Verkündungsblatt Nr. 2/

Ähnliche Dokumente
an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

c) In Modul 2, 3, 4, 5, 6 werden bei der Beschreibung der Modulprüfung jeweils die Worte abschließende sowie, mündliche Prüfung (15 min) gestrichen.

Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor

Amtliche Mitteilungen

NBl. MWV. Schl.-H S. 100 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 2. Mai 2008

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit

4. Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie

Studienplan. vom

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Mainz, den 23. Februar Der Prodekan des Fachbereichs 1: Der Dekan des Fachbereichs 5:

Sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Nebenfachvereinbarung für den Bachelor-Studiengang Statistik mit dem

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 4 vom Seite VM-2 Weiterführende Anorganische. VM-6 Anorganische Funktionsmaterialien

1. Dem 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät. Vom 28. Januar 2013

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Sport Beifach

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Sport im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 1.

Neufassung der Studienordnung für das Fach Geschichte Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Verkündungsblatt Nr. 1/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung Griechische Philologie (Zwei-Fächer) Vom 17. September 2008

Universität Bayreuth Institut für Sportwissenschaft

Höheres Lehramt an Gymnasien, Teil III: Kernfächer, Kapitel XVII: Physik 10/18. Universität Leipzig Fakultät für Physik und Geowissenschaften

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

vom 18. Juli 2017 Artikel 1

Zehnte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung. für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Koblenz-Landau

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach)

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen.

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

Universität Bayreuth Institut für Sportwissenschaft

Studienordnung für das Fach Sportwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

Vom 3. November (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Nr. 11/2014, S. 458)

Anlage 1-4 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen" der Universität Bremen vom 23.

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Biologie

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Donnerstag, 01. Juli 2010

Vorschlag Vereinbarung für das Nebenfach Chemie im Bachelor- und Masterstudiengang Mathematik

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Master of Education BK (Variante nach BAB) Sport vom

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13.

Vom 29. November 2011

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016

Infoblatt Wirtschaftspädagogik. Doppelfach Sport Bachelor und Zweitfach Master. I Doppelfach Sport Bachelor:

Willkommen an der TU Kaiserslautern. Informationsveranstaltung für die lehramtsbezogenen Bachelor-/Masterstudiengänge

vom 29. März 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 04/2017, S. 182)

Studienordnung für das Fach Physik

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 236

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

Artikel 2 Inkrafttreten

Modul Titel Prüfungen Σ LP. Allgemeine Chemie Klausur, Protokoll Protokoll. Physikalische Chemie Klausur Biochemie Klausur 4 5

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 385

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 392

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

geändert durch Satzung vom 14. März 2012

Studiengangspezifische Bestimmungen. für die Bachelor-Studiengänge Klavier künstlerisch und Klavier künstlerisch-pädagogisch

Nebenfachvereinbarung für den Bachelor-Studiengang Statistik mit dem Nebenfach Chemie

Studiengangspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Studiengang Komposition

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Modulhandbuch Sportdidaktik

Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1-1 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der

Vorläufige Studieninfomation Lehramt an Gymnasien: Bachelor of Education (B.Ed.)

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom

Amtliche Bekanntmachungen

geändert durch Satzungen vom 14. März Oktober 2012

FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 25. Mai 2011

Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13.

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Neufassung der Studienordnung für das Fach Mathematik Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.

Fachspezifischer Teil zur studiengangsspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Master of Education BK

Studiengangspezifische Bestimmungen. für die Bachelor-Studiengänge Gitarre künstlerisch und Gitarre künstlerisch-pädagogisch

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 340

Vorläufiger Modulkatalog Dreierdidaktik Biologie. für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig

3. Semester Grundlagen der Organischen Chemie II V 4,5 Organisch-Chemisches Praktikum P + Ü 7 Grundlagen der Physikalischen Chemie I V + Ü 6

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Transkript:

Nr. / Seite Verkündungsblatt Nr. /3.03.04 TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Prüfungsordnungen: Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar 04... Ordnung zur Änung Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar 04...9 Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadtund Regionalentwicklung an Technischen Universität Kaiserslautern vom 8. Januar 04...7 Ordnung zur Änung Promotionsordnung für den Fachbereich Chemie an Technischen Universität Kaiserslautern vom 5. März 04...8 Herausgeber: Präsident TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47 67663 Kaiserslautern Das Verkündungsblatt liegt für jemann in Zentrale Universitätsbibliothek zur Ansicht aus. Dieses erscheint bei Bedarf. Zudem ist es als PDF-Datei auf Homepage TU Kaiserslautern zu finden: www.uni-kl.de/verkuendungsblatt/

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar 04 Aufgrund des 7 Abs. Nr. und 86 Abs. Satz Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 9. November 00 (GVBl. S. 463), zuletzt geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57), hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften am 08.0.04 die nachfolgende Änung Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat Präsident Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom.0.04, Az.: 4/MF- Och-04-04-0, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern vom 4.0.007 (St.Anz. Nr. 4 vom..007, S. 74), zuletzt geänt durch Ordnung vom 07.0.04 (Verkündungsblatt TU Kaiserslautern Nr. vom 3.0.04, S. 4), wird wie folgt geänt:. Der fachspezifische Anhang zur Bachelorprüfungsordnung Sport erhält folgende Fassung: Fachspezifischer Anhang für die Prüfung des Faches Sport im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mit den Schwerpunkten Lehramt Gymnasien, Realschule plus und Berufsbildende Schulen Die Zulassung zum Bachelorstudium im Fach Sport setzt das erfolgreiche Absolvieren einer sportprak-tischen Eignungsprüfung voraus. Die Prüfungsbedingungen sportpraktischen Eignungsprüfung sind in Eignungsprüfungsordnung Sport geregelt. () Das Lehrangebot im Fach Sport ist so gestaltet, dass ein Studienbeginn sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich ist. (3) An TU Kaiserslautern werden im Fach Sport die in den untenstehenden Tabellen aufgeführten Module angeboten. Für den Bachelorstudiengang mit den Schwerpunkten Lehramt an Gymnasien und an Realschulen Plus sind die Module bis 6 verpflichtend. Im Bachelorstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen sind die Module,, 4 und 6 verpflichtend. (4) Die Summe Semesterwochenstunden (SWS) - und veranstaltungen beträgt bei Wahl lehramtsbezogenen Schwerpunkte Lehramt an Gymnasien o Lehramt an Realschule plus 48 SWS, bei Wahl des lehramtsbezogenen Schwerpunktes Lehramt an berufsbildenden Schulen 3 SWS. Die en und Prüfungsformen beinhalten Testate (sportartbezogene Sicherheits- und Regelkunde), schriftliche Hausarbeiten, Referate, praktische, mündliche und schriftliche Prüfungen.

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 3 Bachelor of Education Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule plus Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / : Grundlagen des Studiums Sportwissenschaft 0 SWS LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Einführung in das Studium Sportwissenschaft und in das wissenschaftliche Arbeiten Pädagogische und didaktische Grundlagen Sportpädagogik und -didaktik Seminar 3 Vorlesung 3 Seminar 4 : Disziplinen Sportwissenschaft 0 Grundlagen Anatomie, Vorlesung 3 Physiologie und Sportmedizin Bewegungs- und trainingswissenschaftliche Grundlagen Vorlesung 3 Bewegungs-, trainings- und gesundheitswissenschaftliche Aspekte im Kin- und Jugendsport Seminar 4 3:, Didaktik und Methodik Individualsportarten 0 Grundkurs Fitness im Kinund Jugendsport Grundkurs Fitness im Kinund Jugendsport Grundkurs Gerätturnen Grundkurs Gerätturnen kurs kurs Mündliche Prüfung über die Inhalte aller im Modul zu belegenden Lehrveranstaltung en ca. 0 min Modul zu belegenden Lehrveranstaltung en Stunden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifend Modul zu belegenden Lehrveranstaltung en

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 4 Grundkurs Gymnastik/ Tanz Grundkurs Gymnastik/ Tanz Grundkurs Leichtathletik Grundkurs Leichtathletik Grundkurs Schwimmen Grundkurs Schwimmen 4:, Didaktik und Methodik Sportspiele 0 Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Basketball Grundkurs Basketball Grundkurs Fußball Grundkurs Fußball Grundkurs Handball Grundkurs Handball Grundkurs Hockey Grundkurs Hockey kurs kurs kurs kurs kurs kurs kurs kurs kurs / prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 5 / Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) 5: Disziplinen Sportwissenschaft Sportsoziologische und historische Grundlagen Sportpsychologische Grundlagen Geistes- und Sozialwissenschaften im Sport Vorlesung 4 Vorlesung Seminar 4 Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden im Sport Seminar 3 6:, Didaktik und Methodik elementarer Bewegungsfel und weiterer Sportarten/-aktivitäten Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Schwerpunktkurs nach Wahl aus den in den Grundkursen M3, M4 und M6 absolvierten Sportarten Schwerpunktkurs nach Wahl aus den Sportarten Grundkurse in M3, M4 und M6 absolvierten Sportarten 3 3 Exkursion (Wahlsportart) 4 3 kurs kurs kurs kurs kurs kurs prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden Modul zu belegenden Stunden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen, dem Schwerpunktkurs und übergreifende Modul zu belegenden mit Ausnahme Exkursion

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 6 Bachelor of Education Lehramt Berufsbildende Schulen Nr: Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / : Grundlagen des Studiums Sportwissenschaft 0 Einführung in das Studium Sportwissenschaft und in das wissenschaftliche Arbeiten Pädagogische und didaktische Grundlagen Seminar 3 Vorlesung 3 Sportpädagogik und -didaktik Seminar 4 SWS LP : Disziplinen Sportwissenschaft 0 Grundlagen Anatomie, Vorlesung 3 Physiologie und Sportmedizin Bewegungs- und trainingswissenschaftliche Grundlagen Vorlesung 3 Bewegungs-, trainings- und gesundheitswissenschaftliche Aspekte im Kin- und Jugendsport Seminar 4 4:, Didaktik und Methodik Sportspiele 0 Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Badminton (RSS) Grundkurs Basketball Grundkurs Basketball Grundkurs Fußball Grundkurs Fußball Grundkurs Handball Grundkurs Handball Grundkurs Hockey Grundkurs Hockey Prüfungsvorleistung kurs kurs kurs kurs kurs kurs Prüfungsleistung Mündliche Prüfung über die Inhalte aller im Modul zu belegenden ca. 0 min Modul zu belegenden Stunden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 7 Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Tischtennis (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) Grundkurs Volleyball (RSS) 6:, Didaktik und Methodik elementarer Bewegungsfel und weiterer Sportarten/-aktivitäten Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Gesundheitssport/Psychomotorik Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Grundkurs Freizeit-/Outdoorsport Schwerpunktkurs nach Wahl aus den Sportarten Grundkurse in M3, M4 und M6 Schwerpunktkurs nach Wahl aus den Sportarten Grundkurse in M3, M4 und M6 0 Exkursion (Wahlsportart) 4 kurs kurs kurs kurs kurs kurs prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen und übergreifende Modul zu belegenden prüfungen zu den jeweiligen Grundkursen, dem Schwerpunktkurs und übergreifende Modul zu belegenden mit Ausnahme Exkursion (5) Die qualifizierte kann aus bis zu zwei Leistungen aus Projekt, Referat, Hausarbeit, Essay, Klausur, Testat (z. B. sportartbezogene Sicherheits- und Regelkunde, Stoff vorhergehenden Veranstaltungstermine), Vorbereiten und Durchführen eines Lehrversuchs pro Veranstaltung bestehen. Die Zusammensetzung wird durch die Seminarleitung zum Beginn Lehrveranstaltung bekannt gegeben. (6) Die zu vergebenden Leistungspunkte schließen Kontaktstudium (Lehrveranstaltung), Selbststudium und Prüfung des jeweiligen Modulteils ein. Die Modulnote setzt sich entsprechend Gewichtungen Leistungspunkte jeweiligen Teile im entsprechenden Modul zusammen, wobei in den Modulen 3, 4 und 6 - und anteile mit 50 % eingehen. Enthält ein Modul Veranstaltungen, für die keine Noten vergeben werden (z. B. Vorlesungen, Exkursionen), so reduzieren sich die für die Berechnung zugrundeliegenden Gesamtzahlen Leistungspunkte des entsprechenden Moduls um die Leistungspunkte Veranstaltungen ohne Benotung.

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 8 Die in den Modulen abzulegenden Klausurteile übergreifenden Modulklausur (Klausurteile M3 und M4: 5 Grundkurse; M6: Schwerpunktkurs, Grundkurse) können an einem Termin o verteilt auf mehrere angebotenen Prüfungstermine absolviert werden. A. Die Modulprüfung in den Modulen 3, 4 und 6 besteht aus Kombination sportpraktischer Prü-fungen, die in Regel studienbegleitend im Veranstaltungssemester nach Abschluss jeweiligen Lehrveranstaltung erfolgen, und einer übergreifenden, insgesamt zweistündigen Klausur, die auch in Teilen abgelegt werden kann. Die sportpraktischen Teilprüfungen und die jeweiligen Teilklausuren dieser Module können in beliebiger Reihenfolge und zu verschiedenen Zeitpunkten abgelegt werden. B. In Modul 4 sind Grundkurs Integrative Sportspielvermittlung und 4 grundkurse in den Spielsportarten zu belegen. Davon muss ein Grundkurs ein Rückschlagspiel (RSS) sein. (7) Vor Ausgabe des Bachelorzeugnisses sind Fähigkeiten in Erste Hilfe (6 Std.-Kurs) und Rettungsschwimmen (DLRG-Abzeichen mindestens in Bronze) ( nicht älter als zwei Jahre) bei Abteilung für Prüfungsangelegenheiten nachzuweisen. (8) Übergangsregelung Diese Ordnung zur Änung Prüfungsordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung bereits im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang im Fach Sport eingeschrieben sind o waren, regelt die Äquivalenzregelung die Anerkennung und Wertung von zuvor en Studien- und Prüfungsleistungen. Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Änungsordnung bereits im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an TU Kaiserslautern im Fach Sport eingeschrieben waren, können gegen begründeten Antrag, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten Änungsordnung bei Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einzureichen und an den Prüfungsausschuss zu richten ist, in bisherigen Prüfungsordnung verbleiben. Der Prüfungsausschuss genehmigt begründete Anträge, sofern diese Studierenden durch den Wechsel in die neue Prüfungsordnung nachweislich eine Schlechterstellung erfahren würden. Der Prüfungsausschuss kann zu den gestellten Anträgen eine Stellungnahme vom Lehrgebiet Sportwissenschaft einforn. Artikel Diese Ordnung zur Änung Prüfungsordnung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den. Februar 04 Der Dekan des Fachbereiches Sozialwissenschaften TU Kaiserslautern Prof. Shanley A l l e n

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 9 Ordnung zur Änung Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern vom. Februar 04 Aufgrund des 7 Abs. Nr. und 86 Abs. Satz Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 9. November 00 (GVBl. S. 463), zuletzt geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57), hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie am 08.0.04 die nachfolgende Änung Prüfungsordnung für die Prüfung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern beschlossen. Diese Ordnung hat Präsident Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom.0.04, Az.: 4/MF- Och-04-05-0, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern vom 4.0.007 (St.Anz. Nr. 4 vom..007, S. 738), zuletzt geänt durch Ordnung vom 0..03 (Verkündungsblatt TU Kaiserslautern Nr. vom 3.0.04, S. 0), wird wie folgt geänt:. Der Fachspezifische Anhang Chemie erhält folgende Fassung: Fachspezifischer Anhang zur Masterprüfungsordnung Chemie Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen plus und Lehramt an berufsbildenden Schulen Das Fach Chemie kann an TU Kaiserslautern in den Masterstudiengängen für die Lehrämter an Gymnasien (Gym), an Realschule plus (RS+) o an berufsbildenden Schulen (BBS, Fach ) studiert werden. () Das Lehrangebot im Fach Chemie ist so gestaltet, dass ein Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich ist. (3) An TU Kaiserslautern werden im Fach Chemie die folgenden verpflichtenden Module für den Masterstudiengang angeboten, die für das jeweilige Modul vorgesehenen - bzw. -lehrveranstaltungen die zugeordneten Leistungs Leistungspunkte sowie die zu erbringenden en können folgenden Tabellen entnommen werden:

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 0 Für das Lehramt an Gymnasien Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / SW S LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul : Organische Chemie-Reaktionsmechanismen 9 a) Organische Chemie Praktikum 5 5 Sicherheitsbelehrung Benotete Protokolle b) Reaktionsmechanismen Organischen Chemie für Lehramtsstudierende Vorlesung+ Übung Modul : Anorganische Chemie - Chemie Haupt- und Nebengruppenelemente 4 6 Mündliche Prüfung a) Anorganische Chemie Praktikum 7 5 Sicherheitsbelehrung Benotete Protokolle b) Chemie Hauptgruppenelemente Vorlesung 6 Mündliche Prüfung c) Koordinationschemie Vorlesung b) und c) gesamt Modul 3: Aktuelle Themen monen Chemie und 4 vertiefende Fachdidaktik über b) und c) a) Biochemie Vorlesung 3 Klausur b) Fachdidaktik Seminar, Praktikum Vorlesung o Seminar d) Fachdidaktik Seminar, Praktikum 3 3 Sicherheitsbelehrung c) veranstaltung Modul 4: Physikalische Chemie - Vertiefung 4 6 unbenotet 3 Klausur o Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag 4 5 Sicherheitsbelehrung Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag, Portfolio a) Praktikum: Physikalische Chemie b) Seminar zum Praktikum Praktikum 3 6 Sicherheitsbelehrung Seminar a) und b) gesamt Benotete Protokolle, Abschlussklausur Vortrag (unbenotet) Gesamt 35 4

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite * Studierende, die im Rahmen des Bachelorstudienganges im Modul 5 Organische Chemie II die Klausur zur Lehrveranstaltung Reaktionsmechanismen organischen Chemie absolviert haben, müssen anstelle b) Reaktionsmechanismen in Organischen Chemie für Lehramtsstudierende die nachfolgenden Veranstaltungen sowie die zugehörige Prüfung ablegen. c) Aromaten und Heterocyclen d) Alltagsrelevante Verfahren Vorlesung Vorlesung 6 Mündliche Prüfung Anmerkungen zur Notenberechnung: Modul Modul Modul Modul 3 Modul 4 Berechnung Modulnote Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus Praktikumsleistung und zu 40% aus mündlichen Prüfung zu b) ), o c) und d). Die Modulnote ergibt sich im Verhältnis Leistungspunkte. Die Modulnote ergibt sich im Verhältnis Leistungspunkte. Die Modulnote ergibt sich zu 80% aus Praktikumsleistung und zu 0% aus Klausur. Weitere Anmerkungen: Als mündliche Prüfung nach 5 () Landesverordnung kann entwe Modul o Modul gewählt werden. veranstaltungen (3c): Hier können auch die angebotenen Veranstaltungen des Fachbereichs Physik (Modul NW Bereichsfach Naturwissenschaften, Kennnummer 7) belegt werden. Die Veranstaltungen Toxikologie II, Pharmakologie I und II, Biophysik I können ohne weitere Genehmigung als veranstaltung angerechnet werden., die nicht im vorlaufenden aufgeführt sind, können mit ausreichend zeitlichen Vorlauf vor Semesterbeginn auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite Für das Lehramt an Realschulen plus Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / SWS LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 9: Experimentelle Alltags- und Umweltchemie 8 9 a) Biochemie Vorlesung 3 Mündliche Prüfung b) Alltags- und Umweltchemie Praktikum und Seminarvortrag 6 6 Sicherheitsbelehrung Mündliche Prüfungen Modul 0: Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik 4 6 Vorlesung o Seminar a) veranstaltung 3 Klausur o Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag b) Schwerpunkt Naturwissenschaften Seminar 3 Vortrag, Nieschrift o mündliche Prüfung Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften 6 8 a) Naturwissenschaften Vorlesung 3 4 Die Studien- und/o Prüfungsleistungen zum Modul Naturwissenschaften sind im Rahmen des Universitätsverbundes Südwest an Universität Koblenz-Landau, Standort b) Themenfel Naturwissenschaften Seminar, Übung 3 4 Landau zu erbringen und innerhalb Frist des 4 Abs. nachzuweisen. Sofern an TU Kaiserslautern eine Alternativveranstaltung angeboten wird, kann auch diese besucht werden. Gesamt 8 3

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 3 Anmerkung zur Notenberechnung: Modul Modul 9 Modul 0 Berechnung Modulnote Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus Praktikumsleistung und zu 40% aus den mündlichen Prüfungen. Die Modulnote ergibt sich aus den Teilleistungen im Verhältnis Leistungspunkte. Die Veranstaltungen Toxikologie II, Pharmakologie I und II, Biophysik I können ohne weitere Genehmigung als veranstaltung angerechnet werden., die nicht im vorlaufenden aufgeführt sind, können mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Semesterbeginn auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Anmerkung: Als mündliche Prüfung nach 5 () Landesverordnung kann entwe Modul 9 o Modul 0 gewählt werden. Bei Wahl von Modul 0 findet zu Teil a) und Teil b) eine mündliche Prüfung statt.

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 4 Bei Fächerkombination zweier naturwissenschaftlicher Fächer sind in Abhängigkeit von Fächerkombination im Bereichsfach Naturwissenschaften folgende Leistungen zu erbringen: Fächerkombination Biologie Chemie Physik Biologie. Entwe in Biologie o in Chemie das Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Einführung in die Physik für Biologen und Chemiker I incl. Prüfung (= 4 LP). und Physikalisches Anfängerpraktikum für Biologen und Chemiker (= 4 LP). Entwe in Biologie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Organische Chemie für Biologen und Wirtschaftsingenieure (3 SWS+ SWS Übung, Umfang 5 LP) und Biochemie ( SWS, Umfang 3 LP) Chemie. Entwe in Chemie o in Biologie das Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Einführung in die Physik für Biologen und Chemiker I incl. Prüfung (= 4 LP) und Physikalisches Anfängerpraktikum für Biologen und Chemiker (= 4 LP). Entwe in Chemie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Biologie: entwe Modul : Strukturen und Funktionen Pflanzen o Modul 3: Strukturen und Funktionen Tiere sowie zusätzlich Besuch einer Vorlesung im anen Modul (insg. 8 LP) Physik. Entwe in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Biologie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Organische Chemie für Biologen und Wirtschaftsingenieure (3 SWS+ SWS Übung, Umfang 5 LP) und Biochemie ( SWS, Umfang 3 LP). Entwe in Physik Modul 7: Bereichsfach Naturwissenschaften o in Chemie Modul 5: Bereichsfach Naturwissenschaften und. Biologie: entwe Modul : Strukturen und Funktionen Pflanzen o Modul 3: Strukturen und Funktionen Tiere sowie zusätzlich Besuch einer Vorlesung im anen Modul (insg. 8 LP)

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 5 (4) An TU Kaiserslautern werden im Fach Chemie die folgenden verpflichtenden Module für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen angeboten, die für das jeweilige Modul vorgesehenen - bzw. lehrveranstaltungen die zugeordneten Leistungspunkte sowie die zu erbringenden en können folgen Tabelle entnommen werden. Die Module wurden nicht durchgehend nummeriert, um die Vergleichbarkeit mit den Studiengängen für LAG und LAR zu gewähren. Für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen Nr. Modul-/ Veranstaltungsname Art Lehrveranstaltung / SWS LP Prüfungsvorleistung Prüfungsleistung Modul 6: Physikalische Chemie - Grundlagen 8 a) Vorlesung Physikalische Chemie I Vorlesung 3 6 Klausur* Übung zu PC I Übung b) Vorlesung Physikalische Chemie II Vorlesung 3 6 Klausur* Übung zu PC II Übung Modul 7: Fachdidaktik - Methoden im Chemieunterricht 6 7 a) Schülergerechtes Experimentieren Praktikum/ Seminar 5 5 Sicherheitsbelehrung und Modul 3 und 5b) benotete Nieschrift o mündliche Prüfung, Vortrag, Teilnahmenachweis, Portfolio b) Lehrpraktiksche Übung Lehrpraktische Übung Lehrpraktische Übung, Teilnahmenachweis Sicherheitsbelehrung und Modul 3 und 5b) Modul 8: Alltags- und Umweltchemie 4 6 a) Vorlesung: Alltags- und Umweltchemie Vorlesung 3 4 Benoteter Vortrag b) Toxikologie Vorlesung Klausur Modul 9: Experimentelle Alltags- und Umweltchemie 8 9 a) Biochemie Vorlesung 3 Mündliche Prüfung b) Alltags- und Umweltchemie Praktikum und Seminarvortrag 6 6 Sicherheitsbelehrung Mündliche Prüfungen

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 6 Modul 0: Aktuelle Themen und vertiefende Fachdidaktik 4 6 a) veranstaltung Vorlesung o Seminar 3 Klausur o Nieschrift o mündliche Prüfung o Vortrag b) Schwerpunkt Naturwissenschaften Seminar 3 Vortrag, Nieschrift o mündliche Prüfung Gesamt 30 40 Anmerkung zur Notenberechnung: Modul Modul 8 Modul 9 Modul 0 Berechnung Modulnote Die Modulnote ergibt sich aus den Teilleistungen im Verhältnis Leistungspunkte. Die Modulnote ergibt sich zu 60% aus Praktikumsleistung und zu 40% aus Klausur. Die Modulnote ergibt sich aus den Teilleistungen im Verhältnis Leistungspunkte. 0a: Hier können auch die angebotenen Veranstaltungen des Fachbereichs Physik (Modul NW Bereichsfach Naturwissenschaften, Kennnummer 7) belegt werden. Die Veranstaltungen Toxikologie II, Pharmakologie I und II, Biophysik I können ohne weitere Genehmigung als veranstaltung angerechnet werden., die nicht im vorlaufenden aufgeführt sind, können mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor Semesterbeginn auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Anmerkung: Als mündliche Prüfung nach 5 () Landesverordnung kann entwe Modul 6 o Modul 9 gewählt werden. Artikel *Bei Wahl von Modul 6 wird eine mündliche Prüfung über beide Veranstaltungen durchgeführt. Diese Ordnung zur Änung Prüfungsordnung in den konsekutiven Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen an Technischen Universität Kaiserslautern tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den. Februar 04 Der Dekan des Fachbereiches Chemie TU Kaiserslautern Prof. Dr. Christoph v a n W ü l l e n

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 7 Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung an Technischen Universität Kaiserslautern vom 8. Januar 04 Aufgrund des 7 Abs. Nr. und des 86 Abs. Satz Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 9. Nov. 00 (GVBl. S. 463), geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57) hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Raum- und Umweltplanung Technischen Universität Kaiserslautern am 0..03 die nachfolgende Änung Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung beschlossen. Diese Änung Prüfungsordnung hat Präsident Technischen Universität Kaiserslautern mit Schreiben vom 4.0.04, Az.: 4/MF-Och-04-06-, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Artikel Die Prüfungsordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung an Technischen Universität Kaiserslautern vom 08. September 00 (Staatsanzeiger Nr. 36 vom 04.0.00, S. 457), zuletzt geänt durch die Ordnung vom 8. Jan. 03 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 5.0.03, S. 343) wird wie folgt geänt:. Abs. erhält folgende Fassung: Masterarbeit () Das Thema Masterarbeit kann von je Professorin o jedem Professor o von je Juniorprofessorin o jedem Juniorprofessor o von je Honorarprofessorin o jedem Honorarprofessor o von je apl.-professorin o jedem apl.-professor, die o im Masterstudiengang Stadt- und Regionalentwicklung Veranstaltungen durchführt, gestellt werden. Die Ausgabe erfolgt über die Abteilung für Prüfungsangelegenheiten und wird dort mit Ausgabezeitpunkt in Prüfungsakte vermerkt. Artikel - Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung im Verkündungsblatt TU in Kraft. Kaiserslautern, den 8. Januar 04 Der Dekan des Fachbereiches Raum- und Umweltplanung Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr.-Ing. Gerhard S t e i n e b a c h

Verkündungsblatt 3.03.04 Nr. / Seite 8 Ordnung zur Änung Promotionsordnung für den Fachbereich Chemie an Technischen Universität Kaiserslautern vom 5. März 04 Aufgrund des 7 Abs. Satz und Abs. 3 Satz und 86 Abs. Nr. 3 des Hochschulgesetztes in Fassung vom 9. November 00 (GVBl. S. 463), zuletzt geänt durch Gesetz vom 8. Juni 03 (GVBl. S. 57), BS 3-4, hat Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie Technischen Universität Kaiserslautern am 03.07.03 die folgende Änung Promotionsordnung beschlossen. Diese Änung Promotionsordnung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom 5.0.04, Az: 977-53-4/43(), genehmigt. Artikel Die Promotionsordnung für den Fachbereich Chemie Technischen Universität Kaiserslautern vom 07. Oktober 999 (genehmigt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung mit Schreiben vom 3.09.999, Az: 53, Tgb. Nr. 59/99), wird wie folgt geänt:. 3, Satz und Satz erhalten folgende Fassung: Der Doktorand wird von einem dem Fachbereich angehörenden Professor, außerplanmäßigen Professor, Juniorprofessor o Privatdozenten betreut. Auf Antrag können Professoren o Privatdozenten, die im Fachbereich Chemie einen Lehrauftrag wahrnehmen, o dem Fachbereich angehörige promovierte Wissenschaftler vom Fachbereichsrat als Betreuer zugelassen werden.. 8 (), Satz erhält folgende Fassung: Der Vorsitzende muss Professor des Fachbereichs sein. Berichterstatter können alle gemäß 3 Abs. als Betreuer zugelassene Personen sein. 3. 0 (), Satz erhält folgende Fassung: Während dieser Zeit können alle Mitglie des Fachbereichsrates, und alle gemäß 3 Abs. als Betreuer zugelassene Personen am Fachbereich Einblick in die Berichte nehmen. 4. (4), Satz 5 erhält folgende Fassung: Darüber hinaus können auch anwesende und gemäß 3 Abs. als Betreuer zugelassene Personen Fragen stellen. Artikel Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt TU Kaiserslautern in Kraft. Kaiserslautern, den 5. März 04 Der Dekan des Fachbereichs Chemie Prof. Dr. Christoph v a n W ü l l e n