ANEXĂ PENTRU STANDURILE CU BUCATE



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Transkript:

Festivalul i ter ațio al al Du ării Ulm/Neu-Ulm 2016 Orașele si regiu ile de piață ale Du ării Nor e de regle e tare a pieţei ANEXĂ PENTRU STANDURILE CU BUCATE A exă 1a Cerere de parti ipare la Festivalul i ter ațio al al Du ării Ulm/Neu-Ulm 2016 pentru un stand de bucate A exă 2 Taxe de participare A exă 3 Spe ifi aţii teh i e Anlage 4 Co diţii supli e tare pe tru sta durile u u ate Anlage 5 Cerere localuri/restaurante Neu-Ulm A lage 6 Regulile igienei alimentare A exă 7a A u ţ pe tru i portul de afea sau produse are o ţi ofei ă di ţări parte ere u li era ir ulaţie a produselor pe tru s opuri o er iale A exă 7 Î registrarea lu ară a impozitelor/a ajutorului financiar pentru produse proprii ra hiu şi/sau produse e o ţi ra hiu A exă 7 A u ţ pe tru i portul de ere, spu a te, produse i ter ediare di ţări parte ere u li era ir ulaţie a produselor pe tru s opuri o er iale

A exa 1a a or elor de regle e tare a pieței Cererea de participare la IDF 2016 pentru standurile cu bucate Formular de cerere Adresare Nume, prenume Numele firmei Statut juridic Adresă Cod poștal Oraș / Lo alitate Telefon Fax E-Mail Pagina web (în cazul existerii uneia) CIF Țara repreze tată I for ații supli e tare Stand O Îmi aduc propriul stand O Dores să i hiriez gratis u sta d Suprafața evoită ări ea sta dului de vânzare la propriul stand plus pridvor, i trare și tejghea)

O servații Î preu ă u for ularul de erere vă rugă să a exați și ur ătoarele do u e te : 1 Lista u atelor și a ăuturilor i lusiv prețul tuturor u atelor și ăuturilor Fotografii* a u atelor el puți, î for at tra sversal, rezoluție/format: 1024x768/JPEG) 3 Fotografii* a sta dului, î azul adu erii u uia el puți 3, î for at tra sversal, rezoluție/for at: 1 x 6 /JPEG * la tri iterea fotografiilor a eptați pu li area a estora, de exe plu pe pagi a ofi ială a Biroului Du ării. For ular o pletat "Spe ifi ații teh i e IDF 16" Data: Se ătura:

A exa 2 a or elor de regle e tare a pieței Taxe de participare Operatorii standurilor, care participă la Festivalul I ter ațio al al Du ării tre uie să ia î o siderare ur ătoarele osturi: Costurile de tra sport şi de î optare orga izatorii vor pu e la dispoziţie o listă u posi ilităţi ieftine de înnoptare: ca. 25 35 Euro/noapte) Taxe pe tru sta durile de artă: - stand Germania/Austria: 350,00 Euro plus TVA - sta d Sova ia/u garia/croaţia:, Euro plus TVA - stand Serbia/Ucraina/România/Bugaria/Moldova: 80,00 Euro plus TVA Fixarea taxelor au fost sta ilitate ti â d o t de osturile de tra sport a fie ărei ţări. Stand de bucate în Ulm* Stand de bucate în Neu-Ulm* 1300,- plus TVA 1100,- plus TVA *La servirea al oolului orașele solicit pe deasupra o taxă de per isiu e î valoare de 0,- Euro (Neu - Ul și,- Euro (Ulm). Costuri suplimentare pot apărea la i hirierea: Chiuvetelor Frigiderelor A seturilor de erărie a i ve tar pe tru sta duri A sticlelor de gaz Sau la u părarea Extinctoarelor Apă și cure t Costuri paușale pe tru ure t/apă/s urgerea apei, urățe ie și gu oi pe tru sta durile de â are 330,- plus TVA. La sta durile u e ergie i te siva se va ări ostul paușal.

Anexa 3 a normelor de reglementare a pieței Specificații tehnice (Technische Angaben IDF 2016) Numele operatorului Butelii propan (Preț* 19,- Euro plus TVA + 35,- garanție): Doresc să comand (număr)/nicio butelie propan. Chiuvetă (Preț* 218,48,- Euro + TVA): Doresc să închiriez (număr)/nicio chiuvetă de la organizator. Frigider (Preț* 71,02,- plus TVA): Doresc sa închiriez (număr)/niciun frigider de la organizator. Garnitură set berărie (Preț* 31,02,- Euro plus TVA): Doresc sa închiriez (număr)/nicio garnitură set berărie de la organizator. Extinctor (Preț* 26,- Euro plus TVA): Doresc sa închiriez (număr)/niciun extinctor de la organizator. * Conjunctură 24.08.2015, prețurile indicate se pot abate ușor în funcție de prețul pe piață Distribuitori de curent: Conexiune Dispozitiv Cantitate Nr. watt 230 V 400 V

ANEXĂ 4 a normelor de reglementare a pieței Condiţii suplimentare pentru standurile cu bucate Băuturi aprobate: Este aprobată doar vânzarea de vin, spumant și țuică. Vânzarea a unor altor băuturi trebuie discutată și aprobată de organizatori. Servirea băuturilor: - este permisă servirea băuturilor doar în căni, pahare de sticlă sau sticle rambursabile - nu se permite predarea Alkopop-ului - toate cănile şi paharele din care s-a băut trebuie spălate într-o chiuvetă cu apă caldă curgătoare sau într-o maşină de spălat vase care are posibilitatea de scurgere. Conform legii 9 alineatul 1 Legea copilului 1. Nu este admisă vânzarea şi nici măcar permisă consumarea de rachiu sau a produselor ce conţin rachiu adoleştenţiilor sau copiilor sub 18 ani; 2. Nu este admisă vânzarea şi nici măcar permisă consumarea a altor băuturi alcoolice adoleştenţiilor sau copiilor sub 16 ani. Pentru operatorii din Neu-Ulm: Toţi operatorii care vând mâncare şi/sau băutură, sunt obligaţi sa depună o Cererea 12 alineatul 1 legea restaurantelor, pentru a obține permisiunea de a opera cu alimente. Modelul de cerere se găseşte în Anexa 5 şi trebuie completată şi trimisă organizatorului până la data de 13.06.2016 abzugeben. Preţuri: La fiecare punct de vânzare trebuie să apară o listă de preţuri. Produsele cu aditivi caracteristici trebuie declarate pe lista de preţuri sau în alt loc vizibil. Vânzătorii trebuie sa respecte Informațiile Reglementărilor a Alimentelor. Reguli de igienă alimentară: Prevederile legale (EG) Nr. 852/2004 din 29.04.2004 despre igiena alimentară trebuie respectate. Mai multe informaţii despre aceste reguli se găsesc în Anexa 6. Reglemantări vamale: Pentru importul de rachiu sau produse asemănătoare, cafea sau produse care conţin cofeină şi spumante, trebuie arătat vămii, impreună cu marfa, formularele: Anexa 7a, Anexa 7b, Anexa 7c. Pentru cazuri deosebite puteţi contacta organizatorii.

Anexa 5 a normelor de reglementare a pieței Cerere localuri/restaurante Neu-Ulm Cererea 12 alineatul 1 legea restaurantelor, pentru a obține aprobarea de a opera cu alimente

An: Straße/Postfach PLZ Ort Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes ( 12 Abs. 1 GastG) Bayerischer Behördenwegweiser Ich/Wir beantrage(n) hiermit die Gestattung einer Schankwirtschaft Speisewirtschaft Antragsteller Name, Vorname (evtl. auch Geburtsname) Besondere Betriebsart (z.b. Discothek, Tanzlokal, Bar usw.) ggf. Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins (bei mehreren Vertretern ist je ein Formular auszufüllen) Anschrift (Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort) Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Bei Ausländern: Aufenthaltserlaubnis erteilt durch gültig bis Ist ein Strafverfahren anhängig ja nein Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig ja nein Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach 35 GewO anhängig ja nein Inhalt der Gestattung Aus Anlass (z.b. Volksfest, Sportfest) Im Zeitraum (Datum und Uhrzeit) Tanzveranstaltungen sind vorgesehen ja nein Musikalische Darbietungen sind vorgesehen ja nein Außerdem ist vorgesehen: Räumliche Verhältnisse Ort (genaue Bezeichnung des Gebäudes bzw. Grundstück, Lage, Anschrift) Name und Anschrift des Eigentümers des Anwesens Festzelt wird errichtet ja nein Vorhandene Nebenräume (z.b. Toiletten, Anzahl eintragen) Damenspül- Toiletten Herrenspül- Toiletten Personal- Toiletten Zum Ausschank aller Zur Abgabe folgender Baurechtl. Abnahme hierfür wird besonders beantragt Urinale mit Größe der Räume/ Fläche in m² St.Becken oder alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke zubereiteten Speisen lfd. m. Rinne Anzahl der Sitzplätze Toiletten- Wagen aller folgender Bescheinigung nach 42 und 43 Infektionsschutzgesetz besteht für (alle Personen, die Speisen zubereiten und in Verkehr bringen) Bayer. Staatsministerium des Innern G.3.080 2011/05 Seite: 1 von 3

Schankanlage wird betrieben ja nein Schankanlage vorhanden und abgenommen ja nein Schankanlage wird installiert und vor Inbetriebnahme durch Sachkundigen abgenommen ja nein Ist Gläserspüle mit 2 Becken und Trinkwasseranschluss eingerichtet? ja nein Der Antragsteller bestätigt, dass er die nachfolgenden Hinweise durchgelesen und zur Kenntnis genommen hat. Ihm ist bekannt, dass die Gestattung nur erteilt werden kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer des Festes bzw. der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbaren Zustand unterhalten werden (z.b. getrennte WC-Anlagen für Damen und Herren, Personal-Toiletten, Schankanlagen nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie vorher vom Sachkundigen abgenommen wurden und dieser die ordnungsgemäße Beschaffenheit schriftlich bestätigt hat, ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist und zum Gläserspülen Spüleinrichtungen mit zwei Becken und Frisch-Trinkwasserversorgung vorhanden sind. Er versichert, dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht hat. Ihm ist bekannt, dass die Gestattung insbesondere dann zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht. Ort, Datum Unterschrift Hinweis für den Antragsteller Toilettenanlagen anlässlich des Betriebes oder ähnlichen vorübergehenden Gaststättenbetrieben: In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes müssen ausreichende und einwandfreie Toilettenanlagen vorhanden sein. Bei Gaststätten in sog. fliegenden Bauten (z.b. Bierzelten), für die eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke beantragt wird, sind je angefangene 350 m² Schankraum 1 Spültoilette für Männer und 2 Urinalbecken oder 2 lfd. mit Rinne und 2 Spültoiletten für Frauen zu verlangen. Die jedermann zugänglichen Toiletten auf dem Aufstellplatz oder in seiner Nähe (z.b. in einem Vereinsheim) können angerechnet werden; dabei sind alle Gaststättenbetriebe auf dem Platz (z.b. bei Märkten und Volksfesten) und die Besucher, die nicht Gäste sind, zu berücksichtigen. Berechnungsbeispiel für ein Bierzelt: Größe des Bierzeltes 40 x 60 m = 2.400 m² 2.400 : 350 = aufgerundet 7. Erforderlich sind 7 x 1 = 7 Spültoiletten für Männer 7 x 2 = 14 Urinalbecken oder 7 x 2 = 14 lfd. m Rinne und 7 x 2 = 14 Spültoiletten für Frauen. In den einzelnen Toilettenanlagen sind jeweils Handwaschgelegenheiten, die mit fließendem Wasser ausgestattet sind, bereitzustellen. Gemäß 8 Abs. 6 der Gaststättenverordnung dürfen Toiletten nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder gegen Entgeld zugänglich sein. Die Zugänge zu den Toiletten sind sicher begehbar herzustellen und zu unterhalten; die Wege und die Toiletten sind bei Dunkelheit ausreichend zu beleuchten. Auf die Toiletten ist durch Schilder hinzuweisen. Die Abwässer aus der Toilettenanlage sind soweit eine anderweitige Beseitigung (z.b. durch Einleitung in die Kanalisation) nicht möglich ist in dichtschließenden Gruben, die mit einer sicheren Abdeckung versehen sind einzuleiten. Beachten Sie bitte die vorstehenden Ausführungen bei der Einrichtung der Toilettenanlagen bzw. bei der Anmietung eines Toilettenwagens. Bayer. Staatsministerium des Innern G.3.080 2011/05 Seite 2 von 3

Festzelt, Festplatz, Festhalle: (Bei Festhallen ist nachstehend statt Festzelt, Festhalle zu lesen!) Das Festzelt ist standsicher nach der geprüften Typenstatik bzw. den Konstruktionsplänen aufzustellen. Zum Aufbau des Zeltes ist von der Verleihfirma eine zuverlässige Fachkraft zur Verfügung zu stellen. Fliegende Bauten dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn die Aufstellung der Genehmigungsbehörde (Bauamt) des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt worden ist. Das Prüfbuch ist für die Dauer des Festbetriebes beim Veranstalter zu hinterlegen. Die Zugänge zum Festplatz und Festzelt sind in sicher begehbarem Zustand (auch bei nasser Witterung) herzurichten und zu unterhalten. Für ausreichende Beleuchtung ist zu sorgen. Im Festzelt sind die Tisch- und Bank-Garnituren so anzuordnen, dass zwischen den Reihen ausreichend breite Gänge sowie ein Hauptdurchgang verbleiben, der im Panik- oder Katastrophenfall eine rasche Entleerung des Zeltes ermöglicht. Das Zelt ist ausreichend zu beleuchten; die Leitungen sind so zu verlegen, dass eine Gefährdung des Publikums ausgeschlossen ist. Die Vorschriften der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden sind zu beachten. Schankbereich, Abgabe von Speisen: Ist der Ausschank von alkoholischen Getränken gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zu verabreichen. Davon ist mindestens ein Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Alkohol darf nicht an Kinder ausgeschenkt werden. Zum Spülen darf nur Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (Trinkwasser) verwendet werden. Das Wasser ist durch ständigen Zulauf frischen Wassers (Ableitung des Überlaufs) fortlaufend zu erneuern. Das Wasser ist in kurzfristigen Abständen zu erneuern. Der Erdboden ist bei den Bierzapfstellen mit einem Bretterbelag (Lattenrost) zu versehen. Die Abwässer sind soweit die Einleitung in das Kanalnetz oder sonstige Vorfluter nicht möglich ist, in eine Grube einzuleiten, die mit einer festen Abdeckung versehen ist. Lebensmittel (z.b. Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage, Fleisch und Erzeugnisse aus Fleisch, auch Imbisse, wie Wurstsemmeln, heiße Würstchen, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Erzeugnisse aus Fischen, Eiprodukte) dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt und verkauft werden, die im Besitz einer, nicht mehr als drei Monate alten, Bescheinigung 42 und 43 Infektionsschutzgesetzes des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes sind. Die Abgabestellen für Speisen sind mit sauberen Tischen auszustatten. Etwa ausgelegte Lebensmittel sind gegen die Kunden durch einen entsprechenden Warenschutz abzuschirmen. Verantwortlichkeit des Veranstalters: Sämtliche Preise sind gut sichtbar anzuschreiben. Die Aushangpflicht und die Verbote des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sind zu beachten. Die Schankstellen sind mit ausreichenden Spüleinrichtungen für die Schankgefäße auszustatten. An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein. Für den geordneten Schankbetrieb, die Einhaltung der Sperrzeitbestimmungen, der Jugendschutzbestimmungen, der hygiene- und seuchenpolizeilichen Vorschriften sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (die Preise für die angebotenen Speisen und Getränke sind deutlich sichtbar anzubringen) ist der Veranstalter bzw. die zu seiner Vertretung bestellte Person verantwortlich. Für den Betrieb muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung sind geeignete Personen in ausreichender Zahl bereitzustellen. Die Veranstaltung ist so durchzuführen, dass eine Belästigung der Nachbarschaft durch ruhestörenden Lärm vermieden wird. Den Gestattungsbescheid und die Bescheinigung nach 42 und 43 Infektionsschutzgesetz müssen Sie am Veranstaltungsort aufbewahren, um sie bei Kontrollen vorzeigen zu können. Die Gestattung für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb wird entsprechende Auflagen enthalten. Bayer. Staatsministerium des Innern G.3.080 2011/05 Seite 3 von 3

Anexa 6 a normelor de reglementare a pieței Regulile igienei alimentare Prevederile legale din anexa II, capitolul III a VO 852/2004 sunt necesar de respectat: În prevederea legală nr. 1 se prevede, ca locul întreprinderii să fie în așa fel conceput și construit încât riscul contaminării, în special de animale, de exemplu, șoarceci, șobolani sau alte animale dăunătoare să fie evitat. De aceea este necesară o cabană (ca și la târgul de Crăciun) cu un sol solid. Pentru standurile care se ocupă de bucate este necesar să fie la dispoziție un "mecanism" pentru spălarea și ștergerea igienică a mâinilor (chiuvetă pentru spălatul mâinilor). Mai departe trebuie să existe dispozitive pentru curățarea și dezinfectarea aparatelor de lucru (chiuvetă cu apă caldă și rece). Suprafețele care intră în contact cu alimente trebuie să fie într-o stare impecabilă și să fie ușor de curățat. Pentru eliminarea deșeurilor trebuie să fie luate în considerare prevederile adecvate. Deșeurile animale (material K3) trebuie eliminate corespunzător. Pentru alimentele, care necesită răcire, trebuie să existe aparate adecvate răcirii (frigider, congelator). Alte alimente, cum ar fi cartofi, paste, ceapă etc., trebuie păstrate în așa fel încât să fie evitat riscul de contaminare. Persoanele care lucrează cu alimente sunt obligate să aibe o înstruire a igienei în scris. De asemenea trebuie urmate legile protejării infecțiilor. La transportul alimentelor care au nevoie de răcire trebuie avut grijă ca răcirea să nu fie întreruptă. Vehicolele care transportă alimentele trebuie să fie curate. În cazul în care mai sunt transportate și alte mărfuri pe lângă alimente, este obligatoriu să fie foarte bine separate. Alimentele care necesită răcire trebuie păstrate la următoarele temperaturi : Produs max. Păsări de curte și carne tocată 4 C Carne proaspătă și produse din carne 7 C Produse congelate Pește -18 C 0 C-2 C

Temperatura propriu zisă trebuie documentată în scris. Alimentele în ladă (ex. pâine) nu are voie să fie pusă imediat pe podeaua din lemn. Pentru alimentele, care trebuie păstrate calde (ex. ciorbă de pește, gulaș etc.) în afara standului trebuie să existe o protecție corespunzătoare a produsului (ex. cort).

Anexa 7a a normelor de reglementare a pieței Anunţ pentru importul de cafea sau produse care conţin cofeină din ţări (partenere) cu libera circulaţie a produselor pentru scopuri comerciale

1. Vor dem Ausfüllen bitte Hinweise und Erläuterungen beachten und Zutreffendes ankreuzen x oder ausfüllen Anzeigepflichtiger Unternehmensnummer (soweit erteilt) Eingangsvermerk Name/Firma, Rechtsform Ansprechpartner Telefon/Telefax (Ansprechpartner) Straße, Hausnummer E-Mail-Adresse (Ansprechpartner) PLZ, Ort Verbrauchsteuernummer (soweit vorhanden) Hauptzollamt Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Kaffee und/oder kaffeehaltigen Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten 2. Gesetzliche Vertreter und deren Befugnisse (Name und Anschrift) Siehe Anlage 3. Bereits bestehende zoll-/verbrauchsteuerrechtliche Bewilligungen/Zulassungen/Erlaubnisse, weitere Verbrauchsteuernummer(n), Zollnummer(n) bzw. EORI-Nummer(n) (soweit erteilt) Siehe Anlage 4. Zuständiges Finanzamt, Steuernummer 5. Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit erteilt) 6. DE Art der gewerblichen Tätigkeit 7. Ein steuerlicher Beauftragter gem. 214 der Abgabenordnung soll bestellt werden. Vordruck 3700 ist beigefügt. 1833/1 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Kaffee und/oder kaffeehaltigen Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)

8. Die Anzeige gilt für Röstkaffee l ö s l i c h e r K a f f e e Waren Menge in kg k a f f e e h a l t i g e W a r e n A. Röstkaffee enthaltend 10 bis 100 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 100 bis 300 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 300 bis 500 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 500 bis 700 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 700 bis 900 g je kg kaffeehaltige Ware B. löslichen Kaffee enthaltend 10 bis 100 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 100 bis 300 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 300 bis 500 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 500 bis 700 g je kg kaffeehaltige Ware mehr als 700 bis 900 g je kg kaffeehaltige Ware 9. Die Waren werden voraussichtlich am bezogen bzw. erstmals im Steuergebiet in Besitz gehalten oder verwendet. 10. Lieferer (Angabe freigestellt) 11. Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Anlagen 1 Mehrstück der Anzeige Beauftragtenbestellung (zweifach) Ort, Datum, Unterschrift des Anzeigepflichtigen 1833/2 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Kaffee und/oder kaffeehaltigen Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)

Auszufüllen durch das zuständige Hauptzollamt Berechnung der Sicherheit durch die Zollstelle Die Steuer für die in Feld 8 angegebenen Waren beträgt. Es ist eine Sicherheit i.h.v. in Buchstaben Euro zu leisten. Es wurde eine Sicherheit i.h.v. in Buchstaben Euro durch Barsicherheit Bürgschaft Sonstiges: hinterlegt. Datum und Nummer der Verwahrungsbescheinigung/Quittung Anlagen Hinweise und Erläuterungen 1. Aus Vereinfachungsgründen wird bei Personenbezeichnungen die maskuline Form verwendet. 2. Wer Kaffee und/oder kaffeehaltige Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken beziehen, erstmals in Besitz halten oder verwenden will, hat dies vorher unter Angabe der für die Lieferung maßgeblichen Merkmale dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen und Sicherheit für die Steuer zu leisten ( 3, 17 Abs. 4 KaffeeStG). 3. Die Anzeige ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Anzeigepflichtige sein Unternehmen betreibt, oder, wenn dieser kein Unternehmen betreibt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Betreibt der Anzeigepflichtige sein Unternehmen an einem Ort außerhalb des Steuergebiets oder wohnt er außerhalb des Steuergebiets, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der Kaffee und/oder die kaffeehaltigen Waren bezogen, erstmals in Besitz gehalten oder verwendet werden soll/sollen. 4. Sollte die Größe der Felder im Vordruck nicht ausreichen, verwenden Sie bitte eine Anlage. Diese ist in doppelter Ausführung beizufügen. 5. Für Sie als Anzeigepflichtigen ist eine Reihe von Vorschriften der Abgabenordnung, des KaffeeStG und der KaffeeStV, insbesondere zur Steuerschuldentstehung und zur unverzüglichen Abgabe einer Steueranmeldung, maßgeblich. Bitte machen Sie sich mit diesen Bestimmungen vertraut, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.zoll.de. 1833/3 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Kaffee und/oder kaffeehaltigen Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)

6. Der Handel mit und die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen gemäß 209 Abgabenordnung im Steuergebiet der Steueraufsicht. Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger sind u. a. berechtigt, Ihre Betriebsräume und Betriebsgrundstücke während der Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, um Prüfungen vorzunehmen oder sonst Feststellungen zu treffen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Sie haben den Amtsträgern auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalte und über den Bezug und den Absatz verbrauchsteuerpflichtiger Waren vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und die zur Durchführung der Steueraufsicht sonst erforderlichen Hilfsdienste zu leisten. Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der Steueraufsicht von Waren, die einer Verbrauchsteuer unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung solcher Waren bestimmt sind, oder von Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken entnehmen. Zu Feld 8 Grundlage für die Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung sind die hier gemachten Angaben. Bei löslichem Kaffee in Form von flüssigen Auszügen, Essenzen und Konzentraten bestimmt sich die Kaffeemenge nach der Trockenmasse. Hinweis nach 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz Die mit dieser Anzeige angeforderten personenbezogenen Daten werden auf Grund 17 Abs. 4, 3 KaffeeStG erhoben. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. 1833/4 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Kaffee und/oder kaffeehaltigen Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)

Anexa 7b a normelor de reglementare a pieței Înregistrarea lunară a impozitelor/a ajutorului financiar pentru produse proprii (rachiu şi/sau produse ce conţin rachiu)

1. Vor dem Ausfüllen bitte Hinweise beachten und Zutreffendes ankreuzen x oder ausfüllen Steuerschuldner/Antragsteller Unternehmensnummer (soweit erteilt) Name/Firma, Rechtsform Ansprechpartner Eingangsvermerk Telefon/Telefax (Ansprechpartner) Straße, Hausnummer E-Mail-Adresse (Ansprechpartner) PLZ, Ort Verbrauchsteuernummer (soweit vorhanden) Hauptzollamt Monatliche Steueranmeldung für Erzeugnisse (Branntwein und/oder branntweinhaltige Waren) für Monat, Jahr MM, JJJJ Antrag auf Entlastung von der Branntweinsteuer (Entlastungsanmeldung) 2. Registrierkennzeichen - - - - - 3. Mandatsreferenznummer (SEPA-Firmenlastschrift) bei monatlicher Steueranmeldung 4. Ich melde die Steuer für die unter Ziffer 1. des Vordrucks 1278 angegebene Alkoholmenge an als Steuerlagerinhaber ( 134 BranntwMonG). registrierter Empfänger, nicht nur gelegentlich ( 135 Abs. 1 Nr. 1 BranntwMonG). Bezieher aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten ( 149 BranntwMonG). Beauftragter von einem Versandhändler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ( 150 BranntwMonG). 5. Ich beantrage Entlastung von der Branntweinsteuer gemäß 154 BranntwMonG (nachweislich versteuerte Erzeugnisse, die in das Steuerlager aufgenommen wurden) für die unter Ziffer 2. des beigefügten Vordrucks 1278 angegebene Menge. 6. 7. bei Entlastungsanmeldung Ich beantrage Entlastung von der Branntweinsteuer gemäß 155 BranntwMonG (Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten) für die unter Ziffer 3. des beigefügten Vordrucks 1278 angegebene Menge, für Entlastungsabschnitt (Zeitraum): Einen Auszahlungsbetrag bitte ich auf das nachfolgende Konto zu überweisen Kontoinhaber IBAN BIC bei Kreditinstitut 8. Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht habe und dass die Mengenangaben mit den für steuerliche Zwecke geführten Aufzeichnungen übereinstimmen. Anlagen X Vordruck 1278 Vordruck(e) 1280 Erfassungsvermerke des HZA Vordruck(e) 2735 Sonstiges: Ort, Datum, Unterschrift des Steuerschuldners/Antragstellers 1272/1 Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Erzeugnisse (Branntwein und/oder branntweinhaltige Waren) (10/2014)

Hinweise/Erläuterungen zum Ausfüllen der Steueranmeldung für Erzeugnisse Allgemein Bei welchem Hauptzollamt die Steueranmeldung einzureichen ist, ergibt sich aus Ihrer Erlaubnis. 1. nur bei monatlicher Steueranmeldung Steuerpflichtige in mehreren Funktionen (z. B. Steuerlagerinhaber und registrierte Empfänger) haben getrennte Steueranmeldungen je Funktion zu verwenden. Die zu versteuernden Mengen sind im Vordruck 1278 anzugeben. Die Steuer ist im Vordruck 1278 selbst zu berechnen. Anträge auf Entlastung der Branntweinsteuer bei Aufnahme von Branntwein in ein Steuerlager sind im Rahmen der Steueranmeldung vom Steuerlagerinhaber einzureichen ( 154 BranntwMonG). Dazu ist Feld 5 anzukreuzen. Die Höhe der Entlastung ist im Vordruck 1278 selbst zu berechnen. 2. nur bei Entlastungsanmeldung Eine Entlastungsanmeldung kann nur in den unter Feld 6. genannten Fällen eingereicht werden. Erzeugnisse, für die Sie in diesen Fällen Entlastung (Erlass/Erstattung/Vergütung) beantragen, sind im Vordruck 1280 aufzuführen. Der Entlastungsbetrag ist selbst zu berechnen. 3. bei Kombination monatlicher Steueranmeldung mit Entlastungsanmeldung Die Kombination einer Steueranmeldung mit einer Entlastungsanmeldung kommt nur in Betracht, wenn beide vorstehenden Voraussetzungen erfüllt werden. Der Steueranmeldung sind dann die Vordrucke 1278 und 1280 beizufügen. Der Gesamtbetrag des zu entrichtenden bzw. auszuzahlenden Steuerbetrags ist im Vordruck 1278 selbst zu berechnen. zu Feld 2 Stets auszufüllen und bei Zahlungen anzugeben. 3 Bitte stets angeben, sofern Sie am Lastschriftverfahren (SEPA-Firmenlastschriftverfahren) teilnehmen. Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen oder wenn Sie keine Mandatsreferenznummer (SEPA-Firmenlastschrift) angeben, ist der zu entrichtende Steuerbetrag bis zum Fälligkeitstag direkt bei der für das IT-Verfahren TIGER zuständigen Zollzahlstelle des Hauptzollamts Stuttgart zu entrichten oder auf deren Konto bei der Bundesbank Filiale Stuttgart, IBAN: DE61 6000 0000 0060 0010 00, BIC: MARKDEF1600, zu überweisen. Dabei ist das Registrierkennzeichen (Feld 2.) stets anzugeben. Die Vorgaben zur Bildung des Registrierkennzeichens entnehmen Sie bitte Ihrer Erlaubnis. 5 Steuerentlastung nach 154 BranntwMonG kann nur gewährt werden, wenn belegt werden kann, dass es sich um versteuerte Waren handelt. Dazu sind im Regelfall Versteuerungsbestätigungen nach Vordruck 2735 vorzulegen. Hinweis nach 4 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes: Die personenbezogenen Daten im Antrag sind freiwillig. Sie sind jedoch Voraussetzung für die Prüfung, ob dem Antrag auf Entlastung stattgegeben werden kann ( 154, 155 BranntwMonG). Die Daten werden in automatisierten Verfahren verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden dabei beachtet. Hinweis nach 6 des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG): Bei einer Erstattung bzw. einer Vergütung von Steuern an eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen oder wohnhaft ist, wird der andere Mitgliedstaat nach 6 Absatz 2 EUBeitrG informiert. Die Auszahlung der Steuererstattung kann sich dadurch verzögern. 1272/2 Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Erzeugnisse (Branntwein und/oder branntweinhaltige Waren) (10/2014)

Vermerke des Hauptzollamts Ergebnis der ersten Prüfung an Amtsstelle Keine Beanstandung Beanstandung wegen: Berichtigung angeregt Frist Erstattung Erlass Vergütung Betrag (Euro, Cent) Steuerfestsetzung kein Bescheid ( 167 S. 1 AO) Bescheid erteilt unter Vorbehalt ( 164 S. 1 AO) vorläufig ( 165 S. 1 AO) Verspätungszuschlag Sonstiges Sachlich richtig Rechnerisch richtig (nicht erforderlich bei Verarbeitung in einem automatisierten Verfahren nach VV-BHO - Teil IV Nr. 6) Unterschriften Der Gesamtbetrag ist bei Kap. 6001 Titel 03301 (Schlüsselzahl 35000) zu buchen. Vermerke für die Zollzahlstelle Fällig am: Datum, Unterschrift Mahnung: Ja Nein Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben. Mahnkosten: Ja Nein Mahngebühren: Ja Nein gesichert: Ja Nein Datum, Unterschrift 1272/3 Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Erzeugnisse (Branntwein und/oder branntweinhaltige Waren) (10/2014)

Anexa 7c a normelor de reglementare a pieței Anunţ pentru importul de bere, spumante, produse intermediare din ţări (partenere) cu libera circulaţie a produselor pentru scopuri comerciale

1. Vor dem Ausfüllen bitte Hinweise beachten und Zutreffendes ankreuzen x oder ausfüllen Anzeigepflichtiger Unternehmensnummer (soweit erteilt) Name/Firma, Rechtsform Ansprechpartner Eingangsvermerk Telefon/Telefax (Ansprechpartner) Straße, Hausnummer E-Mail-Adresse (Ansprechpartner) PLZ, Ort Verbrauchsteuernummer (soweit vorhanden) Hauptzollamt 2. Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Bier Erzeugnissen (Branntwein/branntweinhaltige Waren) Schaumwein Zwischenerzeugnissen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten Gesetzliche Vertreter und deren Befugnisse (Name und Anschrift) 3. siehe Anlage Bereits bestehende zoll-/verbrauchsteuerrechtliche Bewilligungen/Zulassungen/Erlaubnisse, weitere Verbrauchsteuernummer(n), Zollnummer(n), bzw. EORI-Nummer(n) (soweit erteilt) 4. siehe Anlage Zuständiges Finanzamt, Steuernummer 5. 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit erteilt) DE Art der gewerblichen Tätigkeit 7. Ein steuerlicher Beauftragter gem. 214 der Abgabenordnung soll bestellt werden. Vordruck 3700 ist beigefügt. 2755/1 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Bier, Erzeugnissen, Schaumwein, Zwischenerzeugnissen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)

8. Die Anzeige gilt für folgende verbrauchsteuerpflichtige Waren Warenbezeichnung nach dem Steuertarif a b c KN-Codenummer Warenmenge in l bzw. bei Bier in hl und l Alkoholgehalt in % vol bzw. Grad Plato (nur bei Bier) Alkoholmenge in Litern reiner Alkohol (nur bei Erzeugnissen) siehe Anlage Die Waren werden voraussichtlich am bezogen bzw. erstmals im Steuergebiet in Besitz gehalten oder verwendet. 9. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Angaben. Anlagen: Mehrausfertigung der Anzeige Beauftragtenbestellung (zweifach) Sonstiges (zweifach) Ort, Datum, Unterschrift des Anzeigepflichtigen Auszufüllen durch das zuständige Hauptzollamt Berechnung der Sicherheit durch die Zollstelle Die Steuer für die in Feld 8 angegebenen Waren beträgt. Es ist eine Sicherheit i. H. v. in Buchstaben Euro zu leisten. Es wurde eine Sicherheit i. H. v. in Buchstaben Euro durch Barsicherheit Bürgschaft Sonstiges: hinterlegt. Datum und Nummer der Verwahrungsbescheinigung/Quittung Anlagen 2755/2 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Bier, Erzeugnissen, Schaumwein, Zwischenerzeugnissen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)

Hinweise und Erläuterungen Allgemein 1. Aus Vereinfachungsgründen wird bei Personenbezeichnungen die maskuline Form verwendet. 2. Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats zu gewerblichen Zwecken im Steuergebiet beziehen, erstmals in Besitz halten oder verwenden will, hat dies im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt unter Angabe der für die Besteuerung wesentlichen Merkmale gemäß 20 Abs. 4 BierStG, 149 Abs. 4 BranntwMonG, 20 Abs. 4 auch i.v.m. 29 Abs. 3 SchaumwZwStG anzuzeigen und Sicherheit für die Steuer zu leisten. 3. Die Anzeige ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Anzeigepflichtige sein Unternehmen betreibt, oder, wenn dieser kein Unternehmen betreibt, das Hauptzollamt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Betreibt der Anzeigepflichtige sein Unternehmen an einem Ort außerhalb des Steuergebiets oder wohnt er außerhalb des Steuergebiets, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bezogen, erstmals in Besitz gehalten oder verwendet werden sollen. 4. Sollte die Größe der Felder im Vordruck nicht ausreichen, verwenden Sie bitte eine Anlage. Diese ist in doppelter Ausführung beizufügen. 5. Für Sie als Anzeigepflichtiger ist eine Reihe von Vorschriften der Abgabenordnung, der einzelnen Verbrauchsteuergesetze und der hierzu erlassenen Verordnungen, insbesondere zur Steuerschuldenstehung und zur unverzüglichen Abgabe einer Steueranmeldung, maßgeblich. Bitte machen Sie sich mit diesen Bestimmungen vertraut, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.zoll.de. 6. Die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken aus anderen Mitgliedstaaten hat mit einem vereinfachten Begleitdokument nach 1 Nr. 5 der jeweiligen Verbrauchsteuerverordnung oder einem entsprechenden Handelsdokument zu erfolgen. Als Anzeigepflichtiger haben Sie die zweite und dritte Ausfertigung des vereinfachten Begleitdokuments dem zuständigen Hauptzollamt mit der Steueranmeldung, versehen mit Ihrer Empfangsbestätigung, vorzulegen. Auf Antrag bestätigt das Hauptzollamt die Anmeldung oder Entrichtung der Steuer. Die Ausfertigung 2 ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Die Ausfertigung 3 ist dem Versender, ggf. zusammen mit dem Versteuerungsnachweis, zuzusenden. 7. Der Handel mit und die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unterliegen gemäß 209 Abgabenordnung im Steuergebiet der Steueraufsicht. Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger sind u. a. berechtigt, Ihre Betriebsräume und Betriebsgrundstücke während der Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, um Prüfungen vorzunehmen oder sonst Feststellungen zu treffen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Sie haben den Amtsträgern auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalte und über den Bezug und den Absatz verbrauchsteuerpflichtiger Waren vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und die zur Durchführung der Steueraufsicht sonst erforderlichen Hilfsdienste zu leisten. Die mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträger können im Rahmen der Steueraufsicht von Waren, die einer Verbrauchsteuer unterliegen oder unterliegen können, sowie von Stoffen, die zur Herstellung solcher Waren bestimmt sind, oder von Umschließungen dieser Waren unentgeltlich Proben zu Untersuchungszwecken entnehmen. zu Feld 8 Grundlage für die Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung sind die hier gemachten Angaben. Hinweis nach 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz Die Pflicht zur Abgabe der Anzeige ergibt sich aus 20 BierStG, 149 BranntwMonG, 20 auch i.v.m. 29 Abs. 3 SchaumwZwStG. Die Daten werden in automatisierten Verfahren bearbeitet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden dabei beachtet. 2755/3 Anzeige über den Bezug, das erstmalige Inbesitzhalten oder Verwenden zu gewerblichen Zwecken von Bier, Erzeugnissen, Schaumwein, Zwischenerzeugnissen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten (2013)