Workshop zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für Master-Studiengänge

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Transkript:

Workshop zum Bewerbungs- und sverfahren für Master-Studiengänge 22. April 2016

Fakten: Zum WiSe 2015/16: 11.076 Bewerberinnen und Bewerber 85 angebotene Master-Studiengänge 2818 Studienplätze in den Master-Studiengängen Gesamtauslastung von 97,20% Vergabe in papierlosen und papiergebundenen Verfahren Vergabe der Master-Studiengänge zu 3 verschiedenen Verfahrenszeitpunkten

Rechtliche Grundlagen HmbHG HZG UniZS Auswahl- und Zugangssatzungen

Rechtliche Grundlagen: 39 HmbHG: (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die zu einem Masterstudiengang auch beantragt werden, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Kein Ausschluss vom Verfahren wenn das Abschlusszeugnis des Erststudiums fehlt! Ausnahme: es ist laut Zugangssatzung der Nachweis einer Mindest-Punktzahl zum Bewerbungsende vorgesehen und diese wurde nicht nachgewiesen. Der Grund ist dann die fehlende Mindest-Punktzahl > nicht der fehlende Abschluss.

Universitätszulassungssatzung: 22 UniZS Bewerbungstermine und Bewerbungsfristen (1) sverfahren finden für das Sommer- und Wintersemester statt, wenn in der Rechtsverordnung nach 2 HZG keine abweichende Regelung getroffen worden ist. (2) Der santrag muss für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität eingegangen sein (Ausschlussfristen). Dies gilt auch dann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt beworben hatte. (4) Werden die Bewerbungsfristen versäumt, gilt 20 Absatz 6 entsprechend. 20 UniZS (6) Nicht formgerechte oder unvollständige Anträge sind unwirksam.

16 UniZS Quoten bei der Auswahl zu einem Masterstudiengang (1) Von den für einen Masterstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätzen sind nach Abzug der nach 4 zu vergebenen Studienplätze im Haupt- und Nebenfach bzw. Unterrichtsfach ein Anteil von 10 v. H. für Fälle außergewöhnlicher Härte nach 17 (Härtequote Masterstudiengänge) vorweg abzuziehen. (2) Die nach Abzug der nach Absatz 1 tatsächlich zu vergebenen Studienplätze werden wie folgt vergeben: 1. zu 90 v. H. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens nach 19 (Eignung und Motivation -> Leistung), 2. zu 10 v. H. nach der Wartezeit gemäß 17 (Wartezeitquote Masterstudiengänge).

3 UniZS Sprachliche Studierfähigkeit (1) Studienbewerberinnen und Studienbewerber für einen Studiengang mit Deutsch als Unterrichtssprache, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachweisen. (2) Dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Zweite Stufe sind gleichwertig: das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2, Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen,

das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung), Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Nachweis anerkannt wurden, - das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München. Die Prüfungen sollen nicht länger als drei Jahre zurückliegen. (3) Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die nach den Absätzen 1 und 2 erforderlichen Nachweise über die sprachliche Studierfähigkeit spätestens bei der Immatrikulation nachweisen. www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse

Ablauf für ein Wintersemester: April / Anfang Mai: Ggfs. neue technische PO melden und einrichten lassen Info-pdf und weitere Infos zum sverfahren werden vom Referat 33 per Mail abgefordert. Evtl. Änderungen in den Auswahl- und Zugangssatzungen müssen umgesetzt sein 1.Juni 15. Juli Onlinebewerbung für einen Studienplatz Alle Unterlagen (Ausdruck Onlinebewerbung + Nachweise) müssen bis Bewerbungsschluss beim gewünschten Studiengang vorliegen (Ausschlussfrist). Fällt der Bewerbungsschluss auf einen Sonn- bzw. Feiertag, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Papierunterlagen (NICHT DIE DER ONLINEBEWERBUNG!!!) auf den nächsten Werktag. 16. + 17. Juli (bzw. 2 Werktage nach Bewerbungsschluss) Alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Studiengänge erhalten die Excel-Listen mit Bewerberdaten und weiteren Infos vom Referat 33 per Mail.

Sichten / Prüfen /Entscheidung über die Bewerbungen durch die jeweilige Auswahlkommission Anzahl der gültigen Bewerbungen prüfen => Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt Auswahlverfahren erforderlich, wenn mehr geeignete Bewerbungen als Studienplätze Kein Auswahlverfahren erforderlich, wenn weniger geeignete Bewerbungen als Studienplätze

KEIN Auswahlverfahren erforderlich => ausreichend Kapazität (evtl. auch mit Überbuchung) für alle form- und fristgerechten Bewerberinnen und Bewerber vorhanden. Auswahlwert muss nicht festgelegt werden. Ränge müssen nicht erstellt werden. Auswahlverfahren erforderlich => NICHT ausreichend Kapazität (auch nicht mit Überbuchung) für alle form- und fristgerechten Bewerberinnen und Bewerber vorhanden. Auswahlwert muss festgelegt werden. Ränge müssen erstellt werden. Jede Person bekommt einen eigenen Rang! Bei Ranggleichheit entscheidet das Los über den Rang. Eigene Zugangssatzung beachten Deutschnachweise werden bei der Einschreibung geprüft und sind kein Kriterium für die Auswahl.

ca. 1. August Rücksendung der bearbeiteten Listen an das Team Bewerbung und (an die Person, die die Liste geschickt hatte) ca. 15. August Bescheide werden im Hauptverfahren den Bewerberinnen und Bewerbern vom Team Bewerbung und zur Verfügung gestellt. Die Zugelassenen haben 14 Tage Zeit den Studienplatz anzunehmen und die geforderten Unterlagen beim Team Bewerbung und einzureichen. Danach Auswertung der angenommenen Studienplätze und ggfs. Nachrückverfahren. => Abläufe und Fristen analog zum Sommersemester und Bewerbungsfrist internationale Master

FAQ s: Wie viele Studienplätze stehen in meinem Studiengang zur Verfügung? Bitte fragen Sie in Ihrem Dekanat nach oder treffen Sie mit Ihrem Dekanat eine Absprache, dass Sie die Zahlen unaufgefordert und automatisch genannt bekommen wir erhalten die Zahlen immer als Letzte Warum sind in meiner Datei, die Sie mir schicken, immer soooooo viele Spalten und Daten? Weil wir alle Daten aus der Onlinebewerbung für Sie exportieren Ich habe hier eine Bewerbung bekommen die Person steht aber nicht in der Datei, die ich von Ihnen bekommen habe Steht die Person nicht auf der Liste, hat sie sich nicht beworben. Die Datei ist ein 1:1 Abbild der Bewerberdatei. Ich habe Personen in der Datei, die keine Unterlagen geschickt haben Dann müssen Sie diese bitte formal ablehnen mit der Liste haben Sie auch ein pdf bekommen, in dem alle möglichen Gründe aufgeführt sind. Sollten Unterlagen bei uns eingehen, werden diese sofort weitergeleitet wir sammeln nichts!

Warum muss ich mich bei der Auswahl an die Zugangssatzung halten das möchte ich nicht Die Zugangssatzung ist die rechtliche Grundlage zur Vergabe. Wenn die Zugangssatzung nicht akzeptabel ist, müsste diese geändert werden. Warum muss ich einen Auswahlwert für jeden einzelnen Bewerber benennen? Wir müssen eine rechtlich korrekte Auswahl durchführen und wenn es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, dann ist ein Auswahlwert erforderlich. Warum dauert es so lange bis die Bewerber den Bescheid erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber gehen uns so verloren Zu einem Wintersemester betreuen wir ca. 55.000 Bewerberinnen und Bewerber, die alle im gleichen Zeitraum einen Bescheid haben wollen und alle im gleichen Zeitraum Fragen haben Bei Hochschulen dieser Größenordnung sind wir eine der Schnellsten! Die Bescheidtermin werden vor Beginn der Bewerbungsfrist festgesetzt wir haben es (bisher) immer geschafft diesen Termin einzuhalten Sie können gern den zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerbern vor dem Bescheidversand eine Nachricht zukommen bitte stimmen Sie den Inhalt vorher mit uns ab..