Uhr Rennläufe Siegerehrung, gemäss definitivem Zeitplan / «letzten Weisungen»

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Transkript:

A u s s c h r e i b u n g u n d N a c h t r a g z u m S t a n d a r d r e g l e m e n t d e r N S K Alle in dieser Ausschreibung nicht übernommenen Texte und Artikel entsprechen dem gültigen NSK-Standardreglement, auf welches man sich beziehen muss. Eine Kopie des NSK-Standardreglements wird den ausländischen Teilnehmern spätestens mit den letzten Weisungen zugesandt. Standardreglement NSK: Die Standardreglemente der NSK für die verschiedenen Disziplinen können im Internet unter www.motorsport.ch, Rubrik Reglemente, heruntergeladen werden. I Provisorisches Programm 07.05.2018 24.00 Uhr Nennschluss (Poststempel) 08.06.2018 14.00 19.00 Uhr Administrative Kontrolle 08.06.2018 14.30 19.00 Uhr Technische Kontrolle 09.06.2018 06.00 09.30 Uhr Administrative und technische Kontrolle 09.06.2018 07.30 18.00 Uhr Offizielles Training und Rennläufe 10.06.2018 07.30 18.00 Uhr Rennläufe 10.06.2018 Siegerehrung, gemäss definitivem Zeitplan / «letzten Weisungen» Der definitive Zeitplan wird den angemeldeten Fahrern mit den «letzten Weisungen» nach Nennschluss zugestellt. II Organisation Art. 1 Allgemeines 1.1 Der Verein Bergrennen Hemberg veranstaltet am 09./10. Juni 2018 das Bergrennen Hemberg. 1.2 Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die NSK der Auto Sport Schweiz GmbH (ASS) unter REG-Nr. 18-011/NI+ genehmigt. 1.3 Die Veranstaltung ist im Nationalen Sportkalender der ASS als Prüfung mit genehmigter ausländischer Beteiligung eingetragen. Art. 2 Organisationskomitee, Sekretariat, Offizielle 2.1 Für das Organisationskomitee zeichnet als Präsident: Christian Schmid, Thuraustrasse 34, 9642 Ebnat-Kappel, +41 79 448 91 26 2.2 Die Adresse des Organisationskomitees des Rennbetriebes lautet wie folgt: Bis am 07.06.2018 OK Bergrennen Hemberg +41 79 393 89 73 Administration Rennbetrieb Sara Pondini Hintergasse 2, 9532 Rickenbach bei Wil sara.pondini@bergrennen-hemberg.ch Ab 08.06.2018 Rennbüro Hemberg +41 79 393 89 73 2.3 Rennleiter Christian Müller +41 79 313 65 20 Vize-Rennleiter Heinz Uhlmann Rennsekretariat Sara Pondini Sportkommissare Pierre Schenk, Walter Kupferschmid, Karl Marty Technische Kommissare Claudio Enz, Brian Migliaccio, Kaspar Stähli, Reinhold Turati, Yanick Braun (Kandidat), Felipe Domingues (Kandidat) Zeitmessung / Auswertung Sportstiming.ch, Josef Hammerer Streckenchef Janick Lieberherr Vize-Streckenchef Peter Brunner JURY Sportkommissare Ausschreibung Bergrennen Hemberg Seite 1 von 6

Art. 3 Offizielles Anschlagbrett Alle offiziellen Mitteilungen und Beschlüsse der Rennleitung und/oder der Sportkommissare sowie die gültigen Resultate werden bei den offiziellen Anschlagbrettern, welche sich bei den jeweiligen Fahrerlagern befinden, angeschlagen. Die für die Protestfrist gültigen Resultate werden auch im Parc fermé ausgehängt. III Art. 4 Allgemeine Bestimmungen Veranstaltungsgrundlagen 4.1 Die Veranstaltung wird durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Internationalen Sportgesetz der FIA und seinen Anhängen, dem Nationalen Sportreglement der ASS, den Bestimmungen der NSK, dem Standardreglement der NSK für Bergrennen und der Ausschreibung. 4.3 Alkohol (Ethanol) ist im Automobil- und Kartrennsport im Wettkampf verboten. Der Nachweis erfolgt durch Atem- und / oder Blutanalyse. Der Grenzwert, ab dem ein Verstoss vorliegt, entspricht einer Blutalkoholkonzentration von 0.10 g/l. 4.5 Die Veranstaltung zählt für folgende Meisterschaften und Cups: - Schweizer Bergmeisterschaft - Schweizer Berg Pokal - Renault Classic Cup - Diverse Sektions- und Clubmeisterschaften - sowie für das Sportabzeichen der ASS Art. 5 Strecke Die Veranstaltung wird auf der Strecke Bächli Hemberg durchgeführt. Die Strecke weist folgende Merkmale auf: - Streckenlänge: 1'758 m - Höhenunterschied: 156.6 m - Durchschnittliche Steigung: 8.94 % - Maximale Steigung: 11.7 % - Ort Start: Bächli (Schwandsbrugg) - Ort Ziel: Hemberg (Risi) Art. 6 Zugelassene Fahrzeuge 6.1 Zugelassen sind alle Fahrzeuge (* bis zum Datum des Nennschlusses homologiert), welche den Vorschriften des Anhang J des ISG und Bestimmungen der NSK sowie ggf. den spezifischen Bestimmungen der betreffenden Nat. Formel oder Markencups entsprechen. Ebenfalls zugelassen sind historische Fahrzeuge gemäss Anhang K nach FIA. 6.2 Die Einteilung der Fahrzeuge in Hubraumklassen/divisionen erfolgt gemäss Artikel 251.1.2 Anhang J, bzw. Artikel 1 Kapitel VIII-A ASJ. Allfällige Markenpokale wie auch Fahrzeuge mit Dieselmotor bilden jeweils eine eigene Klasse. Für die Gruppe E2 steht dem Veranstalter das Recht zu, zusätzliche Klassen vorzusehen. Formelfreie Renn- und Sportwagen (Gruppen E2-SS und E2- SC) über 3000 cm3 werden nicht zugelassen. 6.3 Bei weniger als 5 angemeldeten Fahrzeugen einer Klasse/Division können diese mit der nächsthöheren Klasse/ Division zusammengelegt werden, bis die Mindestzahl von 5 Fahrzeugen erreicht wird. Gegebenenfalls ist folgende Äquivalenz einzuhalten: Gruppe N inkl. Gruppe R1, Gruppe A inkl. Gruppen R2-R3. Art.7 Ausrüstung der Fahrzeuge 7.7 Silberfolien oder getönte Folien gemäss Art. 253.11 Anhang J sind für alle Gruppen ausschliesslich auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe zugelassen. Ausschreibung Bergrennen Hemberg Seite 2 von 6

7.8 Die Installation von Kameras oder Bildaufnahmegeräten muss gemäss Kapitel VII-B - Anwendung von Sicherheitsmassnahmen in der Schweiz - sein und von den Technischen Kommissaren während der Technischen Wagenabnahme vor dem Start genehmigt werden. Art. 8 Sicherheitsausrüstung der Fahrer 8.1 Das Tragen der Sicherheitsgurten und eines einer anerkannten Norm (siehe Tabelle Kapitel VII- B ASJ) entsprechenden Schutzhelmes sowie einer Kopfrückhaltevorrichtung (z.b. HANS-System) gemäss den Bestimmungen von Artikel 3, Kapitel III des Anhang L FIA während den Trainingsund Rennläufen ist Vorschrift. 8.2 Alle Fahrer müssen obligatorisch während den Trainings- und Rennläufen flammenabweisende Kleidung gemäss Norm FIA 8856-2000 (inkl. Unterwäsche, Gesichtsschutz, Handschuhe usw.) tragen. Art. 9 Zugelassene Bewerber und Fahrer 9.2 Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerausweises für Automobile und einer für das laufende Jahr gültigen Fahrerlizenz der Stufe NAT oder höher für das betreffende Fahrzeug sein. 9.3 INT: Ausländische Bewerber und Fahrer müssen eine schriftliche Startbewilligung ihrer ASN, die die Lizenz ausgestellt hat, besitzen. NPEA (National mit Genehmigter Ausländischer Beteiligung): Ausländische Bewerber und Fahrer, die Inhaber einer nationalen oder höheren Lizenz sind, werden ohne besondere Bewilligung zugelassen. Art. 10 Teilnahmegesuch und Nennungen 10.1 Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen. Sie sind online unter www.bergrennen-hemberg.ch/fahrer oder mittels offiziellem Anmeldeformular an folgende Adresse zu richten: Sara Pondini, Hintergasse 2, 9532 Rickenbach bei Wil Nennschluss: Montag, 07. Mai 2018, 24.00 Uhr (Poststempel) Telegrafische oder per Email gesandte Nennungen müssen bis zum Nennschluss durch Mitteilung der laut Anmeldeformular erforderlichen Angaben schriftlich bestätigt werden. Nennungen unter www.bergrennen-hemberg.ch/fahrer müssen ebenfalls bis zum Nennschluss erfolgen. Massgebend ist die auf der Nennung verzeichnete Aufgabezeit. Unvollständig ausgefüllte Nennungen werden zurückgewiesen. Elektronische Nennungen müssen obligatorisch durch Originalunterschrift des Fahrers anlässlich der administrativen Kontrolle offizialisiert werden. 10.2 Die höchstzugelassene Teilnehmerzahl beträgt 230. Gegebenenfalls wird folgendes Kriterium für die Annahme der Nennungen angewendet: Chronologischer Eingang der Anmeldungen 10.5 Bewerber- und/oder Fahrerwechsel nach Nennschluss ist nicht gestattet (ausser bei gegenteiliger Bestimmung für Fahrer, gemäss Ausschreibung) Art. 11 Nenngeld 11.1 Das Nenngeld beträgt CHF 330. Das Nenngeld ist gemäss Online-Anmeldung zu überweisen. Bank-Konto: Clientis Bank Thur, Kapplerstrasse 21, 9642 Ebnat-Kappel. IBAN: CH81 0697 7468 2999 0190 5 Kontoinhaber: Verein Bergrennen Hemberg, 9633 Hemberg Art. 13 Vorbehalte, offizieller Text 13.4 In einem Streitfall betreffend der Interpretation der Ausschreibung ist allein der deutsche Text massgebend. Ausschreibung Bergrennen Hemberg Seite 3 von 6

IV Verpflichtungen der Teilnehmer Art. 15 Startaufstellung 15.2 Jegliches Vorwärmen der Reifen vor dem Start ist verboten und kann eine Strafe bis zum Ausschluss ergeben. Art. 16 Werbung 16.2 Die obligatorische Veranstalterwerbung wird mit den «letzten Weisungen» bekannt gegeben, ebenfalls die Art ihrer Platzierung. VI Verlauf der Veranstaltung Art. 21 Training 21.1 Es ist strengstens verboten, ausserhalb der offiziellen Trainingszeit zu trainieren. 21.2 Das offizielle Training findet gemäss detailliertem Zeitplan des Veranstalters statt. Es sind mindestens drei Trainingsläufe vorgesehen. 21.3 Zum Training werden nur Fahrzeuge zugelassen, welche die Wagenabnahme passiert haben. Art. 22 Rennen 22.2 Die Veranstaltung wird in mindestens zwei Läufen ausgetragen. VIII Wertung, Proteste, Berufungen Art. 26 Wertung 26.1 Die Wertung erfolgt aufgrund der Gesamtzeit der zwei schnelleren Läufe. 26.2 Bei Zeitgleichheit zweier Fahrer entscheidet die Zeit des schnelleren Rennlaufes. IX Preise und Pokale, Siegerehrung Art. 29 Preise und Pokale 29.3 Folgende Preise und Pokale kommen zur Verteilung: - Die drei Schnellsten des Tages. - Pro Klasse ist das erste Drittel der Klassierten preisberechtigt. Art. 30 Siegerehrung 30.1 Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für jeden Teilnehmer Ehrensache. 30.2 Der Standort und die Uhrzeit der offiziellen Siegerehrung wird den Teilnehmern mit den «letzten Weisungen» mitgeteilt. Ausschreibung Bergrennen Hemberg Seite 4 von 6

X A B C D E Sonderbestimmungen des Veranstalters Die Strecke wird vor der Veranstaltung durch die Polizei überwacht. Wildes Training und Besichtigungsfahrten in erhöhtem Tempo sind nicht gestattet. Fahrer, die sich nicht an diese Vorschriften halten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer muss im Besitze des auf das eingesetzte Fahrzeug laufenden Wagenpass sein und muss diesen bei der administrativen Kontrolle und der technischen Kontrolle vorweisen, ansonsten kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Fahrerlager: Wer den Anordnungen der Parkchefs nicht Folge leistet, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Programme, Eintritte: Mit den letzten Weisungen werden das Programm (beinhaltet unter anderem Zeitplan und Startliste) sowie zwei Eintrittskarten abgegeben. Die Eintrittskarten sind für den Konkurrenten und dessen Helfer bestimmt und bieten freien Eintritt auf allen Zuschauerzonen. Weitere Eintrittskarten können zu einem reduzierten Preis (max. fünf Stück) bei der administrativen Kontrolle erworben werden. Die Demonstrationsfahrzeuge (gemäss Art. 6 ISG) werden zu jedem Zeitpunkt von einem Führungs- und einem Schlussfahrzeug begleitet. Beide Fahrzeuge sind mit einem erfahrenen Fahrer besetzt, der unter Aufsicht des Rennleiters steht. Die Fahrzeuge müssen den Sicherheitsanforderungen der technischen Kontrollen genügen. Überholungen sind strikte untersagt, ausser wenn diese durch Streckenkommissare, welche die blaue Flagge zeigen verlangt werden. Weitere nützliche Informationen rund um das Bergrennen Hemberg finden Sie auf der Website www.bergrennen-hemberg.ch. Hemberg, im April 2018 Der Rennleiter: Christian Müller Der Präsident der NSK: Andreas Michel Ausschreibung Bergrennen Hemberg Seite 5 von 6

N a c h t r a g z u r H a u p t a u s s c h r e i b u n g R E G i o n a l e s B e r g r e n n e n Folgende Artikel der Ausschreibung bzw. des Standardreglements sind NICHT ANWENDBAR: 9.3 Art. 1 Allgemeines 1.2 Die Ausschreibung wurde durch die NSK der ASS unter Reg-Nr. 18-011/R genehmigt. Art. 6 Zugelassene Fahrzeuge 6.1 Ebenfalls zugelassen sind Fahrzeuge der Kategorie L2, L3 und L4 welche dem technischen Reglement der NSK für LOCale Veranstaltungen entsprechen. Art. 7 Ausrüstung der Fahrzeuge 7.1 Die Fahrzeuge und Fahrer der LOC-Kategorien L2, L3 und L4 müssen mindestens für die Gruppe Super-Serie anwendbare Sicherheitsausrüstung aufweisen. Art. 9 Zugelassene Fahrer, Ausweise 9.2 Der Fahrer muss im Besitze eines gültigen Führerausweises und einer gültigen Fahrerlizenz der Stufe REG der ASS sein. Für die Kategorie L2, L3 und L4 sind auch höher lizenzierte Fahrer der ASS zugelassen. Art. 11 Nenngeld 11.1 Das Nenngeld beträgt CHF 330. Das Nenngeld ist gemäss Online-Anmeldung zu überweisen. Bank-Konto: Clientis Bank Thur, Kapplerstrasse 21, 9642 Ebnat-Kappel. IBAN: CH81 0697 7468 2999 0190 5 Kontoinhaber: Verein Bergrennen Hemberg, 9633 Hemberg Art. 22 Rennen 22.2 Die Veranstaltung wird in mindestens zwei Läufen ausgetragen. Art. 26 Wertung 26.1 Die Wertung erfolgt aufgrund der Gesamtzeit der zwei schnelleren Läufe. Standardreglement NSK: Die Standardreglemente der NSK für die verschiedenen Disziplinen können im Internet unter www.motorsport-ch, Rubrik Reglemente, heruntergeladen werden. Hemberg, im April 2018 Der Rennleiter: Christian Müller Der Präsident der NSK: Andreas Michel Ausschreibung Bergrennen Hemberg Seite 6 von 6