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Transkript:

Rechtsschutzversicherung Ihr gutes Recht! Versicherungsmakler Buck e. K. Beratung durch: Klaus-Dieter Buck Versicherungsmakler Fuhlsbüttler Straße 257 22307 Hamburg Tel.: 040 / 64 22 44 55 Fax: 040 / 64 22 44 33 service@versicherungsmakler-buck.de http://www.versicherungsmakler-buck.de Persönlicher Ansprechpartner:

Seite 02/05 Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen. Leistungsbeispiele aus der Praxis Arbeits-Rechtsschutz - Kündigung Ein Arbeitnehmer wird fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Er beauftragt einen Anwalt, der ihn vor Gericht vertreten soll. Wohnungs-Rechtsschutz Streitigkeiten mit dem Vermieter Der Vermieter möchte aufgrund einer angeblichen Modernisierung die Miete erhöhen. Der Mieter ist damit nicht einverstanden und schaltet einen Rechtsanwalt ein.

Seite 03/05 Weitere Leistungsbeispiele Verkehrs-Rechtsschutz - Verkehrsunfall Beim Überholen drängt ein Autofahrer einen anderen von der Strasse ab. Er fordert von dem Unfallverursacher Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung des Wagens und Nutzungsausfall. Der Unfallverursacher weigert sich aber, diesen Schaden zu ersetzen. Privat-Rechtsschutz - Handwerker Ein Wohnungseigentümer hat einen Handwerker beauftragt, einzelne Räume in seiner Wohnung zu renovieren. Jedoch wurden die Renovierungsarbeiten mangelhaft ausgeführt. Da der Wohnungseigentümer mit dem Handwerker zu keiner Einigung kam, hat er seinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Privat-Rechtsschutz - Traumurlaub Ein Ehepaar bucht eine Urlaubsreise im Reisebüro. Nach der Ankunft am Urlaubsort kommt das böse Erwachen. Die im Katalog dargestellten Leistungen entsprechen nicht den Tatsachen. Da der Reiseveranstalter nicht auf die Beschwerde des Ehepaares reagiert, schalten sie ihren Rechtsanwalt ein.

Seite 04/05 Für wen ist die Versicherung? Für alle Personen, die sich vor den fi nanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten. Was ist versichert? Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten. Wer ist versichert? Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert: Versicherungsnehmer Ehe- und Lebenspartner Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufl iche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Welche Leistungen sind u.a. versicherbar? Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden: Privat- und Berufs-Rechtsschutz Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken Verkehrs-Rechtsschutz Fahrer-Rechtsschutz Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert? Baurechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander Vorsätzlich begangene Straftaten Wo gilt die Versicherung? Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee. Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, welche vereinbart werden können.

Seite 05/05 Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet? Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle. Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com