Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Ähnliche Dokumente
Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, International Business und

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 04/2015

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Amtliche Bekanntmachung

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Verfahrenstechnik und Naturstofftechnik

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig

Amtliche Mitteilungen 54/2012

- PDF-Service

Technische Universität Ilmenau

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Satzung vom zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität Dresden vom

Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1

3. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Chemie vom (NCb08idFv2010) (gültig ab Matrikel 2010)

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Chemieingenieurwesen

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus I N H A L T

(1) Während des Studiums sind folgende Modulprüfungen abzulegen: B1 9B314 Technische Mechanik Technische Mechanik 4 5

Mitteilungsblatt Nr. 247

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

Fak. MW / Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Verfahrenstechnik Seite 1

Chemieingenieurwesen

Biotechnologie und chemische Verfahrenstechnik

6 Grundlagen der Informatik KA 1 9 Höhere Mathematik für Ingenieure 1 KA 1 9 Technische Informatik KA 1 6

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das Graduiertenstudium. an den Fakultäten. der Technischen Universität Bergakademie Freiberg

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Amtliche Mitteilung Nr. 26/2016

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Anlage 1-4 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen" der Universität Bremen vom 23.

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik

Amtliche Bekanntmachung

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Begrüßungsveranstaltung SS Erstsemester Studiengang Verfahrenstechnik Master of Science

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 6. Juli 2009

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Biologie

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz

Vereinbarungen zum Studium der technischen Anwendungsfächer

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung. für den Diplom-Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen (Maschinenbau und Energietechnik) (StudO D WME)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umwelt- und Verfahrenstechnik an der Hochschule Augsburg vom 8. Juli 2010

S T U D I E N O R D N U N G für den Diplomstudiengang Versorgungs- und Umwelttechnik an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH) vom

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

1. Änderungssatzung zur Studienordnung. Masterstudiengang Soziale Arbeit. (1. ÄSa - StudO - SAM)

2003/2004 das Komma und die Zahlen 2004/2005 gestrichen.

Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Universität Leipzig

Im 4 Module und Prüfungen werden folgende Änderungen vorgenommen:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

S T U D I E N O R D N U N G

6. Mai 2015 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 22. Dezember 2010

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fachprüfungsordnung für den Bachelorund Masterstudiengang Medizintechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMT - Vom 15.

Wahlpflichtmodul Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen Maschinendynamik Wärme- und Stoffübertragung

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Amtliche Mitteilungen

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Studienordnung für den Masterstudiengang Geowissenschaften: Umweltdynamik und Georisiken an der Universität Leipzig

Umwelt- und Bioingenieurwissenschaft

Studienordnung. Angewandte Mathematik / Applied Mathematics. Masterstudiengang (Master of Science)

Grundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung/Studies

Bachelor Maschinenbau Kompetenzfeld Kraftfahrzeugtechnik (Studienbeginn vor WS 2012/13)

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Studienplan der Fakultät Maschinenbau für den Bachelor of Science Materialwissenschaft und Werkstofftechnik

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Änderung der Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Geltungsbereich. Kurztitel aufgeführt: Produktionstechnik II ) mit einem Studienumfang von 120 CP (Regelstudienzeit

Transkript:

der TU Bergakademie Freiberg Nr. 40, Heft 1 vom 20. Oktober 2017 Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Verfahrenstechnik

Auf der Grundlage von 13 Absatz 4 i. V. m. 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), hat der Fakultätsrat der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrensund Energietechnik an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg aufgrund seiner Beschlüsse vom 8. August 2017 und 22. September 2017 nach Genehmigung des Rektorates vom 19. September 2017 nachstehende beschlossen. Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Verfahrenstechnik Artikel 1 Änderung der Studienordnung Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Verfahrenstechnik vom 7. August 2013 (Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg Nr. 7 vom 12. August 2013) wird wie folgt geändert: Zur Anlage Studienablaufplan: Die Anlage Studienablaufplan erhält die aus der Anlage zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Zur Anlage handbuch: Die Anlage handbuch erhält die aus der Anlage zu dieser Satzung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten und Geltungsbereich (1) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg in Kraft. Sie gilt für Studierende, die nach der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Verfahrenstechnik vom 7. August 2013 (Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg Nr. 7 vom 12. August 2013) studieren bezüglich 1. aller e, deren Lehrveranstaltungen im Wintersemester enden und deren Prüfungsleistungen sie ab dem Wintersemester 2017/18 erstmalig ablegen werden und 2. aller e, deren Lehrveranstaltungen im Sommersemester enden und deren Prüfungsleistungen sie ab dem Sommersemester 2018 erstmalig ablegen werden. 1

(2) Studierende, die ihr Studium im Diplomstudiengang Verfahrenstechnik vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben und die Vertiefung Numerische Methoden der Verfahrenstechnik gewählt haben, können ihr Studium nach der für sie gültigen Prüfungsordnung fortsetzen. (3) Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichberechtigt für Personen femininen Geschlechts. Freiberg, den 17. Oktober 2017 gez. Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht Rektor 2

Anlage: Studienablaufplan 1. Vordiplom (Grundstudium - 1. bis 4. Semester) 1. Vordiplom (Grundstudium - 1. bis 4. Semester): Pflichtmodule Technische Mechanik 2/2/0/0 2/2/0/0 9 Höhere Mathematik für Ingenieure 1 5/3/0/0 9 Einführung in die Fachsprache Englisch für Ingenieurwissenschaften (Verfahrenstechnik) 0/2/0/0 0/2/0/0 4 Physik für Ingenieure 2/0/0/2 2/1/0/0 8 Allgemeine, Anorganische und Organische Chemie 5/1/0/2 10 Technisches Darstellen 1/1/0/0 3 Grundlagen der Werkstofftechnik 3/0/0/0 4 Grundlagen der Elektrotechnik 2/1/0/0 0/0/0/2 5 Höhere Mathematik für Ingenieure 2 4/2/0/0 7 Grundlagen der Physikalischen Chemie für Ingenieure 2/1/0/0 0/0/0/2 6 Statistik/Numerik für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge 2/1/0/0 2/1/0/0 7 Umwelttechnik 2/0/0/0 4/1/0/0 9 Maschinen- und Apparateelemente 2/2/0/0 5 Technische Thermodynamik I 2/2/0/0 4 Prozedurale Programmierung 2/2/0/0 6 Regelungssysteme (Grundlagen) 3/1/0/0 5 Technische Thermodynamik II 2/2/0/0 4 Strömungsmechanik I 3/1/0/0 5 Elemente der Verfahrenstechnik 1/2/0/0 4 3

1. Vordiplom (Grundstudium - 1. bis 4. Semester): Nichttechnische Freie Wahlmodule** Es sind fachübergreifende e im Umfang von 6 Leistungspunkten aus dem Angebot der Fakultät 6 sowie UNICERT- Sprachabschlüsse zu wählen. Die Art, die besonderen Zulassungsvoraussetzungen und die Gewichtung der Prüfungsleistungen und gegebenenfalls Prüfungsvorleistungen sowie die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte sind in den Prüfungsordnungen derjenigen Studiengänge geregelt, die das gewählte zum definierten Bestandteil (nicht als Freies Wahlmodul) haben. Besonders empfohlen werden: Einführung in das Recht 2/0/0/0 3 Grundlagen der BWL 2/2/0/0 6 2. Diplomprüfung (Hauptstudium - 5. bis 10. Semester) 2. Diplomprüfung (Hauptstudium - 5. bis 10. Semester): Pflichtmodule für alle Vertiefungsrichtungen Studienarbeit Verfahrenstechnik x x 5 Strömungsmechanik II 2/1/0/0 4 Prinzipien der Wärme- und Stoffübertragung 3/2/0/0 5 Thermische Verfahrenstechnik 3/1/0/0 2/1/0/1 9 Mechanische Verfahrenstechnik 3/1/0/0 2/1/0/1 10 Reaktionstechnik 3/1/0/0 2/1/0/1 10 Probenahme und Partikelcharakterisierung 2/0/0/0 3 Prozessmesstechnik und Datenanalyse 2/2/0/0 4 Praxissemester und Großer Beleg Verfahrenstechnik x 30 Energiewandlung 1/0/0/0 1/2/0/0 4 Planung und Projektierung verfahrenstechnischer Anlagen 1/1/0/0 3 Diplomarbeit Verfahrenstechnik mit Kolloquium x 30 2. Diplomprüfung (Hauptstudium - 5. bis 10. Semester): Technische Wahlpflichtmodule für alle Vertiefungsrichtungen** Für jede Vertiefungsrichtung sind technische Wahlpflichtmodule im Umfang der bei der jeweiligen Vertiefungsrichtung angegebenen Leistungspunkte zu erbringen. Diese können aus dem angebot der Schwerpunktmodule des 8. und 9. Semesters der anderen Vertiefungsrichtungen gewählt werden, soweit diese noch nicht in den Schwerpunktmodulen der eigenen Vertiefungsrichtung enthalten sind. Zusätzlich sind für alle Vertiefungen Wahlpflichtmodule entsprechend der hier angegebenen Tabelle wählbar. Die für die jeweilige Vertiefungsrichtung besonders empfohlenen Wahlpflichtfächer werden an den für die jeweilige Vertiefungsrichtung verantwortlichen Lehrstühlen bekanntgegeben. Messmethoden in der Thermofluiddynamik 2/0/0/1 4 Technologien und Management 2/0/0/0 3 4

Bioverfahren in der Umwelttechnik II 2/1/0/0 1/1/0/0 7 Angewandte CFD in der Verfahrenstechnik 2/1/0/0 4 Numerical Analysis of Differential Equations 2/1/0/0 3 Aufbereitungsanlagen für mineralische Stoffe 2/2/0/0 4 Continuum Mechanics 2/1/0/0 4 Grenzflächenverfahrenstechnik 2/0/0/0 1/0/0/0 5 Grobzerkleinerungsmaschinen 3/1/0/1 6 Mehrphasenströmung und Rheologie 2/0/0/0 3 Bioverfahren in der Umwelttechnik I 0/0/4/0 1/1/0/0 8 Numerische Methoden der Thermofluiddynamik I 2/1/0/0 4 Nutzung nachwachsender Rohstoffe 2/0/0/0 3 Produktdesign - Formulierungstechnik 2/0/0/0 2/0/0/0 6 Stoffrecycling 2/0/0/0 + Exkursion 1 d 3 Technische Mineralogie I 2/2/0/0 + Exkursion 3 d 5 Virtuelle Realität 2/2/0/0 6 Fluidenergiemaschinen 2/1/0/1 4 Stochastic Methods for Materials Science 2/0/0/0 4 Einführung in den Bergbau unter Tage für Nebenhörer 2/0/0/1 4 Konstruktion von Gewinnungs- und Baumaschinen 2/2/0/0 5 Grundlagen des Explosionsschutzes 2/0/0/0 3 Grundlagen der Geowissenschaften für Nebenhörer 4/2/0/0 6 Prozessentwicklung der mechanischen Verfahrenstechnik 2/0/0/0 3 2/0/0/1 + Regenerierbare Energieträger Exkursion 3 5

Sinter- und Schmelztechnik 2/0/0/0 + Exkursion 1 d 4 Prozesssimulation in der thermischen Verfahrenstechnik 1/1/0/0 3 2. Diplomprüfung (Hauptstudium - 5. bis 10. Semester): Vertiefungsrichtungen* Im 5. Semester ist eine Vertiefungsrichtung zu wählen: Vertiefungsrichtungen*: Vertiefungsrichtung Chemische Verfahrenstechnik Vertiefungsrichtung Chemische Verfahrenstechnik: Schwerpunktmodule Chemische Verfahrenstechnik 3/1/0/0 1/1/0/0 8 Chemische Prozesse 3/0/0/0 2/0/0/0 7 Erdölverarbeitung 2/0/1/0 4 Spezielle Reaktionstechnik 2/0/1/0 4 Prozessanalytik 2/1/0/3 6 Praktikum Chemische Verfahrenstechnik 0/0/1/3 5 Vertiefungsrichtung Chemische Verfahrenstechnik: Technische Wahlpflichtmodule Es sind e im Umfang von 23 Leistungspunkten zu wählen. Vertiefungsrichtungen*: Vertiefungsrichtung Energieverfahrenstechnik Vertiefungsrichtung Energieverfahrenstechnik: Schwerpunktmodule Energieverfahrenstechnik 3/1/0/0 1/1/0/0 8 Gas-Feststoff-Systeme 1/1/0/0 3 Modellierung von Energie- und Stoffwandlungsprozessen 2/0/2/0 5 Praktikum Energieverfahrenstechnik 0/1/0/0 0/0/0/3 5 Energieprozesse 4/0/0/0 5 Technische Verbrennung 1/1/0/0 2/1/0/1 6 Vergasung/Gasreinigung 3/0/0/0 5 Kraftwerkstechnik 2/0/0/0 3 1 d 6

Vertiefungsrichtung Energieverfahrenstechnik: Technische Wahlpflichtmodule Es sind e im Umfang von 17 Leistungspunkten zu wählen. Vertiefungsrichtungen*: Vertiefungsrichtung Mechanische Verfahrenstechnik und Aufbereitungstechnik Vertiefungsrichtung Mechanische Verfahrenstechnik und Aufbereitungstechnik: Schwerpunktmodule Partikeltechnologie und Aufbereitungstechnik 2/0/1/1 1/0/1/0 8 Lagern und Mischen von Schüttgütern 3/1/0/0 5 Mechanische Trennprozesse 4/1/0/0 1/0/0/1 9 Mahlkreisläufe 4/0/0/0 6 Schwerpunktmodule: Praxismodul Es ist eins der beiden e zu wählen. Praxis der Aufbereitungstechnik 0/0/1/0 0/0/1/4 5 Praxis der Partikeltechnologie 0/0/1/0 0/0/1/4 5 Vertiefungsrichtung Mechanische Verfahrenstechnik und Aufbereitungstechnik: Technische Wahlpflichtmodule Es sind e im Umfang von 24 Leistungspunkten zu wählen. Vertiefungsrichtungen*: Vertiefungsrichtung Numerische Methoden der Verfahrenstechnik Die Einschreibung in diese Vertiefungsrichtung wird vorübergehend ausgesetzt. Vertiefungsrichtungen*: Vertiefungsrichtung Thermische Verfahrenstechnik, Umwelt- und Naturstoffverfahrenstechnik Vertiefungsrichtung Thermische Verfahrenstechnik, Umwelt- und Naturstoffverfahrenstechnik: Schwerpunktmodule Thermische und Naturstoffverfahrenstechnik 2/0/0/0 1/1/0/0 5 Umweltbioverfahrenstechnik 2/0/0/0 3 Thermische Trenntechnik II 1/1/0/2 3 Umwelt- und Naturstofftechnik II 0/0/1/0 1/1/1/4 6 Grundlagen der Modellierung Thermischer Prozesse 2/1/0/3 1/1/0/0 7 Allgemeine Abfallwirtschaft 2/0/0/0 3 Umwelt- und Naturstofftechnik I 4/0/0/0 6 Thermische Trenntechnik I 2/2/0/0 4 Vertiefungsrichtung Thermische Verfahrenstechnik, Umwelt- und Naturstoffverfahrenstechnik: Technische Wahlpflichtmodule Es sind e im Umfang von 20 Leistungspunkten zu wählen. 7

2. Diplomprüfung (Hauptstudium - 5. bis 10. Semester): Nichttechnische Freie Wahlmodule für alle Vertiefungsrichtungen** Es sind fachübergreifende e im Umfang von 6 Leistungspunkten aus dem Angebot der Fakultät 6 sowie UNICERT-Sprachabschlüsse zu wählen. Die Art, die besonderen Zulassungsvoraussetzungen und die Gewichtung der Prüfungsleistungen und gegebenenfalls Prüfungsvorleistungen sowie die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte sind in den Prüfungsordnungen derjenigen Studiengänge geregelt, die das gewählte zum definierten Bestandteil (nicht als Freies Wahlmodul) haben. Besonders empfohlen werden: Technikgeschichte des Industriezeitalters 2/0/0/0 3 Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz 2/0/0/0 3 Einführung in das Deutsche und Europäische Umweltrecht 2/0/0/0 3 Vertiefung Deutsches und Europäisches Umweltrecht 2/0/0/0 3 Einführung in das öffentliche Recht (für Nicht-Ökonomen) 2/0/0/0 3 Arbeitssicherheit 2/0/0/1 3 Projektmanagement für Nicht-Ökonomen 2/0/0/0 3 Öffentliches Bau- und Planungsrecht 2/2/0/0 6 Legende: * Das Angebot der Vertiefungsmodule kann auf Vorschlag der Studienkommission durch den Fakultätsrat der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik geändert werden. Das geänderte Angebot an Vertiefungsmodulen ist zu Semesterbeginn durch Aushang bekannt zu machen. ** Darüber hinaus kann das Angebot an Wahlpflichtmodulen und Freien Wahlmodulen auf Vorschlag der Studienkommission durch den Fakultätsrat der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik erweitert werden. Das erweiterte Angebot an Wahlpflichtmodulen und Freien Wahlmodulen ist zu Semesterbeginn durch Aushang bekannt zu machen. (Ein Wahlpflichtmodul gilt grundsätzlich als gewählt, sobald der Studierende die prüfung erstmals vollständig abgelegt hat. Diese Wahl kann innerhalb der Regelstudienzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Studentenbüro widerrufen werden. Außerhalb der Regelstudienzeit gilt die zeitliche Reihenfolge der Prüfungstermine der prüfungen (Erstversuch der ersten zum gehörenden Prüfung) als verbindliche Wahl. Ein Wechsel nach Ablauf der Regelstudienzeit bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Legt der Studierende mehr Wahlpflichtmodule ab, als Leistungspunkte laut Prüfungsplan erforderlich sind, entscheidet, wenn nicht eine Erklärung im Sinne von Satz 2 oder die Zustimmung nach Satz 4 dieses Absatzes vorliegt, die zeitliche Reihenfolge der prüfungen (Erstversuch der ersten zum gehörenden Prüfung) über die Qualifizierung als Wahlpflichtmodul. Überschießende Leistungspunkte können nur als Zusatzmodul abgerechnet werden.) 8

Herausgeber: Der Rektor der TU Bergakademie Freiberg Redaktion: Prorektor für Bildung Anschrift: TU Bergakademie Freiberg 09596 Freiberg Druck: Medienzentrum der TU Bergakademie Freiberg