Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau vom 26. April 2013 (PO2)

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Transkript:

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau vom 26. April 2013 (PO2) - 1 -

Prüfugnsordnung der Wilhelm Büchner Hochschule vom 26.04.2013 in der Fassung vom 17.10.2014 Vorbemerkung: Gemäß 44 Absatz 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBI. I, S. 666 bis 699) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften der Wilhelm Büchner Hochschule Private Fernhochschule Darmstadt am 26. April 2013 folgende Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau erlassen. Die Ordnung wurde gemäß 37 Abs. 5 HHG am 11. Juni 2013 vom Präsidium der Wilhelm Büchner Hochschule genehmigt. Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Prüfungsordnung 2 Studienziel 3 Studien- und Prüfungsaufbau 4 Berufspraktische Phase 5 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen 6 Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit 7 Bachelorgrad 8 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen Anlage Studienplan - 2 -

1 Zweck der Prüfungsordnung Diese Prüfungsordnung dient der Erfüllung, Spezifizierung und Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Wilhelm Büchner Hochschule in der jeweils gültigen Fassung. 2 Studienziel (1) Das Studium des Studiengangs Maschinenbau hat das Ziel, durch praxisorientierte Lehre eine auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden beruhende Ausbildung zu vermitteln, die zu einer eigenverantwortlichen Berufstätigkeit als Ingenieur im Bereich des Maschinenbaus befähigt. (2) Durch eine umfassende grundlagenorientierte Ausbildung sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, die wesentlichen Zusammenhänge zu erkennen und jene Flexibilität zu erlangen, die benötigt wird, um der rasch fortschreitenden technischen Entwicklung gerecht zu werden. 3 Studien- und Prüfungsaufbau (1) Der Studiengang hat 7 Leistungssemester 1 mit insgesamt 210 Leistungspunkten (CP). Er enthält eine berufspraktische Phase. (2) Das Studium umfasst ein gemeinsames Studium und einen Wahlbereich. Das gemeinsame Studium vermittelt die wissenschaftlichen Grundlagen (mathematische, naturwissenschaftliche und fachbezogene, ingenieurwissenschaftliche Grundlagen), fachliche Vertiefungen (Kernbereich), wirtschaftswissenschaftliche und nichttechnische Inhalte. Ergänzend zum gemeinsamen Studium kann aus Wahlpflichtbereichen gewählt und damit das Studium entsprechend den persönlichen Neigungen vertieft werden. (3) Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule, die zu erreichenden Leistungspunkte, die Art der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen und die studienbegleitenden Leistungsnachweise sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung festgelegt, die Prüfungsinhalte im Modulhandbuch. (4) Zur Aktualisierung des Studienangebotes kann der Fachbereich den Katalog der Module den jeweiligen Erfordernissen anpassen. 4 Berufspraktische Phase (1) Gemäß 4 Absatz 1 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Wilhelm Büchner Hochschule ist im Bachelor-Studiengang Maschinenbau eine berufspraktische Phase (BPP) zu absolvieren. (2) Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 16 Wochen. Als praxisbegleitende Lehrveranstaltung wird Führung und Kommunikation aus dem Bereich der nichttechnischen Module festgelegt. (3) Die berufspraktische Phase hat folgende Ausbildungsinhalte: Erweitern des Wissens und der Kenntnisse aus dem Studium durch Kennenlernen der beruflichen Praxis des Maschinenbau-Ingenieurs. Die Studierenden sollen konkrete Aufgaben bearbeiten und lösen. Die Aufgabenfelder sollen in einem, höchstens drei der Bereiche Entwicklung, 1 Die Wilhelm Büchner Hochschule verwendet das Wort Leistungssemester, um den Arbeitsumfang darzustellen. Ein Leistungssemester hat den Umfang von 30 CP. Im Gegensatz dazu wird ein als Zeiteinteilung des Studienplans verstanden und dauert ein halbes Jahr. - 3 -

Konstruktion und Normung, Fertigungsplanung und steuerung, Qualitätsmanagement, Fertigung und Montage, Prüffeld, Projektierung oder Technischer Vertrieb liegen. Durch die Einbeziehung in die operative Ebene eines Unternehmens sollen die Studierenden soziale Handlungskompetenzen entwickeln und Einblicke in industrielle Organisationsformen bekommen. Die Studierenden sollen die im bisherigen Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und entwickelten Fähigkeiten einsetzen. (4) Es gilt die Ordnung für die Durchführung berufspraktischer Phasen (ORDN_BPP). 5 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen In Ergänzung zu 9 der Allgemeinen Bestimmungen kann zur Bachelorarbeit auch zugelassen werden, wem maximal 2 Fachprüfungen des 6. und 7. Leistungssemesters fehlen. Die fehlenden Fachprüfungen sind spätestens bis zur Durchführung des Kolloquiums nachzuweisen. 6 Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit (1) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind von der Betreuerin oder dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit eingehalten werden kann. (2) Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des Prüflings aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, einmalig verlängert werden. Die Verlängerung soll in der Regel zwei Monate nicht überschreiten. Über den Antrag auf Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss. 7 Bachelorgrad Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau wird der Grad Bachelor of Engineering (B.Eng.) verliehen. 8 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung PO2 tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2013 in Kraft. (2) Eine Verkürzung der Studiendauer durch Anrechnung von Vorleistungen ist in den ersten 24 Monaten ab Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung nicht ohne weiteres möglich und im Einzelfall zu prüfen. (3) In Fällen, in denen ein zügigeres Studieren durch Höhereinstieg unter Anrechnung von Vorleistungen gemäß 8 Absatz 2 nicht möglich ist, kann durch Immatrikulation in die vorher gültige Prüfungsordnung PO1 bis zum 01. Juli 2015 eine Anrechnung der Vorleistungen erfolgen. In diesen Fällen muss das Anrechnungsverfahren vor der Immatrikulation abgeschlossen sein. - 4 -

Anlage zur Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau" Grundlagenmodule Module der mathematischen, naturwissenschaftlichen und fachlichen Grundlagen Mathematik I 8 K 8 Mathematik II 8 K 8 Mathematik III mit Labor Mathematik III 4 B 6 Labor Simulation 2 L Einführung naturwissenschaftliche Ingenieurgrundlagen Einführung Chemie und Werkstoffwissenschaften 5 K 8 Einführung Mechanik 3 Naturwissenschaftliche Ingenieurgrundlagen Grundlagen Elektrizitätslehre 3 Einführung Optik 2 K 8 Grundlagen Strömungs- und Wärmelehre 3 Grundlagen der Informatik mit Labor Grundlagen der Informatik 6 K 8 Labor Programmieren 2 L Werkstofftechnik 6 K 6 Technische Mechanik 8 K 8 Einführung in die Elektrotechnik und Elektronik Einführung in die Elektrotechnik 5 B 8 Einführung in die Elektronik 3 K Messtechnik 6 K 6 Technische Thermodynamik und Fluidmechanik mit Labor Technische Thermodynamik 3 K Fluidmechanik 3 B 8 Virtuelles Labor zur Thermodynamik und Fluidmechanik mit MATLAB/Simulink 2 L Konstruktionslehre und Maschinenelemente I 6 K 6 Summe 16 24 28 20 88-5 -

Nichttechnische Module Module des nichttechnischen Bereichs Grundlagen der Betriebswirtschaft und rechtliche Grundlagen 6 K 6 Kommunikation und Management Führung und Kommunikation 2 B Wahlpflichtbereich Sprache - Englisch 2 B - Interkulturelle Kompetenz 6 - Spanisch Wahlpflichtbereich Management - Qualitätsmanagement - Instandhaltungsmanagement - Investition und Finanzierung 2 B Summe* 6 6 12 * Aus jedem Wahlpflichtbereich ist jeweils ein Modul zu wählen Kernbereich Module des Kernbereichs Analoge Regelungstechnik mit Labor Analoge Regelungstechnik 4 K 6 Labor Regelung mechanischer Systeme 2 L Steuerungstechnik mit Labor Steuerungstechnik 4 K 6 Labor Steuerungstechnik 2 L Fertigungstechnik mit Labor Fertigungsverfahren 6 K 8 Labor Fertigungsverfahren 2 L Konstruktionslehre und Maschinenelemente II 6 K 6 Konstruktionslehre und Maschinenelemente III 6 B 6 CAD-Techniken und Finite-Elemente-Simulation mit Labor CAD-Techniken und Finite-Elemente-Simulation 6 B 8 Labor CAD-Techniken und Finite-Elemente-Simulation 2 L Summe 26 14 40-6 -

Wahlpflichtbereich I* Module des Wahlpflichtbereichs Aktorik mit Labor Aktorik 6 K 8 Labor Aktorik und Simulation 2 L Werkzeugmaschinen mit Labor Werkzeugmaschinen 6 K 8 Labor Werkzeugmaschinen 2 L Produktentwicklung mit Labor Produktentwicklung 6 K 8 Labor Produktentwicklung 2 L Kraft- und Arbeitsmaschinen mit Labor Kraft- und Arbeitsmaschinen 6 K 8 Labor Kraft- und Arbeitsmaschinen 2 L Wahlpflichtbereich II* Module des Wahlpflichtbereichs Verbrennungskraftmaschinen 6 K 6 Fluidmaschinen 6 K 6 Leistungselektronik 6 K 6 Entwurf mechatronischer Systeme 6 K 6 Leichtbau und faserverstärkte Kunststoffe 6 K 6 Wahlpflichtbereich III* Module des Wahlpflichtbereichs Industrierobotertechnik mit Labor Industrierobotertechnik 6 K 8 Labor Industrierobotertechnik 2 L Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit Labor Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung 6 K 8 Labor Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung 2 L Elektrische Maschinen mit Labor Elektrische Maschinen 6 K 8 Labor Elektrische Maschinen 2 L Computational Engineering und Prozessketten 8 K 8 Summe Wahlpflichtbereiche 22 * Aus jedem Wahlpflichtbereich ist jeweils ein Modul zu wählen - 7 -

Schwerpunkte/Vertiefungsrichtungen** Schwerpunkt / Vertiefung Wahlpflichtbereiche Wahlpflichtbereich I Wahlpflichtbereich II Wahlpflichtbereich III Kraft- und Arbeitsmaschinen Kraft- und Arbeitsmaschinen Fluidmaschinen Elektrische Maschinen mit Labor Kraft- und Arbeitsmaschinen Kraft- und Arbeitsmaschinen Verbrennungskraftmaschinen Elektrische Maschinen mit Labor Elektrische Antriebe im Maschinenbau Aktorik mit Labor Leistungselektronik Elektrische Maschinen mit Labor Robotertechnik Aktorik mit Labor Entwurf mechatronischer Systeme Industrierobotertechnik mit Labor Fertigungsgerechte Produktentwicklung Produktentwicklung mit Labor Entwurf mechatronischer Systeme Computational Engineering und Prozessketten Fertigungstechnik / Leichtbau Werkzeugmaschinen mit Labor Leichtbau und faserverstärkte Kunststoffe Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit Labor ** Die Vertiefungsrichtung ergibt sich durch entsprechende Wahl von Modulen aus den Wahlpflichtbereichen I bis III. Werden andere Fächerkombinationen gewählt, so entspricht dies der Wahl des allgemeinen Maschinenbaus. Besondere Ingenieurpraxis Ingenieurpraxis Einführungsprojekt 2 S 2 Berufspraktische Phase S 24 Ingenieurwissenschaftliches Projekt Projektarbeit 6 Projektmanagement 1 Bachelorarbeit und Kolloquium Bachelorarbeit 12 Kolloquium 3 Summe 2 22 48 P M T M 7 15 Zusammenfassung CP Grundlagenfächer 88 Nicht-technische Fächer 12 Kernbereich 40 Vertiefungsbereich 22 Ingenieurpraxis 48 Gesamt CP 210-8 -

Hinweise und Abkürzungen: CP PL K B L S P T M Credit Points, ECTS-Leistungspunkte Prüfungsleistung, die im jeweiligen Modul bzw. in der Lehrveranstaltung erbracht werden muss Klausur; Dauer 90 oder 120 Minuten B-Prüfung; bewertete Hausarbeit Laborprüfung; bestehend aus 3 Prüfungsabschnitten - Eingangsprüfung (Antestat) - Mündliches Fachgespräch - Abschlussbericht (Abtestat) in Form einer B-Prüfung Studienleistung (nicht benotet) Projektarbeit Thesis Mündliche Prüfung; Fachgespräch mit einer Zeitdauer zwischen 15 und 30 Minuten - 9 -