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Transkript:

10401/AB vom 19.01.2017 zu 10861/J (XXV.GP) 1 von 11 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191 ministerbüro@bmi.gv.at GZ: BMI-LR2220/1144-III/5/2016 Wien, am 16. Jänner 2017 Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Marcus FRANZ, Kollegin und Kollegen haben am 22. November 2016 unter der Zahl 10861/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rückkehrhilfe von Personen mit irregulärem Aufenthalt in Österreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2015 erfolgten 5.152 freiwillige Ausreisen, wobei eine Aufschlüsselung nach Geschlecht für das Jahr 2015 nicht möglich ist. Die Top 10 der freiwilligen Ausreisen 2015 kommen aus folgenden Herkunftsstaaten: Top 10 Freiwillige Ausreisen Summe Kosovo 1.140 Irak 750 Serbien 498 Russische Föderation 396 Rumänien 246 Mazedonien 194 Afghanistan 183 Bosnien-Herzegowina 177 China, Volksrepublik 169 Iran (Islamische Republik) 143 Top 10 3.896 Rest 1.256 Gesamt 5.152

2 von 11 10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Mit Stichtag 30. November 2016 erfolgten im Jahr 2016 5.292 freiwillige Ausreisen. Davon waren 4.106 Personen männlich und 1.186 Personen weiblich. Die Top 10 der freiwilligen Ausreisen 2016 kommen aus folgenden Herkunftsstaaten: Top 10 Freiwillige Ausreisen Summe Irak 1.288 Afghanistan 574 Iran 543 Serbien 444 Russische Föderation 242 Rumänien 214 Kosovo 197 Mazedonien 178 Ukraine 152 Bosnien-Herzegowina 121 Top 10 3.953 Rest 1.339 Gesamt 5.292 Zu Frage 2: Im Jahr 2015 wurden 3.203 zwangsweise Außerlandesbringungen durchgeführt (1.904 Abschiebungen und 1.299 Dublin-Überstellungen), wobei eine Aufschlüsselung nach Geschlecht für das Jahr 2015 nicht möglich ist. Die Top 10 der zwangsweisen Außerlandesbringungen 2015 kamen aus folgenden Herkunftsstaaten: Top 10 zwangsweise Außerlandesbringungen (Abschiebungen und Dublin) Summe Kosovo 447 Rumänien 303 Afghanistan 256 Slowakei 244 Ungarn 237 Russische Föderation 204 Nigeria 186 Polen 151 Serbien 142 Algerien 85 Top 10 2255 Rest 948 Gesamt 3.203 2

10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 11 Mit Stichtag 30. November 2016 wurden im Jahr 2016 4.463 zwangsweise Außerlandesbringungen durchgeführt (2.131 Abschiebungen und 2.332 Dublin- Überstellungen). Davon waren 3.486 Personen männlich und 977 Personen weiblich. Die Top 10 der zwangsweisen Außerlandesbringungen 2016 kamen aus folgenden Herkunftsstaaten: Top 10 zwangsweise Außerlandesbringungen (Abschiebungen und Dublin) Summe Afghanistan 465 Nigeria 458 Ungarn 336 Slowakei 330 Rumänien 327 Russische Föderation 233 Syrien 215 Irak 203 Serbien 146 Kosovo 131 Top Ten 2.844 Rest 1.619 Gesamt 4.463 Zu Frage 3: Ein Rückübernahmeabkommen kann für erfolgreiche Rückführungsmaßnahmen hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung für die grundsätzliche völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. Rückführungen finden daher auch in jene Staaten statt, bei denen kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen wurde. Nach geltendem Unionsrecht ist zudem die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss von bilateralen Abkommen einzelner Mitgliedstaaten nur noch möglich, wenn der Rat noch kein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen durch die Gemeinschaft erteilt hat. Österreich hat insgesamt mit 22 Staaten bilaterale Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Die Abkommen wurden bereits vor 2015 mit dem Kosovo, Nigeria, Tunesien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein und der Schweiz abgeschlossen. Zu Frage 4: Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. 3

4 von 11 10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Zu Frage 5: Auszahlung im Rahmen einer Reintegrationshilfe bzw. Rückkehrhilfe durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl betragen höchstens 370,- pro Person. Die Gesamtkosten für die ausbezahlten Rückkehrhilfen 2015 haben 452.751,- betragen (davon 147.863,- für Unterstützungsleistungen/Rückkehr bzw. 304.888,- Rückkehrhilfen VAP 1-7686.010). Für 2016 lassen sich bislang noch keine endgültigen Gesamtkosten für die ausbezahlten Rückkehrhilfen beziffern, da von den auszahlenden Rückkehrberatungsstellen die Abrechnungen laufend einlangen. Zu Frage 6: Im Bundesvoranschlag 2017 sind für Rückkehrhilfen 1,126.000,00 vorgesehen (davon 166.000,00 für Unterstützungsleistungen/Rückkehr im Rahmen EU-Förderprojekt AMIF Rückkehrvorbereitung und -durchführung VAP 1-7686.006 bzw. 960.000,00 Rückkehrhilfen VAP 1-7686.010). Zu Frage 7: Das BM.I förderte zwischen 2009 und 2015 diverse Reintegrationsprojekte für unterschiedliche Herkunftsländer im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds. Seit 1. Juli 2015 werden derartige Projekte im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) umgesetzt. Aktuell wird ein Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) für die Staaten Afghanistan, Pakistan und die Russische Föderation / Republik Tschetschenien durch Mittel des BM.I kofinanziert. Ein Folgeprojekt der IOM wird ab 2017 für die Herkunftsländer Afghanistan und Iran gefördert, ebenso ein Projekt der Österreichischen Caritaszentrale, das diverse Drittstaaten als Zielregion definiert. Zusätzlich ist das BM.I seit Juni 2016 offizielle Partnerorganisation des European Reintegration Network (kurz ERIN) und bietet im Sinne eines Ausbaus der nationalen Reintegrationsprogramme Unterstützungsleistungen für Rückkehrer in unterschiedlichen Herkunftsländern (derzeit Afghanistan, Irak (Autonome Region Kurdistan), Iran, Marokko, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation und Somaliland) an. Allgemeines Ziel der genannten Programme und Projekte ist die nachhaltige Reintegration von Drittstaatsangehörigen in die Gesellschaft und Wirtschaft ihres Herkunftslandes. 4

10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 11 Zu Frage 8: Wie bei Frage 7 dargelegt, wurden Reintegrationsprojekte im Rahmen von Förderungen im Europäischen Rückkehrfonds und im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds umgesetzt. Dabei wurden im Jahr 2015 Mittel des BM.I in folgender Höhe ausbezahlt: Förderungsnehmer Förderungsgegenstand Höhe der Förderung Förderungen im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds Internationale Organisation 23.516,53 Reintegration Nigeria für Migration (IOM) Internationale Organisation 24.948,61 Reintegration Pakistan für Migration (IOM) Internationale Organisation Reintegration Russische Föderation / 464.540,94 für Migration (IOM) Republik Tschetschenien Förderungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Reintegration Afghanistan, Pakistan und Internationale Organisation Russische Föderation / Republik für Migration (IOM) Tschetschenien 480.435,25 Summe 993.441,33 Mit Stichtag 1. Dezember 2016 wurden im Jahr 2016 Mittel des BM.I in folgender Höhe ausbezahlt: Förderungsnehmer Förderungsgegenstand Höhe der Förderung Förderungen im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds International Centre for 16.553,45 Migration Policy Reintegration Kosovo Development (ICMPD) Internationale Organisation 85.659,54 Reintegration Afghanistan für Migration (IOM) Förderungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Reintegration Afghanistan, Pakistan und Internationale Organisation Russische Föderation / Republik für Migration (IOM) Tschetschenien 336.304,67 Summe 438.517,66 5

6 von 11 10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Zusätzlich wurden im Jahr 2016 bis zum Stichtag 1. Dezember 2016 folgende Mittel des BM.I im Rahmen der Partnerschaft im Rahmen des Europäischen Reintegrationsnetzwerkes (ERIN) ausbezahlt. ERIN Zweck Höhe Österreichischer Kofinanzierungsbeitrag zum Programm 20.000,00 Reintegrationsleistungen für Rückkehrer Afghanistan 184.500,00 Reintegrationsleistungen für Rückkehrer Iran 112.500,00 Reintegrationsleistungen für Rückkehrer Irak 92.000,00 Reintegrationsleistungen für Rückkehrer Marokko 29.350,00 Reintegrationsleistungen für Rückkehrer Nigeria 17.100,00 Reintegrationsleistungen für Rückkehrer Russische Föderation 60.000,00 Summe 546.950,00 Im Budgetjahr 2015 und 2016 erfolgten die Auszahlungen für den Europäischen Rückkehrfonds, Europäischen Flüchtlingsfonds und Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds beim Detailbudget 11030100 unter FISTL 300106 unter folgenden FIPOS: Europäischer Rückkehrfonds 1-7671.901 Subventionen (RK-Fonds) 1-7671.902 Verein Menschenrechte Österreich 1-7671.903 Österreichische Caritaszentrale 1-7671.904 Internationale Organisation für Migration Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 1-7672.009 Projekte AMIF (Ko-Fi) Im Budgetjahr 2016 erfolgten die Auszahlungen im Rahmen des Europäischen Reintegrationsnetzwerkes ERIN beim Detailbudget 11030100 unter FISTL 300106 unter folgenden FIPOS: Nationale Förderung 1-7660.901 Subventionen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 1-7672.009 Projekte AMIF (Ko-Fi) 6

10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 7 von 11 Zu Frage 9: Im Bereich Rückkehrberatung bzw. Rückkehrvorbereitung wird mit dem Verein Menschenrechte Österreich und der Caritas zusammengearbeitet. Die Bewilligungen für eine finanziell unterstützte freiwillige Ausreise erfolgen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Weiters wurden Förderungen im Bereich Rückkehr vergeben und wird derzeit in diesem Zusammenhang mit folgenden NGO s zusammengearbeitet: Organisation Förderungsgegenstand Österreichische Caritaszentrale Rückkehrberatung Verein Menschenrechte Österreich Rückkehrberatung und -vorbereitung Caritas der Diözese Graz-Seckau Rückkehrberatung und -vorbereitung Verein menschen.leben Rückkehrberatung und -vorbereitung Internationale Organisation für Migration Reintegration Zu Frage 10: Im Jahr 2015 wurden Förderungen in der angegebenen Höhe an folgende Förderungsnehmer für den jeweils angegeben Förderungsgegenstand ausbezahlt: NGO Handlungsfeld Höhe der Förderung International Centre for Migration Asyl, Rückkehr 41.351,75 Policy Development (ICMPD) Universität Salzburg Asyl 47.288,00 Caritas Wien Asyl, Rückkehr 391.279,62 Evangelisches Diakoniewerk Asyl 6.080,00 Gallneukirchen Caritas Linz Asyl 114.573,24 Arbeitsgemeinschaft für Asyl 90.000,00 Präventivpsychologie (APP) Caritas Eisenstadt Asyl 17.448,92 Verein Menschenrechte Asyl, Rückkehr 1.317.008,83 Österreich Verein Menschen.Leben Asyl, Rückkehr 289.987,48 United Nations High Asyl, Rückkehr 59.890,29 Commissioner for Refugees 7

8 von 11 10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung (UNHCR) International Organization of Asyl, Rückkehr 1.132.540,87 Migration (IOM) Caritas Salzburg Asyl 17.949,05 Hemayat Asyl 53.547,09 Caritas Graz Asyl, Rückkehr 53.015,39 Berufsförderungsinstitut Wien Asyl 5.840,00 Caritas Innsbruck Asyl 10.191,24 Verein Aspis Asyl 12.597,00 Oberösterreichische Volkshilfe Asyl 16.000,00 Verein Zebra Asyl 26.989,50 Berufsförderungsinstitut Asyl 11.460,43 Oberösterreich Verein Einstieg:Einstieg Asyl 7.180,00 Verein Fair und Sensibel Asyl 1.307,41 innovia - Service & Beratung zur Asyl 15.100,00 Chancengleichheit gem. GmbH Österreichische Caritaszentrale Asyl, Rückkehr 533.840,23 Österreichisches Rote Kreuz Asyl, Rückkehr 220.943,26 Diakonie Asyl 267.559,05 LEFÖ-IBF Rückkehr 15.893,43 Asylkoordination Österreich Asyl 315.865,22 (NIPE) Summe 5.092.727,30 Mit Stichtag 1. Dezember 2016 wurden im Jahr 2016 Förderungen in der angegebenen Höhe an folgende Förderungsnehmer für den jeweils angegeben Förderungsgegenstand ausbezahlt: NGO Handlungsfeld Höhe der Förderung International Centre for Migration Asyl, Rückkehr 30.161,35 Policy Development (ICMPD) International Organization of Asyl, Rückkehr 864.467,37 Migration (IOM) Caritas Wien Asyl, Rückkehr 331.864,41 Caritas Linz Asyl 110.100,00 8

10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 9 von 11 Caritas International Rückkehr 89.350,00 Arbeitsgemeinschaft für Asyl 18.000,00 Präventivpsychologie (APP) Caritas Eisenstadt Asyl 13.746,00 Verein Menschenrechte Österreich Asyl, Rückkehr 1.949.111,59 Sigmund Freud Privat-Universität Asyl 40.000,00 Wien Verein Menschen.Leben Asyl, Rückkehr 49.565,53 United Nations High Commissioner Asyl, Rückkehr 161.758,08 for Refugees (UNHCR) Hemayat Asyl 51.764,85 Caritas Graz Asyl, Rückkehr 125.266,59 Berufsförderungsinstitut Wien Asyl 3.593,88 Verein Aspis Asyl 17.530,00 Oberösterreichische Volkshilfe Asyl 17.470,73 Verein Zebra Asyl 33.593,92 Berufsförderungsinstitut Asyl 7.881,22 Oberösterreich Verein Fair und Sensibel Asyl 7.501,25 Zeit!Raum - Verein für Asyl 783,38 soziokulturelle Arbeit Berufsförderungsinstitut Kärnten Asyl 1.818,75 (BFI) Berufsförderungsinstitut Tirol (BFI) Asyl 15.600,00 Österreichische Caritaszentrale Asyl, Rückkehr 1.014.303,04 Österreichisches Rote Kreuz Asyl, Rückkehr 218.345,17 Diakonie Asyl 257.471,47 LEFÖ-IBF Rückkehr 37.474,77 Asylkoordination Österreich (NIPE) Asyl 221.105,65 Summe 5.689.629,00 Zu Frage 11: Förderungen aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) werden in Österreich ausschließlich im Rahmen von öffentlichen Projektaufrufen vergeben. Die 9

10 von 11 10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung entsprechenden Voraussetzungen zu Förderungsansuchen und -auswahl werden im Rahmen spezieller Aufrufe bekannt gegeben. Der letzte Aufruf hat im Frühjahr 2016 stattgefunden, der nächste ist für das Jahr 2019 geplant. Förderungswerber können zudem jederzeit um Förderung eines Projekts aus nationalen Mitteln durch ein schriftliches Förderungsansuchen mit einem der Eigenart der Leistung entsprechenden Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan und allen sonstigen auf die geförderte Leistung bezughabenden Unterlagen ansuchen. Förderungen können jedoch nur insoweit gewährt werden, als im laufenden Haushaltsjahr Fördermittel zur Verfügung stehen. Eine Förderung darf entsprechend der Eigenart der Leistung grundsätzlich auch nur zeitlich befristet gewährt werden. Mag. Wolfgang Sobotka 10

10401/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 11 von 11