Lehrveranstaltung P/WP Art PL cr ENR Sem Ling 101 (Einführung in die Linguistik)

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In der Fassung vom 15. September 2006, der Änderung vom 14. August 2007 und der Berichtigung vom 9. Januar 2008 sowie den Änderungen vom 5. August 2009, vom 18. Mai 2011, vom 9. Oktober 2012, vom 5. Februar 2014 und vom 1. Oktober 2015) 1 Studienumfang (1) Im BA-Studiengang Sprachwissenschaft sind insgesamt 180 ECTS-Credits (Cr) 1 zu erwerben, davon 120 im Kernbereich (Module 1-6, 9) und 60 im Ergänzungsbereich (überfachliches berufsfeldorientiertes Nebenfach: Module 7-8). (2) Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, einschließlich eines Auslandssemesters oder Praktikums (Modul 6). 2 Studieninhalte Der BA-Studiengang Sprachwissenschaft vermittelt Einsichten in die Struktur, die Geschichte und den Gebrauch von Sprachen und vermittelt somit notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten für sprachzentrierte Berufe. Lehrbücher und Forschungsliteratur in der Sprachwissenschaft sind zu einem großen Teil in englischer Sprache verfasst. Für das Studium der Sprachwissenschaft werden daher ausreichende Englischkenntnisse erwartet. Das BA-Studium Sprachwissenschaft besteht aus 9 Modulen.* Modul 1: Einführung (Ling 100), 12 cr Ling 101 (Einführung in die Linguistik) P VL Kl 6 ja 1 Ling 102 (Methodische Grundlagen der Linguistik) P VL Kl 6 ja 1 Das Modul ist abgeschlossen, wenn aus beiden Lehrveranstaltungen jeweils 6 cr, insgesamt 12 cr, nachgewiesen werden. *Erklärung der Abkürzungen: ECTS= European Credit Transfer System P/WP = Pflicht/Wahlpflicht; Art = Art der Veranstaltung (VL = Vorlesung; Seminar = Sem; Ü = Übung, Koll = Kolloquium); StL = Studienleistung; PL = Prüfungsleistung (Ref = Referat; HA = schriftliche Hausarbeit; Kl = Klausur; So = Sonstige schriftliche/mündliche Leistungen; PB = Praktikumsbericht; MP = mündliche Prüfung; Koll = Kolloquium); cr = ECTS-Credits; ENR = Endnotenrelevant ; SWS = Semesterwochenstunden; Sem. = (das oder die) Studiensemester, in welchem/n die entsprechende Veranstaltung zu besuchen ist.

- 2 - Modul 2: Kerngebiete (Ling 110), 30 cr Ling 111 (Phonetik) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-3 Ling 112 (Phonologie) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-3 Ling 113 (Morphologie) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-3 Ling 114 (Syntax) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-3 Ling 115 (Semantik) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-3 Ling 116 (Pragmatik) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-3 Das Modul ist abgeschlossen, wenn 30 cr in unterschiedlichen Kerngebieten nachgewiesen werden. Modul 3: Vertiefung Kerngebiete (Ling 200), 12 cr Ling 211 (Phonetik) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-4 Ling 212 (Phonologie) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-4 Ling 213 (Morphologie) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-4 Ling 214 (Syntax) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-4 Ling 215 (Semantik) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-4 Ling 216 (Pragmatik) WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-4 Das Modul ist abgeschlossen, wenn Lehrveranstaltungen zu zwei thematisch unterschiedlichen Kerngebieten durch studienbegleitende Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden.

- 3 - Modul 4: Weiterführende Gebiete der Linguistik (Ling 220), 18 cr Ling 221 (Historische Sprachwissenschaft) Ling 222 (Sprachkontakt und Areallinguistik) Ling 223 (Typologie) Ling 224 Sprache in Gesellschaft und Kultur Ling 231 (Computerlinguistik: Finite Automaten) Ling 232 (Maschinelle Übersetzung) Ling 241 (Psycholinguistik) Ling 242 (Spracherwerb) Ling 243 (Neurolinguistik) Ling 251 (Neue Entwicklungen, sonstige Anwendungen) Das Modul ist abgeschlossen, wenn drei Lehrveranstaltungen zu insgesamt 18 cr aus unterschiedlichen Moduleinheiten durch studienbegleitende Prüfungen erfolgreich bestanden wurden.

- 4 - Modul 5: Schwerpunktbildung (Ling 170), 18 cr Ling 171 (Struktur & Geschichte I) Ling 172 (Struktur & Geschichte II) Ling 173 (Spezialthemen, inkl. Feldforschung) Weitere Veranstaltung aus Modul 3 Weitere Veranstaltung aus Modul 4 WP WP Sem/ VL Sem/ VL HA/Kl/Ref/So 6 ja 1-3 HA/Kl/Ref/So 6 ja 2-4 WP Sem HA/Kl/Ref/So 6 ja 3-6 Modul 5 erlaubt eine Schwerpunktbildung. Schwerpunkte können auf verschiedene Weisen gesetzt werden. Es wird mindestens eine der am Fachbereich vertretenen und vom Sprachlehrinstitut angebotenen Sprachen in ihrer Struktur und Geschichte vertieft studiert (Ling 171). Je nach Orientierung des Studierenden gibt es dann die Option, zusätzlich in gleichem Umfang entweder a. eine weitere Sprache in Struktur und Geschichte vertieft zu studieren (oder auch mehrere Sprachen, dann jeweils in geringerem Umfang), oder b. Schwerpunkte in Kerngebieten (siehe Modul 3) oder weiterführenden Gebieten der Sprachwissenschaft (siehe Modul 4) zu setzen. Wird die Muttersprache in ihrer Struktur und Geschichte vertieft studiert, muss zusätzlich eine Fremdsprache vertieft studiert werden. In den Sprachen Russisch, Italienisch und Spanisch ist es möglich, das Studium der Sprachwissenschaft ohne sprachpraktische Vorkenntnisse zu beginnen: Auf Antrag kann ein sprachpraktisches Propädeutikum" von bis zu zwei Semestern absolviert werden. Wird eine der slavischen Sprachen als zweite Sprache studiert, sind russische Sprachkenntnisse erforderlich. Diese können auch noch studienbegleitend mit Anrechnung von bis zu 9 ECTS im Modul E (Modul 7) erworben werden. Wird eine romanische oder slavische Sprache als erste Sprache gewählt, so sollte auch die zweite Sprache aus dieser Sprachfamilie gewählt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Master-Studium Sprachwissenschaft mit romanistischem o- der slavistischem Schwerpunkt angestrebt wird (vgl. die entsprechenden Studienordnungen). Das Modul ist abgeschlossen, wenn 18 cr nachgewiesen werden.

- 5 - Modul 6: Praktikum/Ausland (PA), 12 cr Lehrveranstaltung P/WP Art StL/PL cr ENR Sem Beliebige Lehrveranstaltungen zu Sprachen und/ oder Sprachwissenschaft an einer ausländischen Hochschule WP Sem HA/Kl/Ref/So mindestens 12 nein 4-5 Praktikum WP -- PB 12 nein 4-5 Um Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen und Einblicke in die sprachwissenschaftlichen Seminare anderer Institutionen zu bekommen, soll das 4. oder 5. Semester als Auslandssemester im fremdsprachigen Ausland absolviert werden. Werden mehr als die Mindestanzahl von ECTS-cr erbracht, können diese in anderen Modulen verrechnet werden. Wird das Auslandssemester nicht absolviert, muss stattdessen ein Praktikum von mindestens 12 Wochen absolviert werden. Dies kann außerhalb der Universität geschehen, aber auch z.b. durch computerlinguistische Softwareentwicklung, Mitarbeit bei neuro- oder psycholinguistischen Experimenten oder Sprachunterricht erfüllt werden. Modul 7 Ergänzungsbereich (E), 42 cr Lehrveranstaltung P/WP Art StL/PL cr ENR Sem Das Modul ist abgeschlossen, wenn der Auslandsaufenthalt erfolgreich abgeschlossen wurde oder das Praktikum positiv beurteilt wurde (ein fristgerecht einzureichender Praktikumsbericht im Umfang von ca. 3 Seiten, d.h. 1.000 bis 1.500 Wörtern, wird bewertet). Sprachpraxis WP Ü HA/Kl/Ref/So 15-42 nein 1-6 Nachbarwissenschaften WP Sem HA/Kl/Ref/So 0-27 nein 1-6 In diesem Modul müssen erstens die erforderlichen sprachpraktischen Fertigkeiten für die theoretische Beschäftigung mit den in Modul 5 gewählten Einzelsprachen erworben werden. Der Umfang der Sprachpraxis ist variabel, denn er richtet sich nach den Voraussetzungen, die einzelne Studierende mitbringen oder anderweitig erwerben. Zweitens bietet dieses Modul Studierenden bei freier Interessen- und Schwerpunktsetzung die Möglichkeit, verwandte Gebiete der Sprachwissenschaft kennen zu lernen (z.b. Psychologie, Biologie, Informatik und Informationswissenschaft, Philosophie, Geschichte, Soziologie, Literaturwissenschaft).

- 6 - Modul 8 Schlüsselqualifikationen (S), 18 cr Lehrveranstaltung P/WP Art StL/PL cr ENR Sem Schlüsselqualifikationen P Ü/Sem HA/Kl/Ref/So 18 nein 1-6 Obligatorisch ist der Besuch eines fachspezifischen Schreibkompetenzkurses. Zu den weiteren überfachlichen berufsfeldorientierten Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen) gehören: Informationskompetenz, Logik und Mathematik, Empirische Methoden und Statistik, Programmiersprachen, i.ü. das universitätsübergreifende Angebot zu Schlüsselqualifikationen (Anlage D) Modul 9 Prüfung (Ling 290), 18 cr Ling 291 P Koll Bericht/Ref 6 nein 6 BA-Abschlussarbeit P Arbeit 12 ja 6 Die BA-Abschlussarbeit wird im 6. Semester angefertigt. Das Thema der Arbeit wird vom Betreuer in Absprache mit den Studierenden festgelegt. Die Studierenden berichten über ihre Arbeit im Rahmen eines BA-Abschlusskolloquiums, für das 6 cr vergeben werden. Die BA-Abschlussarbeit wird mit 12 cr bewertet. Der Umfang der Arbeit beträgt etwa 30 Seiten (ca. 10 000 bis 15 000 Wörter).

- 7 - Aufbau des Studiengangs In der folgenden Tabelle ist eine exemplarische Verteilung der Module und Prüfungselemente auf die einzelnen Semester für den BA-Studiengang Sprachwissenschaft aufgelistet. Semester Veranstaltungen credits 1. Ling 101 aus Modul 1 6 Ling 102 Methodenlehre aus Modul 1 6 Veranstaltung aus Ling 170 6 Veranstaltung(en) aus Modul 7 (E) / 8 (S) 12 30 2. 3 Veranstaltungen aus Ling 110 18 Veranstaltung aus Ling 170 6 Veranstaltung(en) aus Modul 7 (E) / 8 (S) 12 36 3. 2 Veranstaltungen Ling 110 12 Veranstaltung aus Ling 200 6 Veranstaltung aus Ling 170 6 Veranstaltungen aus Modul 7 (E) 6 30 4. Veranstaltung aus Ling 200 6 Veranstaltung aus Ling 220 6 Veranstaltung aus Modul 7 (E) / 8 (S) 18 30 5. Modul 6 (PA) 12 Veranstaltung aus Ling 220 6 Veranstaltung(en) aus Modul 7 (E) 6 24 6. Veranstaltung aus Ling 220 6 Veranstaltung(en) aus Modul 7 (E) 6 BA-Abschlussarbeit BA-Abschlusskolloquium Insgesamt 180 12 6 30 3 Lehr- und Prüfungssprachen Lehre und Prüfungen finden in der deutschen Sprache oder in den Sprachen des gewählten Sprachenschwerpunktes statt. Außerdem können Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abgehalten werden.

- 8-4 Bachelor-Prüfung (1) Für die Bachelor-Prüfung sind in den folgenden Lehrveranstaltungen studienbegleitende Prüfungs- bzw. Studienleistungen zu erbringen: - 2 Veranstaltungen in Modul 1 (Ling 101, Ling 102) - 5 Veranstaltungen in Modul 2 (Ling 110) - 2 Veranstaltungen in Modul 3 (Ling 200) - 3 Veranstaltungen in Modul 4 (Ling 220) - 3 Veranstaltungen in Modul 5 (Ling 170) - Auslandssemester oder Praktikum in Modul 6 (PA) - Veranstaltungen im Umfang von insgesamt 60 cr in den Modulen 7 8 Mindestens eine studienbegleitende Prüfungsleistung in den Modulen 3 bis 6 muss eine Hausarbeit sein. (2) Abschlussprüfung Die BA-Abschlussarbeit wird im 6. Semester angefertigt. Das Thema der Arbeit wird vom Betreuer in Absprache mit den Studierenden festgelegt. Der Umfang beträgt etwa 30 Seiten (ca. 10 000 bis 15 000 Wörter). Die Studierenden berichten über ihre Arbeit im Rahmen eines BA-Abschlusskolloquiums. (3) Die Hauptfachnote wird gem. 25 Abs. 2 der Prüfungsordnung gebildet. Endnotenrelevant sind nur die Noten der Module 1, 2. 3, 4,5 (Ling 100, 110, 170, 200, 220). Dabei wird wie folgt gewichtet: Modul 1 (Ling 100) zweifach, Modul 2 (Ling 110) fünffach; Modul 3 (Ling 200) zweifach; Modul 4 (Ling 220) dreifach; Modul 5 (Ling 170) dreifach. 5 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten zum 1.Oktober 2006 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Regelungen in der Fassung vom 5. November 2003 (Amtl. Bekm. 29/2003), zuletzt geändert am 16. März 2006 (Amtl. Bekm. 17a/2006), außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Die Neuregelung gilt nur für Studienanfänger. Studierende, die das Studium vor In- Kraft-Treten dieser Fachspezifischen Bestimmungen aufgenommen haben, können ihr Studium auf Antrag nach den neuen Bestimmungen fortsetzen. (3) Für Studierende, die ihr Studium nach den bisherigen Regelungen in der Fassung vom 5. November 2003 (Amtl. Bekm. 29/2003), zuletzt geändert am 16. März 2006 (Amtl. Bekm. 17a/2006), fortsetzen, gilt die Änderung vom 16. März 2006 nicht bezüglich der Regelung zum Modul S2; für diese Studierenden gilt die alte Regelung zu Modul S2 in der Fassung vom 5. November 2003 (Amtl. Bekm. 29/2003). (4) Die Änderung vom 14. August 2007 tritt zum 1. Oktober 2006 in Kraft.

- 9 - (5) Die Änderungen vom 5. August 2009 (Amtl. Bekm. 51/2009) treten zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie gelten nur für Studienanfänger. Studierende, die das Studium vor In-Kraft-Treten dieser Änderungen aufgenommen haben, können ihr Studium auf Antrag nach den geänderten Bestimmungen fortsetzen. (6) Die Änderung vom 18. Mai 2011 tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz in Kraft. (7) Die Änderungen vom 9. Oktober 2012 treten am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz in Kraft. (8) Die Änderungen vom 5. Februar 2014 treten am 1. Oktober 2014 in Kraft. Studierende, die ihr Studium im Hauptfach Sprachwissenschaft vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben, setzen das Studium nach den bislang für sie geltenden Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen fort. Auf Antrag können sie das Studium nach den geänderten Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen fortsetzen. (9) Die Änderungen vom 1. Oktober 2015 treten am 1. Oktober 2015 in Kraft. Anmerkung: Diese Fachspezifischen Bestimmungen wurden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 42/2006 vom 15. September 2006 veröffentlicht. Die erste Änderung dieser Bestimmungen vom 14. August 2007 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 67/2007 veröffentlicht. Die Berichtigung dieser Bestimmungen wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 1/2008 vom 9. Januar 2008 veröffentlicht. Die zweite Änderung dieser Bestimmungen vom 5. August 2009 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 51/2009 veröffentlicht. Die dritte Änderung dieser Bestimmungen vom 18. Mai 2011 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 42/2011 veröffentlicht. Die vierte Änderung dieser Bestimmungen vom 9. Oktober 2012 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 45/2012 veröffentlicht. Die fünfte Änderung dieser Bestimmungen vom 5. Februar 2014 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 6/2014 veröffentlicht. Die sechste Änderung dieser Bestimmungen vom 1. Oktober 2015 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 76/2015 veröffentlicht.