Die Abfallsammlung wird dadurch sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gemeinde einfacher.

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Transkript:

UMSETZUNG AES II ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN 1. SAMMELLOGISTIK 1.1. WAS ÄNDERT BEI DER ABFALLSAMMLUNG? Per 1. Januar 2017 führt die Gemeinde eine neue Sammellogistik ein. Kehricht und Grobgut werden neu im gesamten Gemeindegebiet an den gleichen Tagen gesammelt, nämlich am Dienstag und Freitag. Die Kreise 1 und 2 werden aufgehoben. Papier und Karton werden neu am Donnerstag (bisher am Dienstag) gesammelt. Grüngutsammlung (siehe Kapitel 2) ist weiterhin am Montag. Neu dürfen auch Rüstabfälle und Speisereste in den Grüncontainer gegeben werden. Metall ist weiterhin am Mittwoch, 6x pro Jahr. 1.2. WARUM DIESE ÄNDERUNG? Die Abfallsammlung wird dadurch sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gemeinde einfacher. Kommunikation: Für alle Einwohner gelten dieselben Abfuhrtage. Es braucht keine Kreise mehr. Der Abfuhrplan wird einfacher. Verminderung von Fehlern und Missverständnissen: die Gefahr, dass sich jemand im Tag irrt, sinkt. Logistik: Es stehen jeweils 2 Fahrzeuge im Einsatz, die sich gegenseitig helfen können bei Pannen, Verzögerungen, Schwankungen bei der Menge. Die Gefahr, dass Abfall liegen bleibt und am Folgetag abgeholt werden muss, sinkt. Personal: Effizienzsteigerung durch 2 fixe Teams. 1.3. AB WANN GILT DIE NEUE ABFALLSAMMLUNG? Ab 1. Januar 2017. 2. GRÜNGUTSAMMLUNG 2.1. WAS ÄNDERT BEI DER GRÜNGUTSAMMLUNG? Ab 1. Januar 2017 ist die Grüngutsammlung offen für Rüstabfälle und Speisereste. Sie findest ganzjährig (auch im Winter) wöchentlich statt. Wie bisher muss das Grüngut im Container bereitgestellt werden. Die Sammlung ist gebührenpflichtig.

Seite 2/7 2.2. WARUM GIBT ES DIESE ÄNDERUNG IN DER GRÜNGUTSAMMLUNG? Ab Ende 2016 ist bei der KEWU dem Grüngutverwerter der Gemeinde eine Vergärungsanlage in Betrieb. Diese kann auch Speisereste zu Gas und Kompost verarbeiten. 2.3. AB WANN GILT DIE NEUE GRÜNGUTSAMMLUNG? Ab 1. Januar 2017 2.4. WELCHE ABFÄLLE DÜRFEN IN DEN GRÜNCONTAINER? 2.5. WELCHE ABFÄLLE DÜRFEN NICHT IN DEN GRÜNCONTAINER?

Seite 3/7 WICHTIG: Wenn es Fremdstoffe im Container hat, wird dieser vom Sammeldienst nicht geleert. Der Sammeldienst informiert den Besitzer mit einem Infokleber. Der Besitzer hat die Wahl, die Fremdstoffe zu entfernen oder den Container bei der Kehrichtsammlung leeren zu lassen. Dafür muss er jedoch die entsprechenden Gebührenmarken anbringen. 2.6. ALPHABETHISCHE LISTE Produkt ja/nein Produkt ja/nein Altholz (behandelt oder unbehandelt) nein Kunststoff nein Ambrosia nein Laub ja Asche nein Lebensmittelverpackungen nein Balkonpflanzen mit Erde (ohne Topf) ja Metall nein Baumschnitt ja Milchprodukte ja Binden nein Muscheln nein Blacken nein Obst ja Blumen ja Papier nein Brot ja Pizza ja Compobags (mit Gitternetz) ja Plastiksäcke nein Eier ja Rasenschnitt ja Eierschalen ja Reis ja Einweggeschirr nein Rüstabfälle ja Erde ja Salat ja Fallobst ja Sand nein Fischabfälle ja Saucen ja Fleisch (ohne Knochen) ja Schnittblumen (ohne Schnüre) ja Frittieröl nein Speisereste (roh und gekocht, ohne Verp.) ja Gebäck ja Staubsaugerbeutel nein Gemüse ja Stauden ja Gemüsestauden ja Steine nein Geschirr, kompostierbar nein Strauchschnitt ja Glas nein Tampons nein Hundekot nein Teekapseln nein Kaffeekapseln nein Teekraut ja Kaffeesatz ja Teigwaren ja Karton nein Topfpflanzen mit Erde (ohne Topf) ja Katzenkot nein Unkraut (ohne Blacken und Ambrosia) ja Katzenstreu nein Verbandsmaterial nein Kies nein verpackte Lebensmittel nein Kleintiermist (nur von pflanzenfr. Tieren) ja Verpackungen nein Knochen nein Wiesenschnitt ja Kochfett ja Windeln nein kompostierbares Geschirr nein Zigarettenstummel nein

Seite 4/7 2.7. WAS KOSTET DIE GRÜNGUTSAMMLUNG Sie haben die Wahl zwischen der Jahresmarke und Marken für Einzelleerung. 2.8. WIE KOMME ICH ZU EINER GRÜNGUTJAHRESMARKE Mit dem Formular Anmeldung können Sie eine oder mehrere Grüngutjahresmarken bestellen (www.ostermundigen.ch > Online Schalter > Abfall). 2.9. WIE WIRD DIE GRÜNGUTSAMMLUNG FINANZIERT? Die Einnahmen aus den Grüngutgebühren (Grüngutjahresmarken, Grünguteinzelleerungsmarken) decken rund 50% der gesamten Kosten der Grüngutsammlung (Sammeldienst, Entsorgungskosten). Der Rest geht zu Lasten der Grundgebühr. 2.10. BEZAHLE ICH EINE VERMINDERTE GEBÜHR, WENN ICH DIE GRÜNGUTJAHRES- MARKE ERST MITTE JAHR KAUFE? Nein. Es wird immer die Jahresgebühr erhoben und keine Pro-rata-Bezahlung bei unterjähriger Anmeldung gewährt. Auch bei Wegzug unter dem Jahr wird keine Rückerstattung der Gebühr gewährt. Der Container kann aber vom Nachmieter/-käufer weiter genutzt werden. Bitte melden Sie in diesem Fall die Namensänderung mit dem Formular Mutationen (www.ostermundigen.ch > Online Schalter > Abfall). 3. BEREITSTELLUNG / GRÜNCONTAINER 3.1. WIE MUSS DAS GRÜNGUT BEREITGESTELLT WERDEN? Grüngut muss in Normcontainern folgender Grösse bereitgestellt werden: 140 Liter, 240 Liter, (360 Liter*), 770 Liter, (800 Liter*). Der Container muss ausreichend mit Grüngutmarken versehen sein: Jahresmarke oder Marken Einzelleerung (siehe Abfuhrplan). 3.2. WELCHE CONTAINER SIND ZUGELASSEN? Für die Grüngutsammlung in Ostermundigen sind folgende Container zugelassen: Kunststoffcontainer: 140-, 240- und 360- und 770-Liter-Container gem. Norm 840 3.3. * SIND 360- UND 800-LITER-CONTAINER ZUGELASSEN? 360-Liter-Container sind zugelassen. Diese Container sind im Verhältnis zu ihrem Fassungsvermögen und dem Füllgewicht zu wenig stabil. Für den Transport auf nur einer Achse sind

Seite 5/7 sie (zu) schwer. Wir empfehlen bei einem Wechsel oder Neukauf, auf Kunststoffcontainer der Grössen 240- oder 770-Liter zu wechseln. 800-Liter-Metallcontainer sind nach wie vor auch zugelassen. Wir empfehlen jedoch bei einem Wechsel oder Neukauf, Container aus Kunststoff zu erwerben, da das Grüngut das Metall angreift. Zudem ist die Handhabung für die Kehrichtabfuhr, für die Hauswarte und auch für die Bürger aufgrund des reduzierten Gewichtes der Deckel und des gesamten Containers einfacher. 3.4. WELCHE CONTAINERGRÖSSE PASST? Masse der Container 140 Liter 240 Liter 770 Liter Breite 480 mm 580 mm 1265 mm Höhe 1050 mm 1075 mm 1340 mm Tiefe 550 mm 725 mm 775 mm Raddurchmesser 200 mm 200 mm 200 mm Radabstand 485 mm 570 mm Breite 855 mm Tiefe 475 mm Eigengewicht Container 10.2 kg 13.5 kg 51 kg Maximales Füllgewicht 60 kg 100 kg 300 kg Benötigte Stellfläche 0.4 m 2 0.7 m 2 1.7 m 2 Geeignet für Grüngut nur aus Haushalten 5-10 Haushalte 10-20 Haushalte 25-50 Haushalte Grüngut aus Umgebung und Haushalten 1-5 Haushalte 1-10 Haushalte 5-25 Haushalte 3.5. WIE KOMME ICH ZU EINEM/MEHREREN CONTAINER(N)? Profitieren Sie von der Container-Bestellaktion der Gemeinde. Diese läuft noch bis Mai 2017 Sie finden die Informationen und den Bestelltalon auf der Webseite der Gemeinde: www.ostermundigen.ch > Online Schalter > Abfall. 3.6. WANN LÄUFT DIE CONTAINER-BESTELLAKTION? Die Containerbestellaktion läuft ab November 2016 bis Mai 2017. 3.7. KANN ICH AUCH CONTAINER FÜR HAUSKEHRICHT UND/ODER PAPIER UND/ODER METALLBESTELLEN? Ja. Bitte verwenden Sie dafür das Formular Containerbestellung. Sie finden es auf www.ostermundigen.ch > Online Schalter > Abfall. 3.8. WIE LANGE DAUERT ES, BIS DIE BESTELLTEN CONTAINER GELIEFERT WERDEN? Die bei der Gemeinde bestellten Container werden mit den Informationsklebern versehen und registriert. Die Auslieferung erfolgt für Bestellungen bis 12. Dezember 2016 in der ersten Woche 2017, anschliessend 3 Wochen nach Bestellungseingang. 3.9. WIE KANN ICH MEINEN CONTAINER VOR FREMDNUTZUNG SCHÜTZEN? Sie können einen Container mit einem Dreikantschloss kaufen. Damit stellen Sie sicher, dass nur Berechtigte ihn nutzen. Für die Leerung muss der Container unbedingt geöffnet werden.

Seite 6/7 3.10. WARUM REGISTRIERT DIE GEMEINDE DIE GRÜNCONTAINER? Im Verlauf des Jahres 2017 führt die Gemeinde die Registrierung der Grüncontainer ein. Gründe für die Registrierung: Bessere Steuerung der Grüngutsammlung Übersicht über Menge und Standorte der Grüncontainer Vereinfachung der Administration Bewirtschaftung der Grüngutjahresabonnemente Vermeidung von Missbrauch (Fremdstoffe, Mehrfachbereitstellung) Verursacher können direkt informiert werden. 3.11. WIE LÄUFT DIE REGISTRIERUNG? Die Registrierung erfolgt auf 3 Spuren Alle bei uns im Rahmen der Container-Bestellaktion ausgelieferten Behälter, sind bereits registriert. Alle Container, für die eine Jahresmarke gelöst wird, werden bei der Verteilung der 2017er-Jahresmarken registriert. Wer in der Gemeindeverwaltung Einzelleerungsmarken kauft, wird über die Registrierung informiert und um die nötigen Angaben gebeten. 4. ORGANISATION IN LIEGENSCHAFTEN Wie organisiere ich die Nutzung der Grüngutsammlung im Mehrfamilienhaus (Hauseigentümer/Verwaltung Mieterschaft) am besten? Hauseigentümer/Verwaltungen: Falls Sie nicht bereits Grüncontainer haben, beschaffen Sie sich Container und bestimmen Sie einen geeigneten Standplatz für diese. Klären Sie, wer im Haus die Sammlung nutzen möchte, was abgegeben werden darf und wer für den Container verantwortlich ist. Die Ansprechperson ist für die Sauberkeit der Container verantwortlich und wird von der Gemeinde kontaktiert, wenn es Probleme gibt. Mieterschaft: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter über die Möglichkeiten an Ihrer Wohnadresse. 4.1. WIE SAMMLE ICH IM HAUSHALT MEIN GRÜNGUT AM BESTEN? Sammeln Sie das Grüngut am besten lose im Kompostkübeli. Bringen Sie die Rüstabfälle und Speisereste möglichst sofort zum Grüncontainer. So vermeiden Sie Gerüche und Fruchtfliegen. 4.2. SIND KOMPOSTIERBARE SÄCKE ZUGELASSEN? Zugelassen sind ausschliesslich biologisch abbaubare Säcke mit Gitternetz. Alle anderen Säcke sind nicht zugelassen. Besser ist es, wenn das Grüngut unverpackt in den Grüncontainer gelangt. Sammeln Sie im Kompostkübeli und leeren Sie dieses möglichst häufig.

Seite 7/7 4.3. WIE KANN ICH GERUCHSEMISSIONEN VERMEIDEN? Im Haushalt: Gerüche entstehen, wenn das Grüngut über mehrere Tage und ohne Luftzufuhr im Kompostkübeli liegen bleibt und zu gären beginnt. Sie vermeiden Geruchsemissionen, wenn Sie die Rüstabfälle und Speisereste offen lagern und das Kompostkübeli möglichst häufig am Grüncontainer leeren. Beim Grüncontainer Halten Sie den Grüncontainer sauber Fleisch- und Fischabfälle entwickeln schnell schlechte Gerüche. Lagern Sie diese im Kühlschrank und geben Sie sie erst kurz vor der Grüngutsammlung in den Grüncontainer Suchen Sie im Sommer einen schattigen Platz für den Grüncontainer Halten Sie den Grüncontainer immer gut verschlossen Stellen Sie den Container an jedem Sammeltag bereit, auch wenn er noch nicht voll ist 4.4. BIETET DIE GEMEINDE EINEN REINIGUNGSSERVICE AN? Nein. Dafür gibt es private Anbieter. Sie finden eine Liste auf www.ostermundigen.ch > Online Schalter > Abfall. 4.5. ICH HABE IM HERBST VIELE GARTENABFÄLLE, DIE NICHT ALLE IN DEN 240- LITER-CONTAINER PASSEN. WIE KANN ICH DIESE ENTSORGEN? Ihre Gartenabfälle (ohne Rüstabfälle und Speisereste) können sie direkt in die KEWU (Laufeweg 12, Krauchthal) oder in den Entsorgungshof Schermen (Wölflistrasse 17, Bern) bringen oder von einem Gärtner entsorgen lassen. 5. VERWERTUNG 5.1. WAS PASSIERT MIT DEM GESAMMELTEN GRÜNGUT Die KEWU gewinnt aus dem Grüngut erneuerbare Energie und Kompost als Dünger und Bodenverbesserer. 5.2. WO UND WIE WIRD DAS GRÜNGUT VERWERTET? Die KEWU (Krauchthal) nimmt im Herbst 2016 eine Vergärungsanlage in Betrieb. Das dort gewonnene Methan wird in einem Blockheizkraftwerk zu Strom und Wärme verwertet. Das Gärgut wird nachkompostiert und geht als Dünger und Bodenverbesserer in die Landwirtschaft, zu Erdwerken, an Gärtner und Private.