch Projekte mehrerer Träger, die sich zu Klimaschutzzentren zusammenschließen und relevante Vorhaben gemeinsam durchführen, um eine geeignete Projektgrößen zu gewährleisten. So können sich beispielsweise benachbarte kleinere Gemeinden für einen Antrag zusammenfinden, um die Umsetzung begleiten zu lassen. Feste Vorgaben für die Art der Kooperationsformen gibt es nicht. Denkbar sind z.b. die Ausarbeitung von Kooperationsverträgen oder die Gründung von Arbeitsgemeinschaften. Wichtig ist die klare Definition von Zuständigkeiten der Antragspartner in Bezug auf die Fördertatbestände schon im Antrag. 2 Hinweise zur Antragstellung Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren. Es ist ein easy-projektantrag einzureichen. Diesem Antrag ist das Klimaschutzkonzept bzw. das Teilkonzept, auf welchem die Umsetzungsförderung basiert, in Kopie beizufügen. Speziell für Projekte im Bereich Bildung (z.b. Umsetzung von Prämienmodellen an Schulen) bestehen bereits allgemeine Konzepte, die für den jeweiligen Antrag konkretisiert werden Seite 4 von 5

sollen. Vorlagen für diese Konzepte finden Sie im Hintergrundpapier Klimaschutzprojekte in Schulen und Bildungseinrichtungen. In den Erläuterungen soll herausgestellt werden, wie die im Konzept festgelegten Kriterien berücksichtigt werden und dazu folgende Informationen eingefügt werden: Angaben zum Antragsteller Allgemeine Beschreibung der Ausgangssituation Beschreibung der Zielsetzung und der geplanten Maßnahmen Darstellung, welche Akteure in die Umsetzung eingebunden werden Hinweise auf Umsetzungskosten Geschätzte Projektdauer 3 Hinweise zu Nachweis- und Berichtspflichten Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Vordruck 0322, http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmu/pdf/0322.pdf) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)*) (Vordruck 0330a, http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmu/pdf/0330a.pdf). Gemäß den Nebenbestimmungen ist ein jährlicher Sachbericht vorzulegen, in dem u.a. folgende Informationen dargestellt werden sollen: Art der Aktivitäten (Angaben zu den Beteiligten Akteuren, verwendete bzw. erstellte Materialien etc.) Ergebnisdarstellung (u.a. Energie- und CO 2 -Einsparung, soweit möglich, im Vergleich zu den Erwartungen im Klimaschutzkonzept bzw. Teilkonzept) Darstellung der Kosten für die verschiedenen geförderten Aktivitäten Darstellung der Kosten für Maßnahmen, die während der Projektlaufzeit angestoßen wurden, soweit dies möglich ist (zum Beispiel Kosten für spezielle Klimaschutzinvestitionen, wenn möglich unterteilt nach Bauinvestitionen, Investitionen für elektrische Anlagen und andere Anlagen) 4 Hinweise zur Datenübermittlung für die Evaluation der Klimaschutzinitiative Die Antragsteller verpflichten sich, die zur Evaluierung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Mit der wissenschaftlichen Evaluierung sollen Qualitätsstandards weiterentwickelt werden. Die Bewilligung kann davon abhängig gemacht werden, ob der Weitergabe der Informationen oder Unterlagen an ein vom BMU beauftragtes wissenschaftliches Institut zugestimmt wird. Die Datenabfrage für die Evaluation des Programms kann während der Laufzeit des Förderprojekts sowie in einem Zeitrahmen von vier Jahren nach Projektende und Auszahlung der Seite 5 von 5

Fördermittel erfolgen. Unter anderem kann abgefragt werden, inwieweit die Konzepte gänzlich oder in Teilen umgesetzt wurden, welche Hemmnisse bei der Umsetzung bestanden und welche CO 2 -Minderungen mit welchen investiven Aufwendungen erreicht wurden. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass das BMU bzw. die Bewilligungsbehörde nach Anmeldung stichprobenartig die Umsetzung der Maßnahmen überprüft oder überprüfen lässt. Seite 6 von 5