STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

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Transkript:

406 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

19 RECHTSPFLEGE 19.1 Kriminalität 410 19.2 Rechtsprechung 414 407 STATISTIK STADT ZÜRICH

METHODEN Die Daten für das Unterkapitel «Kriminalität» werden aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) übernommen. Die Erfassung basiert auf dem für die PKS ausgearbeiteten Straftatenkatalog, welcher Straftaten nach Gesetz, Artikeln und kriminologischen Spezifikationen charakterisiert. Für die Tabelle wurden die detaillierten Straftatencharakterisierungen je nach kriminologischer Relevanz zum Teil wesentlich zusammengefasst. Die Daten im Kapitel «Rechtsprechung» sind vom Bezirksgericht Zürich sowie von der Staatsanwaltschaft Zürich Limmat (Quartiere Rathaus und Hochschulen im Kreis 1, Kreise 5 bis 8 und 10 bis 12) und der Staatsanwaltschaft Zürich Sihl (Quartiere Lindenhof und City im Kreis 1, Kreise 2, 3, 4 und 9). GLOSSAR KRIMINALITÄT Delikt Die Begriffe Delikt und Straftat können synonym verwendet werden. Körperverletzung Eine Körperverletzung ist gemäss Art. 122, Art. 123 und Art. 125 StGB eine Schädigung eines Menschen an Körper, Organ oder Gesundheit. Je nach Schwere von Verletzung und Motiv wird weiter nach schwerer, leichter und fahrlässiger Körperverletzung unterschieden. Kriminalität Der Begriff der Kriminalität orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während sich die Straftat grundsätzlich am individuellen Verhalten misst, werden mit Kriminalität die Straftaten als Gesamtphänomen bezeichnet. Somit umfasst der Begriff Kriminalität nicht nur das von der Justiz als Straftat bewertete Verhalten, sondern sämtliche Rechtsverletzungen von strafrechtlichen Tatbeständen. Straftat, erfasste Die erfassten Straftaten umfassen die in der Stadt Zürich im entsprechenden Jahr angezeigten Delikte inklusive Versuche nach Strafgesetzbuch (StGB) und Bundesgesetz über Betäubungsmittel (BetmG). Fahrzeugentwendungen/-diebstähle fallen teilweise auch unter das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG). Deshalb werden diese Fälle nicht zum Gesamttotal der Straftaten dazugezählt. Straftaten Straftaten sind strafbare Handlungen. Das Strafrecht führt drei Typen von Straftaten auf, die sich in Bezug auf die Schwere der Straftat - und damit auch der Strafe - unterscheiden: Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Die Verbrechen bezeichnen die am stärksten und die Übertretungen die am wenigsten ins Gewicht fallenden Taten. Tätlichkeit Im Unterschied zur Körperverletzung ist eine Tätlichkeit gemäss Art. 126 StGB ein Übergriff auf einen Menschen, welcher keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat. Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit Unter dieser Kategorie werden Straftaten wie Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB), Geiselnahmen (Art. 186 StGB) sowie Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) zusammengefasst. 408 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

19 Sistierung Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren sistieren, wenn die Täterschaft oder ihr Aufenthaltsort unbekannt ist oder andere vorübergehende Verfahrenshindernisse bestehen (z. B. lange Abwesenheit der beschuldigten Person). Fällt der Grund der Sistierung weg, wird das Verfahren weitergeführt. RECHTSPRECHUNG Bezirksgerichte, Zuständigkeit bei Strafsachen Das Bezirksgericht als Kollegialgericht mit jeweils drei Richter(-innen) war für diejenigen Strafsachen zuständig, für die die Staatsanwaltschaft eine Freiheits- oder Geldstrafe von mehr als sechs Monaten bzw. 180 Tagessätzen beantragt hatte (ab 2011 mehr als 12 Monate). Ehrverletzungen Unter den Begriff der Ehrverletzungen fallen die Straftatbestände gemäss Art. 173 178 StGB: Üble Nachrede (Art. 173), Verleumdung (Art. 174), Üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Verstorbenen oder verschollen Erklärten (Art. 175) sowie Beschimpfung (Art. 177). Einzelrichter in Strafsachen Der Begriff stammt aus dem Gerichtsverfassungsgesetz des Kantons Zürich (GVG ZH). Gemäss 24 GVG ZH war der Einzelrichter in Strafsachen vereinfacht ausgedrückt dann zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift eine Freiheits- oder Geldstrafe von höchstens sechs Monaten bzw. 180 Tagessätzen beantragte. Das GVG ZH galt bis zum 31. Dezember 2010 und wurde 2011 durch die eidgenössische Prozessordung abgelöst. Erledigungsart Darunter wird verstanden, wie ein Strafverfahren erledigt wird. Es sind drei Möglichkeiten gegeben: Urteil, Vereinigung oder anderweitige Erledigung. Wird in einem Strafverfahren nach Durchführung der Hauptverhandlung ein Schuld- oder Freispruch gefällt, so gilt dieser als Urteil. Wird hingegen ein Strafverfahren in ein anderes Strafverfahren integriert, sei es weil sie sachlich zusammenhängen oder weil man mehrere Verfahren gegen einen Angeklagten in einem einzigen Verfahren zusammenfassen will, so gilt das erste Strafverfahren formal als durch Vereinigung erledigt materiell lebt das Verfahren im anderen Verfahren fort. Die Vereinigung erfolgt in der Form der Verfügung oder des Beschlusses. Wird ein Strafverfahren anderweitig erledigt, so bedeutet dies, dass kein Sachentscheid in der Form eines Urteils gefällt wird, sondern das Verfahren aus prozessualen Gründen durch Verfügung oder Beschluss erledigt wird. Stirbt z. B. der Angeklagte während eines Verfahrens oder wird die Anklage (z. B. aufgrund mangelnder Zuständigkeit) nicht zugelassen, so führt dies zu einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Gewöhnlicher Strafprozess Die grosse Mehrheit aller Strafverfahren über 99 Prozent wurden unter der Herrschaft der Zürcher Strafprozessordnung als gewöhnliche Strafprozesse bezeichnet. Nicht dazu zählten die seltenen Fälle von Ehrverletzungsverfahren. Übertretungen Übertretungen sind gemäss Art. 103 StGB Straftaten, die nur mit Busse bedroht sind. 409 STATISTIK STADT ZÜRICH

KRIMINALITÄT 19.1 Kriminalität Zürich ist eine sehr sichere Stadt. Die Zahl der erfassten Straftaten ist von 2004 bis 2010 kontinuierlich zurückgegangen. Dies ist teilweise auf eine neue Erhebungsmethode zurückzuführen: 2009 wurde die KRISTA (Kriminal statistik des Kantons Zürich) durch die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) abgelöst. Mit der PKS wurde landes weit eine nach einheitlichen Kriterien auswertbare Kriminalstatistik eingeführt. Die Zahl der Straftaten nahm daraufhin in den Jahren 2011 und 2012 leicht zu, sank 2013 jedoch wieder auf das Niveau von 2010. Im Jahr 2014, sowie auch im Jahr 2015 nahm die Anzahl der Straftaten weiter ab. Die meisten Straftaten werden in der Innenstadt verübt. Dies erstaunt nicht, befinden sich dort besonders viele Geschäfte, Restaurants und Touristenattraktionen. Ebenfalls vergleichsweise hoch ist die Zahl der Straftaten im Kreis 4, der für sein Nachtleben über die Stadt hinaus bekannt ist. Strafbare Handlungen 1 2005 2015 G_19.1.1 100 000 90 000 80 000 70 000 60 000 50 000 40 000 30 000 Gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität Gegen das Vermögen Gegen die Freiheit Gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel Übrige Delikte 20 000 10 000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hat 2009 die Kriminalstatistik des Kantons Zürich (KRISTA) als Datenquelle abgelöst. 410 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

KRIMINALITÄT 19 Strafbare Handlungen nach Stadtkreis, 2015 G_19.1.2 12 000 10 000 8 000 6 000 Gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität Gegen das Vermögen Gegen die Freiheit 4 000 2 000 0 Gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel Übrige Delikte Kreis 1 Kreis 2 Kreis 3 Kreis 4 Kreis 5 Kreis 6 Kreis 7 Kreis 8 Kreis 9 Kreis 10 Kreis 11 Kreis 12 411 STATISTIK STADT ZÜRICH

KRIMINALITÄT Erfasste Straftaten nach Stadtkreis, 2015 Straftat 1 Ganze Stadt T_19.1.1 Stadtkreis 1 2 3 4 2005 80 758 17 843 4 646 6 043 11 431 2014 55 022 11 304 2 953 4 331 9 305 Total 2015 52 904 10 591 2 862 3 942 8 672 Gegen Leib und Leben 2 233 454 99 147 460 Tötungsdelikte 10 1 1 Körperverletzung 787 157 27 49 195 Tätlichkeiten 923 177 58 70 117 Gefährdung des Lebens 38 4 4 4 5 Raufhandel / Angriff 404 100 5 19 134 Übrige 71 16 5 4 8 Gegen das Vermögen 32 954 7 686 2 013 2 542 4 064 Veruntreuung 187 36 13 11 35 Diebstahl (ohne Fahrzeugentwendung) 17 780 5 685 951 1 176 2 109 Raub 274 59 14 18 75 Sachbeschädigung 4 596 616 327 369 725 Sachbeschädigung bei Diebstahl 3 867 278 369 410 321 Betrug 1 176 191 56 64 80 Erpressung 55 9 4 1 8 Hehlerei 89 18 1 3 14 Übrige 4 930 794 278 490 697 Gegen die Freiheit 5 337 502 381 559 489 Drohung 643 68 36 63 80 Nötigung 347 30 15 30 32 Freiheitsberaubung u. Entführung 23 5 1 1 Hausfriedensbruch 409 92 24 34 39 Hausfriedensbruch bei Diebstahl 3 905 306 305 431 336 Übrige 10 1 2 Gegen die sexuelle Integrität 1 357 74 24 38 756 Sexuelle Handlungen mit Kindern 56 4 1 4 14 Sexuelle Nötigung 78 14 2 7 13 Vergewaltigung 46 3 4 8 Übrige 1 177 53 21 23 721 Übrige Titel StGB 3 557 735 120 214 705 Fahrzeugentwendung/-diebstahl 2 3 614 454 216 416 573 Gegen das Betäubungsmittelgesetz 7 466 1 140 225 442 2 198 1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hat 2009 die Kriminalstatistik des Kantons Zürich (KRISTA) als Datenquelle abgelöst. 2 Wird nicht zum Total dazugerechnet, da darin Straftaten nach StGB und SVG enthalten sind. 412 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

KRIMINALITÄT 19 T_19.1.1 5 6 7 8 9 10 11 12 Nicht zuordenbar 8 427 3 766 2 507 2 942 5 708 3 576 9 833 2 448 1 588 3 844 2 283 1 900 1 644 5 495 2 446 5 679 1 883 1 955 3 610 2 476 2 112 1 889 4 716 2 607 6 178 1 903 1 346 242 69 40 60 182 90 280 95 15 1 1 2 1 2 1 93 20 10 19 56 24 99 30 8 83 41 18 33 95 45 131 50 5 2 1 2 1 5 4 5 1 60 2 5 3 16 14 38 7 1 3 4 3 3 10 3 5 6 1 2 359 1 548 1 407 1 309 2 705 1 633 3 692 1 077 919 11 6 16 9 20 6 19 3 2 1 178 599 664 668 1 328 704 1 664 444 610 22 10 5 13 18 8 27 2 3 472 407 172 155 390 295 424 188 56 160 247 323 218 429 312 519 192 89 59 46 45 34 111 47 391 29 23 6 1 2 1 6 4 10 1 2 7 10 4 1 11 3 11 2 4 444 222 176 210 392 254 627 216 130 283 328 384 240 639 385 787 252 108 39 32 22 25 85 34 105 43 11 22 21 22 19 43 16 68 24 5 1 2 3 1 3 1 3 2 34 14 25 11 60 14 45 14 3 185 259 312 184 446 320 566 171 84 2 2 3 40 24 20 25 216 26 68 31 15 1 3 3 9 1 8 7 1 3 4 3 5 4 6 10 6 1 5 4 3 6 2 8 1 2 31 16 14 14 197 17 42 17 11 183 136 79 71 330 109 649 136 90 374 159 124 138 288 212 438 167 55 503 371 182 184 644 364 702 312 199 413 STATISTIK STADT ZÜRICH

RECHTSPRECHUNG 19.2 Rechtsprechung Beim Bezirksgericht Zürich sind 2015 insgesamt 1155 Strafsachen eingegangen, 1301 Strafsachen wurden erledigt, davon 885 von Einzelrichtern und 416 vom Bezirksgericht. Es wird zwischen gewöhnlichen Strafprozessen und Übertretungen unterschieden. Als Übertretung werden Delikte bezeichnet, die nur mit Busse bestraft werden. Bei der Staatsanwaltschaft Zürich sind im Jahr 2013 16 527 Strafsachen eingegangen; 7915 bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und 8612 bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Ende 2013 waren rund 3700 Verfahren hängig. Strafverfahren Bezirksgericht Eingänge und Erledigungen, 2014 und 2015 T_19.2.1 2014 2015 1 Eingänge Erledigungen Bestand Ende Berichtsjahr Eingänge Erledigungen Bestand Ende Berichtsjahr Einzelrichter in Strafsachen 920 870 260 746 885 121 Gewöhnliche Strafprozesse 314 306 88 309 333 64 Übertretungen 489 446 137 311 421 27 Übrige Geschäfte in Strafsachen 117 118 35 126 131 30 Bezirksgerichte Strafsachen 454 486 121 409 416 114 1 Provisorische Angaben. Strafverfahren Bezirksgericht nach Prozessdauer, 2015 T_19.2.2 Prozessdauer 1 Monat von 1 2 Monate von 2 3 Monate von 3 6 Monate von 6 12 Monate von 1 2 Jahre mehr als 2 Jahre Einzelrichter in Strafsachen Gewöhnliche Strafprozesse 25 80 86 112 26 3 1 Übertretungen 96 137 113 72 3 Bezirksgerichte Strafsachen 35 75 86 175 36 8 1 414 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2017

RECHTSPRECHUNG 19 Strafverfahren Bezirksgericht nach Erledigungsart, 2010 1 T_19.2.3 Erledigungsart Urteil Vereinigung 2 anderweitig 3 Einzelrichter in Strafsachen Gewöhnliche Strafprozesse 480 5 146 Übertretungen 66 3 31 Bezirksgerichte Strafsachen Gewöhnliche Strafprozesse 620 32 46 1 Keine neueren Daten verfügbar. 2 Bei einer Vereinigung wurde das Strafverfahren in ein anderes Verfahren integriert. 3 Das Strafverfahren wurde aus prozessualen Gründen erledigt. Gewöhnliche Strafprozesse gegen Minderjährige und junge Erwachsene 2015 T_19.2.4 Anzahl Altersklasse 7 14 1 15 18 26 19 20 28 21 25 80 Erledigungsart Urteil 123 Vereinigung 3 anderweitig 9 Strafverfahren Staatsanwaltschaft Zürich 2012 und 2013 1 T_19.2.5 2012 2013 Zürich-Sihl Zürich-Limmat Zürich-Sihl Zürich-Limmat Übertrag 2 086 2 173 2 105 2 269 Eingänge 8 306 8 826 7 915 8 612 Erledigungen 8 440 8 934 8 168 9 060 Anklagen 276 287 246 267 Einstellungen 1 769 1 979 1 742 2 156 Sistierungen 185 171 211 155 Strafbefehle 3 158 3 418 3 140 3 469 Andere Erledigungen 3 052 3 079 2 829 3 013 Hängige Verfahren 1 952 2 065 1 852 1 821 1 Keine neueren Daten verfügbar. 415 STATISTIK STADT ZÜRICH