1. AUSSCHREIBUNG Für das Jahr 2017 wird von der MotoMonster GmbH & Co. KG (Veranstalter) die Mad Monday Challenge ausgeschrieben.

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Diese Ausschreibung wurde von der DMV Sportabteilung geprüft und unter der. Reg.Nr. MB/ / am genehmigt. Postanschrift: Postfach Torgau

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INHALT 1. Ausschreibung 2. Termine/Teilnahmevoraussetzungen 3. Wertung 4. Bekleidung 5. Helm 6. Grundlagen 7. Fahrzeuge 8. Technische Bestimmungen 9. Motor 10. Räder/Reifen 11. Fahrwerk/Bremsen 12. Kraftstoff 13. Startnummern 14. Sponsorenflächen 15. Ansprechpartner 16. Fahrerbesprechung 17. Folgen von Regelverstößen 18. Ergebnisse/Protestregeln 19. Vorbehalte 20. Flaggen und Lichtzeichen 21. Klassen 22. Zeittraining 23. Start/Startaufstellung 24. Frühstart 25. Start aus der Boxengasse 26. Abbruch und Wiederaufnahme eines Laufes 27. Ende des Laufes/Ergebnisse und Wertung 1. AUSSCHREIBUNG Für das Jahr 2017 wird von der MotoMonster GmbH & Co. KG (Veranstalter) die Mad Monday Challenge ausgeschrieben. Infos und Anmeldung sind zu finden bei www.mm-challenge.de 2. TERMINE/TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Die Mad Monday Challenge umfasst sechs Veranstaltungen mit je zwei Wertungsläufen. Gefahren wird der Track 3 mit den Sektionen A,B,C. MMC 1: 01.05.2017 MMC 2: 29.05.2017 MMC 3: 03.07.2017 MMC 4: 07.08.2017 MMC 5: 25.09.2017 MMC 6: noch vakant Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann die Startgebühr auch anteilig nicht zurückerstattet werden. Der Teilnehmer ist jedoch berechtigt, bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer (Gaststarter) zu benennen. Es ist dem Veranstalter freigestellt, infolge widriger Umstände oder höherer Gewalt ein Rennen abzusagen, abzubrechen oder zu annullieren bzw.einen Ausweichtermin anzuberaumen. Falls Rennen gestrichen werden müssen, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahl der Läufe zu reduzieren oder Ersatzveranstaltungen zu benennen. Fallen Rennen aufgrund von höherer Gewalt ersatzlos aus, erhalten die Teilnehmer die entrichtete Nenngebühr zurückerstattet. Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer die sich offiziell angemeldet, die Teilnahmegebühr bezahlt haben und deren Motorrad dem technischen Reglement entspricht. Gaststarts sind nach Absprache mit dem Veranstalter möglich, Gaststarter erhalten auch Meisterschaftspunkte. Die Entscheidung über den Gaststart behält sich der Veranstalter vor. 3. WERTUNG Sieger ist der Fahrer mit der höchsten Punktzahl, diese ergibt sich aus den Platzierungen in den einzelnen Läufen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 25 22 20 18 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Insgesamt fließen 10 Rennläufe in die Meisterschaftswertung ein, also zwei Streichergebnisse pro Saison. Die ersten 3 jedes Rennens erhalten Pokale. Bei Punktegleichheit entscheidet: 1. Die Majorität der besseren Plätze auf den Punkterängen. 2. In nachstehender Reihenfolge: die bessere Platzierung auf den Punkterängen im letzten, vorletzten, drittletzten usw. Lauf der Klasse. Volle Punktzahl wird vergeben wenn durch den Führenden mindestens 75% der Renndistanz zurückgelegt wurden. Halbe Punktzahl wird vergeben wenn durch den Führenden mindestens 50% der Renndistanz zurückgelegt wurden. Bei Rennabbruch zählt die Reihenfolge der vorletzten Zieldurchfahrt 4. BEKLEIDUNG Das Tragen einer Lederkombi (Marke freigestellt) und eines Rückenprotektors ist verbindlich vorgeschrieben. Die Teilnehmer sind für einen ordentlichen und den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Zustand der Fahrerausrüstung selbst verantwortlich. 5. Helm Während der Veranstaltung sind von allen Teilnehmern Schutzhelme mit mindestens dem Prüfstempel ECE22/05 vorgeschrieben. Der Veranstalter kann bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift die Startzulassung verwehren. Die Helme müssen momentanen Sicherheitsanforderungen entsprechen und dürfen vom Aussehen und Pflegezustand keinen Anlass zur Beanstandung geben.

6. GRUNDLAGEN Mit der Einschreibung zu der Mad Monday Challenge beauftragt und bevollmächtigt der Fahrer oder der Bewerber die MotoMonster GmbH & Co KG, in seinem Namen die Nennung zu den Wertungsläufen abzugeben. Die Teilnehmer müssen keine Einzelnennungen zu den Veranstaltungen abgeben (Ausnahmen möglich) und erhalten vor jeder Veranstaltung automatisch ihre Nennungsbestätigung. Eventuelle Änderungen werden den Teilnehmern direkt durch den Veranstalter bekannt gegeben. 7. FAHRZEUGE Das Fahrzeug muss sich zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung in einem den technischen Bestimmungen entsprechenden Zustand befinden. 8. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN Generell gilt: Alles, was vom Veranstalter nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Änderungen im Reglement während der laufenden Saison behält sich der Veranstalter vor. Eine Änderung des Reglements bedarf der schriftlichen Information an alle eingeschriebenen Teilnehmer. Lichter müssen abgeklebt werden Bremslichtschalter abmontieren oder Abklemmen der Bremslichtschalter. 9. Motor Öl-Ablassschraube, -Peilstab und -Einfüllschraube müssen mit Sicherungsdraht gesichert sein. Es wird eine Phonmessung durchgeführt. Hier gilt der db-wert vom Typenschild, der darf bei angegebener Drehzahl nicht überschritten werden. 10. Räder/Reifen Keine Einschränkungen Reifenwärmer sind erlaubt. 11. Fahrwerk & Bremsen Fahrwerkskomponenten sind freigestellt. Bremsbeläge sind freigestellt Bremsscheiben sind freigestellt 12. Kraftstoff Kraftstoff ist freigestellt. 13. Startnummern Die Startnummer muss links und rechts am Heck gut erkennbar und mittig vorne angebracht werden. Dauer- und Wunschstartnummern sind in der Anmeldung anzugeben. 14. SPONSORENFLÄCHEN Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Aufkleber der Seriensponsoren an den vorgegebenen Stellen zu platzieren. Eine entsprechende Skizze/Foto wird auf der Webseite veröffentlicht. Weitere Logos dürfen zusätzlich angebracht werden. Rennresultate, Bilder oder Aufzeichnungen von Teilnehmern dürfen ohne zusätzliche Genehmigung des oder der Betroffenen honorarfrei zu Werbezwecken für den Veranstalter verwertet werden. 15. ANSPRECHPARTNER Zu jeder Veranstaltung entsendet der Veranstalter Verantwortliche, die mit der Durchführung der Rennen beauftragt sind. Sie stehen den Bewerbern bzw. Fahrern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Strafbefugnis bei den Veranstaltungen liegt bei dem Veranstalter. Darüber hinaus können die offiziell benannten Verantwortlichen bzw. deren Vertreter weitere Strafen aussprechen. 16. FAHRERBESPRECHUNG Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme kann zum Ausschluss von den Rennveranstaltungen führen. Die Termine werden rechtzeitig online, im Zeitplan bzw. im Newsletter bekanntgegeben. 17. FOLGEN VON REGELVERSTÖSSEN Werden Regelverstöße bekannt, verliert der Fahrer grundsätzlich die bei dem betreffenden Rennen gewonnenen Punkte und Prämien, auch wenn das offizielle Rennergebnis des Veranstalters keine Änderung mehr erlaubt. 18. Ergebnisse, Protestregeln Das vorläufige Ergebnis wird nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs veröffentlicht. Das Ergebnis ist nach Ablauf der Protestfrist verbindlich. Ein Protest gegen die Zulassung eines genannten Fahrers, Bewerbers oder Motorrades muss vor Beginn des offiziellen Trainings, ein Protest gegen eine Entscheidung der Technischen Abnahme muss von dem davon Betroffenen spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe schriftlich eingelegt werden. Alle anderen Proteste müssen spätestens 30 Minuten nach Aushang des Ergebnisses des jeweiligen Wettbewerbs/der betreffenden Klasse eingelegt werden. Besondere Fristenregelungen gehen diesen Festlegungen vor. Jeder Protest muss schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden. Dabei muss eine Protestgebühr von 150 Euro hinterlegt werden. Die Gebühr kann nur erstattet werden, wenn der Protest als begründet anerkannt wird. Der Protestgegenstand muss eindeutig erkennbar sein und der Protestgrund ist konkret anzugeben. Die MotoMonster GmbH & Co KG ist für die Entscheidung eines Protests zuständig. Der Protestführer und die von einem Protest betroffene/n Person/en sind vorzuladen.

Bei Minderjährigen muss mindestens (je) ein Erziehungsberechtigter oder eine von dem Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Person mit anwesend sein. Die Anhörung des Protestführers und jede von dem Protest betroffene Person, soll so bald als möglich nach der Einreichung des Protestes erfolgen. Sie sind getrennt zu hören und haben das Recht Zeugen zu benennen. Erscheinen eine oder beide Protestparteien oder Zeugen nicht, kann das Urteil in Abwesenheit gefällt werden. Wenn das Urteil nicht unmittelbar nach der Vernehmung der Betroffenen verkündet werden kann, müssen Letztere von Ort und Stunde der Urteilsverkündung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Die MotoMonster GmbH & Co KG hat das Recht beliebig oft während einer Veranstaltung Fahrzeuge zu überprüfe, zum Beispiel nach Wertungsläufen. Folgt ein Teilnehmer der Aufforderung für dieses Parc Fermé nicht, so wird er disqualifiziert und alle Ergebnisse des betreffend Rennwochenendes gestrichen. 19. VORBEHALTE Aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen behält sich die MotoMonster GmbH & Co KG das Recht vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung und des Reglements vorzunehmen. Die Teilnehmer (Bewerber und Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen: die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit der abgegebenen Nennung an die MotoMonster GmbH & Co KG allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorrübergehend in Frage stellen, entbindet(n) der/die Unterzeichnende(n) alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus u. U. auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt/Veranstaltungsarzt, Rennleiter/Fahrtleiter, Sportkommissare/Schiedsrichter).

20. Flaggen und Lichtzeichen Während des Trainings und des Rennens gelten folgende Flaggenzeichen: Nationalflagge (bzw. Startampel) = Start Gelbe Flagge (stillgehalten) = Achtung: erhöhte Aufmerksamkeit, Überholverbot! Gelbe Flagge (geschwenkt) = unmittelbare Gefahr, Geschwindigkeit reduzieren, Überholverbot! Strafmaßnahmen bei durch einen Sportwart gemeldeter Missachtung der gelben Flagge: Für jeden überholten Fahrer Rückversetzung des Überholenden im Endklassement um jeweils fünf Plätze. Bei einer nach Auffassung des Rennleiters und/oder der Sportkommissare im Zusammenhang mit einem solchen Überholvorgang eingetretenen Behinderung oder Gefährdung des Strecken- oder Rettungspersonales bzw. des/ der überholten Fahrer(s) oder wiederholter Missachtung bleibt an Stelle der Rückversetzung der Wertungsausschluss vorbehalten. Gelbe Flagge mit roten Streifen (stillgehalten) = Achtung Rutschgefahr! Auch in Verbindung mit erhobener Hand und Zeigefinger nach oben: einsetzender Regen. Weiße Flagge = Streckenposten fordern weitergehende medizinische Hilfe an Rote Flagge (gehalten oder geschwenkt) = Das Rennen/ Training ist abgebrochen, nicht überholen, langsam und mit größter Vorsicht und Aufmerksamkeit gemäß den Anweisungen in die Boxengasse bzw. in den Vorstartraum zurückkehren. Blaue Flagge (geschwenkt) = Warnung, Überrundung steht bevor Schwarze Flagge in Verbindung mit Start-Nr. auf Signaltafel = Runde beenden und in die Boxengasse ausfahren Grüne Flagge = Strecke frei Schwarz-weiß-karierte Flagge = Ende des Trainings/Rennens 21. KLASSEN Open ohne Hubraumbegrenzung 650s 4-Zylinder bis 650ccm 3-Zylinder bis 700ccm 2-Zylinder bis 900ccm 1-Zylinder bis 1000ccm Fun Supermotos Naked Bikes Sportler ab 20 Jahren 22. Zeittraining Fahrer, die im Verlauf aller Trainingsabschnitte nicht insgesamt mindestens 3 Runden absolviert haben, werden nicht zum Rennen zugelassen. 23. Start / Startaufstellung Das Motorrad muss bis spätestens 5 Minuten vor dem im gültigen Zeitplan vorgesehenen Startzeitpunkt des nächsten Laufes bzw., dessen Aufwärmrunden in den Vorstartbereich eingebracht werden. Fahrer, die verspätet erscheinen, haben keinen Anspruch auf den ihnen zustehenden, dann aber freibleibenden Startplatz und werden in der Penalty-Reihe aufgestellt. Jeder Fahrer darf nur die für den Renneinsatz vorgesehene Maschine in den Vorstartbereich einbringen. Ein Wechsel des Motorrades ist nach Schließen des Vorstartbereiches nicht mehr erlaubt. Die Startaufstellung für beide Läufe ergibt sich aus der Platzierung im Zeittraining, ggf. wechselweise bei verschiedenen Trainingsgruppen, beginnend mit dem jeweils Zeitschnellsten. Eine freie Auswahlmöglichkeit des Startplatzes besteht nicht. Erscheint ein Fahrer nicht zur Startaufstellung, bleibt dessen Startplatz leer. Die so genannte Penalty-Reihe ist die Startreihe direkt hinter der letzten laut Startaufstellung - besetzten Startreihe. Nach Einnahme des zugeteilten Startplatzes darf dieser nicht mehr verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Fahrer in die Penalty-Reihe versetzt. Der Start erfolgt stehend als Gruppenstart mit laufendem Motor unter Anwendung nachfolgender Methode: Startampel ist ausgeschaltet Ein Sportwart steht mit roter Flagge auf der Startlinie Starterfeld formiert sich mit laufenden Motoren Nach Einnahme aller Startplätze schwenkt ein zweiter Sportwart hinter dem Feld die grüne Flagge Der Sportwart geht mit erhobener roter Flagge vor dem Feld und verlässt die Strecke Nach Verlassen der Strecke durch den Sportwart schaltet die Ampel auf Rot Nach 2 5 Sekunden schaltet die rote Ampel aus und der Start ist freigegeben. 24. Frühstart Eine Frühstartüberwachung findet statt. Ein Frühstart ist dann gegeben, wenn während der Start-Rotlichtphase eine Vorwärtsbewegung des Motorrades, bzw. des Vorderrades erfolgt. Ein Frühstart liegt auch dann vor, wenn der Fahrer seine Maschine noch in der Rotlichtphase zurückzieht und beim Umschalten der Ampel wieder von seiner vorgesehenen Position startet. Fahrer, die einen Frühstart verursachen, erhalten eine Zeitstrafe von 30 Sekunden. Der Frühstart wird dem betreffenden Fahrer an der Ziellinie mit einer Tafel mit der Aufschrift seiner Startnummer und dem Zusatz Frühstart angezeigt. 25. Start aus der Boxengasse Die Boxenausfahrt wird zum Beginn der Aufwärmrunden geschlossen. Fahrer, die nach dem Start in die Aufwärmrunden erscheinen, sowie Fahrer, die in den Aufwärmrunden die Boxengasse aufsuchen müssen, können von hier aus hintereinander nachstarten. Die Freigabe erfolgt durch den Rennleiter.

26. Abbruch und Wiederaufnahme eines Laufes Sollte der Abbruch eines Laufes aufgrund eines besonderen Vorkommnisses oder klimatischer oder anderer Bedingungen unumgänglich sein, wird die rote Flagge gezeigt, um anzuzeigen, dass der Lauf abgebrochen ist. Wird dieses Signal gezeigt, müssen die Fahrer langsam fahren und den Anweisungen der Sportwarte folgen. Für den evtl. erneuten Start eines abgebrochenen Laufes gelten folgende Regelungen: A) Weniger als 50 % der Laufzeit (gerechnet ohne die 2 Folgerunden) waren absolviert: Wird ein Lauf abgebrochen bevor der führende Fahrer 50 % der Laufzeit absolviert hat, so wird der ursprüngliche Start für null und nichtig erklärt. Alle Fahrer, die am ersten Start beteiligt waren, sind für den erneuten Start teilnahmeberechtigt, entweder auf dem ursprünglich eingesetzten Motorrad oder auf einem anderen Motorrad, vorausgesetzt, dass dieses den Technischen Kommissaren unter ihrem Namen bzw. dem ihres Bewerbers vorgeführt und abgenommen wurde. Der wiederaufgenommene Lauf geht soweit vor dem Restart nicht ausdrücklich anders festgelegt über die volle Distanz, wobei die ursprüngliche Startaufstellung benutzt wird. Der Platz jedes Fahrers, der nicht an dem erneuten Start teilnehmen kann, bleibt frei. B) sonst: Dieser Lauf wird in jedem Fall als Rennen gewertet. Die Wertung erfolgt aufgrund der Positionen, welche die Fahrer am Ende der letzten Runde vor dem Abbruch des Rennens inne hatten. 27. Ende des Laufes / Ergebnisse und Wertung Nach Absolvierung der vorgesehenen Distanz wird der Führende sowie alle nachfolgenden Fahrer diese ohne Rücksicht auf die von ihnen zurückgelegte Rundenzahl beim Überfahren der Ziellinie mit der schwarz-weißkarierten Flagge abgewunken. Damit ist das betreffende Rennen bzw. der Lauf beendet. Die Durchfahrt für den jeweiligen Fahrer wird in dem Moment registriert, wenn der vorderste Teil seines Motorrades die Ziellinie überquert. Die Wertung erfolgt in der Reihenfolge der Zieldurchfahrt und nach Anzahl der absolvierten Runden. Fahrer, die nicht innerhalb von drei Minuten nach dem Sieger die Ziellinie überquert haben, werden gemäß ihrer letzten Zieldurchfahrt gewertet. Fahrer die zwar gestartet sind, aber keine Zieldurchfahrt aufweisen, werden mit null Runden gewertet. Sollte dies auf mehrere Teilnehmer zutreffen, entscheidet unter diesen die Position in der Startaufstellung. Nach dem Abwinken fahren die Teilnehmer in verringertem Tempo bis zur Ausfahrt der Rennstrecke und verlassen sie dort in Richtung Fahrerlager.

Haftungsausschluss Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Rennveranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Der Unterzeichner erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Trainingsveranstaltung/en entstehen und zwar gegen: den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings in Verbindung stehen, die Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und den eigenen Beifahrer, den eigenen Fahrer und eigene Helfer außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während des Motorradrennens ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Er/sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird. Fahrer/Beifahrer/gesetzliche/r Vertreter bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnis des für die Rennveranstaltung bestehenden Versicherungsschutzes. Dieser Haftungsausschluss ist dauerhaft für alle Rennen von MotoMonster gültig. Er kann vor jeder Veranstaltung widerrufen werden. Eine tatsächliche Teilnahme an der Veranstaltung bedeutet einen Verzicht auf eben diesen Widerruf. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel Ein Abweichen von vorgenannten Regelungen kann im Einzelfall nur schriftlich vereinbart werden; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Vertragsbedingungen zieht nicht die Gesamtunwirksamkeit nach sich. Ort, Datum Name in Blockschrift Unterschrift Teilnehmer